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"title": "Finanzierung von Parteijugendorganisationen über den \"Ring politischer Jugend Brandenburg\" und dessen Zusammenarbeit mit dem Netzwerk \"Tolerantes Brandenburg\"",
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"outline": "- [1. In welcher Höhe hat die Landesregierung den Ring politischer Jugend Brandenburg seit 2010 gefördert? (Bitte jährlich ausweisen.)](#page-2)\n- [Zu Frage 1: Der Ring politischer Jugend (RPJ) wurde seit 2010 mit jährlich 45.000 € durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung gefördert.](#page-2)\n- [2. Hat der Ring politischer Jugend Brandenburg seinerseits die vom Land erhaltenen Fördermittel an die parteipolitischen Jugendverbände, namentlich Junge Soziale, Junge Union, Junge Liberale, Grüne Jugend und die Linksjugend [’solid], weitergereicht? ...](#page-2)\n- [Zu Frage 2: Verteilung der Zuwendungsmittel des RPJ in Höhe von insgesamt 45.000 € an die Mitgliedsorganisationen des RPJ:](#page-2)\n- [3. Welche Förderung erhielten seit 2010 die parteipolitischen Jugendorganisationen Junge Soziale, Junge Union, Junge Liberale, Grüne Jugend und die Linksjugend [’solid] durch die Landesregierung? (Bitte aufschlüsseln, ob der brandenburgische Landesver...](#page-2)\n- [Zu Frage 3: Eine, über die in Frage 1 hinausgehende Förderung gibt es nicht.](#page-2)\n- [4. Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden unterschiedliche Förderungsbeträge für die jeweiligen Parteijugendorganisationen bemessen? (Bitte begründen.)](#page-3)\n- [Zu Frage 4: Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat auf der Grundlage des Haushaltsplans des Landes den Auftrag, Mittel in Höhe von 45.000 € als institutionelle Förderung auszureichen. Grundlage dafür ist ein Antrag des RPJ zur ...](#page-3)\n- [5. Nach welchen Kriterien wird über die Aufnahme einer Jugendparteiorganisation in den Ring politscher Jugend Brandenburg entschieden und welche Einflussnahme hat die Landesregierung insoweit auf die Aufnahmeentscheidung? (Bitte begründen.)](#page-3)\n- [6. Wer wählt den Präsidenten des RPJ Brandenburg?](#page-3)\n- [Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Belange des RPJ. In § 2 der Satzung des RPJ sind die Kriterien für den Erwerb und das Ende einer Mitgliedschaft im RPJ bestimmt. Ebenso ist die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin...](#page-3)\n- [7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Förderbeträge zum Zwecke der Jugendarbeit und nicht im Sinne der „Kaderschmiede“ für Jugendparteiarbeit genutzt werden?](#page-3)\n- [Zu Frage 7: Im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung wird geprüft, inwieweit die zugewendeten Mittel im Sinne des Haushaltsplans des Landes Brandenburg und des darauf basierenden Antrags auf Förderung verwendet wurden.](#page-3)\n- [8. Wie bewertet die Landesregierung ihre eigene Rolle, vor allem unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich verankerten Neutralitätsgebots, wenn sie zum einen das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ über dessen Trä...](#page-3)\n- [Zu Frage 8: Die Zusammenarbeit von rechtlich selbstständigen Institutionen mit anderen Partnern unterliegt nicht der Organkompetenz der Landesregierung.](#page-3)\n- [9. Ist der Ring politischer Jugend Brandenburg Teil des Netzwerks „Tolerantes Brandenburg“, etwa als Kooperationspartner der Landesregierung im Hinblick auf das gleichnamige Handlungskonzept, und wenn ja, wie gestaltet sich insofern die konkrete Zusam...](#page-4)\n",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1534 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 507 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1264 Finanzierung von Parteijugendorganisationen über den „Ring politischer Jugend Brandenburg“ und dessen Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Tolerantes Branden- burg“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der „Ring politischer Jugend Brandenburg“ (RPJ) ist ein Zusammenschluss verschiedener Parteijugendorganisationen. Aktuell gehören ihm die brandenburgischen Landesverbände der Grünen Jugend, der Jungen Union, der Jungen Liberalen, der Jungen Sozialen (Jusos) und der Linksjugend [solid‘] an. Zentrale Aufgaben der Vereinigung seien die Bildung junger Menschen zu freien Staatsbürgern unter demokra- tischen Werten sowie heranwachsende Staatsbürger für Staatspolitik zu interessieren und verantwortlich in die politische Mitarbeit einzubeziehen, im Sinn der Förderung demokrati- scher Jugendstrukturen. 1 Der RPJ Brandenburg ist SPD-geführt. Aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Ber- lin-Brandenburg vom 14.03.2012 (Az. OVG 6 B 19.11) ging hervor, dass der Förderung der Parteiorganisationen die Rechtsgrundlage fehle und dies eine verdeckte Parteienfinanzie- rung sei. Die Bundesregierung fügte daraufhin dem bestehenden § 83 Absatz 1 SGB VIII einen zweiten Satz hinzu, um eine Förderung „überregionaler Tätigkeiten der Jugendorga- nisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit“ zu ermöglichen. Auf 2 Landesebene fehlt jedoch eine vergleichbare Vorschrift. Allein im Geschäftsjahr 2012 erhiel- ten Jusos, Linksjugend, Junge Union, Junge Liberale und die Grüne Jugend insgesamt Zu- wendungen im höheren fünfstelligen Bereich von der Landesregierung (über die Landes- 3 zentrale für politische Bildung). Auf der Internetpräsenz des staatlich initiierten „Aktions- bündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, in dem auch staatliche Stellen des Landes Brandenburg Mitglieder sind und das Teil des Netzwerks „To- lerantes Brandenburg“ ist, heißt es zudem: „Zusammen mit dem Ring politischer Jugend Brandenburg haben wir wiederholt die Grüne Jugend, Junge Liberale, Junge Union, Jusos, Linksjugend [’solid] an einen Tisch geholt und gemeinsame Plakatkampagnen entwickelt - zuletzt mit dem Plakat ,Bunt statt Grauland‘.“ 4 1 Vgl. https://www.politische-bildung-brandenburg.de/veranstalter/ring-politischer-jugend, zuletzt aufgerufen am 11.05.2020 um 09:01 Uhr. 2 Näher hierzu Bundestagsdrucksache 18/1385. 3 Vgl. https://www.pnn.de/brandenburg/finanzierung-die-politik-finanziert-den-parteinach- wuchs/21857170.html, zuletzt aufgerufen am 11.05.2020 um 11:53 Uhr. 4 https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/aktionsbuendnis/ueber-uns/, zuletzt aufgerufen am Eingegangen: 16.06.2020 / Ausgegeben: 22.06.2020",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1534 Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg hatte wiederholt verfas- sungsrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der genannten Plakatkampagne, die sich gezielt gegen die Alternative für Deutschland wendet, geäußert, ohne dass die Landesre- gierung in der Zwischenzeit entsprechend darauf reagiert hat (hierzu zuletzt Gutachten (PBD) 22.05.2019 6/61, S. 53-57). 1. In welcher Höhe hat die Landesregierung den Ring politischer Jugend Brandenburg seit 2010 gefördert? (Bitte jährlich ausweisen.) Zu Frage 1: Der Ring politischer Jugend (RPJ) wurde seit 2010 mit jährlich 45.000 € durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung gefördert. 2. Hat der Ring politischer Jugend Brandenburg seinerseits die vom Land erhaltenen Fördermittel an die parteipolitischen Jugendverbände, namentlich Junge Soziale, Junge Union, Junge Liberale, Grüne Jugend und die Linksjugend [’solid], weiterge- reicht? