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            "content": "Landtag Brandenburg                                         Drucksache 4/5704 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2141 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/5543 Neuregelung des Waffenrechts in der EU Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2141 vom 30. November 2007 Die durch die EU-Kommission angestrebte Neuregelung des Waffenrechtes soll, den Verlautba- rungen der Presse zufolge, auch Auswirkungen auf das deutsche Waffenrecht haben. Das Ziel der Neuregelung des Waffenrechtes ist es, den unkontrollierten Umlauf von Schusswaffen einzudäm- men und Mindeststandards in allen EU-Staaten setzen. Unter dem Aspekt, dass die Bundesrepub- lik Deutschland im Rahmen der EU-Staaten eines der härtesten Waffengesetzte hat, frage ich die Landesregierung: 1.  Welche persönlichen Daten von legalen Waffenbesitzern werden derzeit von welchen Dienststellen des Landes erfasst? 2.  Welche technischen Daten und Parameter werden von den legal erworbenen Schusswaf- fen erfasst und in welcher Form werden diese in welchen Dienststellen des Landes ge- speichert? 3.  Können zum derzeitigen Zeitpunkt die Strafverfolgungsbehörden bei Notwendigkeit auf die unter 1. und 2. genannten Daten zurückgreifen und zur Strafverfolgung nutzen? 4.  Wie lange müssen die unter 1. und 2. genannten Daten von den dafür verantwortlichen Dienststellen des Landes gespeichert werden? 5.  Welche Kennzeichnungspflicht sieht das Waffenrecht derzeit für legal in der Bundesre- publik Deutschland verkaufte Schusswaffen vor? Falls Kennzeichnungen vorgesehen sind, diese bitte mit Erläuterungen versehen! 6.  Wie lange müssen legale Waffenhändler in der Bundesrepublik Deutschland ihre Ein- und Verkaufsunterlagen entsprechend der bisherigen gesetzlichen Grundlagen aufbewahren? Datum des Eingangs: 28.12.2007 / Ausgegeben: 04.01.2008",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche persönlichen Daten von legalen Waffenbesitzern werden derzeit von welchen Dienststellen des Landes erfasst? zu Frage 1: Von legalen Waffenbesitzern werden derzeit bei den Waffenbehörden, die bei den Po- lizeipräsidien angesiedelt sind, folgende Daten erfasst und gespeichert: • Name, Geburtsname, Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort • Wohnanschrift • Staatsangehörigkeit • Datum des Ablebens • Verzug aus dem Zuständigkeitsbereich (Datum, neue Adresse) In diesem Fall wird die waffenrechtliche Erlaubnisakte der nunmehr zuständigen Erlaubnis- behörde übersandt, bei Verzug ins Ausland dem Bundesverwaltungsamt. Bei den Meldebehörden werden die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, und die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstma- ligen Erteilung gespeichert. Frage 2: Welche technischen Daten und Parameter werden von den legal erworbenen Schusswaf- fen erfasst und in welcher Form werden diese in welchen Dienststellen des Landes gespeichert? zu Frage 2: Durch die Waffenbehörden werden folgende Daten von Waffen, deren Erwerb zur An- zeige gebracht wurde, erfasst: • Waffenart (Bsp. Repetierbüchse, Revolver, ….) • Kaliber • Hersteller • Modell • Herstellernummer • Überlasser der Waffe, einschließlich des Erwerbsdatums • neuer Erwerber der Waffe, einschließlich des Überlassensdatums Die Daten werden in Handakten und mittels Datenverarbeitung gespeichert. Frage 3: Können zum derzeitigen Zeitpunkt die Strafverfolgungsbehörden bei Notwendigkeit auf die unter 1. und 2. genannten Daten zurückgreifen und zur Strafverfolgung nutzen? zu Frage 3: Auf Anfrage und bei Vorlage der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen können Auskünfte zu personenbezogenen Daten von Erlaubnisinhabern an die Strafverfolgungsbehörden auf deren Anforderung hin übermittelt werden. Frage 4: Wie lange müssen die unter 1. und 2. genannten Daten von den dafür verantwortlichen Dienststellen des Landes gespeichert werden? zu Frage 4: Personenbezogene Daten und Angaben über Schusswaffen werden für die Dauer der waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert, in der Regel werden Erlaubnisse unbefristet erteilt. Nach Wegfall der Erlaubnis werden alle unter Punkt 1. und 2. erfassten Daten für 10 Jahre gespeichert und aufbewahrt. Frage 5: Welche Kennzeichnungspflicht sieht das Waffenrecht derzeit für legal in der Bundesre- publik Deutschland verkaufte Schusswaffen vor? Falls Kennzeichnungen vorgesehen sind, diese bitte mit Erläuterungen versehen!",
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            "content": "zu Frage 5: Wesentliche Teile von Schusswaffen, die gewerbsmäßig im Geltungsbereich des Waf- fengesetzes hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, müssen dauerhaft und deutlich sichtbar wie folgt gekennzeichnet werden: 1. Name, Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder –händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse, sowie 3. eine fortlaufende Nummer. Darüber hinaus ist ein amtliches Beschusszeichen aufgebracht. Frage 6: Wie lange müssen legale Waffenhändler in der Bundesrepublik Deutschland ihre Ein- und Verkaufsunterlagen entsprechend der bisherigen gesetzlichen Grundlagen aufbewahren? zu Frage 6: Waffenhersteller und Waffenhändler haben die Unterlagen bis zum Ablauf von zehn Jahren, vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren.",
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