GET /api/v1/document/122480/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122480/?format=api",
    "id": 122480,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/122480-wie-weit-sind-die-finanzbehorden-bei-der-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-gemeinsamen-veranlagung-von-lebenspartnerschaften/",
    "title": "Wie weit sind die Finanzbehörden bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Veranlagung von Lebenspartnerschaften?",
    "slug": "wie-weit-sind-die-finanzbehorden-bei-der-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-gemeinsamen-veranlagung-von-lebenspartnerschaften",
    "description": "",
    "published_at": "2014-02-27T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/c3e66877ea63cb3b59b9f5589cdd4f1f9fa2a23f.pdf",
    "file_size": 165078,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_8600/8606.pdf",
        "title": null,
        "author": "Wilde Anja",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Landtag Brandenburg",
        "reference": "5/8606",
        "foreign_id": "bb-5/8606",
        "publisher_url": "https://www.brandenburg.de/"
    },
    "uid": "05ac1b6e-e883-4502-8269-917bd4450997",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bb",
        "document_type": "generic",
        "legislative_term": "5"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=122480",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-09-22 09:43:59.552381+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122480/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Landtag Brandenburg                                            Drucksache 5/8606 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3336 der Abgeordneten Marion Vogdt der FDP-Fraktion Drucksache 5/8445 Wie weit sind die Finanzbehörden bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsge- richts zur gemeinsamen Veranlagung von Lebenspartnerschaften? Wortlaut der Kleinen Anfrage 3336 vom 28.01.2014: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Splittingtarif im Lohnsteuerverfahren auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten muss. Der entsprechende Gesetz- entwurf wurde am 27. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen. Seit dem warten immer noch viele Le- benspartner auf Rückzahlungen aus den vergangenen Jahren. Laut Medienberichten soll es gravieren- de Probleme mit der Datenverarbeitung geben, die immer noch nicht gelöst werden konnten, weshalb die Finanzämter die Bearbeitung der Zusammenveranlagung noch nicht durchgeführt haben. Baden- Württemberg hatte daraufhin schon im Juli 2013 seine Finanzämter angewiesen, die Bearbeitung ma- nuell durchzuführen. Zusätzlich besteht das Problem, dass die PC-Software offenbar nur die Bezeich- nung „Ehemann“ und „Ehefrau“ für einen der beiden Lebenspartner zulässt. Männer und Frauen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft fühlen sich aber durch die jeweils falsche Anrede gekränkt und diskriminiert. Deshalb hat etwa das Land Nordrhein-Westfalen seine Finanzämter angewiesen, unpas- sende Begriffe im Steuerbescheid mit dem Kugelschreiber zu korrigieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1.   Wie ist der Stand der Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartner- schaften in Brandenburg? 2.   Wie sieht die Bearbeitung in der Praxis im Hinblick auf technische Voraussetzungen aus? 3.   Gibt es in Brandenburg Probleme bei der Umsetzung des Gerichtsurteils? Falls ja, welcher Art? 4.   Und, bezogen auf Frage 3: Wann werden diese Probleme voraussichtlich gelöst sein? 5.   Wann können die Steuerzahler, die davon betroffen sind, mit der Rückzahlung der aufgrund der Nichtanwendung des Splittings entstandenen Steuern durch das Finanzamt rechnen? 6.   Welchen weiteren Handlungsbedarf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts sieht die Landesregierung? Datum des Eingangs: 27.02.2014 / Ausgegeben: 03.03.2014",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122480/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "7.   Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine evtl. bestehende Kränkung und Diskri- minierung, die durch die falsche Anrede von Lebenspartnern als Ehefrau oder Ehemann entsteht, auszuschließen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften in Brandenburg? zu Frage 1: Seit dem 7. August 2013 können in Brandenburg in nahezu allen offenen Fällen Zusammenveranlagun- gen von Lebenspartnerschaften durchgeführt sowie die bisher ausschließlich für Ehegatten geltenden Steuerklassenkombinationen (z.B. III/V und IV/IV) berücksichtigt werden. Lediglich einzelne Fälle mussten bisher von der Bearbeitung zurückgestellt werden. Dies betraf wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung im Kirchensteuergesetz des Landes Brandenburg (so in allen Bundesländern) insbesondere Lebenspartnerschaften mit Kirchenzugehörigkeit. In diesen Fällen kann die Einkommensteuerfestsetzung jedoch hilfsweise ohne Kirchensteuerfestsetzung durchgeführt wer- den. Frage 2: Wie sieht die Bearbeitung in der Praxis im Hinblick auf technische Voraussetzungen aus? zu Frage 2: Die endgültige technische Umsetzung wird bundesweit noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür