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"outline": "- [1. Existiert (eine) Rechtsgrundlage(n), welche märkische Ärzte dazu zwingt/zwingen, selbst bei einem Belastungs-EKG gegenüber den Patienten auf das Tragen von Masken zu bestehen? Bitte auf etwaige Unterschiede zwischen Landkreisen und/oder Kommunen ei...](#page-1)\n - [a) Wenn ja, welche und wie ist/sind diese sachlich begründet?](#page-1)\n - [b) Wenn nein, handeln Ärzte ungesetzlich, wenn sie den Patienten, welche nicht Maske tragen können und/oder wollen, trotzdem ein Belastungs-EKG verweigern (vor allem in Fällen, in denen es gesundheitlich zur Diagnosefindung dringendst geboten ist)? In...](#page-1)\n- [2. Existiert (eine) Rechtsgrundlage(n), welche märkische Ärzte dazu zwingt/zwingen, bei einem Belastungs-EKG selbst gegenüber Patienten, welche ein Attest für das Nichttragen einer Maske besitzen, auf das Tragen einer Maske zu bestehen? 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Kann sich die Landesregierung ein klares Verbot des Maskenzwangs beim Belastungs-EKG bei Patienten mit Masken-Attest, mit dem klaren Hinweis, stattdessen den Infektionsschutzabstand während der Prozedur einzuhalten, die Räumlichkeiten gründlich zu ...](#page-3)\n - [a) Wenn ja, bis wann soll dieses Verbot bzw. diese Klarstellung umgesetzt werden und wie soll diese konkret ausgestaltet sein?](#page-4)\n - [b) Wenn nein, warum nicht und wie begründet die Landesregierung dies sachlich insbesondere gegenüber Menschen mit Masken-Attest, die durch das Maskentragen beim hochanstrengenden Belastungs-EKG gesundheitliche Probleme oder sogar Schäden erleiden?](#page-4)\n- [6. Bestehen Rechtsgrundlagen zum Maskenzwang bei anderen medizinischen Untersuchungen? Wenn ja, bitte auflisten (sowohl Untersuchungen und Rechtsgrundlagen). Bitte nach Gültigkeit nur für Patienten ohne Masken-Attest, Gültigkeit für alle Patienten (se...](#page-4)\n- [7. 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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 905 der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion) und Steffen John (AfD-Fraktion) Drucksache 7/2324 Drangsalierung von Kranken und Schwachen - Maskenpflicht beim Belastungs-EKG Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integra- tion und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Der AfD-Fraktion liegen Berichte aus märkischen Arztpra- xen vor, wonach Patienten, häufig ältere Leute, zu hoch anstrengenden Belastungs-EKG ihre Mund-Nasenschutz-Masken mit dem Verweis auf die Ansteckungsgefahr durch den Co- ronavirus aufbehalten mussten. Selbst bei Patienten, die ein Attest für das Nichttragen von Masken besaßen, wurde hiervon nicht abgesehen. Diese wurden trotz Termin nicht zur Un- tersuchung zugelassen. Es existieren ähnliche mediale Berichte z.B. auch aus Nordrhein- Westfalen, samt folgender von Atemnot betroffener Patienten. Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein. 1. Existiert (eine) Rechtsgrundlage(n), welche märkische Ärzte dazu zwingt/zwingen, selbst bei einem Belastungs-EKG gegenüber den Patienten auf das Tragen von Mas- ken zu bestehen? Bitte auf etwaige Unterschiede zwischen Landkreisen und/oder Kommunen eingehen. a) Wenn ja, welche und wie ist/sind diese sachlich begründet? b) Wenn nein, handeln Ärzte ungesetzlich, wenn sie den Patienten, welche nicht Maske tragen können und/oder wollen, trotzdem ein Belastungs-EKG verweigern (vor allem in Fällen, in denen es gesundheitlich zur Diagnosefindung dringendst geboten ist)? In welchen märkischen Arztpraxen oder medizinischen Einrichtun- gen werden Patienten nach dem Wissen der Landesregierung auch ohne Rechtsgrundlage zum Maskentragen beim Belastungs-EKG gezwungen? Zu Frage 1: Patienten und Angestellte in Brandenburger Arztpraxen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen, wenn die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegen- steht. Das hatte die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID- 19 in Brandenburg, in Kraft bis zum 30.10.2020, vorgesehen. Seit dem 30.10.2020 gilt die Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS- CoV-2-EindV). Eingegangen: 02.12.2020 / Ausgegeben: 07.12.2020",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 Danach haben Dienstleistende, die körpernahe Dienstleistungen nach § 9 Abs. 2 der SARS- CoV-2-EindV erbringen, auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes sicherzu- stellen, dass alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (§ 9 Abs. 3 S. 3 SARS- CoV-2-EindV). Die Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften zum Umsetzen von Hygienekonzepten und zum verpflichtenden Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung werden nach der SARS- CoV-2-Eindämmungsverordnung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als Ord- nungswidrigkeiten Von dem Begriff der Einrichtung zur Erbringung von Dienstleistungen sind auch Arztpraxen und andere Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe umfasst. