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            "content": "2 9. Wie bewertet die Landesregierung – vor dem Hintergrund der in der „Bild“-Zeitung verlautbarten Einlassung – den Umstand, dass in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4/7045 zu Leistungs- und Begabungsklassen der Bereich der Hochbegabtenförderung an keiner Stelle erwähnt worden ist bzw. kein Bezug darauf genommen wird? 10. Wie beurteilt die Landesregierung – vor dem Hintergrund der in der „Bild“-Zeitung verlautbarten Ein- lassung des Sprechers des MBJS – die Tatsache, dass in der Gesetzesbegründung zum § 3 i.V.m. § 53 Absatz 7 vom 7. Juni 2006 zur Einführung der Leistungs- und Begabungsklassen kein explizi- ter Verweis auf die Hochbegabtenförderung aufgeführt wurde? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine An - frage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler können in Brandenburg prozentual und absolut als hoch- begabt eingeschätzt werden (bitte nach Geschlechtern und Jahrgängen getrennt darstellen)? Frage 2: Welche Vergleichszahlen zu Frage 1 existieren in Bezug auf andere Bundesländer? Zu den Fragen 1 und 2 : Hochbegabung wird wissenschaftlich durch einen Intelligenzquotienten über 130 definiert. Auf der Basis der wissenschaftlichen Definition geht man von ca. 2 bis 3 Prozent Hochbe- gabten aus. Frage 3: In welchem Rahmen werden Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Ausbildung auf das Erkennen von besonderer Begabung/Hochbegabung bei Kindern vorbereitet? Zu Frage 3: Das Erkennen und Fördern der Interessen, Stärken und Entwicklungsbedarfe des einzelnen Kindes ist Standard moderner Frühpädagogik und somit auch Grundlage der Ausbildung der Fachkräfte an Fachschulen und Fachhochschulen. Insofern finden auch die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit einer besonderen Begabung in Ausbildung und Praxis ihre Berücksichtigung. Für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gelten die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport herausgegebenen Unterrichtsvorgaben; für den berufsbezogenen Lernbereich der Fachschu- le Sozialpädagogik wurden im Jahr 2008 die Unterrichtsvorgaben zur Erprobung in Kraft gesetzt. Im Lernfeld „Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen“ ist im Themenfeld „Besondere Lebenssituationen und deren Einfluss auf die Entwicklung“ der Schwerpunkt Kinder und Jugendliche mit besonderen Talenten und Begabungen enthalten. Darin eingeschlossen sind auch hochbegabte Kinder und Jugendliche. Frage 4: Wie werden Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen im Rahmen ihres Studiums und der weiteren Ausbildung bzw. Berufstätigkeit auf das diagnostische Erkennen von Hochbegabung und die entsprechende Förderung der Schülerinnen und Schüler vorbereitet? Zu Frage 4: Die Umsetzung der „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“, die gemäß BbgLeBiG § 1 Abs. 2 Satz 4 in den beiden Phasen der Lehrerausbildung zu gewährleisten ist, sensibili- siert für Anzeichen von Hochbegabungen und zeigt Wege einer gezielten Förderung auf.",
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            "content": "3 Die eigentliche Diagnose ist Aufgabe eigens dafür ausgebildeter Experten, zum Beispiel aus dem Be- reich der pädagogischen Psychologie. Im Lehramtsstudium an der Universität Potsdam werden künftige Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Moduls 2: „Lernen, Lehren und Entwicklung im sozialen Kontext“ und des Moduls 6: „Diagnostik, Beratung und Förderung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ der erziehungswissen- schaftlichen Studien darauf vorbereitet, Anzeichen für Hochbegabungen zu erkennen und hochbegabte Kinder und Jugendlicher zu fördern. Im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung des Vorbereitungsdienstes werden Lehramtskandidatin- nen und Lehramtskandidaten von speziell für diesen Bereich qualifizierten Seminarleiterinnen in den Haupt- und Fachseminaren ausgebildet. Ebenso ist ein Einsatz im Unterricht der Leistungs- und Bega- bungsklassen in Begleitung von Ausbildungslehrkräften und Seminarleiterinnen bzw. Seminarleitern möglich. Im Rahmen ihrer Berufstätigkeit werden für Lehrkräfte verschiedene regionale und zentrale Fortbildun- gen zur Begabtenförderung über das FortbildungsNetz www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fort- bildungsnetz angeboten. Dabei stehen u. a. folgende Themen im Vordergrund: Begabung – Hochbega- bung, Begabtenförderung im Grundschulalter, individuelle Lernmethoden zur Förderung besonderer Be- gabungen. Eine weitere Fortbildungsmaßnahme ist das Projekt der Karg-Stiftung für Hochbegabtenförderung in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Im