sind Anpassungen in einer Vielzahl von Steuerveranlagungsprogrammen notwendig. Dies gilt nicht nur für Einkommensteuerbescheide, sondern u.a. auch für die Verlustfeststellungsbescheide, die Bescheide über Annex-Steuern, die Feststellungen nach § 10a und § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG), Nichtveranlagungs-Bescheinigungen sowie Vorauszahlungsbescheide. Auch die automationsgestützte Bearbeitung von Lebenspartnerschaften im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM- Verfahren) ist noch zu programmieren. Die von den Ländern in eigener Zuständigkeit erarbeiteten Übergangslösungen ermöglichen den Le- benspartnerinnen und Lebenspartnern dennoch bereits jetzt eine Zusammenveranlagung. In Branden- burg ist diese Übergangslösung seit dem 7. August 2013 im Einsatz. Frage 3: Gibt es in Brandenburg Probleme bei der Umsetzung des Gerichtsurteils? Falls ja, welcher Art? zu Frage 3: In Brandenburg gibt es keine spezifischen Probleme. Folgende Probleme bestehen jedoch bundesweit:",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122480/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Nach den bundesweit zur Verfügung stehenden Festsetzungsprogrammen werden die Lebenspartne- rinnen und Lebenspartner im Bescheid noch als „Ehemann“ bzw. „Ehefrau“ und „Ehegatten“ bezeichnet. Eine zutreffende Bezeichnung der steuerpflichtigen Person kann automationsgestützt noch nicht erfol- gen. Denn die vorhandenen Programmversionen sind derzeit noch ausschließlich für die Zusammen- veranlagung von Ehegatten konfiguriert. Zudem können im Land Brandenburg Zusammenveranlagungen von Lebenspartnerinnen und Lebens- partnern mit Kirchenzugehörigkeit noch nicht abschließend bearbeitet werden. Wie in allen anderen Bundesländern müssen zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung geschaffen und die jeweiligen Landeskirchensteuergesetze angepasst werden, um die durch Zusammenveranla- gung festgesetzte gemeinsame Einkommensteuer als Maßstabsteuer der Kirchensteuer zugrunde legen zu können. Der Entwurf für die erforderliche Änderung des Brandenburgischen Kirchensteuergesetzes befindet sich gegenwärtig im Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung. Frage 4: Und, bezogen auf Frage 3: Wann werden diese Probleme voraussichtlich gelöst sein? zu Frage 4: Die Steuerverwaltungen der Länder, so auch das Land Brandenburg, sind im KONSENS-Verbund (KO- ordinierte Neue Software-ENtwicklung für die Steuerverwaltung) abhängig von den im Verbund produ- zierenden Ländern. Mit dem Abschluss der erforderlichen Programmierungen der Festsetzungsprogramme kann nach Aus- sage der zuständigen Automationsvertreterinnen und -vertreter der Länder Bayern und Nordrhein- Westfalen aus dem Bereich der Einkommensteuer, die den Gesamtaufwand für alle Änderungen in Einkommensteuer- und Annex-Bescheiden in der Summe auf ein Produktionsjahr schätzen, im Laufe des Jahres 2014 gerechnet werden. Grund sind hier die für den KONSENS-Verbund vordringlichen Arbeiten (z.B. Programmierung der Jahresveranlagung - Veranlagungszeitraum 2013). Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Festsetzung der Kirchensteuer werden voraussichtlich noch im Jahr 2014 geschaffen werden. Frage 5: Wann können die Steuerzahler, die davon betroffen sind, mit der Rückzahlung der aufgrund der Nicht- anwendung des Splittings entstandenen Steuern durch das Finanzamt rechnen? zu Frage 5: Die vorliegenden Einkommensteuererklärungen und Einsprüche werden sukzessive entsprechend dem Arbeitsfortschritt in den Rechtsbehelfstellen der Finanzämter bearbeitet. Zu einem Teil ist dies bereits erfolgt. In vielen Fällen sind jedoch noch Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Die bisher zurückgestellten Kirchensteuerfestsetzungen werden nachgeholt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122480/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Frage 6: Welchen weiteren Handlungsbedarf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Landesregierung? zu Frage 6: Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung plant, mit der alle offenen Zweifelsfragen geklärt werden sollen. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine evtl. bestehende Kränkung und Diskriminie- rung, die durch die falsche Anrede von Lebenspartnern als Ehefrau oder Ehemann entsteht, auszu- schließen? zu Frage 7: Die Anrede in den Einkommensteuerbescheiden und Anschreiben von Lebenspartnerschaften wird bis zur endgültigen technischen Umsetzung personell angepasst. Zwischenzeitlich ist hierfür eine maschi- nelle Unterstützung möglich. Zusätzlich wird in den Einkommensteuerbescheiden ein Erläuterungstext aufgenommen, der auf die technisch bedingte „Falschbezeichnung“ der Lebenspartnerinnen und Le- benspartner hinweist. Darüber hinaus wird in Brandenburg jedem Einkommensteuerbescheid ein Informationsschreiben bei- gefügt, in welchem die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner um Verständnis für die vorübergehende Situation gebeten werden. Das Informationsschreiben ist auf der Internetseite der Landesregierung abrufbar.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/05/ac/1b/05ac1b6ee88345028269917bd4450997/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}