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt somit für Patientinnen, Patienten, Praxisbetreiber /-personal und Ärztinnen und Ärzte unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behand- lung dem nicht entgegensteht. Wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einer medizinischen Behandlung entge- gensteht, besteht keine Verpflichtung zum Tragen derselben. So kann die Mund-Nasen-Be- deckung beispielsweise zur Untersuchung oder etwa während eines Belastungs-EKG ab- genommen werden. Ob das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung einer medizinischen Be- handlung entgegensteht, entscheidet im Einzelfall die behandelnde Ärztin oder der behan- delnde Arzt. Bezüglich der Frage eines etwaigen ungesetzlichen Handelns von Ärzten kann keine pauschale rechtliche Einschätzung abgegeben werden, da auch dies vom Einzelfall abhängig ist. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die Ausübung von Zwang seitens Arztpraxen oder anderer medizinischer Einrichtungen, die eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung im Rahmen eines Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchun- gen durchsetzen. 2. Existiert (eine) Rechtsgrundlage(n), welche märkische Ärzte dazu zwingt/zwingen, bei einem Belastungs-EKG selbst gegenüber Patienten, welche ein Attest für das Nicht- tragen einer Maske besitzen, auf das Tragen einer Maske zu bestehen? Auf etwaige Unterschiede zwischen Landkreisen und/oder Kommunen bitte eingehen. a) Wenn ja, welche und wie ist/sind diese sachlich begründet? b) Wenn nein, handeln Ärzte ungesetzlich, wenn sie den Patienten, welche nicht Maske tragen können und dafür ein Attest besitzen, trotzdem ein Belastungs- EKG verweigern (vor allem in Fällen, in denen es gesundheitlich zur Diagnose- findung dringendst geboten ist) und wie ist derartiges mit dem Hippokratischen Eid vereinbar? In welchen märkischen Arztpraxen oder medizinischen Einrich- tungen werden sogar Patienten, welche ein Masken-Attest besitzen, nach dem Wissen der Landesregierung auch ohne Rechtsgrundlage zum Tragen einer Maske beim Belastungs-EKG gezwungen? Zu Frage 2: Zu a): Nein. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 Zu b): Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die Ausübung von Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen seitens Arztpraxen oder anderer medizinischer Einrichtungen gegenüber Patienten, welche ein „Masken-Attest“ besitzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie ist die Position der Landesregierung zum Maskenzwang selbst beim Belastungs- EKG, sowohl bei Patienten mit Masken-Attest als auch für alle anderen Patienten, ins- besondere im Hinblick auf den leicht einzuhaltenden Infektionsschutzabstand zur me- dizinischen Fachkraft während der Prozedur? Hält sie diese Zusatzbelastung bei einer sowieso schon anstrengenden Untersuchung, insbesondere bei älteren Menschen, für angemessen? Wenn ja, warum? Zu Frage 3: Es gibt keinen Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während ei- nes Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen. Stattdessen besteht eine strikte Empfehlung oder Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, in denen ein Übertragungsrisiko als sehr hoch eingeschätzt wird. Entscheidungen über therapeutische Maßnahmen und An- wendungen obliegen der Ärztin / dem Arzt. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzel- fallentscheidung und bedarf einer individuellen Risikoeinschätzung der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes sowie der individuellen Aufklärung jeder einzelnen Patientin und jedes einzelnen Patienten. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die Ausübung von Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen. Hinweise für Anwender zur Handhabung der Mund- Nasen-Bedeckung können den Empfehlungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte entnommen werden (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformatio- nen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Kann sich die Landesregierung ein klares Verbot des Maskenzwangs beim Be- lastungs-EKG bei allen Patienten, mit dem klaren Hinweis, stattdessen den Infektions- schutzabstand während der Prozedur einzuhalten und die Gerätschaften danach sorg- fältig zu desinfizieren, vorstellen? a) Wenn ja, bis wann soll dieses Verbot bzw. diese Klarstellung umgesetzt werden und wie soll diese konkret ausgestaltet sein? b) Wenn nein, warum nicht und wie begründet die Landesregierung dies sachlich insbesondere gegenüber Menschen, die durch das Maskentragen beim hochan- strengenden Belastungs-EKG gesundheitliche Probleme oder sogar Schäden er- leiden? 