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"content": "18. Wahlperiode \b 01.04.2021 Drucksache 18/13953 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 29.12.2020 Konfuzius-Institute in Bayern – Warnungen des Bundesamts für Verfassungsschutz Ich frage die Staatsregierung: 1.1 In welcher Höhe hat die Staatsregierung die chinesischen Konfuzius-Institute in Bayern im Jahr 2020 gefördert (bitte nach Finanzmitteln und Instituten aufgeschlüsselt angeben)? \b 3 1.2 In welcher Höhe fördert die Staatsregierung die chinesischen Konfuzius- Institute in Bayern in den Jahren 2021 ff.? \b 3 2.1 Wie bewertet die Staatsregierung die explizite Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz in dessen Newsletter vom Oktober 2020 vor dem Wirken der Konfuzius-Institute in Deutschland, in dem es wörtlich heißt: „Konfuzius-Institute gefährden vielmehr auch weiterhin die akademische Freiheit in Forschung und Lehre und werden als wichtige politische Ein- flussakteure und Instrumente der Machtprojektion der KPCh im Ausland aktiv bleiben“? \b 3 2.2 Sieht der bayerische Verfassungsschutz vor Hintergrund expliziter War- nungen des Bundesverfassungsschutzes Anlass, über die Arbeit der Konfuzius-Institute in Bayern Informationen zu sammeln und auszuwerten, beispielsweise sach- oder personenbezogene Auskünfte, Nachrichten oder Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (falls nein, bitte unter Angabe der Begründung)? \b3 2.3 Nimmt die Staatsregierung die eindringliche Warnung des Bundesverfassungs- schutzes zum Anlass, ihre bisherige umstrittene Einschätzung zu revidie- ren, wonach die Konfuzius-Institute keinerlei Einfluss auf die akademische Freiheit an bayerischen Hochschulen hätten? \b 3 3.1 Sieht sich die Staatsregierung durch die in BT-Drs. 19/24163 zur „Ein- flussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 formulierte eindringliche Aufforderung an „alle in Deutschland tätigen Akteure ..., ihre eigene Verantwortung wahr- zunehmen und Vorkehrungen zur Sicherung der freien wissenschaftlichen Forschung und Lehre vorzusehen“ veranlasst, ihre bislang unkritische Hal- tung gegenüber den Konfuzius-Instituten zu revidieren? \b 4 3.2 Hat die Staatsregierung angesichts der eindeutigen Warnungen des Bundes- verfassungsschutzes mittlerweile Kenntnis über die Gründe darüber er- langt, warum die Universität Düsseldorf die Zusammarbeit mit dem dortigen Konfuzius-Institut aufgekündigt hat, was für die Staatsregierung noch im August 2020 (siehe Drs. 18/8893) von keinerlei Interesse und Grund für Rückfragen in Nordrhein-Westfalen war? \b 4 3.3 Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung infolge der Auf- forderung durch die Bundesregierung ergriffen? \b 4 4.1 Welche schriftlichen Hinweise hat die Staatsregierung an einzelne oder mehrere Hochschulen in Bayern zur Beachtung der Zusammenarbeit mit Konfuzius-Instituten verschickt (bitte unter Angabe des konkreten Textes)? \b 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/13953 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/5 4.2 Hat die Staatsregierung das Angebot der Bundesregierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Kon- fuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 in Anspruch genommen, wonach „insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ... den Ländern und Hochschulen für beratende Gespräche zur Verfügung“ stehen? \b 4 4.3 Falls nein, warum nicht (falls ja, bitte mit Angabe zum Ergebnis)? \b 4 5.1 Haben die betroffenen bayerischen Hochschulen das Angebot der Bundes- regierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 in Anspruch genommen, wonach „insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ... den Ländern und Hochschulen für beratende Gespräche zur Verfügung“ stehen? \b 5 5.2 Falls nein, warum nicht? \b 5 5.3 Falls ja, mit welchem Ergebnis? \b 5 6. Bewertet die Staatsregierung die Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 als wichtigen Hinweis nachrichtendienstlichen Hintergrunds, dass „aus Gründen des Staatswohls“ (Spionageabwehr) nicht öffentlich dargelegt werden kann, „inwiefern von chi- nesischer Seite gestellte Co-Direktoren, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende an Konfuzius-Instituten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen von Hanban, der chinesischen Botschaft oder chinesischen Konsulaten in Deutschland“ erhalten, mit der weiteren Begründung, die „In- formationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und auch eine eingestufte Übermittlung der Information an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Be- tracht kommt“? \b 5 7.1 Welche konkreten Veranstaltungen führten die bayerischen Konfuzius-Ins- titute seit ihrem Bestehen unter Mitwirkung von Prof. Dr. Mechthild Leutner durch, die als Vorsitzende des Konfuzius-Instituts Berlin im Menschenrechts- ausschuss des Deutschen Bundestages auf Einladung der Linkspartei in der Lesart chinesischer Propaganda jüngst behauptete, die chinesischen Internierungslager für Uiguren seien „berufliche Ausbildungszentren“ bzw. „Deradikalisierungszentren“, Menschenrechtsverletzungen an Uiguren seien nicht bekannt, bei den Uiguren handele es sich vorwiegend um Terroristen? \b 5 7.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Statement von Prof. Dr. Mechthild Leutner im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages? \b 5",
