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"outline": "- [1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der oben genannten Kommunen nach weiteren Halten des RE1 an den Bahnhöfen Wusterwitz und Kirchmöser?](#page-1)\n- [2. Warum wurden bei der Neuausschreibung des RE1 als Bestandteil des Netzes Elbe-Spree keine zusätzlichen Halte westlich von Brandenburg (Havel) bestellt?](#page-1)\n- [Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet:](#page-1)\n- [Die Landesregierung wertet die Forderung der Bürgermeister und Ortsvorsteher als Bestätigung ihrer SPNV-Politik.](#page-1)\n- [Zur Zeit der wettbewerblichen Neuausschreibung des Netzes Elbe Spree waren wie auch heute die haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu beachten. Bei der Vergabekonzeption sind daher stets gesamtwirtschaftliche Gesichtspunkte ...](#page-1)\n- [Vor allem aber konnte im Rahmen der der Vergabe vorgeschalteten Korridoruntersuchungen zum ÖPNV-Konzept 2030 bei der Linie RE1 ein Handlungsbedarf zur Kapazitätserhöhung lediglich im deutlich stärker nachgefragten Abschnitt Berlin – Potsdam – Werder –...](#page-2)\n- [3. Welche bahntechnischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um zusätzliche Halte in Wusterwitz und Kirchmöser zu ermöglichen?](#page-2)\n- [4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Bestellung von zusätzlichen Halten des RE1 an den Bahnhöfen Wusterwitz und Kirchmöser?](#page-2)\n- [Ausweislich des gültigen Fahrplanes halten in Wusterwitz und Kirchmöser täglich alle dort verkehrenden Züge der Linie RE1. Damit erübrigt sich die Forderung des Fragestellers.](#page-2)\n- [Zur Verdichtung des Angebotes müssten zusätzliche Zugfahrten von Magdeburg oder Brandenburg/Havel betrieblich ermöglicht, zubestellt und finanziert werden.](#page-2)\n- [Um diese zu ermöglichen, bedarf es nicht nur bahntechnischer, also infrastruktureller Voraussetzungen wie etwa der Anpassung der Stationen an längere Fahrzeuge, sondern auch Veränderungen des Fahrplans mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Att...](#page-2)\n- [Erläuterungen zu den konkreten betrieblichen Rahmenbedingungen und unmittelbaren Konsequenzen zweiter stündlicher Halte in Wusterwitz und Kirchmöser:](#page-2)\n- [Es verkehren zwei Zuggruppen im Halbstundentakt. Die Zuggruppe Magdeburg – Eisenhüttenstadt hält bereits heute in Kirchmöser und Wusterwitz. Die Zuggruppe Brandenburg an der Havel – Frankfurt (Oder) könnte ggf. mit kurzer Wendezeit bis Wusterwitz verl...](#page-2)\n- [Ab Dezember 2022 wird mit der Betriebsaufnahme im Netz Elbe-Spree zur Ergänzung des bewährten Halbstundentakts planmäßig in der Hauptverkehrszeit eine zusätzliche dritte Zuggruppe mit achtteiligen Doppelstocktriebwagen gefahren. Diese Züge können aufg...](#page-3)\n- [Kosten:](#page-3)\n- [Für die Bestellung von 5 Zugpaaren von Montag bis Freitag zwischen Wusterwitz und Brandenburg Hbf würden bei Unterstellung einer kurzen Wende der Zuggruppe Brandenburg an der Havel - Frankfurt (Oder), d.h. ohne zusätzlichen Fahrzeugbedarf, Kosten von ...](#page-3)\n- [Im Rahmen des Projektes i2030 wird die Verlängerung der bestehenden Bahnsteige entlang der Linie RE1 für die achtteiligen Elektrotriebzüge untersucht. Gesicherte Kostenangaben sind hier noch nicht möglich.](#page-3)\n",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2454 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 870 des Abgeordneten Christian Görke (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/2238 Zusätzliche Halte des RE1 in Wusterwitz und Kirchmöser Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen auf der Linie RE1 wurde eine weitere Verbesserung des Nahverkehrsangebots in Brandenburg angekündigt. So soll der RE1 zwischen Brandenburg (Havel) und Frankfurt (Oder) ab Dezember 2022 drei- statt zweimal in der Stunde fahren. Zwischen Potsdam und Erkner entsteht dadurch nach Infor- mationen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein 20 Minutentakt. Die Bürgermeister und Ortsvorsteher aus Wusterwitz, Bensdorf, Rosenau, Kirchmöser und Plaue fordern eine Verbesserung der Verkehrsanbindung auch für den Streckenabschnitt des RE1 westlich von Brandenburg (Havel), insbesondere zusätzliche Halte an den Bahn- höfen von Wusterwitz und Kirchmöser. Damit könnten mehr Menschen aus der Grenzregion zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Nutzung der Bahn motiviert sowie das Bahnhofsumfeld von Brandenburg (Havel) vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der oben genannten Kommunen nach weiteren Halten des RE1 an den Bahnhöfen Wusterwitz und Kirchmöser? 