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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/6331 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2366 des Abgeordneten Sven Petke, Fraktion der CDU, Drucksache 4/6200 Gemeinsame Kindertagesstätten für polnische und deutsche Kinder Wortlaut der Kleinen Anfrage 2366 vom 22.04.2008: Polen und Brandenburger sind gute Nachbarn. Wir sind stolz auf die gelebte Partner- schaft, die über die bloße EU-Mitgliedschaft hinausgeht. Beide Seiten können mitein- ander viel erreichen und Entwicklungspotentiale durch eine tief greifende Kooperati- on heben. Der Beitritt Polens zum Schengenraum Ende letzten Jahres trägt hierzu ganz wesentlich bei und wird das gegenseitige Verständnis festigen. Nun gilt es, die Chancen nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht zu nutzen. Die Sprach- barriere stellt leider noch immer das wirksamste Hemmnis für den persönlichen Kon- takt dar. Leider beherrschen derzeit nur weniger Brandenburger die polnische Spra- che. Die Sprache des anderen lernt man am schnellsten und einfachsten in jungen Jah- ren. Hierzu gibt es bereits verschiedentlich Bemühungen, die jedoch alle erst in der Schule beginnen. Besser und leichter wäre es allerdings, bereits im Kindergarten ge- meinsam mit polnischen Kindern die jeweils andere Sprache zu erlernen. Hierzu bie- ten sich geradezu die zahlreichen Städte und Gemeinden entlang der Oder und Nei- ße an. Die Neiße-Städte Guben und Gubin diskutieren bereits konkret ein solches Projekt. Ich frage die Landesregierung: 1. Bestehen rechtliche oder fachliche Bedenken gegen den gemeinsamen Be- trieb von deutsch-polnischen Kindertagesstätten, welche gleichermaßen deut- schen wie polnischen Kindern zur Verfügung stehen? 2. Sind dem zuständigen Ministerium diese Planungen bekannt? Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt? Datum des Eingangs: 27.05.2008 / Ausgegeben: 02.06.2008",
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"content": "2 3. Ist es seitens der Landesregierung beabsichtigt, gemeinsame Kindergarten- projekte durch Landesmittel zu fördern; insbesondere zur Unterstützung der durch die Zwei-sprachigkeit entstehenden Mehraufwendungen in der Betreu- ung? 4. Besteht nach Ansicht der Landesregierung für solche Projekte eine Förder- möglichkeit durch EU-Mittel? Wenn ja, welche? 5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um bestehen- de Hemmnisse hinsichtlich der Arbeitserlaubnis für polnische Kindergärtnerin- nen und Kindergärtner unbürokratisch zu lösen. 6. Welche geeigneten Maßnahmen hat das zuständige Ministerium im Hinblick darauf bereits getroffen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestehen rechtliche oder fachliche Bedenken gegen den gemeinsamen Betrieb von deutsch-polnischen Kindertagesstätten, welche gleichermaßen deutschen wie polni- schen Kindern zur Verfügung stehen? Zu Frage 1: Es bestehen weder fachliche noch rechtliche Bedenken, wenn polnische Kinder in Kindertagesstätten im Land Brandenburg betreut werden. Vielmehr wird dies grund- sätzlich als förderlich für die Vertiefung guter nachbarschaftlicher Beziehungen und als bereichernd für die pädagogische Arbeit der Einrichtungen angesehen. Frage 2: Sind dem zuständigen Ministerium diese Planungen bekannt? Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt? Zu Frage 2: Planungen der Neiße-Städte Guben und Gubin sind der Landesregierung nicht be- kannt. Bekannt ist allerdings, dass bereits seit einigen Jahren in einer Reihe von Kin- dertagesstätten in der Nähe zu Polen auch polnische Kinder betreut werden. Konkret ist der Landesregierung die EuroKita in Frankfurt (Oder) bekannt. In dieser Einrich- tung werden 20 Kinder aus der Stadt Slubice und 34 Kinder aus der Stadt Frankfurt (Oder) betreut. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Einrichtungen, die regel- mäßige Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Kindern organisieren. Frage 3: Ist es seitens der Landesregierung beabsichtigt, gemeinsame Kindergartenprojekte durch Landesmittel zu fördern; insbesondere zur Unterstützung der durch die Zwei- sprachigkeit entstehenden Mehraufwendungen in der Betreuung?",
