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"content": "18. Wahlperiode\b 17.04.2020 Drucksache 18/6936 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2020 Förderlehrkräfte Ich frage die Staatsregierung: 1.\t\t Wie viele Lehrerstunden werden bayernweit im aktuellen Schuljahr 2019/2020 von Förderlehrkräften in der Lehrerwochenstundenzuweisung abgedeckt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)?................................................................. 2 2. a) Wie viele Lehrerstunden wurden im vergangenen Schuljahr von Förderlehr- kräften vertreten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)?...................................... 2 b) Wie viele Lehrerstunden wurden im laufenden Schuljahr von Förderlehr- kräften vertreten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)?...................................... 2 3.\t\t Wie viele Unterrrichtsstunden können durch die Erhöhung von acht auf zehn Wochenstunden für Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen generiert werden?............................................................................................................... 2 4.\t\t Auf welcher (rechtlichen) Grundlage wurde seit Bestehen der Förderlehr- kräfte (ehem. Pädagogische Assistenten) der eigenverantwortlich zu er- teilende Unterricht eingeführt und in die Lehrerwochenstundenzuweisung übernommen?...................................................................................................... 2 5. a) Warum wird die Gesamtheit der Förderlehrkräfte, unabhängig vom indivi- duellen Beschäftigungsstatus, zu einer Gesamtleistung an Lehrerwochen- stunden verpflichtet?............................................................................................ 3 b) Warum müssen Förderlehrkräfte Stundendeputate beim eigenverantwort- lichen Unterricht gegenseitig ausgleichen?.......................................................... 3 6.\t\t Aus welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten stammen die Be- werber*innen an den beiden Staatsinstituten für die Ausbildung von Förder- lehrkräften (bitte die Bewerber*innen der letzten 3 Jahre aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter angeben)?................................................................. 3 7. a) Mit welchen Qualifikationen (Schulabschlüsse) haben die, sich an den beiden Staatsinstituten für Förderlehrkräfte in Ausbildung befindlichen, Lehrer*innen und Lehrer in den letzten 3 Jahren die Ausbildung begonnen?........................... 3 b) Wie verteilen sich diese Qualifikationen mengenmäßig (Angabe bitte in ab- soluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter)?....................... 3 8. a) Wie viele der hauptamtlichen Dozenten an den beiden Staatsinstituten waren bzw. sind selbst Förderlehrkräfte?............................................................. 4 b) Wie viele Förderlehrkräfte sind aktuell an die beiden Staatsinstitute ab- geordnet? ............................................................................................................ 4 c) Welche Aufgaben erfüllen sie dort?...................................................................... 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Frage- stellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/6936 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/4 Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.03.2020 Vorbemerkung: Eine differenzierte Auswertung der Gruppe der Förderlehrkräfte an Grund- und Mittel- schulen und der in der Ausbildung an den beiden Abteilungen des Staatsinstituts be- findlichen Lehrkräfte kann die Darstellung sehr geringer Fallzahlen oder gar von Einzel- fällen zur Folge haben. In der Antwort unterbleiben aus diesem Grund einzelne Angaben, wenn Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Zudem ist bei der Interpretation der Daten auf Staatsinstitutsebene zu beachten, dass aufgrund der zum Teil geringen Fallzahlen die statistische Aussagekraft derselben stark eingeschränkt ist, sodass aus dem Vergleich der Schuljahre keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden können. 