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"content": "18. Wahlperiode \b 19.05.2021 Drucksache 18/15454 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Krahl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.03.2021 Vereinbarkeit von Windkraftanlagen mit der Welterbestätte Wieskirche – Teil I Die Klimawende ist eng verbunden mit der Energieerzeugungswende. Für diese spie- len Windkraftanlagen eine bedeutende Rolle. Im Landkreis Weilheim-Schongau gibt es bei Peiting auf den Köpfingwiesen potenzielle Standorte nach dem Landesentwick- lungsplan, aber einen Konflikt mit der Welterbestätte Wieskirche. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gab es eine UNESCO-Einbindung bzw. eine Bewertung der Windkraftan- lage auf dem Bühlach in Peiting durch die UNESCO? \b 3 b) Wenn nein, warum nicht? \b 3 c) Wenn ja, wie war der Ablauf? \b 3 2. a) Wie lautete das Ergebnis? \b 3 b) Vor dem Hintergrund, dass in der UNESCO-Deutschland-Stellungnahme vom 02.09.2014 vor einem Präzedenzfall der Windkraftanlage auf den Köpfingwiesen gewarnt wird, wie wird von der Staatsregierung das Wind- rad auf dem Bühlach als Präzedenzfall für eine Windkraftanlage auf den Köpfingwiesen beurteilt? \b 3 c) Wurde bei der erneuten Beurteilung durch das bayerische Landesamt für Denkmalpflege 2020 ein Vergleich mit anderen Welterbestätten in Deutschland in Bezug auf die Standorte von Windkraftanlagen und der entsprechenden Einflussnahme auf das Umfeld (Sichtbarkeit) vorgenommen, um Präzedenz- fälle bzw. Bezugsfälle in anderen Bundesländern zu ermitteln wie z.B. der Fall des Klosters Corvey im Stadtgebiet von Höxter? \b 4 3.\t\t Wenn nein, warum nicht (z. B. Gutachten zur Beurteilung der visuellen Aus- wirkungen bestehender und potenzieller Windparks im Stadtgebiet Höxter auf die Integrität der Welterbestätte „Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey“(2015)? \b 4 4.\t\t Wie sieht die Staatsregierung die Existenz folgender Anlagen hinsichtlich der visuellen und landschaftlichen (und spirituellen) Integrität der Wieskirche bzw. deren beeinträchtigende Wirkung auf diese? \b 4 a) Windrad auf dem Bühlach und Windkraftanlage im Sachsenrieder Forst \b 4 b) geplanter neuer Mobilfunkmast von Vodafone als Ersatz des alten auf dem Schnaidberg \b 4 c) Anlagen des Deutschen Wetterdienstes auf dem Hohen Peißenberg \b 5 5. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung eine UNESCO-Stellungnahme für den Neubau des stählernen mit 69 m Höhe geplanten Mobilfunkmastes auf dem Schnaidberg erforderlich? \b 5 b) Wenn nein, warum nicht (bitte auf eine mögliche Beeinflussung der Welt- erbestätte durch den Mobilfunkmast eingehen)? \b 5 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/15454 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/6 6. a) Erfolgte vor dem Schreiben des Staatsministers für Wirtschaft, Landesent- wicklung und Energie Hubert Aiwanger am 10.07.2020 an das Welterbe- zentrum eine Einbindung von ICOMOS Deutschland als offizielle nationale Fachberatung für Welterbestätten in Deutschland ? \b 5 b) Wenn nein, warum nicht? \b 5 c) Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme? \b 5 7. a) Wieso wurden beim Schreiben des Staatsministers Hubert Aiwanger an das Welterbezentrum das neue Gutachten und die Ergebnisse der neuen Sicht- feldanalyse von Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann nicht mitgeschickt? \b 5 b) Warum wurde ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Staats- ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Staats- ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Denkmalschutzbehörde und den Initiatoren der Windkraftanlage im September 2020 ein Tag vor dem Termin abgesagt und seit einem halben Jahr kein neuer Termin anberaumt? \b 6 8.\t\t Da Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil in seinem Schreiben vom 03.09.2020 an Dr. Johann Niggl vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das „Verfahren eines Kommu- nalen Denkmalkonzepts (KDK)“ anregt, \b 6 a) was ist die fachlich-institutionelle Basis für ein solches Verfahren? \b 6 b) wie ist das fachliche und zeitliche Konzept? \b 6 c) Soll ein solches Verfahren durchgeführt werden (bitte auch auf den Initiator des Verfahrens eingehen)? \b 6",
