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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/9125 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3549 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/8960 Gutachterliche Stellungnahme durch Dr. Maschke / Prof. Dr. Hecht zu den lärmmedizinischen Gutachten M8 und M9 „Ausbau Flughafen Schönefeld“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 3549 vom 29.04.2014: In der, vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme zu den lärmmedizinischen Gutachten M8 und M9 „Ausbau Flughafen Schönefeld“ sollten die Gutachter Dr. Maschke und Prof. Dr. Hecht die Frage beantworten, ob die genannten Gutachten „den Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens gerecht werden“. Die Gutachter kommen in ihrer Stellungnahme zu der abschließenden Empfehlung für die Planfeststellung: „Die Gutachten M8 und M9 „Ausbau Flughafen Schönefeld“ werden den Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens nicht gerecht. Es ist ein neues lärmmedizinisches Gutachten einzuholen.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat die Landesregierung die gutachterliche Stellungnahme bei Dr. Maschke und Prof. Dr. Hecht in Auftrag gegeben? 2. Wann wurde das Ergebnis dieser gutachterlichen Stellungnahme in vollem Umfang der Öffentlichkeit vorgestellt, bzw. zugänglich gemacht? 3. Plant die Landesregierung der Empfehlung der Gutachter zu folgen und ein neues lärmmedizinisches Gutachten einzuholen bzw. ist ein solches neues Gutachten bereits in Auftrag gegeben? 4. Falls nein: Warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat die Landesregierung die gutachterliche Stellungnahme bei Dr. Maschke und Prof. Dr. Hecht in Auftrag gegeben? Datum des Eingangs: 26.05.2014 / Ausgegeben: 02.06.2014",
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"content": "Frage 2: Wann wurde das Ergebnis dieser gutachterlichen Stellungnahme in vollem Umfang der Öffentlichkeit vorgestellt, bzw. zugänglich gemacht? Zu Fragen 1 und 2: Die Oberste Landesgesundheitsbehörde (ehemals Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF), heute Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)) wurde seitens der Planfeststellungsbehörde als Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld“ beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das MASGF zur Stellungnahme aufgefordert. Die gutachterliche Stellungnahme wurde im Frühjahr 2000 seitens des MASGF bei MASCHKE und HECHT in Auftrag gegeben. Sie bewertet die lärmmedizinischen Gutachten M 8 und M 9 der damaligen Antragsunterlagen. Diese Stellungnahme ist Bestandteil der MASGF-Stellungnahme. Sie wurde als Anlage mit der MASGF-Stellungnahme am 7. Juli 2000 an die Planfeststellungsbehörde übersandt. Die Stellungnahmen der TÖB sind für die betroffenen Bürger/-innen und Einwender/-innen entsprechend den verfahrensrechtlichen Bestimmungen bei der Planfeststellungsbehörde einsehbar gewesen. Spätestens bei den Erörterungsterminen lagen sowohl die Unterlagen als auch die Stellungnahmen der TÖB aus. Frage 3: Plant die Landesregierung der Empfehlung der Gutachter zu folgen und ein neues lärmmedizinisches Gutachten einzuholen bzw. ist ein solches neues Gutachten bereits in Auftrag gegeben? Zu Frage 3: Nein, vgl. Antwort zu Frage 1 und 2. Frage 4: Falls nein: Warum nicht? Zu Frage 4: Die gutachterliche Stellungnahme von MASCHKE und HECHT beurteilt die eingereichten lärmmedizini- schen Gutachten M 8 und M 9 zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld“. Im umfangreichen Planfeststellungsverfahren wurden die Argumente und Sichtweisen der Stellungnahmen aller Beteiligten sowohl der Antragsteller, des MASGF als auch der Betroffenen diskutiert. Die Planfest- stellungsbehörde hat im Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 und später im Planergän- zungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 die jeweiligen Auffassungen hinreichend bewertet und entspre- chende Nebenbestimmungen zum Lärmschutz in den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens auf- genommen.",
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