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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/6339 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2393 der Abgeordneten Saskia Funck Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 4/6259 „Ownership Unbundling von Netz und Betrieb in der Energiewirtschaft“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 2393 vom 13.05.2008: Auf die Anfrage 1842 zur eigentumsrechtlichen Trennung von Netz und Betrieb in der Energiewirtschaft aus dem vergangenen Jahr konnte aus Sicht der Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt nicht differenziert geantwortet werden, da die Rechtsvorschläge der Kommission noch nicht vorlagen. Im September 2007 hat die EU-Kommission das 3. Energiebinnenmarktpaket, das die eigentumsrechtliche Trennung vorsieht, vorgelegt. Von Seiten der Bundesregierung wird die eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Betrieb im Energiebereich abgelehnt, und sie hat gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten den so genannten „3. Weg“ vorgeschlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Umsetzung des Ownership Unbundlings für die Energieversorgungssicherheit und die Energiepreisentwicklung in Brandenburg? 2. Wie schätzt die Landesregierung das – im Zusammenhang mit dem 3. Energiebinnenmarktpaket von der Kommission vorgelegte – Impact Assessment ein? 3. Welche Auswirkungen würde die Umsetzung der Kommissionsvorschläge auf die Tätigkeit der Stadtwerke in Brandenburg haben? 4. Wie und mit welcher Position hat sich die Landesregierung in die Erarbeitung des so genannten „3. Weges“ eingebracht? 5. Welche Position zum 3. Energiebinnenmarktpaket hat die Landesregierung bisher im Bundesrat vertreten (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gesetzesinitiativen im Rahmen des 3. Binnenmarktpaketes)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Umsetzung des Ownership Unbundlings für die Energieversorgungssicherheit und die Energiepreisentwicklung in Brandenburg? Datum des Eingangs: 30.05.2008 / Ausgegeben: 04.06.2008",
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"content": "2 Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass bislang nicht belegt ist, dass Ownership Unbundling zu mehr Investitionen in die Infrastruktur und damit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit führt. Auch die Erwartung, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung zu niedrigeren Netzentgelten und Energiepreisen führt, ist nach Auffassung der Landesregierung nicht belastbar nachgewiesen. Frage 2: Wie schätzt die Landesregierung das – im Zusammenhang mit dem 3. Energiebinnenmarktpaket von der Kommission vorgelegte – Impact Assessment ein? Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung ergibt sich aus der den Kommissionsvorschlägen zugrunde liegenden „Bewertung der Auswirkungen des gesetzgeberischen Rahmens auf den Binnenmarkt für Strom und Gas“ (Impact Assessment“) keine belastbare Begründung für die Erforderlichkeit einer eigentumsrechtlichen Entflechtung. Da die geltenden Binnenmarktrichtlinien und damit die geltenden Entflechtungsregelungen noch nicht einmal drei Jahre in Kraft sind, kann deren Wirksamkeit noch nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden. Frage 3: Welche Auswirkungen würde die Umsetzung der Kommissionsvorschläge auf die Tätigkeit der Stadtwerke in Brandenburg haben? Zu Frage 3: Die Vorschläge zum Ownership Unbundling betreffen nur die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber. Insoweit hätte die Umsetzung der Kommissionsvorschläge keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadtwerke. Frage 4: Wie und mit welcher Position hat sich die Landesregierung in die Erarbeitung des so genannten „3. Weges“ eingebracht? Zu Frage 4: In die Erarbeitung des konkreten Alternativvorschlages des sogenannten „3. Weges“ war die Landesregierung Brandenburg nicht eingebunden. Frage 5: Welche Position zum 3. Energiebinnenmarktpaket hat die Landesregierung bisher im Bundesrat vertreten (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gesetzesinitiativen im Rahmen des 3. Binnenmarktpaketes)? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat dem Beschluss des Bundesrates vom 30. November 2007, der die Stellungnahme der Länder zum 3. EU-Binnenmarktpaket Strom und Gas beinhaltet (Drucksache 673/07 (Beschluss)) zugestimmt. Die Stellungnahme des Bundesrates ist der Europäischen Kommission übermittelt worden. Wesentliche Inhalte sind:",
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"content": "3 - Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinien Strom und Gas Kernpunkt der Änderung ist die vollständige Eigentumsentflechtung (Full Ownership Unbundling) der Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze (Transportnetze). Bezüglich der von der Landesregierung vertretenen Auffassung wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verwiesen. - Änderung der Verordnung über Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromaustausch und der Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgas- fernleitungsnetzen Kritisch sieht die Landesregierung die vorgesehene Regelung, die Regulierung auf wettbewerbliche Marktsegmente (Speicher; LNG-Anlagen) auszuweiten. Eine Notwendigkeit ist hierfür nicht erkennbar. Außerdem dürfen die im Rahmen der regionalen Solidarität mit privatem Kapital errichteten Speicherkapazitäten nicht sozialisiert werden. - Verordnung (neu) zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich die Verlagerung von Regulierungsaufgaben auf die europäische Ebene auf das notwendige Maß beschränken sollte. Insbesondere ist eine Verstärkung der unmittelbaren Einflussmöglichkeiten einer europäischen Regulierungsinstanz auf das Regulierungshandeln in den Mitgliedstaaten weder erforderlich noch mit dem Subsidiaritätsgedanken vereinbar.",
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