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"content": "Drucksache 18/15454 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/6 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Ein- vernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 26.04.2021 1. a) Gab es eine UNESCO-Einbindung bzw. eine Bewertung der Windkraftanlage auf dem Bühlach in Peiting durch die UNESCO? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, wie war der Ablauf? 2. a) Wie lautete das Ergebnis? b) Vor dem Hintergrund, dass in der UNESCO-Deutschland-Stellungnahme vom 02.09.2014 vor einem Präzedenzfall der Windkraftanlage auf den Köp- fingwiesen gewarnt wird, wie wird von der Staatsregierung das Windrad auf dem Bühlach als Präzedenzfall für eine Windkraftanlage auf den Köp- fingwiesen beurteilt? Zunächst ist allgemein darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben der Welterbekon- vention („UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“) die in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragenen Stätten in ihrem Bestand bzw. ihrer Wertigkeit dauerhaft zu erhalten sind. Dabei richtet sich der jeweilige Schutzstandard nach den national zur Verfügung stehenden Instrumenten. In Bayern ist dies v. a. das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), weitere spezifische Bestimmungen zum Schutz von UNESCO-Welterbestätten enthält das Landesentwicklungsprogramm (LEP; Vorgaben des in der Anlage Nr. 8.4.1 LEP festgelegten Ziels). Maßnahmen, die den von der UNESCO anerkannten außergewöhnlichen universellen Wert der Welt- erbestätte (sog. outstanding universal value, OUV) gefährden könnten, müssen vor der Durchführung mit der UNESCO abgestimmt werden. Alle übrigen Maßnahmen sind da- gegen nicht mit der UNESCO abzustimmen. Soweit keine dem Welterbe verträgliche Lösung möglich scheint, legt die Welterbestätte, die sich zum Schutz ihres Welterbes verpflichtet hat, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einen Bericht zur Weiterleitung an die UNESCO vor. Die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Maßnahme der UNESCO zu melden ist, erfolgt durch die einschlägigen nationalen Fachbehörden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Beratungsgremien der UNESCO. Bei den baye- rischen Weltkulturerbestätten sind dies das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), die bei einzelnen Welterbestätten eingerichteten Steuerungsgremien und auf – freiwilliger Basis – das deutsche Nationalkomitee des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS). Sollte eine Meldung erforderlich sein, wird die frühzeitige Information und Einbindung des UNESCO-Welterbezentrums im Einzelfall nach Nr. 172 der Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Durchführungsrichtlinien) vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ge- währleistet (s. a. Windenergie-Erlass vom 19.06.2016, Nrn. 3 und 10). Eine verbindliche Klärung der Welterbeverträglichkeit obliegt der UNESCO, die hierzu im Einzelfall die fachliche Kompetenz von ICOMOS International zur fachlichen Begutachtung heranzieht. Da in Bayern in den meisten Fällen im Vorfeld denkmalverträgliche Lösungen ge- funden werden können, werden Vorlagen an die UNESCO nach Nr. 172 der Durchfüh- rungsrichtlinien für bayerische Welterbestätten nur äußerst selten erforderlich. Das Windrad auf dem Bühlach wurde im Jahr 2003 errichtet. Das BLfD wurde nicht in die Planungen einbezogen, es erfolgte keine Einbindung der UNESCO. Das Wind- rad auf dem Bühlach steht allein und hat lediglich eine Gesamthöhe von 94 m. Eine Vergleichbarkeit mit den geplanten Windrädern des Windparks auf den Köpfinger Wie- sen ist nicht gegeben, da die dort geplanten Anlagen eine Gesamthöhe von 220–240 m haben würden und als Gruppe wesentlich dominanter die Landschaft beherr-schen würde als das deutlich geringer dimensionierte, alleinstehende Windrad.",
