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"content": "18. Wahlperiode \b 21.05.2021 | berichtigt 28.05.2021* Drucksache 18/15523 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr, Florian von Brunn SPD vom 12.04.2021 Bebaubare Freiflächen und Leerstände im Besitz des Freistaates Bayern in Augsburg Der Freistaat Bayern besitzt Grundstücke und Immobilien in Augsburg. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Welche bebaubaren Flächen besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadt- gebiet Augsburg (bitte einzeln mit m und Adresse angeben)? \b 2 2 1.2 Wie ist der Planungs- bzw. Bebauungsstand der zu Frage 1.1 aufgeführten Flächen (bitte einzeln aufgelistet angeben)? \b 2 1.3 Welche Nutzung ist für diese bebaubaren Flächen vorgesehen (bitte einzeln für jedes Grundstück aufführen)? \b 2 2.1 Welche bebaubaren Flächen im Besitz des Freistaates Bayern auf dem Stadtgebiet Augsburg sind zur Bebauung vorgesehen (bitte einzeln auf- gelistet angeben)? \b 2 2.2 Welche bebaubaren Flächen liegen brach (bitte einzeln aufgelistet angeben)? \b2 3.1 Gibt es Erwerbsanfragen der Stadt Augsburg für bebaubare Grundstücke oder Immobilien des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet angeben)? \b 2 3.2 Gibt es Erwerbsanfragen von privater oder gewerblicher Seite für bebau- bare Grundstücke oder Immobilien des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet angeben)? \b 3 4.1 Wie viele leerstehende Immobilien besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadtgebiet Augsburg (bitte einzeln mit m und Adresse angeben)? \b 2 3 4.2 Wie lange stehen diese zu Frage 4.1 aufgeführten Immobilien schon leer (bitte einzeln nach Immobilie und Zeitdauer in Monaten oder Jahren auf- führen)? \b 3 5.1 Wie viele Immobilien besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadtgebiet Augsburg, die derzeit in irgendeiner Form zwischengenutzt werden (bitte einzeln mit m und Adresse angeben)? \b 2 3 5.2 Wie lange werden diese zu Frage 4.1 aufgeführten Immobilien schon zwischengenutzt (bitte einzeln nach Immobilie und Zeitdauer in Monaten oder Jahren aufführen)? \b 3 Anlage \b 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. *) \u0007Berichtigung wegen Schreibfehler Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/15523 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/5 Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 03.05.2021 Vorbemerkung Die Auswertung wurde beschränkt auf Grundstücke im Einzelplan 13. In diesem Einzel- plan werden die Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens verwaltet. Dabei han- delt es sich um das unbewegliche Vermögen, das nicht für Verwaltungszwecke des Staates oder sonstige staatliche Zwecke im Aufgabenbereich einer Verwaltung oder einer im Auftrag des Staates tätigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder im Rahmen des Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Staates benötigt wird (vgl. Verwaltungsvorschrift [VV] 1.2 zu Art. 64 Bayerische Haushaltsordnung). Staatseigene Grundstücke, die nicht oder nicht mehr auf Dauer für Verwaltungszwecke oder sonsti- ge staatliche Zwecke im Aufgabenbereich einer Verwaltung oder im Rahmen des Ge- meingebrauchs im Aufgabenbereich des Staates benutzt werden und dem Allgemeinen Grundvermögen zuzuführen sind, werden von den Ressorts in den Einzelplan 13 über- tragen (vgl. VV 6.2 zu Art. 64 Bayerische Haushaltsordnung). 1.1 Welche bebaubaren Flächen besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadt- gebiet Augsburg (bitte einzeln mit m und Adresse angeben)? 2 1.2 Wie ist der Planungs- bzw. Bebauungsstand der zu Frage 1.1 aufgeführten Flächen (bitte einzeln aufgelistet angeben)? 1.3 Welche Nutzung ist für diese bebaubaren Flächen vorgesehen (bitte einzeln für jedes Grundstück aufführen)? Die erbetenen Angaben sind aus der anliegenden Tabellenübersicht ersichtlich. In der Übersicht sind grundsätzlich bebaubare Freiflächen mit dem Status der Lie- genschaft angeführt. Die Spalte „Anmerkungen“ gibt Auskünfte über die jeweiligen Planungs- bzw. Bebauungszustände sowie die künftig vorgesehenen Nutzungen. 2.1 Welche bebaubaren Flächen im Besitz des Freistaates Bayern auf dem Stadtgebiet Augsburg sind zur Bebauung vorgesehen (bitte einzeln auf- gelistet angeben)? 2.2 Welche bebaubaren Flächen liegen brach (bitte einzeln aufgelistet an- geben)? Bebaubare Flächen des Allgemeinen Grundvermögens des Freistaates im Stadtgebiet Augsburg werden grundsätzlich, soweit es der jeweilige Bebauungsplan zulässt, einer Neubebauung mit Geschosswohnungsbau oder einem anderen staatlichen Zweck zu- geführt. Die Flächen werden hierbei vorrangig den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften angeboten. Sofern kein staatlicher Bedarf besteht, erfolgt eine Veräußerung im Wege der öffentlichen Ausschreibung zum Zweck der Bebauung durch Dritte. Die erbetenen Angaben sind im Detail ebenfalls aus der Tabellenübersicht ersicht- lich, dabei wird insbesondere auf die Spalten „Status“ und „Anmerkungen“ der Anlage verwiesen. 3.1 Gibt es Erwerbsanfragen der Stadt Augsburg für bebaubare Grundstücke oder Immobilien des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet angeben)? Bezüglich der staatseigenen Flächen am Bischofsackerweg in Augsburg-Haunstetten gibt es Überlegungen des Freistaates zum Tausch mit der Stadt Augsburg. Auf die Aus- führungen in der Spalte „Anmerkungen“ der Anlage darf hingewiesen werden. Sonstige Erwerbsanfragen der Stadt Augsburg liegen nicht vor.",
