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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/7863 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3073 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/7712 Wortlaut der Kleinen Anfrage 3073 vom 2.8.2013 Vorrang des Kindeswohls als Grundrechtsschutz vor wirtschaftlichen oder verkehrlichen Belas- tungen im Hinblick auf Nachtflug, Flugrouten und Schallschutz Allein in dem unmittelbaren Umfeld des geplanten Flughafens BER sind etwa 9.000 Kinder von den Auswirkungen des Flughafens BER betroffen, in den Anflugsektoren 1, 2 sind es mindestens 20.000 Kin- der, eine amtliche Zahl wurde bisher nicht festgestellt. Im Landkreis Teltow-Fläming leben 15.391 Kinder und Jugendliche bis 18 Lebensjahre in den hauptbe- troffenen Gemeinden3. Jetzt ist der Bundesrat die „öffentliche Stelle“, die gemäß der Charta der Grundrechte in der Europäi- schen Union4 - § 24 - aufgerufen, den Schutz der Kinder in den Anflugsektoren sowie in den Startkorri- doren vor Fluglärm, vor Schadstoffen aller Art und vor der Unfallgefahr gesetzlich sicherzustellen. Möglicherweise haben die mit der Beratung des Gesetzentwurfs beauftragten Ausschüsse des Bundes- rats für Gesundheit, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft nicht den engen Bezug zu Grundrechtsfragen. Bezugnehmend auf den Beschluss 86/13 des Bundesrates vom 3.5.13 ist rechtskreisübergreifend die Garantenrolle des Staates bei der Sicherung der notwendigen Rahmenbedingungen für Kindheit und Jugend als die entscheidenden Lebensphasen auch im nationalen Luftrecht sicherzustellen. Der Bundesrat hat den Vertrag über die Europäische Union sowie den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beinhaltend die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union, ange- nommen und gemeinsam mit dem Bundestag zum Recht in der Bundesrepublik Deutschland erhoben. Der bevorstehende Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölke- rung vor Fluglärm ist inhaltlich eng mit diesen höchsten Rechten verbunden. Er sollte die Bundes- und Landesbehörden ausdrücklich auf die Einhaltung der Grundrechte hinweisen und auf deren Einhaltung verpflichten. Die Verordnungen der Europäischen Union EG 1592/2002 und EG 216/2008 bestimmen die Schutzvor- schriften der ICAO5, 6 als Mindestschutz. Dies trifft bei dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm speziell für die Richtung von neuen Start- und Landebahnen, aber auch für alle damit in Verbindung stehenden Vorschriften und Richtlinien der EU zum Gesund- heitsschutz, Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und zum Unfallschutz zu. Datum des Eingangs: 28.08.2013 / Ausgegeben: 02.09.2013",
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"content": "Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass dem Bundesrat ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm vorliegt? 2. Was bedeutet dies rechtlich für Bund, Land und Flughafen? Realisieren sich darin Rechte und Pflichten? 3. Wie gedenkt sich die Landesregierung dabei einzubringen? Welche Position vertritt sie und welche Ziele verfolgt sie? 4. Stimmen die o.g. Zahlen für Teltow-Fläming? 5. Wie viele Kinder sind in den Anflugsektoren betroffen? 6. Gibt es Erhebungen, wenn ja, welche? Fußnoten: (1) § 12 Luftverkehrsgesetz (2) 247. DVO zur Luftverkehrsverordnung vom 10.2.2012 „Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg“ (3) Antwort der Kreisverwaltung Teltow-Fläming auf eine Anfrage im Kreistag, Drs. 4-1560/13-KT vom 7. Juni 2013 (4) Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezem- ber 2007 in Straßburg angepassten Fassung (5) Abkommen von Chikago Anhang 14 Teil ATT4-T1 (6) Airport Planning Manual ICAO 9184 T1 Abs. 5.6.2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass dem Bundesrat ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm vorliegt? Frage 2: Was bedeutet dies rechtlich für Bund, Land und Flughafen? Realisieren sich darin Rechte und Pflich- ten? Zu Frage 1 und 2: Dem Bundesrat liegen Entwürfe mehrerer Gesetze vor, welche den Ausschüssen des Bundesrates zur Beratung überwiesen wurden. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann eine Aussage zu den Auswirkungen noch nicht getroffen werden.",
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"content": "Frage 3: Wie gedenkt sich die Landesregierung dabei einzubringen? Welche Position vertritt sie und welche Ziele verfolgt sie? Zu Frage 3: Die Landesregierung hat in den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftver- kehrsgesetzes eingebracht. Zielsetzung ist, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisationen stärkeres Gewicht zu verleihen. Frage 4: Stimmen die o.g. Zahlen für Teltow-Fläming? Frage 5: Wie viele Kinder sind in den Anflugsektoren betroffen? Frage 6: Gibt es Erhebungen, wenn ja, welche? Zu Frage 4, 5 und 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine weiteren Angaben vor.",
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