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"content": "Drucksache 18/15454 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 4/6 c) Wurde bei der erneuten Beurteilung durch das bayerische Landesamt für Denkmalpflege 2020 ein Vergleich mit anderen Welterbestätten in Deutschland in Bezug auf die Standorte von Windkraftanlagen und der entsprechenden Einflussnahme auf das Umfeld (Sichtbarkeit) vorgenommen, um Präzedenz- fälle bzw. Bezugsfälle in anderen Bundesländern zu ermitteln wie z.B. der Fall des Klosters Corvey im Stadtgebiet von Höxter? 3.\t\t Wenn nein, warum nicht (z. B. Gutachten zur Beurteilung der visuellen Aus- wirkungen bestehender und potenzieller Windparks im Stadtgebiet Höxter auf die Integrität der Welterbestätte „Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey“(2015)? Bei der Beurteilung des BLfD zur möglichen Beeinträchtigung einer Welterbestätte durch Windkraftanlagen werden Erfahrungen anderer deutscher Welterbestätten berücksichtigt. Unter anderem gibt es zu diesem Zweck einen Arbeitskreis der Vereinigung der Landes- denkmalpfleger in Deutschland, an dem auch Vertreter des BLfD teilnehmen. Dort wer- den auch Konfliktpotenziale bestimmter Maßnahmen (z. B. Errichtung von Windkraftan- lagen) eruiert und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Bei einer solchen Betrachtung müssen die jeweilige Welterbestätte und ihr spezifischer OUV im Vordergrund stehen. Dieser „bezeichnet eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhn- lich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist“ (Nr. 49 der Durchführungsrichtlinien). Der OUV ist demnach von den individuellen Merkmalen der Welterbestätte abhängig. Das wiederum bedeutet, dass sich die gleichen Eingriffe (z. B. Windparks) jeweils unterschiedlich auf den OUV einer Welterbestätte auswirken können. Daher können Fallbeispiele von anderen Welterbestätten nur eingeschränkt übertragen werden. Der außergewöhnliche universelle Wert der Wieskirche begründet sich zum einen durch die architektonische Leistung im Zusammenspiel mit der Landschaft. Sie gilt als in der unberührten Landschaft stehendes Meisterwerk des Rokoko (Welterbekrite rium (i)). Zum anderen bestimmt den OUV der Wieskirche ihre Bedeutung als Wall- fahrtsort, so besitzt sie einen außergewöhnlichen Zeugniswert der kulturellen und re- ligiösen Pilgertradition (Kriterium (iii)). Dieser Aspekt wurde durch das BLfD und das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS hervorgehoben. Reine Sichtfeldanalysen wie sie für das Kloster Corvey durchgeführt wurden, wer- den daher der Bedeutung der Wieskirche in und für die umgebende Kulturlandschaft nicht gerecht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet von Höxter in Sichtweite zum Kloster Corvey bisher keine Windkraftanlagen genehmigt wurden. 4.\t\t Wie sieht die Staatsregierung die Existenz folgender Anlagen hinsichtlich der visuellen und landschaftlichen (und spirituellen) Integrität der Wies- kirche bzw. deren beeinträchtigende Wirkung auf diese? a) Windrad auf dem Bühlach und Windkraftanlage im Sachsenrieder Forst Die Windkraftanlagen im Sachsenrieder Forst (ca. 1,5 und 5,5 km westlich von Denk- lingen, Landkreis Landsberg) stehen weder in einer visuellen Blickraumbeziehung zur Wieskirche noch gehören sie zur Kulturlandschaft des „Pfaffenwinkels“. Zum Windrad auf dem Bühlach wird auf die Antwort zu den Fragen 1 a bis 2 b verwiesen. b) geplanter neuer Mobilfunkmast von Vodafone als Ersatz des alten auf dem Schnaidberg Der bestehende Mast auf dem Schnaidberg (Funkturm Rottenbuch) wurde 2002 er- richtet und ist 66 m hoch, er befindet sich in rd. 8,8 km Entfernung zur Wieskirche und tritt auch in deren weiterem Umfeld nicht in Erscheinung. Der bestehende Mast wird aus denkmalpflegerischer Sicht nicht als Beeinträchtigung der Wieskirche angesehen. Zum geplanten Mobilfunkmast wird auf die Antwort zu den Fragen 5 a und 5 b verwiesen.",