5. Kann sich die Landesregierung ein klares Verbot des Maskenzwangs beim Be- lastungs-EKG bei Patienten mit Masken-Attest, mit dem klaren Hinweis, stattdessen den Infektionsschutzabstand während der Prozedur einzuhalten, die Räumlichkeiten gründlich zu lüften und die Gerätschaften danach sorgfältig zu desinfizieren, vorstel- len? -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 a) Wenn ja, bis wann soll dieses Verbot bzw. diese Klarstellung umgesetzt werden und wie soll diese konkret ausgestaltet sein? b) Wenn nein, warum nicht und wie begründet die Landesregierung dies sachlich insbesondere gegenüber Menschen mit Masken-Attest, die durch das Masken- tragen beim hochanstrengenden Belastungs-EKG gesundheitliche Probleme oder sogar Schäden erleiden? Zu den Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Es gibt keinen Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen. Schon allein deshalb ist kein Verbot erforderlich. Auflistungen bestimmter medizinischer Untersuchun- gen, bei denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig oder nicht notwendig wäre, sind nicht möglich, da in jedem Einzelfall die behandelnde Ärztin oder der behan- delnde Arzt dies individuell in der konkreten Situation zu entscheiden hat. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen. 6. Bestehen Rechtsgrundlagen zum Maskenzwang bei anderen medizinischen Untersu- chungen? Wenn ja, bitte auflisten (sowohl Untersuchungen und Rechtsgrundlagen). Bitte nach Gültigkeit nur für Patienten ohne Masken-Attest, Gültigkeit für alle Patienten (selbst für die mit Masken-Attest), territorialen Gültigkeitsbereichen der entsprechen- den Rechtsgrundlagen und den Untersuchungen unterscheiden. Zu Frage 6: Es gibt keinen Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während me- dizinischer Untersuchungen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt individuell und im Einzelfall durch die untersuchende Ärztin / den untersuchenden Arzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 5 verwiesen. 7. Ist der Landesregierung bekannt, bei welchen anderen Untersuchungen märkische Ärzte (in der Regel/manchmal/häufig) auch ohne Rechtsgrundlage, welche sie dazu zwingt, aufs Maskentragen bestehen? a) Wenn ja, bitte auflisten. Bitte nach Anwendung nur auf Patienten ohne Masken- attest und Anwendung auf alle Patienten unterscheiden. b) Wenn nein, gedenkt die Landesregierung dies im Sinne des Schutzes der Pati- enten vor unnötigen Belastungen in Erfahrung zu bringen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Es gibt keinen Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während ei- nes Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen. Die Entscheidung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt individuell und im Einzelfall durch die un- tersuchende Ärztin / den untersuchenden Arzt. -4-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die Ausübung von Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während medizinischer Untersuchungen. Entsprechende Abfra- gen bei allen im Land Brandenburg bestehenden medizinischen Einrichtungen und bei den dort Tätigen werden von der Landesregierung als nicht notwendig und nicht zielführend be- trachtet. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 5 verwiesen. 8. Existieren Untersuchungen, Studien oder/und Expertenmeinungen über die Gefahren vom Tragen von Masken während hochanstrengenden Untersuchungen wie einem Belastungs-EKG, insbesondere für ältere Menschen? Zu Frage 8: Die Mund-Nasen-Bedeckungen erhöhen nur in einem geringen Maße den Atem- wegswiderstand, so dass in der Regel keine Bedenken gegen das Tragen bestehen. Be- stimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen können jedoch dazu führen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung medizinisch nicht empfohlen wird. Für diese Personen kann ein ärztliches Attest ausgestellt werden, das sie von der Verpflichtung zum Tragen in be- stimmten Situationen befreit. Eine entsprechende Regelung ist in der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg