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            "content": "Drucksache 18/3531                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                            Seite 2/4 5.1    Müssen Bürger, die Schreiben erhalten, die in der sogenannten gendergerechten Sprache verfasst wurden, auf diese reagieren (bitte auf die Frage der Klarheit des sprachlichen Ausdrucks und der Möglichkeit der Fehlinterpretation einge- hen)? 5.2    Welche Sanktionen müssen Bürger befürchten, wenn sie die Kommunikation amtlicher Stellen in der sogenannten gendergerechten Sprache nicht zur Kennt- nis nehmen möchten (bitte auf die Amtssprache Deutsch eingehen)? 5.3    Können Bürger im Schriftverkehr mit der öffentlichen Verwaltung die Verwendung der herkömmlichen und geltenden deutschen Grammatik einfordern? 6.\t\t   Wird die Staatsregierung gegenüber Kommunen, die die sogenannte genderge- rechte Sprache anwenden, den Gebrauch der grammatikalisch korrekten deut- schen Amtssprache durchsetzen (bitte Sanktionsmöglichkeiten erläutern)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 27.08.2019 Vorbemerkung: Der Begriff der „gendergerechten Sprache“ ist vielschichtig und umfasst eine Vielzahl von Konzepten und Vorschlägen, wie unterschiedliche Geschlechter in der Sprache angemessen abgebildet werden können. Die verschiedenen Ansätze werden gesell- schaftlich kontrovers diskutiert. Einheitliche und allgemein anerkannte Regelungen einer „gendergerechten Sprache“ haben sich bislang nicht herausgebildet (vgl. Emp- fehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zur „geschlechtergerechten Schrei- bung“ vom 16.11.2018). 1.1   Inwiefern ist die Anwendung der sogenannten gendergerechten Sprache nach Ansicht der Staatsregierung mit der 1996 durchgeführten Recht- schreibreform sowie ihren später erfolgten Aktualisierungen vereinbar? 1.2   Inwiefern entspricht die sogenannte gendergerechte Sprache nach Auffas- sung der Staatsregierung der deutschen Grammatik (bitte erläutern)? 1.3   Inwiefern entspricht die sogenannte gendergerechte Sprache der deut- schen Amtssprache (bitte die amtliche Regelung nennen)ß Der Begriff der „gendergerechten Sprache“ ist nicht einheitlich festgelegt (vgl. Vorbe- merkung). Die Fragen können daher mangels eines eindeutigen Bezugspunktes nicht beantwortet werden. Allgemein ist festzustellen, dass eine geschlechtersensible Ver- wendung der deutschen Sprache in Rahmen der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung grundsätzlich möglich ist. Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist für bayerische staatliche Behörden im dienstlichen Schriftverkehr und der Normsprache verbindlich anzuwenden (§ 22 Abs. 5 Allgemeine Geschäftsord- nung für die Behörden des Freistaates Bayern – AGO). 2.1   Wie viele Städte und Kommunen sind der Staatsregierung bekannt, deren Verwaltungen in Schreiben, Verlautbarungen und Veröffentlichungen die sogenannte gendergerechte Sprache anwenden (bitte die Kommunen ein- zeln nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt aufführen)?",
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