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"content": "Drucksache 18/15454 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 5/6 c) Anlagen des Deutschen Wetterdienstes auf dem Hohen Peißenberg Die vergleichsweise unscheinbare Anlage des Wetterdienstes (rd. 15,8 km von der Wieskirche entfernt) wird aus denkmalpflegerischer Sicht nicht als Beeinträchtigung an- gesehen, weil der Turm des Wetterradars kaum höher als der Turm der Wallfahrtskiche ist. Der Sender Hohenpeißenberg wurde bereits vor der Eintragung der Wieskirche als Welterbestätte im Jahr 1981 errichtet. Grundsätzlich gilt, dass Funkmasten, Anlagen des Wetterdienstes oder auch das Windrad auf dem Bühlach bei Peiting nicht mit einem Windkraftwerk mit mehreren ho- hen Windkraftanlagen (220 bis 240 m) verglichen werden können, weil diese Bauten wesentlich niedriger sind, jeweils alleinstehen (also „punktuell“ wirken) und somit weit- aus weniger beeinträchtigend sind. 5. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung eine UNESCO-Stellungnahme für den Neubau des stählernen mit 69 m Höhe geplanten Mobilfunkmastes auf dem Schnaidberg erforderlich? b) Wenn nein, warum nicht (bitte auf eine mögliche Beeinflussung der Welt- erbestätte durch den Mobilfunkmast eingehen)? Beim geplanten Neubau des Mastes auf dem Schnaidberg erfolgte eine Beteiligung des BLfD. Der bestehende Mast überragt die umgebenden Baumwipfel zwar um eini- ge Meter, ist aber so filigran, dass er bereits in der näheren Umgebung nicht wesent- lich in Erscheinung tritt. Der Neubau ist 3 m höher geplant, aber noch filigraner (Stahl- statt Holzbau), weshalb er ebenfalls nicht wesentlich in Erscheinung treten wird. Aus denkmalpflegerischer Sicht wurden keine Einwände gegen den Neubau erhoben. Eine Beteiligung der UNESCO ist daher nicht erforderlich. 6. a) Erfolgte vor dem Schreiben des Staatsministers für Wirtschaft, Landes- entwicklung und Energie Hubert Aiwanger am 10.07.2020 an das Welterbe- zentrum eine Einbindung von ICOMOS Deutschland als offizielle nationale Fachberatung für Welterbestätten in Deutschland ? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme? 7. a) Wieso wurden beim Schreiben des Staatsministers Hubert Aiwanger an das Welterbezentrum das neue Gutachten und die Ergebnisse der neuen Sicht- feldanalyse von Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann nicht mitgeschickt? Eine Abstimmung der geplanten Errichtung von vier Windkraftanlagen auf den Köp- finger Wiesen mit der UNESCO erfolgte entsprechend den oben genannten Rahmen- bedingungen (s. Antwort zu den Fragen 1 a bis 2 b) durch das damalige Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Jahr 2014. Dabei wurden der UNESCO die Stellungnahmen des BLfD vom 12.09.2014, des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS vom 02.09.2014 sowie das Expertengutachten von Prof. Dr. Sören Schöbel- Rutschmann vom 31.10.2013 im Auftrag der Bürgerwind Pfaffenwinkel Planungs-GmbH & Co. KG vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.06.2015 hat das UNESCO-Welterbezentrum unter Bezug auf das Gutachten von ICOMOS International vom Juni 2015 mitgeteilt, dass die Erlaubnis zur geplanten Errichtung der vier Windräder verweigert werden sollte, was als deutliche Ablehnung des Vorhabens zu werten ist. Hierüber wurde das Landratsamt Weilheim-Schongau unter Beifügung der Unterlagen der UNESCO durch das damalige Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Juli 2015 informiert. Staatsminister