Rahmen dieses Projektes werden 50 Lehrkräfte (Beraterinnen und Berater sowie Haupt- und Fachseminarleiterinnen) zu Multiplikatoren für das Thema „Diagnostische Kompetenz im Erkennen von HochBegabung“ ausgebildet. Ferner hat das Land die Teilnahme von Lehrkräften öffentlicher Schulen an einem Fortbildungskurs zum Erwerb des ECHA-Diploms unterstützt, das vom Internationalen Centrum für Begabungsforschung, einer Ein- richtung in Kooperation der Universität Münster mit der Katholischen Universität Nijmwegen, verliehen wird. Außerdem erhielten die Berater für Begabtenförderung eine 200-Stunden-Qualifizierung, welche u.a. folgende Schwerpunkte beinhaltete: •   Psychologische Aspekte von Begabung (Intelligenz- und Begabungstheorien, Informationen zu Möglichkeiten schulpsychologischer Begabungsdiagnostik, spezielle Problemfelder wie LRS, ADHS usw.) •   Pädagogische Aspekte von Begabung (Kennzeichen besonderer Begabungen, Wege zum Er- kennen besonderer Begabungen/Verfahren pädagogischer Begabungsdiagnostik, traditionelle und neue Modelle der Begabtenförderung, Individualisierung des Lernens) •   Beratungskompetenz (systemisches individuelles Beraten zur Lernentwicklungsgestaltung, bei Lernschwierigkeiten, Motivations- und Akzeptanzproblemen und systemisches organisationsbe- zogenes Beraten [u.a. Begabtenförderung im Schulprogramm]) •   Allgemeine Methodenkompetenz (Dokumentieren, Präsentieren, Publizieren; Fortbildungsdi- daktik, Moderationstechniken). Frage 5: Welche Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Erziehern haben seit dem Jahr 2004 zum Thema Hochbegabtenförderung stattgefunden?",
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            "content": "4 Zu Frage 5: Im Sinne einer individualisierenden Frühpädagogik ist auch das Thema Begabtenförderung Gegenstand in Fortbildungsmaßnahmen, die sich dem Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung wid- men. Stattgefunden haben zahlreiche Maßnahmen, und zwar zentral und regional, viele davon waren Veranstaltungen in Verantwortung freier Träger. In Bezug auf die Ausbildung sowie die Fortbildung der Lehrkräfte siehe die Antworten zu den Fragen 3 und 4. Frage 6: Welche Enrichmentangebote gibt es derzeit in den Lehrplänen bzw. nach welchen individuel- len Förderplänen werden hochbegabte Kinder in der Schule aktuell unterrichtet? Zu Frage 6: Im Land Brandenburg wurden in den letzten Jahren moderne Rahmenlehrpläne in Kraft ge- setzt. Sie beschreiben, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Enrichmentan- gebote gehören daher nicht zum Inhalt kompetenzorientierter Lehrpläne. Weil individuelle Förderung das einzelne Kind zum Ausgangspunkt macht, ist eine generalisierende Antwort nicht möglich. Im Übri- gen siehe Antwort zu Frage 7. Frage 7: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Förderung Hochbegabter? Zu Frage 7: Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 2684 (Drucksache 4/7045) vom 16. Januar 2009. Da Hochbegabtenförderung im schu- lischen Unterricht beginnt, plant die Landesregierung, insbesondere Maßnahmen zur Individualisierung des Unterrichts zu stärken, wie sie dort genannt sind. Das sind u.a.: -   individuelle Lernstandsanalysen als Basis individueller Förderpläne, -   arbeitsteilige Kleingruppenarbeit und Arbeit in fachbezogenen und fächerübergreifenden Pro- jekten mit höheren Ansprüchen an besonders begabte Schülerinnen und Schüler, -   Einsatz von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern als Tutoren für Mitschüler, -   Schaffung von Freiräumen für selbstbestimmtes eigenverantwortliches Lernen im Unterricht (of- fene Arbeits- und Sozialformen), -   Außerunterrichtliche und außerschulische Enrichmentangebote sollen gestärkt werden (Arbeits- gemeinschaften, Schülerakademien, Nutzung universitärer Angebote, Nutzung der schulischen Räumlichkeiten außerhalb des Unterrichts, Praktika, Drehtürmodell, Schüleraustauschprogram- me u.a). Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen Begabungsprofilen haben sich seit vie- len Jahren Schulen mit besonderer Prägung bewährt, darunter die sportbetonten Gesamtschulen und die Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung. Im Rahmen der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme werden Schülerinnen und Schüler in der indivi- duellen Entwicklung gefördert. Die Spezialschulen Sport ermöglichen eine Basisförderung sportlicher Begabungen in der Sekundarstufe I. Die Anschlussförderung in der Sekundarstufe II wird durch die Olympiastützpunkte und die Sportverbände abgesichert. Das MBJS stellt über die staatlichen Schuläm- ter die entsprechenden Lehrerwochenstunden zur Verfügung. In der Sekundarstufe II werden die För- derstunden für Unterrichtsformen zugewiesen, die eine zunehmende Individualisierung des Lernens er- möglichen.",