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"content": "3 Zu Frage 3: In der Vergangenheit haben die Einrichtungen „Kita Sonnenhügel“ Eisenhüttenstadt und die „EuroKita“ Frankfurt (Oder) eine Landesförderung erhalten. Um diese Förde- rung über solche Einzelfälle hinaus ausweiten zu können, fehlen allerdings im Lan- desjugendplan die Möglichkeiten. Die Landesfinanzierung für Kindertagesbetreuung, die gemäß § 16 Abs. 6 KitaG den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird, bietet hier- für auch keinen Spielraum. Gemäß § 16 Abs. 2 KitaG erhalten die Träger der Kinder- tagesstätten einen Zuschuss vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung des Rechtsan-spruchs auf Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG. Da die Kinder aus Polen keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach § 1 KitaG haben, bleiben sie bei der Finanzierung nach KitaG unberücksichtigt. Eine Förderung ist wie bei den o.g. Beispielen nur im Rahmen einer freiwilligen Leistung möglich. Frage 4: Besteht nach Ansicht der Landesregierung für solche Projekte eine Fördermöglich- keit durch EU-Mittel? Wenn ja, welche? Zu Frage 4: Die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit wird im Land Brandenburg weiterhin gemeinsam mit den beiden polnischen Nachbarwoiwodschaften Lubuskie und Zachodniopomorskie sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen von zwei Operationellen Programmen erfolgen. Grundsätzlich ist eine Förderung von gemeinsamen Kindertagesstätten für polnische und deutsche Kinder möglich. Unter dem Schwerpunkt „Förderung der Weiterentwicklung der Humanressourcen und grenz-überschreitender Kooperation“ können Maßnahmen zur Fremdsprachen- ausbildung (deutsch / polnisch) sowie für gemeinsame kulturelle, soziokulturelle u.a. Projekte sowie Veranstaltungen für Kinder gefördert werden. Frage 5: Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um bestehende Hemmnisse hinsichtlich der Arbeitserlaubnis für polnische Kindergärtnerinnen und Kindergärtner unbürokratisch zu lösen. Zu Frage 5: Es bestehen keine grundsätzlichen landesrechtlichen Hemmnisse für die Beschäfti- gung polnischer Kindergärtnerinnen und Kindergärtner in Kindertagesstätten im Land Brandenburg. Die Zulassung polnischer Staatsangehöriger zum deutschen Arbeits- markt erfolgt durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit nach Maßgabe der bundesrechtlichen Vorschriften. Für die Beschäftigung in Grenzzonen, zu denen im Land Brandenburg auch die Stadt Guben gehört, gelten dabei erleichterte Voraus- setzungen. Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Ar- beit bestehen in der Praxis im Grenzgängerbereich keine Probleme bei der Erteilung",
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"content": "4 von Arbeitsgenehmigungen. Es empfiehlt sich jedoch, rechtzeitig vor Beginn eines Projekts die zuständige Agentur für Arbeit einzubinden. Nach § 10 Abs. 1 KitaPersV können polnische Erzieherinnen in Kindertagesstätten tätig sein, wenn sie durch Ausbildung oder Berufserfahrung und Fortbildung über gleichartige und gleichwertige Qualifikationen verfügen. Frage 6: Welche geeigneten Maßnahmen hat das zuständige Ministerium im Hinblick darauf bereits getroffen? Zu Frage 6: Wie in den Antworten zu den Fragen 2 und 5 bereits ausgeführt wurde, sind der Lan- desregierung bisher weder konkrete Planungen noch Umsetzungsprobleme bekannt. Insofern wurden auch keine Maßnahmen ergriffen.",
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