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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/786 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 255 des Abgeordneten Christian Görke (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/577 Baustopp in Zepernick Schönerlinder Straße für das zweite S-Bahn-Gleis Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Koalitionsvertrag der rot-schwarz- grünen Landesre- gierung besagt: „Wir brauchen nicht nur neue Regional- und S-Bahn-Verbindungen, sondern auch Ange- botssteigerungen im ganzen Land - sowohl für Pendlerinnen und Pendler als auch für die Anbindung berlinferner Regionen. Für die S-Bahn in Brandenburg ist der 10-Minuten-Takt unser langfristiges Ziel. Hierfür werden 471 eingleisige Streckenabschnitte schrittweise aus- gebaut.“ Das betrifft auch die S 2 zwischen Berlin-Buch und Bernau. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Infrastruktur des S-Bahn-Netzes in Berlin und Um- gebung ist eine Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Sie befindet sich im Eigentum der DB Netz AG, die auch die Instandhaltung, Erneuerung und Modernisierung dieser Infrastruk- tur verantwortet, plant und beauftragt. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass auf der S-Bahn-Strecke Berlin-Buch - Bernau in letzter Zeit bereits mehrere Eisenbahnüberführungen in Röntgental und Zepernick erneuert wurden, ohne das 2. Gleis zu berücksichtigen, und dass Oberleitungsmaste, Signale und Signalbrücken auf die Trasse des 2. Gleises gesetzt wurden? Wenn ja, wie war die Landesregierung an der Entscheidung beteiligt? Welche Abstimmungen mit dem Land Berlin gab es dazu? zu Frage 1: Die Landesregierung hat durch das LBV im Zuge des Planfeststellungsverfah- rens im Jahr 2017 als TöB eine Stellungnahme abgegeben. Im angefragten Streckenabschnitt befinden sich mehrere Eisenbahnüberführungen, die so- wohl im Bereich der Fernbahn als auch im S-Bahnbereich erneuert werden müssen bzw. mussten. Die Strecke war bis 1945 viergleisig ausgebaut, mit jeweils einem Gleispaar für Fernbahn und S-Bahn. Eingegangen: 26.02.2020 / Ausgegeben: 02.03.2020",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/786 Mit der notwendigen grundhaften Erneuerung der Bauwerke müssen diese entsprechend der aktuell gültigen Vorschriftenlage neu gestaltet werden. Besondere geometrische Aus- wirkungen entstehen durch die Berücksichtigung der aktuell erforderlichen Schutz- und Si- cherheitsräume zwischen den Gleisanlagen der S- Bahn und der Fernbahn, die zu einer erheblichen Gleisabstanderweiterung führen. Diese kann auf dem vorhandenen, ehemals viergleisigen Planum nicht mehr realisiert werden. Der Betreiber hat deshalb eine Verschie- bung der mittlerweile nur noch eingleisig betriebenen S-Bahnstrecke geplant und im Plan- feststellungsverfahren auf die bedarfsweise Möglichkeit einer S-Bahnseitigen Damm- und Brückenerweiterung verwiesen. 2. Sind bei der noch ausstehenden Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Schönerlinder Straße in Zepernick Brückenpfeiler oder Stützmauern und Brückenwi- derlager für ein oder zwei Gleisüberbauten für die S-Bahn geplant? zu Frage 2: Die Eisenbahnüberführung (EÜ) Schönerlinder Str. besteht nach Abschluss der Maßnahme neben den zwei einzelnen Überbauten im Fernbahnbereich aus einem weiteren eingleisigen Überbau für die S-Bahn, der ehemals fernbahnseitig gelegene Überbau der S-Bahn entfällt aus den unter 1) genannten Gründen. Auf der Westseite der EÜ besteht konstruktiv eine potentielle Erweiterungsmöglichkeit. 3. Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist, hat die Landesregierung dem zugestimmt? Wenn ja warum, wo das doch den oben genannten Zielen der Koalition widerspricht? zu Frage 3: Die Entscheidung über die Erneuerung der S-Bahn-Strecke Berlin - Bernau in der jetzt realisierten Form wurde, entsprechend den üblichen Planungsprozessen und den hierfür erforderlichen Zeitbedarfen, nicht in der aktuellen Legislaturperiode, sondern bereits Jahre vorher getroffen. Die im Oktober 2019 im Koalitionsvertrag formulierten Ziele der ak- tuellen Regierungskoalition waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. 4. Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist: Ist die Landesregierung bereit, einen Baustopp und Umplanung zu veranlassen, um wenigstens in diesem Bereich die künftige Zwei- gleisigkeit als Voraussetzung für den stabilen 10-Minuten-Takt ohne spätere Mehrko- sten und erneute Gleissperrungen zu ermöglichen? zu Frage 4: Da das Baurecht vorliegt und keine Abweichungen davon erkennbar sind, wel- che einen derart drastischen Eingriff in den laufenden Realisierungsprozess rechtfertigen, ist die Forderung eines Baustopps aus vorgenannten Gründen rechtlich nicht durchsetzbar und zudem auch unverhältnismäßig. Es wäre unverantwortlich, den dringenden Bedarf der Brückenerneuerung zu Lasten einer perspektivischen Möglichkeit weiter zu ignorieren, zumal einer bedarfsweisen Nachrüstung einer weiteren Brücke auf der Westseite technisch-konstruktiv nichts entgegensteht. 5. Wann ist ein durchgehender 10 Minutentakt auf dieser Strecke geplant? -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/786 zu Frage 5: Das Ziel eines 10-min-Taktes der S2 im Abschnitt Buch - Bernau ist Bestandteil der Nahverkehrspläne der Länder Berlin und Brandenburg für die weitere Entwicklung des Verkehrsangebotes im S-Bahn-Netz. Die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen hierfür wird derzeit im Projekt i2030 untersucht. Ob sich dabei ein durchgehender zweiglei- siger Ausbau oder alternativ die Errichtung zusätzlicher Begegnungsbahnhöfe bzw. -ab- schnitte als sinnvollste Lösung erweist, wird sich erst im Ergebnis der Untersuchung erge- ben. -3-",
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