GET /api/v1/document/120757/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/120757/",
    "id": 120757,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/120757-das-dritte-geschlecht-und-geschlechtsidentitarismus-im-land-brandenburg/",
    "title": "Das \"dritte Geschlecht\" und Geschlechtsidentitarismus im Land Brandenburg",
    "slug": "das-dritte-geschlecht-und-geschlechtsidentitarismus-im-land-brandenburg",
    "description": "",
    "published_at": "2020-08-14T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/91/b4/3e/91b43e8b9c784a72bbfac7840061cb7e/f4efb20f74b6eeaeebcffa7ee0393f544366958a.pdf",
    "file_size": 158097,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/91/b4/3e/91b43e8b9c784a72bbfac7840061cb7e/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/91/b4/3e/91b43e8b9c784a72bbfac7840061cb7e/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_1800/1824.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": null,
        "publisher": "Landtag Brandenburg",
        "reference": "7/1824",
        "foreign_id": "bb-7/1824",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
    },
    "uid": "91b43e8b-9c78-4a72-bbfa-c7840061cb7e",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bb",
        "document_type": "generic",
        "legislative_term": "7"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=120757",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2024-01-24 18:42:38.625256+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/120757/",
            "number": 1,
            "content": "Landtag Brandenburg                                              Drucksache 7/1824 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 665 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1696 Das „dritte Geschlecht“ und Geschlechtsidentitarismus im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit Beschluss vom 10.10.2017 hatte das Bundesverfas- sungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grund- gesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstands- gesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen (1 BvR 2019/16). Denn das allgemeine Persön- lichkeitsrecht - Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - schützt auch die geschlecht- liche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot gem. Art. 3 Abs. 3 GG, soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Dem Gesetzge- ber wurde daher aufgegeben, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen, die die Option eines dritten Geschlechts als Eintragungsmöglichkeit vorsieht. Der Bundestag ist mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragen- den Angaben“ am 13.12.2018 dieser Vorgabe nachgekommen. Nunmehr kann - neben den bisherigen Möglichkeiten - im Register auch die Eintragung „divers“ erfolgen. Dies gilt nicht nur für Neueintragungen, sondern auch für solche Personen, die bereits mit einem anderen Geschlecht im Register eingetragen sind. Für diesen Personenkreis eröffnet der neu ge- schaffene § 45 b PStG die Möglichkeit, die bisher registrierte Geschlechtsangabe und auch die Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Vorausset- zung ist das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist. Hieraus ergeben sich einige Fragen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfügt über Zahlenmaterial für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 nur für den Zeitraum ab dem 22. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2019. Eine dauerhafte statistische Erhebung der in der Anfrage angespro- chenen Daten erfolgt nicht. Dementsprechend können Angaben nur bezogen auf den vor- genannten Zeitraum gemacht werden. Frage 1: Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der neuen Bestimmung des PStG im Land Brandenburg bei der jeweils zuständigen Behörde einen Antrag gestellt, ihre bisher registrierte Geschlechtsangabe ändern zu lassen? Eingegangen: 14.08.2020 / Ausgegeben: 19.08.2020",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/91/b4/3e/91b43e8b9c784a72bbfac7840061cb7e/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/120757/",
            "number": 2,
            "content": "Landtag Brandenburg                                                       Drucksache 7/1824 zu Frage 1: Im Zeitraum vom 22. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2019 wurden im Land Brandenburg 17 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags gestellt. Frage 2: In wie vielen der Fälle im Sinne der Frage 1 wurde der Antrag abgelehnt bzw. wurde noch keine Entscheidung getroffen? zu Frage 2: In einem Fall wurde der Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags abge- lehnt. In diesem Verfahren hat die betroffene Person Klage erhoben, die derzeit noch an- hängig ist. Frage 3: In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 1 erfolgte die ärztliche Bescheinigung bzw. die Änderung der Geschlechtsangabe nicht aufgrund biologisch-körperlicher Merkmale, sondern aufgrund von psychologischem Geschlechtsidentitätsempfinden? zu Frage 3: Dies erfolgte in keinem Fall. Frage 4: Bei wie vielen Neugeborenen wurde seit Inkrafttreten der neuen Bestimmung des PStG im Land Brandenburg die Geschlechtszugehörigkeit mit „divers“ eingetragen? zu Frage 4: Bei keinem Neugeborenen im Land Brandenburg wurde im Zeitraum vom 22. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2019 die Geschlechtsangabe „divers“ eingetragen. Frage 5: Wie viele Bewerbungen gingen bei den verschiedenen Behörden und Stellen des Landes Brandenburg auf ausgeschriebene Stellen ein, seit bei den Stellenangeboten die Geschlechteroption „m/w/d“ vermerkt wird, in wie vielen dieser eingegangenen Bewerbun- gen lautete die Geschlechterangabe der sich bewerbenden Person „divers“ und wie viel Prozent aller Bewerbungen entsprach dies? zu Frage 5: Angaben zu der Gesamtzahl der Bewerbungen auf Stellenausschreibungen des Landes Brandenburg mit dem Vermerk „m/w/d“ liegen der Landesregierung nicht vor. Ebenso liegen keine Angaben darüber vor, bei wie vielen Bewerbungen die Geschlechtsan- gabe „divers“ lautete. -2-",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/91/b4/3e/91b43e8b9c784a72bbfac7840061cb7e/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}