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            "content": "Landtag Brandenburg                                Drucksache 5/8074 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3179 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/7988 Wortlaut der Kleinen Anfrage 3179 vom 20.09.2013 Flughafen BER: Schallschutz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vor OVG-Urteil (Zeitraum 2006 – 2012) Im Rahmen des Planfeststellungsantrages Großflughafen BBI (jetzt BER) stellte sei- nerzeit die Antragstellerin, die Flughafengesellschaft in den Planfeststellungsan- tragsunterlagen fest, mit welchen Lärmpegeln in welchen Bereichen des Flugha- fenumfelds zu rechnen sei. Aufgrund dieser Annahmen (Flottenmix, Anzahl der Flug- bewegungen) wurden entsprechende Tag- und Nachtschutzgebiete definiert, für die Schallschutz zu realisieren sei. Im Planfeststellungsantrag und im Planfeststellungs- beschluss wurde von der Antragstellerin bzw. von der Genehmigungsbehörde ein Schallschutzniveau von NAT 0 x 55 dB(A) festgesetzt. Das Bundesverwaltungsge- richt hat in seinem Urteil diese Annahmen auch zugrunde gelegt. Mit Überraschung musste man dann im Verlauf der Jahre 2010-2013 zur Kenntnis nehmen, dass die Flughafengesellschaft mit Wissen der Landesregierung nicht den im Planfeststel- lungsbeschluss und vom Bundesverwaltungsgericht genehmigten Wert von 0 x 55 dB(A) bei der Bemessung des Schallschutzes in Ansatz gebracht hatte, sondern klammheimlich und – um es mit den Worten des OVG zu sagen – mit „systemati- schem Rechtsbruch“ den von der FBB selbst erfundenen Wert von 6 x 55 dB(A) be- nutzte, ganz offensichtlich, um sich mit Billig-Schallschutz aus der Affäre zu ziehen und die Bürger mit minderwertigem Schallschutz abzuspeisen und der Flughafenge- sellschaft Millionenbeträge zu sparen. Nachdem dies 2012 aufflog, insbesondere durch den Beschluss des OVG Nr. 12 S 27.12 vom 15.06.2012, bestritt die Landes- regierung die Rechtsposition und ging gegen den Beschluss des OVG vor, was in das OVG-Urteil 11 A 14.13 vom 25.04.2013 mündete. Darin wurden der Flughafen- gesellschaft und damit letztendlich auch der Landesregierung systematischer Rechtsbruch attestiert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten allerdings viele Bürger schon Kostenerstattungsvereinbarungen von der Flughafengesellschaft erhalten, hatten diese in gutem Glauben auf die Richtigkeit der Annahmen akzeptiert und unter- schrieben und sich teilweise den Schallschutz auch schon einbauen lassen. Nach dem Urteil ist nun klar, dass dieser Schallschutz minderwertig, weil unterdimensio- niert ist. Datum des Eingangs: 16.10.2013 / Ausgegeben: 21.10.2013",
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            "content": "Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kostenerstattungsvereinbarungen waren bis zum 25.04.2013 mit Ein- wohnern der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow abgeschlossen worden – differenziert nach den Ortsteilen Blankenfelde, Mahlow und Dahlewitz? 2. Trifft es zu, dass diese Kostenerstattungsvereinbarungen auf dem alten Schall- schutzniveau NAT 6 x 55 dB(A) beruhten? 3. Wie viele dieser Kostenerstattungsvereinbarungen wurden baulich bereits umge- setzt? 4. Was hat das gekostet? 5. Trifft es zu, dass dieser Schallschutz wieder ausgebaut werden muss? 6. Was kostet dieser Ausbau? 7. Wie soll nun den Bürgern rechtlich korrekter Schallschutz, basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss und dem Urteil des OVG konkret gewährt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Land- wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kostenerstattungsvereinbarungen waren bis zum 25.04.2013 mit Einwohnern der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow abgeschlossen worden – differen- ziert nach den Ortsteilen Blankenfelde, Mahlow und Dahlewitz? Zu Frage 1: Laut Auskunft der FBB wurden im folgenden Umfang beidseitig unter- schriebene Kostenerstattungsvereinbarungen abgeschlossen: Im Tagschutzgebiet: Blankenfelde:         1 286 Wohneinheiten Mahlow:               601 Wohneinheiten Dahlewitz:            82 Wohneinheiten Im reinen Nachtschutzgebiet: Blankenfelde:         7 Wohneinheiten Mahlow:               122 Wohneinheiten Dahlewitz:            39 Wohneinheiten Frage 2: Trifft es zu, dass diese Kostenerstattungsvereinbarungen auf dem alten Schallschutzniveau NAT 6 x 55 dB(A) beruhten? Zu Frage 2: Laut Auskunft der FBB trifft dies zu. Frage 3: Wie viele dieser Kostenerstattungsvereinbarungen wurden baulich bereits umgesetzt? Zu Frage 3: Laut Auskunft der FBB wurden im folgenden Umfang bauliche Schall- schutzmaßnahmen umgesetzt: Im Tagschutzgebiet: Blankenfelde:                824 Wohneinheiten Mahlow:                      332 Wohneinheiten Dahlewitz:                   49 Wohneinheiten Im reinen Nachtschutzgebiet: Blankenfelde:                6 Wohneinheiten",
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