2. Warum wurden bei der Neuausschreibung des RE1 als Bestandteil des Netzes Elbe- Spree keine zusätzlichen Halte westlich von Brandenburg (Havel) bestellt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung wertet die Forderung der Bürgermeister und Ortsvorsteher als Bestä- tigung ihrer SPNV-Politik. Zur Zeit der wettbewerblichen Neuausschreibung des Netzes Elbe Spree waren wie auch heute die haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu beachten. Bei der Vergabekonzeption sind daher stets gesamtwirtschaftliche Gesichtspunkte zu be- rücksichtigen; maßgeblich betrifft dies die Leistungsparameter der Vergabe, im Kern die An- gebotsgestaltung innerhalb des Verkehrsnetzes. Bei der Bemessung des Angebotes für Kirchmöser und Wusterwitz musste berücksichtigt werden, dass probeweise Angebotsver- dichtungen des RE1 dort nicht die erhofften Nachfragesteigerungen gezeitigt hatten. Eingegangen: 24.11.2020 / Ausgegeben: 30.11.2020",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2454 Vor allem aber konnte im Rahmen der der Vergabe vorgeschalteten Korridoruntersuchun- gen zum ÖPNV-Konzept 2030 bei der Linie RE1 ein Handlungsbedarf zur Kapazitätserhö- hung lediglich im deutlich stärker nachgefragten Abschnitt Berlin – Potsdam – Werder – Brandenburg an der Havel ermittelt werden, während für den westlichen Abschnitt in Rich- tung Magdeburg ausreichende Kapazitäten bei Fortführung des aktuellen Angebotes prognostiziert wurden. 3. Welche bahntechnischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um zusätzli- che Halte in Wusterwitz und Kirchmöser zu ermöglichen? 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Bestellung von zusätzlichen Halten des RE1 an den Bahnhöfen Wusterwitz und Kirchmöser? Die Fragen 3. und 4. werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Ausweislich des gültigen Fahrplanes halten in Wusterwitz und Kirchmöser täglich alle dort verkehrenden Züge der Linie RE1. Damit erübrigt sich die Forderung des Fragestellers. Zur Verdichtung des Angebotes müssten zusätzliche Zugfahrten von Magdeburg oder Bran- denburg/Havel betrieblich ermöglicht, zubestellt und finanziert werden. Um diese zu ermöglichen, bedarf es nicht nur bahntechnischer, also infrastruktureller Vor- aussetzungen wie etwa der Anpassung der Stationen an längere Fahrzeuge, sondern auch Veränderungen des Fahrplans mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Attraktivität des Angebotes. Überdies sind die Fahrtrassen auf den stark belasteten und zunehmend überlasteten Schienenwegen in Berlin (dazu gehört die von RE1 genutzte Stadtbahn) streng reguliert und nicht frei disponibel. Erläuterungen zu den konkreten betrieblichen Rahmenbedingungen und unmittelbaren Kon- sequenzen zweiter stündlicher Halte in Wusterwitz und Kirchmöser: Es verkehren zwei Zuggruppen im Halbstundentakt. Die Zuggruppe Magdeburg – Eisenhüt- tenstadt hält bereits heute in Kirchmöser und Wusterwitz. Die Zuggruppe Brandenburg an der Havel – Frankfurt (Oder) könnte ggf. mit kurzer Wendezeit bis Wusterwitz verlängert werden, bedient jedoch zwischen Potsdam und Brandenburg alle Halte und könnte infolge der weiteren Fahrzeitverlängerung nur einen geringen zeitlichen Versatz von 10-15 Minuten zu den bestehenden Zügen der ersten Zuggruppe bieten. Der etablierte Halbstundentakt mit der ersten Zuggruppe wäre zum Nachteil aller Reisenden nicht mehr gewährleistet. Überdies würde die aus einer solchen Maßnahme resultierende sehr knappe Wendezeit die Betriebsstabilität der Linie RE1 gefährden. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2454 Ab Dezember 2022 wird mit der Betriebsaufnahme im Netz Elbe-Spree zur Ergänzung des bewährten Halbstundentakts planmäßig in der Hauptverkehrszeit eine zusätzliche dritte Zuggruppe mit achtteiligen Doppelstocktriebwagen gefahren. Diese Züge können aufgrund ihrer Länge nicht Wusterwitz und Kirchmöser, sondern nur die größeren Stationen mit lan- gen Bahnsteigkanten bedienen. Auch nach einer Verlängerung der Kanten stünde für diese Fahrten zur Wende in Wusterwitz nur eine sehr knappe Zeitspanne zur Verfügung und es existierte ein Trassenkonflikt mit den ab dem Fahrplanjahr 2023 angekündigten Fernver- kehrszügen Richtung Magdeburg. Inwiefern eine Verlängerung im Fahrplan umsetzbar wäre, müsste daher bei der Erstellung der jeweiligen Jahresfahrpläne netztechnisch geprüft werden. Kosten: Für die Bestellung von 5 Zugpaaren von Montag bis Freitag zwischen Wusterwitz und Bran- denburg Hbf würden bei Unterstellung einer kurzen Wende der Zuggruppe Brandenburg an der Havel - Frankfurt (Oder), d.h. ohne zusätzlichen Fahrzeugbedarf, Kosten von rund 400.000 Euro pro Jahr anfallen. Im Rahmen des Projektes i2030 wird die Verlängerung der bestehenden Bahnsteige entlang der Linie RE1 für die achtteiligen Elektrotriebzüge untersucht. Gesicherte Kostenangaben sind hier noch nicht möglich. -3-",
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