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"content": "Drucksache 18/15523 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/5 3.2 Gibt es Erwerbsanfragen von privater oder gewerblicher Seite für bebau- bare Grundstücke oder Immobilien des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet angeben)? Erwerbsanfragen von Dritten für bebaubare Grundstücke oder Immobilien des Freistaates im Stadtgebiet Augsburg gehen wiederholt ein. Nachdem Verkäufe von Staatsimmobilien im Wege öffentlicher Ausschreibungen zu erfolgen haben (soweit nicht Ausnahmetat- bestände der Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken vorliegen), werden die Interessenten regelmäßig auf die Verkaufsangebote auf der Internetseite der Immobilien Freistaat Bayern verwiesen, wobei Interessenten auch kostenfrei einen Newsletter für diese Verkaufsangebote abonnieren können. 4.1 Wie viele leerstehende Immobilien besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadtgebiet Augsburg (bitte einzeln mit m und Adresse angeben)? 2 4.2 Wie lange stehen diese zu Frage 4.1 aufgeführten Immobilien schon leer (bitte einzeln nach Immobilie und Zeitdauer in Monaten oder Jahren auf- führen)? Die erbetenen Angaben sind aus der anliegenden Tabellenübersicht ersichtlich, die dortigen Angaben enthalten auch den Beginn des jeweiligen Leerstands in der Spalte „Status seit“. 5.1 Wie viele Immobilien besitzt der Freistaat Bayern auf dem Stadtgebiet Augs- burg, die derzeit in irgendeiner Form zwischengenutzt werden (bitte einzeln mit m2 und Adresse angeben)? 5.2 Wie lange werden diese zu Frage 4.1 aufgeführten Immobilien schon zwischengenutzt (bitte einzeln nach Immobilie und Zeitdauer in Monaten oder Jahren aufführen)? Zunächst wird die Frage 5.2 dahin gehend ausgelegt, dass diese sich auf die zu Frage 5.1 aufgeführten Immobilien beziehen soll, also auf Immobilien mit Zwischennutzung. Für die in der Tabellenübersicht aufgeführten Immobilien liegen keine längerfristigen Zwischennutzungen vor, weil sich diese Immobilien nicht für Zwischennutzungen eig- nen.",
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"content": "Drucksache 18/15523 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/5 Anlage Liste der betreffenden Objekte im Stadtgebiet Augsburg (Stand 20.04.2021) Zu Zu Zu Flur- Lagebezeich- Größe Fragen Fragen Fragen Zwischen- Status Gemeinde Gemarkung stück- Status Gegenstand Anmerkungen nung in m² 2.1 und 4.1 und 5.1 und nutzung seit Nr. 2.2 4.2 5.2 Baurecht für staatlichen Wohnungsbau ursprüng- lich im Rahmen des Woh- nungsbausofortprogramms, aufgrund der ökologischen Wertigkeit der Fläche gibt es Bestrebungen der Stadt Augsburg, die Baufläche unter Naturschutz zu stellen. Eine entsprechende Peti- Bischofsacker- bebaubare tion eines Bürgers wurde Augsburg Haunstetten 1263/7 7 582,00 unbebaut X 14.10.2016 weg Fläche ebenfalls eingereicht. Der Freistaat hat gegenüber der Stadt die Möglichkeit eines Grundstückstauschs ins Spiel gebracht und wartet derzeit auf ein Tauschan- gebot der Stadt. Baurecht besteht weiterhin auf der Fläche. Zustimmung Bau- recht seit 14.10.2016, ver- längert bis 14.10.2022. BayernHeim plant einen Realisierungswettbewerb für die teilweise Neube- bauung des Geländes mit ehem. Justiz- Wohnungen. Erste Ab- vollzugsanstalt Gebäude- und stimmungen mit der Stadt leer- Augsburg Augsburg 1997 (JVA) 4 420,00 X Freifläche, 25.01.2017 Augsburg haben stattge- stehend Karmeliten- ehem. JVA funden. Nach Angaben der gasse BayernHeim laufen derzeit die Vorbereitungen für den Realisierungswettbewerb mit umfangreichen Vorunter- suchungen.",
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"content": "Drucksache 18/15523 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 5/5 Zu Zu Zu Flur- Lagebezeich- Größe Fragen Fragen Fragen Zwischen- Status Gemeinde Gemarkung stück- Status Gegenstand Anmerkungen nung in m² 2.1 und 4.1 und 5.1 und nutzung seit Nr. 2.2 4.2 5.2 Denkmalgeschütztes, stark sanierungsbedürftiges Objekt. Vergabe im Erbbau- recht geplant, vorbereitende Maßnahmen werden derzeit durchgeführt. Die Aus- schreibung ist für Mitte 2021 Gebäude- und vorgesehen. Eine zukünftige Calmberg- leer- Freifläche, Augsburg Augsburg 5070 18 540,00 X 01.01.2018 Nutzung überwiegend zu straße 2 a stehend ehem. Asyl- Wohnzwecken ist aufgrund unterkunft der Lage und der bereits frü- her erfolgten Wohnnutzung zu erwarten. Eine Nachnutzung durch staatliche Wohnungsbauge- sellschaften ist wirtschaftlich nicht darstellbar.",
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