Hubert Aiwanger wandte sich am 10.07.2020 an das UNESCO Welterbezentrum in Paris, um vor dem Hintergrund der im Pfaffenwinkel geplanten Windenergieanlagen in seiner Funktion als bayerischer Energieminister auf die An- forderungen der Energiewende und die Bedürfnisse eines erfolgreichen Ausbaus der erneuerbaren Energien hinzuweisen. Er bat die UNESCO allgemein zu überprüfen, ob bauliche Anlagen der erneuerbaren Energien und insbesondere Windenergieanlagen nicht als Bestandteil heutiger Kultur- landschaft gesehen werden müssen. Aufgrund dieses Anliegens waren eine erneute Einbindung von ICOMOS Deutsch- land oder das Übersenden konkreter Unterlagen zu dem Vorhaben im Pfaffenwinkel nicht angezeigt.",
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"content": "Drucksache 18/15454 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 6/6 b) Warum wurde ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Staats- ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Staats- ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Denkmalschutzbehörde und den Initiatoren der Windkraftanlage im September 2020 ein Tag vor dem Termin abgesagt und seit einem halben Jahr kein neuer Termin anberaumt? Kurz vor dem anberaumten Termin erreichte das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das Antwortschreiben der UNESCO. Darin wurde die Aussage von 2015, dass die UNESCO die geplanten Windenergieanlagen als nicht mit dem Welterbestatus der Wieskirche vereinbar ansieht, bestätigt. Laut BLfD waren damit alle Möglichkeiten erschöpft, die drei geplanten Windenergieanlagen mit dem Welterbe- status der Wieskirche in Einklang zu bringen. Der geplanten Besprechung wurde damit die Grundlage entzogen. Der Staatsregierung sind dahin gehend auch keine neuen Ent- wicklungen bekannt. Auch wurden vonseiten der Initiatoren der Windenergieanlagen keine neuen Anliegen oder Besprechungsanfragen an die Staatsregierung herangetragen. 8.\t\t Da Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil in seinem Schreiben vom 03.09.2020 an Dr. Johann Niggl vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das „Verfahren eines Kommu- nalen Denkmalkonzepts (KDK)“ anregt, a) was ist die fachlich-institutionelle Basis für ein solches Verfahren? Das „Kommunale Denkmalkonzept (KDK)“ wurde vom BLfD neu entwickelt und wird seit 2015 als freiwilliges Verfahren angeboten. Damit soll den Gemeinden ermöglicht werden, Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen. Es ist flexibel und lässt sich an unterschied- lichste Problemstellungen anpassen, also beispielsweise auch an die Frage, wie sich erneuerbare Energien mit bestehenden Denkmalwerten vereinbaren lassen. Träger des Verfahrens ist stets eine Kommune oder ein Zusammenschluss von Kom- munen. Das BLfD berät fachlich und kann die entstehenden Kosten fördern. b) wie ist das fachliche und zeitliche Konzept? Ein kommunales Denkmalkonzept wird über ein gemeinsam vom BLfD und der Kommu- ne zu erarbeitendes Leistungsbild fachlich konzipiert und dann von qualifizierten Büros bearbeitet. Ein wesentliches Element ist dabei die Partizipation aller entscheidenden lokalen, gegebenenfalls regionalen Akteure wie auch der betroffenen oder auch interes- sierten Bürgerschaft. In der Regel dauert die Erarbeitungsphase (Modul 1 und Modul 2 des KDKs) 6 bis 18 Monate, die sich anschließende Umsetzungsphase (Modul 3) kann mehrere Jahre, je nach Zahl und Bedeutung der Einzelprojekte dauern. c) Soll ein solches Verfahren durchgeführt werden (bitte auch auf den Initiator des Verfahrens eingehen)? Ein solches Verfahren wäre aus denkmalpflegerischer Sicht im Fall der Wieskirche und ihrer Raumwirksamkeit wünschenswert, das BLfD steht für eine mögliche Kooperation gern zur Verfügung. Zum möglichen Träger eines Verfahrens wird auf die Antwort zu Frage 8 a verwiesen.",
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