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"content": "Drucksache 18/13953 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/5 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 09.02.2021 1.1 In welcher Höhe hat die Staatsregierung die chinesischen Konfuzius-Institute in Bayern im Jahr 2020 gefördert (bitte nach Finanzmitteln und Instituten aufgeschlüsselt angeben)? Die in Bayern tätigen Konfuzius-Institute sind eingetragene Vereine nach deutschem Recht. Das von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mitbegründete Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen wurde im Jahr 2020 von der Staatsregierung mit einem Förderbetrag in Höhe von insgesamt 69.958,96 Euro unterstützt. Darüber hi naus gab es keine weitere Förderung der in Bayern tätigen Konfuzius-Institute seitens der Staatsregierung. 1.2 In welcher Höhe fördert die Staatsregierung die chinesischen Konfuzius- Institute in Bayern in den Jahren 2021 ff.? Die Zuwendung ist jährlich zu beantragen. Da die Anträge für die genannten Jahre bis- lang nicht verbeschieden bzw. noch nicht eingereicht wurden, kann derzeit noch keine abschließende Auskunft erteilt werden. 2.1 Wie bewertet die Staatsregierung die explizite Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz in dessen Newsletter vom Oktober 2020 vor dem Wirken der Konfuzius-Institute in Deutschland, in dem es wörtlich heißt: „Konfuzius-Institute gefährden vielmehr auch weiterhin die akademische Freiheit in Forschung und Lehre und werden als wichtige politische Ein- flussakteure und Instrumente der Machtprojektion der KPCh im Ausland aktiv bleiben“? 2.2 Sieht der bayerische Verfassungsschutz vor Hintergrund expliziter Warnungen des Bundesverfassungsschutzes Anlass, über die Arbeit der Konfuzius-In stitute in Bayern Informationen zu sammeln und auszuwerten, beispielsweise sach- oder personenbezogene Auskünfte, Nachrichten oder Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (falls nein, bitte unter Angabe der Begründung)? Die Staatsregierung nimmt die Aussage des Bundesamts für Verfassungsschutz in des- sen Newsletter vom Oktober 2020 zur Kenntnis. Im Übrigen unterliegen die Konfuzius-Institute nicht dem Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Es liegen in Bayern keine belegba- ren Erkenntnisse für sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten aus- gehend von in Bayern tätigen Konfuzius-Instituten vor. Auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 bis 4.3 der Schriftlichen An- frage des Fragestellers zum Thema „Konfuzius-Institute in Bayern“ vom 19.08.2020 wird Bezug genommen (Drs. 18/8893 vom 19.08.2020). 2.3 Nimmt die Staatsregierung die eindringliche Warnung des Bundesverfassungs- schutzes zum Anlass, ihre bisherige umstrittene Einschätzung zu revidie- ren, wonach die Konfuzius-Institute keinerlei Einfluss auf die akademische Freiheit an bayerischen Hochschulen hätten? Der Staatsregierung sind keine Fälle der Einflussnahme von Konfuzius-Instituten auf die akademische Freiheit der bayerischen Hochschulen bekannt. Von den bayerischen Hochschulen sind auf Nachfrage keine entsprechenden Meldungen zu den Konfuzius- Instituten gemacht worden.",
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"content": "Drucksache 18/13953 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 4/5 3.1 Sieht sich die Staatsregierung durch die in BT-Drs. 19/24163 zur „Einfluss- nahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 formulierte eindringliche Aufforderung an „alle in Deutschland tätigen Akteure ..., ihre eigene Verantwortung wahr- zunehmen und Vorkehrungen zur Sicherung der freien wissenschaftlichen Forschung und Lehre vorzusehen“ veranlasst, ihre bislang unkritische Haltung gegenüber den Konfuzius-Instituten zu revidieren? Die Staatsregierung nimmt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Brandenburg, Gyde Jensen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/24163) zur Kenntnis. Bezüglich der grundsätzlichen Haltung der Staatsregierung zu den Konfuzius-Ins- tituten wird auf die Vorbemerkung der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Fra- gestellers zum Thema „Konfuzius-Institute in Bayern“ vom 19.08.2020 (Drs. 18/8893 vom 19.08.2020) verwiesen. Unabhängig davon ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die bayerischen Hoch- schulen im Umgang mit Kooperationspartnern hinsichtlich der Bedeutung der Freiheit von Forschung und Lehre besonders sensibilisiert sind. 3.2 Hat die Staatsregierung angesichts der eindeutigen Warnungen des Bundes- verfassungsschutzes mittlerweile Kenntnis über die Gründe darüber er- langt, warum die Universität Düsseldorf die Zusammarbeit mit dem dorti- gen Konfuzius-Institut aufgekündigt hat, was für die Staatsregierung noch im August 2020 (siehe Drs. 18/8893) von keinerlei Interesse und Grund für Rückfragen in Nordrhein-Westfalen war? Zu dem in der Fragestellung genannten Sachverhalt wird auf den Bericht der Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für den Wissenschafts- ausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Thema „Konfuzius-Institute in Nord- rhein-Westfalen“ (Drs. 17/2873 vom 05.01.2020) hingewiesen. Im Übrigen sieht die Staatsregierung generell davon ab, Vorgänge in anderen Ländern zu bewerten. 