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            "content": "5 Neben den Schulen mit besonderer Prägung tragen Schulen mit fachlichen Schwerpunkten auf viel- fältige Weise dazu bei, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungsprofilen individuell angemessen zu fördern. Die Palette reicht hier von bilingualem Unterricht bis zu Schulen, die sich der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit musikalisch-künstlerischen Begabungen verschrieben haben. Darüber hinaus kann weiteren Schulen durch das MBJS genehmigt werden, sich als Schule mit beson- derer Prägung (Spezialschule) zu organisieren, soweit diese Schule einen Schulversuch gemäß § 8 des Brandenburgischen Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen hat. Die Genehmigung kann auf einen oder mehrere Klassenzüge beschränkt werden (Spezialklassen). Auch Schülerwettbewerbe sind vorzügliche Instrumente und eine Möglichkeit zur Identifizierung und Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. Für hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden in Vorbereitung auf deren Teilnahme an den Internationalen Olympiaden Spezialseminare durchgeführt. Durch Schülerakademien sollen Schülerinnen und Schüler, deren besondere Begabungen und stabil ausgeprägte Interessen auf einem gemeinsamen Gebiet liegen, darin unterstützt werden, miteinander in Kontakt zu treten, miteinander zu kommunizieren und zu lernen. Im Schuljahr 2007/2008 wurde die ers- te Schülerakademie auf dem Gebiet der Mathematik für (hoch)begabte Schülerinnen und Schüler orga- nisiert und durchgeführt. Auch im Jahr 2009 bietet das Land Brandenburg mathematisch und naturwis- senschaftlich interessierten, begabten und leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern eine Schüler- akademie an. Begabtenförderung sollte idealerweise eine Förderung der Gesamtpersönlichkeit darstellen und ist da- mit immer eine individualisierte Förderung. Es gibt kaum eine Fördermaßnahme, die für alle Begabten, einschließlich der Hochbegabten, gleichermaßen geeignet ist. So zeigt die Forschung zum Beispiel, dass fähigkeitshomogene oder fähigkeitsheterogene kooperative Lerngruppen je nach Leistungsniveau einer Schülerin oder eines Schülers durchaus unterschiedlich bewertet werden. Daher favorisiert die Landesregierung eine integrierende Forderung von Hochbegabten, hält jedoch auch separierende För- derangebote (Spezialschulen, Spezialklassen, Schülerakademien, Auswahlseminare in Vorbereitung auf internationale Olympiaden u.a.m.) vor. Frage 8: Wie schätzt die Landesregierung die Sicht ein, dass die Leistungs- und Begabungsklassen als Bestandteil der Leistungs- und Begabungsklassen ein erschöpfendes Angebot der Hochbegabtenförde- rung sei? Zu Frage 8: Die Landesregierung hat stets betont, dass Leistungs- und Begabungsklassen eine Mög- lichkeit sind, begabte und damit auch hochbegabte Kinder und Jugendliche gezielt zu fördern. Begab- tenförderung „geschieht“ auch außerhalb von Leistungs- und Begabungsklassen. Sie sind einer von mehreren Bausteinen der Begabtenförderung (siehe auch Antwort zu Frage 7). Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung – vor dem Hintergrund der in der „Bild“-Zeitung verlautbar- ten Einlassung – den Umstand, dass in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4/7045 zu Leistungs- und Begabungsklassen der Bereich der Hochbegabtenförderung an keiner Stelle erwähnt worden ist bzw. kein Bezug darauf genommen wird?",
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            "content": "6 Zu Frage 9: Die ersten sechs Fragen der o. g. Kleinen Anfrage bezogen sich auf die Leistungs- und Be- gabungsklassen im Kontext der Förderung besonders leistungsstarker und begabter Schülerinnen und Schüler. In der Antwort auf die Frage 7 wurden Maßnahmen zur Begabtenförderung einschließlich der Hochbegabtenförderung außerhalb von Leistungs- und Begabungsklassen genannt. Frage 10: Wie beurteilt die Landesregierung – vor dem Hintergrund der in der „Bild“-Zeitung verlautbar- ten Einlassung des Sprechers des MBJS – die Tatsache, dass in der Gesetzesbegründung zum § 3 i.V.m. § 53 Absatz 7 vom 7. Juni 2006 zur Einführung der Leistungs- und Begabungsklassen kein expli- ziter Verweis auf die Hochbegabtenförderung aufgeführt wurde? Zu Frage 10: Eine Gesetzesbegründung hat die Funktion – ausgehend vom Wortlaut des Gesetzestex- tes – den Zweck der Regelung näher zu beschreiben und zu offenbaren (Zweckoffenbarungsgebot). Ein explizierter Verweis auf den Begriff „Hochbegabtenförderung“ war juristisch nicht erforderlich.",
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