enthalten. Studien, die einen Schaden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung belegen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Gegenteil gibt es zunehmend Studien, die belegen, welche Vorteile das Tragen in Bezug auf die Verhinderung einer Weiterverbreitung von CO- VID-19-Infektionen haben. Einzelheiten dazu sowie Hinweise zur Verwendung von Masken insgesamt können beispielsweise den entsprechenden Internetseiten des Bundesministeri- ums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesinsti- tuts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Robert Koch-Instituts entnommen wer- den. 9. Sind der Landesregierung bereits Fälle im Land Brandenburg von gesundheitlichen Problemen oder sogar Schäden durch den Zwang zum Tragen von Masken bei hoch- anstrengenden Untersuchungen wie dem Belastungs-EKG bekannt? a) Wenn ja, bitte nach Landkreisen, Monaten und Alter der betroffenen Patienten auflisten. b) Wenn nein, gedenkt die Landesregierung dies zukünftig abzufragen oder zu er- fassen und die medizinischen Einrichtungen für diese Gefahren zu sensibilisie- ren? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Es gibt keinen Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während ei- nes Belastungs-EKG oder anderer medizinischer Untersuchungen. Die Entscheidung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt individuell und im Einzelfall durch die un- tersuchende Ärztin / den untersuchenden Arzt. Insofern wird auf die Antworten zu den Fra- gen 1, 2, 3, 4, 5,7,8 und 9 verwiesen. -5-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/2502 Die Landesregierung hat keine Kenntnis über gesundheitliche Probleme oder Schäden, die durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Belastungs-EKG oder an- derer medizinischer Untersuchungen entstanden sind. Jede Ärztin und jeder Arzt entschei- det im Einzelfall unter Abwägung eventuell bestehender gesundheitlicher Risiken darüber, ob während medizinischer Untersuchungen durch die Patientin oder den Patienten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Ärztliche Berufs- und Fachverbände, die Ärztekam- mern und andere Institutionen informieren und sensibilisieren die Ärztinnen und Ärzte fort- laufend und aktuell u.a. zu Themen der Infektionsprohpylaxe, zu der auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört. Auch die Brandenburger Landesregierung informiert dazu auf vielfältige Weise. Entsprechende Abfragen bei allen im Land Brandenburg bestehenden medizinischen Einrichtungen und bei den dort Tätigen werden von der Landesregierung aus den genannten Gründen als nicht notwendig betrachtet. 10. Gibt es Erkenntnisse über Leistungsabfall durch das Tragen von Masken beim Be- lastungs-EKG und damit zusammenhängender Nicht-Verwertbarkeit bzw. Einschrän- kung der Verwertbarkeit der Ergebnisse? a) Wenn ja, wie lauten die konkreten medizinischen Erkenntnisse? Wie viel Prozent der Untersuchungen sind durch das Tragen von Masken nicht aussagekräftig und bei wie viel Prozent der Untersuchungen ist durch das Tragen von Masken die Aussagekraft der Ergebnisse eingeschränkt? b) Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung, zur Einschätzung der Notwendig- keit diesbezüglicher Anweisungen oder Regelungen für die Mediziner, hierüber z.B. mit Experten ins Gespräch zu kommen oder anderweitig für Erkenntnisge- winn zu sorgen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 10: Die Landesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über Leistungsabfälle, die durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Belastungs-EKG oder an- derer medizinischer Untersuchungen verursacht werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11. Ist die Landesregierung bezüglich des Themas dieser Kleinen Anfrage in Kontakt mit… a) der Landesärztekammer? b) der Bundesärztekammer? c) der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg? Wenn ja, was sind die Positionen dieser einzelnen Organisationen zum Thema dieser Kleinen Anfrage? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 11: Die Landesregierung ist im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie notwendigen Maßnahmen auch mit ärztlichen Standesorganisationen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg in einem konti- nuierlichen Austausch auf verschiedenen Ebenen. Die Landesregierung spricht jedoch nicht für die in Frage 11 benannten Institutionen. Deren Positionen können durch die Fragesteller jeweils direkt bei diesen Institutionen erfragt werden. -6-",
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