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            "content": "Landtag Brandenburg                              Drucksache 4/5864 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2196 der Abgeordneten Jutta Lieske Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/5762 Jugendkriminalpolitik in Brandenburg - Junge Menschen positiv beeinflussen Teil I Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2196 18.01.2008: Die Chancen Jugendlicher auf soziale Teilhabe zu stärken ist eine Aufgabe, die das Land Brandenburg und die brandenburgischen Kommunen sehr ernst nehmen. Es gibt dennoch - wie bisher in jeder Generation - gefährdete Jugendliche. Laut Kriminologen sind die Delikte von Kindern und Jugendlichen überwiegend durch Gelegenheit ausgelöst und nicht planvoll begangen (vgl. Prof. Dr. Wolfgang Heinz). Diese sog. unprofessionelle Kriminalität ist meist leicht aufzuklären, die jungen Menschen sind häufig und leicht zu überführen. Daher sind junge Menschen unter den Tatverdächtigen und unter den Verurteilten statistisch überrepräsentiert. Auf jeden Einzelnen der jungen Tatverdächtigen und Verurteilten soll positiv eingewirkt werden. Eine positive Entwicklung wird unter anderem durch schnelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und zügige Gerichtsverfahren vor den Jugend- gerichten bedingt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange dauert durchschnittlich ein Jugendgerichtsverfahren vor dem Amtsge- richt, wie lange vor dem Landgericht? 2. Wieviel Zeit ist in Brandenburg durchschnittlich zwischen Beginn der Ermittlung durch die Polizei und Verurteilung durch ein Jugendgericht vergangen? 3. Wieviel Zeit ist in Brandenburg durchschnittlich zwischen Tatzeit und Verurteilung durch ein Jugendgericht vergangen? Datum des Eingangs: 11.02.2008 / Ausgegeben: 18.02.2008",
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            "content": "2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauert durchschnittlich ein Jugendgerichtsverfahren vor dem Amtsgericht, wie lange vor dem Landgericht? zu Frage 1: Jugendgerichtsverfahren vor dem Amtsgericht finden erstinstanzlich vor dem Jugendrichter oder dem Jugendschöffengericht, beim Landgericht vor der Großen Jugendkammer statt. Darüber hinaus verhandelt die Kleine Jugendkammer über Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters, die Große Jugendkammer über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts. Die statistischen Angaben für das Jahr 2007 liegen noch nicht vor. Hinsichtlich der Jahre 2004 - 2006 stellt sich die durchschnittliche Verfahrensdauer - allerdings unter Einbeziehung der Jugendschutzsachen (Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurde sowie Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen) - wie folgt dar: Amtsgericht: Jugendrichter Je Richter /            2004       2005        2006       Bund in Monaten:                                               2006 Verfahrensdauer          3,4        3,6         3,4        3,1 alle Erledigungen Verfahrensdauer mit      4,1        4,1         3,9        3,3 Urteil Amtsgericht: Jugendschöffengericht Je Richter /            2004       2005        2006       Bund in Monaten:                                               2006 Verfahrensdauer          4,1        4,0         3,6        3,7 alle Erledigungen Verfahrensdauer mit      5,5        5,3         4,9        4,5 Urteil",
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            "content": "3 Landgericht: Große Jugendkammer Je Richter /           2004        2005        2006      Bund in Monaten:                                              2006 Verfahrensdauer         8,8         6,8         8,3       5,4 alle Erledigungen Verfahrensdauer mit    10,7         6,7         7,5       6,1 Urteil Landgericht: Kleine Jugendkammer - Berufungen Je Richter /           2004        2005        2006      Bund in Monaten:                                              2006 Verfahrensdauer         3,1         3,6         5,0       3,3 alle Erledigungen Verfahrensdauer mit     4,2         3,5         4,6       3,7 Urteil Landgericht: Große Jugendkammer - Berufungen Je Richter /           2004        2005        2006      Bund in Monaten:                                              2006 Verfahrensdauer         4,8         4,5         4,8       3,6 alle Erledigungen Verfahrensdauer mit     5,0         5,2         5,6       4,2 Urteil Frage 2: Wieviel Zeit ist in Brandenburg durchschnittlich zwischen Beginn der Ermittlung durch die Polizei und Verurteilung durch ein Jugendgericht vergangen? zu Frage 2: Über den Verlauf der Bearbeitungszeiten von Straftaten wird bei der Polizei des Landes Brandenburg keine Statistik geführt. Die Statistik über die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften unterscheidet nicht zwischen Verfahren gegen Erwachsene und Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Entspre- chendes gilt für die Angaben über die Gesamtdauer von Verfahren ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft in den Statistiken über gerichtliche Verfahren, da sie auch die",
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            "content": "4 Jugendschutzsachen beinhalten. Daher erfolgte eine gesonderte Abfrage der MESTA-Datenbank ausschließlich bezogen auf Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Aufgrund der Besonderheiten der Datenerfassung in MESTA kann lediglich ein beschuldigtenbezogener Durchschnittswert mitgeteilt werden. Dieser betrug zwischen Eingang der Akte bei der Staatsanwaltschaft und Anklageerhebung: Erledigungsdauer pro Beschuldigten in Monaten 2004             2005               2006 Anklagen (gesamt)                     2,07             2,15              2,11 Jugendrichter                   1,92             1,99              1,99 Jugendschöffengericht           2,64             2,69              2,52 Jugendkammer                    4,66             8,37              5,07 Frage 3: Wieviel Zeit ist in Brandenburg durchschnittlich zwischen Tatzeit und Verurteilung durch ein Jugendgericht vergangen? zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen.",
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