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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1960 7. Wahlperiode Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 693 der Abgeordneten Sahra Damus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 7/1773 Homeoffice für Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In zahlreichen Unternehmen und Behörden wird den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit gewährt, an einzelnen Tagen von Zuhause zu arbeiten. Das höhere Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung wird dabei von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sehr positiv wahrgenommen. Insbesondere für Personen mit Betreuungsaufgaben für kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige stel- len flexiblere Arbeitsmodelle oftmals eine große Entlastung dar, da beispielsweise Anfahrts- zeiten verkürzt werden. Durch die Corona-Krise wurde der Trend zum Homeoffice noch ver- stärkt. Unklar ist, in welchem Umfang die Möglichkeit auch in der Justiz, insbesondere bei Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besteht und genutzt wird. Frage 1: Wie viele Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten waren in den Jahren 2016 bis heute in Brandenburg beschäftigt (bitte nach Dienststellen und Geschlecht auf- schlüsseln) Zu Frage 1: Zurzeit sind 240 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 35 Amtsanwältin- nen und Amtsanwälte in den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg beschäftigt. Die Zahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsan- wälte, die in den Jahren 2016 bis heute in den einzelnen Dienststellen beschäftigt waren bzw. sind, ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten. Staatsanwaltschaft Cottbus Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 2016 28 20 48 3 4 7 2017 28 19 47 3 4 7 2018 29 20 49 3 4 7 2019 29 20 49 3 3 6 2020 30 20 50 2 3 5 Eingegangen: 10.09.2020 / Ausgegeben: 15.09.2020",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1960 (ND) Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 2016 39 22 61 2 10 12 2017 39 19 58 2 10 12 2018 42 14 56 2 10 12 2019 38 18 56 1 10 11 2020 40 17 57 1 10 11 Staatsanwaltschaft Neuruppin Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 2016 20 24 44 1 7 8 2017 21 24 45 2 7 9 2018 21 22 43 2 8 10 2019 22 23 45 1 9 10 2020 24 23 47 1 8 9 Staatsanwaltschaft Potsdam Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 2016 43 25 68 5 5 10 2017 42 24 66 5 4 9 2018 44 25 69 5 5 10 2019 42 29 71 5 5 10 2020 36 39 75 5 5 10 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 2016 11 4 15 0 0 0 2017 10 4 14 0 0 0 2018 10 4 14 0 0 0 2019 7 7 14 0 0 0 2020 8 6 14 0 0 0 -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1960 (ND) Frage 2: Welche Regelungen gibt es, die das Arbeiten der Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vom Homeoffice aus ermöglichen (bitte Angabe mit Quelle)? Inwieweit be- stehen Unterschiede bei den Anforderungen an Homeoffice im Vergleich zu anderen Behör- den wie beispielsweise den Finanzämtern? Zu Frage 2: Aufgrund einer Anordnung des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg besteht seit 1997 für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amts- anwälte und Wirtschaftsreferentinnen und -referenten eine Präsenzpflicht in der Dienststelle während der Kernarbeitszeiten (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr). Im Übrigen können die Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange frei gestaltet werden. An der Zeiterfassung nehmen diese Beamten- gruppen nicht teil. Daneben besteht die Möglichkeit zur Wohnraumarbeit. Grundlage hierfür ist die zwischen der Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg und dem Gesamt- staatsanwaltsrat bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg sowie dem Bezirkspersonalrat bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg geschlos- sene Dienstvereinbarung über die Einführung von IT-gestützter Wohnraumarbeit für Staats- anwältinnen, Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte bei den Staatsanwaltschaf- ten im Land Brandenburg vom 14. Mai 2020. In den Finanzämtern des Landes Brandenburg wird seit August 2018 Wohnraumarbeit in Form von alternierender Telearbeit im Innendienstbereich der Finanzämter des Landes Brandenburg pilotiert. Die hierfür geltenden Regelungen sind in den Rahmenbedingungen für die Alternierende Telearbeit in den Finanzämtern des Landes Brandenburg festgelegt. Die Anforderungen an die Teilnahme an der Wohnraumarbeit bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg unterscheiden sich nur geringfügig von den Anforderungen bei den Finanzämtern. Sowohl bei den Staatsanwaltschaften als auch bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg kann die Arbeitsleistung in Form von Wohnraumarbeit als alter- nierende IT-gestützte Wohnraumarbeit erbracht werden, wobei die Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise im häuslichen Bereich erbracht werden kann und die Be- diensteten während der häuslichen Arbeitszeit durch elektronische Kommunikationsmittel mit ihrer Dienststelle verbunden sind. Die im Bereich der Staatsanwaltschaften geltende Dienstvereinbarung sieht eine zahlenmäßige Beschränkung nicht vor. In den Finanzämtern des Landes Brandenburg ist die Zahl der an der Wohnraumarbeit Teilnehmenden während der Pilotierungsphase auf insgesamt 70 Plätze beschränkt. Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Amtsanwältinnen und Amtsanwälten kann in der Regel Wohnraumarbeit bis zu 20 vom Hundert der regelmäßig zu erbringenden Ar- beitszeit bewilligt werden. In den Finanzämtern sollen mindestens 40 vom Hundert der indi- viduellen Wochenarbeitszeit in der Dienststelle erbracht werden. Über die Anforderungen an die Tätigkeit im Homeoffice in anderen Behörden bestehen keine Erkenntnisse. Frage 3: Wie viele Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nutzten in den Jahren seit 2016 die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten (bitte jährliche Aufschlüsselung)? Zu Frage 3: Die Möglichkeit zur teilweisen Erbringung der Arbeitsleistung in Wohnraumar- beit wurde in den Jahren seit 2016 wie folgt genutzt: Jahr Staatsanwältinnen und Staats- Amtsanwältinnen und Amtsan- anwälte wälte 2016 1 0 -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1960 (ND) 2017 2 6 2018 3 6 2019 2 6 2020 14 12 Frage 4: Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in der Nutzung von Homeof- fice von Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten? Wie hat sich die Bewertung durch Erfahrungen während der Corona-Krise ggf. verändert? Zu Frage 4: Bislang ist es in keinem Fall zu Beanstandungen gekommen, die etwa Anlass hätten geben können, die Gewährung von Wohnraumarbeit vorzeitig zu widerrufen. Das derzeitige Nutzungsverhalten erlaubt ein flüssiges und unbeeinträchtigtes Arbeiten. Auch konnten die bisher erforderlichen Ressourcen im Bereich der IT-Technik einschl. Notebooks zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnraumarbeit hat sich insgesamt positiv auf die Mit- arbeitermotivation ausgewirkt und gerade im Flächenland Brandenburg als taugliches In- strument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erwiesen. Dies hat sich auch in der Zeit der Corona-Krise, in der verstärkt Homeoffice angeordnet worden ist, bestätigt. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die staats- und amtsanwaltliche Tätigkeit nur in einem begrenzten Umfang der Wohnraumarbeit zugänglich ist. So erfordern beispielsweise die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes bei Gericht, die Durchführung von Vernehmungen, die Teilnahme an strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen, die Auswertung von Beweis- mitteln sowie die Koordinierung der polizeilichen Ermittlungen eine Präsenz vor Ort. Frage 5: Beabsichtigt die Landesregierung, die Nutzung von Homeoffice für Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu erhöhen? Wenn ja mit welchen Mitteln? Zu Frage 5: Mit der bestehenden Dienstvereinbarung sind für die Beamtinnen und Beam- tinnen des staats- und amtsanwaltlichen Dienstes die Voraussetzungen für die Inanspruch- nahme von Wohnraumarbeit geschaffen worden. Für den derzeit absehbaren Bedarf stehen derzeit ausreichend technische Kapazitäten (Prozessorleistung, Arbeitsspeicher, Speicher- platz) zur Verfügung. Die Erfordernisse eines geordneten Geschäftsablaufes orientieren sich weiterhin an der Papierakte. Erst mit der Einführung einer eAkte und den einhergehen- den technischen Infrastrukturmaßnahmen wird sich eine weitere Ausweitung der Wohn- raumarbeit sinnvoll realisieren lassen. Die fortschreitende Digitalisierung und die eingeleite- ten Entwicklungen im Bereich der eAkte werden den Wohnraum- und Telearbeitsplatzkon- zepten zuträglich sein. Frage 6: Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf für Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu verbessern? Zu Frage 6: Für die Beamtinnen und Beamten des staats- und amtsanwaltlichen Dienstes bestehen neben der Möglichkeit zur Wohnraumarbeit flexible Arbeitszeiten und die Möglich- keit zur Teilzeittätigkeit (auch während der Erprobung). Zur weiteren Verbesserung der Fa- milienfreundlichkeit wird aktuell ein Beitritt zu dem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ als der zentralen Plattform zum Thema Vereinbarung von Beruf und Familie geprüft. Mit diesem -4-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/1960 (ND) Programm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit dem DGB und den Spit- zenverbänden der Wirtschaft dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft und Verwaltung zu machen. -5-",
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