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte für denselben Zeitraum ausweisen.) Zu Frage 2: Verteilung der Zuwendungsmittel des RPJ in Höhe von insgesamt 45.000 € an die Mitgliedsorganisationen des RPJ: Jahr Jusos Junge Union Junge Libe- Grüne Linksjugend rale Jugend [solid] 2010 14.066,75 € 9.429,00 € 5.022,00 € 4.476,00 € 12.006,25 € 2011 13.888,80 € 9.491,00 € 4.983,20,€ 4.445,60 € 12.091,40 € 2012 14.031,16 € 9.407,68 € 5.014,24 € 4.469,92 € 11.977,00 € 2013 14.031,16 € 9.407,68 € 5.014,24 € 4.469,92 € 11.977,00 € 2014 15.488,42 € 10.280,38 € 1.236,50,€ 4.718,92 € 13.174,64 € 2015 15.262,97 € 11.682,71 € 3.081,97 € 3.719,97 € 9.915,39 € 2016 15.259,97 € 11.682,71 € 3.081,97 € 4.959,96 € 9.915,39 € 2017 14.306,29 € 11.682,71 € 3.093,29 € 4.963,29 € 10.396,84 € 2018 15.259,97 € 11.682,71 € 3.081,97 € 4.959,96 € 9.915,39 € 2019 15.259,97 € 11.682,71 € 3.081,97 € 4.959,96 € 9.915,39 € 2020 entfällt (bis- entfällt (bis- entfällt (bis- entfällt (bis- entfällt (bisher her keine Zu- her keine Zu- her keine Zu- her keine Zu- keine Zuwen- wendung be- wendung be- wendung be- wendung be- dung bewilligt) willigt) willigt) willigt) willigt) Datengrundlage: Verwendungsnachweise der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung. 3. Welche Förderung erhielten seit 2010 die parteipolitischen Jugendorganisationen Junge Soziale, Junge Union, Junge Liberale, Grüne Jugend und die Linksjugend [’so- lid] durch die Landesregierung? (Bitte aufschlüsseln, ob der brandenburgische Lan- desverband oder der Bundesverband der jeweiligen Parteijugendorganisation die Zu- wendungen erhalten hat.) Zu Frage 3: Eine, über die in Frage 1 hinausgehende Förderung gibt es nicht. 11.05.2020 um 08:27 Uhr. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1534 4. Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden unterschiedli- che Förderungsbeträge für die jeweiligen Parteijugendorganisationen bemessen? (Bitte begründen.) Zu Frage 4: Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat auf der Grund- lage des Haushaltsplans des Landes den Auftrag, Mittel in Höhe von 45.000 € als institutio- nelle Förderung auszureichen. Grundlage dafür ist ein Antrag des RPJ zur Förderung der demokratischen Willensbildung und aktiven demokratischen Mitarbeit der im RPJ vertreten- den Jugendverbände. Dieser Antrag umfasst Bildungsmaßnahmen und einen detaillierten Finanzplan. Die Landeszentrale agiert auf Grundlage des Antrags. Die unterschiedlichen Förderungsbeträge für die jeweiligen Jugendorganisationen werden nicht durch die Zuwen- dungsbehörde bemessen, sondern ergeben sich durch den Verteilungsschlüssel, den der RPJ festgelegt hat. 5. Nach welchen Kriterien wird über die Aufnahme einer Jugendparteiorganisation in den Ring politscher Jugend Brandenburg entschieden und welche Einflussnahme hat die Landesregierung insoweit auf die Aufnahmeentscheidung? (Bitte begründen.) 6. Wer wählt den Präsidenten des RPJ Brandenburg? Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Belange des RPJ. In § 2 der Satzung des RPJ sind die Kriterien für den Erwerb und das Ende einer Mitglied- schaft im RPJ bestimmt. Ebenso ist die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin in der Sat- zung des RPJ geregelt. 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Förderbeträge zum Zwecke der Ju- gendarbeit und nicht im Sinne der „Kaderschmiede“ für Jugendparteiarbeit genutzt werden? Zu Frage 7: Im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung wird geprüft, inwieweit die zuge- wendeten Mittel im Sinne des Haushaltsplans des Landes Brandenburg und des darauf ba- sierenden Antrags auf Förderung verwendet wurden. 8. Wie bewertet die Landesregierung ihre eigene Rolle, vor allem unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich verankerten Neutralitätsgebots, wenn sie zum einen das „Akti- onsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ über des- sen Trägerverein finanziell unterstützt und zum anderen auch dem Ring politischer Jugend Brandenburg Zuwendungen zukommen lässt und beide Vereinigungen dann mithilfe des zur Verfügung gestellten Geldes gegen die Alternative für Deutschland, also gezielt gegen eine Partei, Kampagnen initiieren, wie das bei der Plakatkampagne „Bunt statt Grauland“ der Fall ist? Zu Frage 8: Die Zusammenarbeit von rechtlich selbstständigen Institutionen mit anderen Partnern unterliegt nicht der Organkompetenz der Landesregierung. -3-",
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