1.\t\t Wie viele Lehrerstunden werden bayernweit im aktuellen Schuljahr 2019/2020 von Förderlehrkräften in der Lehrerwochenstundenzuweisung abgedeckt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)? Daten, die im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ zum Stichtag 01.10.2019 erhoben wurden, stehen derzeit für das Schuljahr 2019/2020 noch nicht vollständig plau- sibilisiert zur Verfügung. Grundsätzlich werden Förderlehrkräfte im Schnitt mit acht Stunden in die Klassenbil- dung eingerechnet. Im Schuljahr 2019/2020 entspricht dies rund 10 550 Lehrerwochen- stunden. Eine Aufgliederung nach Schulart kann dabei nicht vorgenommen werden, da Förderlehrkräfte an mehreren Dienstorten und mehreren Schularten tätig sein können. 2. a) Wie viele Lehrerstunden wurden im vergangenen Schuljahr von Förderlehr- kräften vertreten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)? b) Wie viele Lehrerstunden wurden im laufenden Schuljahr von Förderlehr- kräften vertreten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart)? Förderlehrkräfte werden auf der Basis der Dienstanweisung vom 23.09.2014 nach Möglichkeit nicht zur Unterrichtsvertretung herangezogen. Nur in unabweislichen Fällen kann eine Einteilung zu kurzfristigen Unterrichtsvertretungen mit förderlehrspezifischen Aufgaben erfolgen. Daten über die Vertretungseinsätze von Förderlehrkräften werden nicht erhoben. 3.\t\t Wie viele Unterrrichtsstunden können durch die Erhöhung von acht auf zehn Wochenstunden für Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen generiert werden? Durch die Erhöhung des eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichts von acht auf zehn Wochenstunden für Förderlehrkräfte können, abhängig vom tatsächlichen Personalstand zum Schuljahr 2020/2021, rechnerisch nach derzeitigem Stand rund 13 200 Lehrer- wochenstunden generiert werden. 4.\t\t Auf welcher (rechtlichen) Grundlage wurde seit Bestehen der Förderlehr- kräfte (ehem. Pädagogische Assistenten) der eigenverantwortlich zu er- teilende Unterricht eingeführt und in die Lehrerwochenstundenzuweisung übernommen? Die Aufgaben der Förderlehrkräfte sind in Art. 60 Abs. 1 Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wie folgt beschrieben: „Die Förderlehrerin bzw. der Förderlehrer unterstützt den Unterricht und trägt durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie bzw. er nimmt besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbstständig und eigenverantwortlich wahr und wirkt bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwal- tungstätigkeiten mit.“",
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"content": "Drucksache 18/6936 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/4 Da sich der Einsatz der Förderlehrkräfte aufgrund neuer Herausforderungen für die Schularten, aufgrund der verschiedenartigen Tätigkeitsbereiche der Förderlehrkräf- te und der Notwendigkeiten an der Einzelschule weiterentwickelt, war es erforderlich, mit der kultusministeriellen Bekanntmachung zum „Einsatz von Förderlehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen“ vom 23.09.2014, Az.: III.3-BP7035- 4b.123 050, die Aufgabenbeschreibung erneut zu konkretisieren. Dabei wurden die dienstliche Verwendung der Förderlehrkräfte näher erläutert und verbindliche Rege- lungen für den unmittelbaren schulischen Einsatz in den Regierungsbezirken in einer zeitgemäßen Form festgelegt. Bei der Überarbeitung wurde der eigenverantwortliche Einsatz nicht grundsätzlich neu geregelt. Vielmehr wurden die Einsatzmöglichkeiten aktualisiert und erweitert. Die Übernahme des eigenverantwortlichen Unterrichts in die Lehrerwochenstun- denzuweisung erfolgte bereits mit der Bekanntmachung vom 19.09.1973, Az.: III A 6 – 4/118 324, in der die Arbeitszeit der (seinerzeitigen) Pädagogischen Assistenten ge- regelt wurde. 