3.3 Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung infolge der Auf- forderung durch die Bundesregierung ergriffen? Auf die Antwort zu den Fragen 2.3 und 3.1 wird verwiesen. 4.1 Welche schriftlichen Hinweise hat die Staatsregierung an einzelne oder mehrere Hochschulen in Bayern zur Beachtung der Zusammenarbeit mit Konfuzius-Instituten verschickt (bitte unter Angabe des konkreten Textes)? Es wurden keine schriftlichen Hinweise im Sinne der Fragestellung versendet. Im Übri- gen wird auf die Antwort zu Frage 2.3 verwiesen. 4.2 Hat die Staatsregierung das Angebot der Bundesregierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-In- stitute in Deutschland“ vom 09.11.2020 in Anspruch genommen, wonach „insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ... den Ländern und Hochschulen für be- ratende Gespräche zur Verfügung“ stehen? 4.3 Falls nein, warum nicht (falls ja, bitte mit Angabe zum Ergebnis)? Die Staatsregierung nimmt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Brandenburg, Gyde Jensen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/24163) zur Kenntnis. Die Staatsregierung sucht bei Bedarf Kontakt zu den jeweils erforderlichen Stellen; dies schließt Behörden der Bundesebene ein. Zum gegenwärtigen Sachstand bzgl. der beiden mit je einem Konfuzius-Institut kooperierenden bayerischen Hochschulen wird auf die Antwort zu Frage 3.1 Bezug genommen.",
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"content": "Drucksache 18/13953 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 5/5 5.1 Haben die betroffenen bayerischen Hochschulen das Angebot der Bundes- regierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 in An- spruch genommen, wonach „insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ... den Ländern und Hochschulen für beratende Gespräche zur Verfügung“ stehen? 5.2 Falls nein, warum nicht? 5.3 Falls ja, mit welchem Ergebnis? Die bayerischen Hochschulen gehen nationale und internationale Kooperationen in eigener Zuständigkeit ein. Sie führen die hierfür erforderlichen Gespräche und sind hinsichtlich der Bedeutung der Freiheit von Forschung und Lehre in diesen Partner- schaften besonders sensibilisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen. 6. Bewertet die Staatsregierung die Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 19/24163 zur „Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland“ vom 09.11.2020 als wichtigen Hinweis nachrichtendienstlichen Hintergrunds, dass „aus Gründen des Staats- wohls“ (Spionageabwehr) nicht öffentlich dargelegt werden kann, „inwiefern von chinesischer Seite gestellte Co-Direktoren, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende an Konfuzius-Instituten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen von Hanban, der chinesischen Botschaft oder chinesischen Konsulaten in Deutschland“ erhalten, mit der weiteren Begründung, die „Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheim- haltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und auch eine eingestufte Übermittlung der Information an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vor- liegend nicht in Betracht kommt“? Die Staatsregierung nimmt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Brandenburg, Gyde Jensen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/24163) zur Kenntnis. Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 7.1 Welche konkreten Veranstaltungen führten die bayerischen Konfuzius-Ins- titute seit ihrem Bestehen unter Mitwirkung von Prof. Dr. Mechthild Leutner durch, die als Vorsitzende des Konfuzius-Instituts Berlin im Menschenrechts- ausschuss des Deutschen Bundestages auf Einladung der Linkspartei in der Lesart chinesischer Propaganda jüngst behauptete, die chinesischen Internierungslager für Uiguren seien „berufliche Ausbildungszentren“ bzw. „Deradikalisierungszentren“, Menschenrechtsverletzungen an Uiguren seien nicht bekannt, bei den Uiguren handele es sich vorwiegend um Terroristen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers zum Thema „Konfuzius- Institute in Bayern“ vom 19.08.2020 (LT-Drs. 18/8893 vom 19.08.2020) wird verwiesen. 7.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Statement von Prof. Dr. Mechthild Leutner im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages? Die Staatsregierung sieht davon ab, zu Ausführungen Dritter Stellung zu nehmen.",
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