5. a) Warum wird die Gesamtheit der Förderlehrkräfte, unabhängig vom indivi- duellen Beschäftigungsstatus, zu einer Gesamtleistung an Lehrerwochen- stunden verpflichtet? b) Warum müssen Förderlehrkräfte Stundendeputate beim eigenverantwort- lichen Unterricht gegenseitig ausgleichen? Die Unterrichtspflichtzeit von Förderlehrkräften beträgt 28 Wochenstunden bei vollem Stundendeputat. Anteilig des vorgesehenen Einsatzes von Förderlehrkräften, geregelt in Art. 60 Abs. 1 BayEUG und in der Bekanntmachung zum „Einsatz von Förderlehr- kräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen“ vom 23.09.2014, Az.: III.3-BP7035-4b.123 050, wurde dabei der eigenverantwortliche Unterricht durch- schnittlich mit acht Stunden gewichtet. Durch die Einrechnung von Förderlehrkräften mit durchschnittlich acht Stunden in die Unterrichtsversorgung kann entsprechend der Anzahl von Förderlehrkräften anteilig ein Gesamtstundenpool auf die Schulamtsbezirke verteilt werden. Die Schulämter entscheiden nach den Gegebenheiten vor Ort über die genaue Zutei- lung der Stunden auf die einzelnen Förderlehrkräfte. Damit ist einerseits eine optimale Planung der Unterrichtseinsätze und andererseits eine hohe Flexibilität bei den Förder- bedarfen (auch nicht ganzjährig) gewährleistet. 6.\t\t Aus welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten stammen die Bewerberinnen und Bewerber an den beiden Staatsinstituten für die Ausbildung von Förder- lehrkräften (bitte die Bewerberinnen und Bewerber der letzten drei Jahre aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter angeben)? An den beiden Abteilungen des Staatsinstituts zur Ausbildung von Förderlehrkräften in Bayreuth (Abt. I) und Freising (Abt. II) wird der Wohnort der Bewerberinnen und Be- werber nicht statistisch erfasst und ausgewertet. Daher liegt hier kein Datenmaterial vor, sondern müsste erst aufwendig an den Ausbildungsstätten nacherhoben werden; hierauf wurde auch im Interesse einer zeitnahen Beantwortung verzichtet. 7. a) Mit welchen Qualifikationen (Schulabschlüsse) haben die an den beiden Staatsinstituten für Förderlehrkräfte in Ausbildung befindlichen Lehrerinnen und Lehrer in den letzten drei Jahren die Ausbildung begonnen? b) Wie verteilen sich diese Qualifikationen mengenmäßig (Angabe bitte in ab- soluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter)? In Tabelle 1 sind die Schulabschlüsse der in Ausbildung befindlichen Förderlehrkräfte und deren mengenmäßige Verteilung dargestellt. Eine Aufgliederung innerhalb der Qualifi- kationen nach Alter und Geschlecht kann aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden, da die Fallzahlen sehr klein sind (vgl. die Vorbemerkung zur Antwort). In Tabelle 2 ist die Verteilung der in Ausbildung befindlichen Förderlehrkräfte nach Geschlecht ersichtlich.",
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"content": "Drucksache 18/6936 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/4 Die Zahlen in beiden Tabellen beziehen sich auf die letzten drei Aufnahmejahre. Tabelle 1: Mittelschule M10 20 Realschule 82 FOS mit Abitur 87 Gymnasium mit Abitur 67 Sonstige* 19 *Sonstige Abschlüsse können sein: Wirtschaftsschule, Gymnasium mit mittlerer Reife, BOS mit Abitur, Abschluss Uni- versität Tabelle 2: Geschlecht männlich weiblich 39 236 8. a) Wie viele der hauptamtlichen Dozenten an den beiden Staatsinstituten waren bzw. sind selbst Förderlehrkräfte? b) Wie viele Förderlehrkräfte sind aktuell an die beiden Staatsinstitute ab- geordnet? c) Welche Aufgaben erfüllen sie dort? An den beiden Abteilungen des Staatsinstituts zur Ausbildung von Förderlehrkräften in Bayreuth (Abt. I) und Freising (Abt. II) ist jeweils ein hauptamtlicher Dozent eingesetzt, der selbst Förderlehrkraft ist. Fünf Förderlehrkräfte sind mit insgesamt 37 Stunden an die beiden Abteilungen abgeordnet. Die Förderlehrkräfte sind u. a. im Unterricht in den Profilfächern (z. B. individuelle Förderung) und einigen Wahlfächern eingesetzt.",
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