HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"id": 122513,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/122513-einigung-uber-den-korb-2-des-solidarpaktes-ii/",
"title": "Einigung über den Korb 2 des Solidarpaktes II",
"slug": "einigung-uber-den-korb-2-des-solidarpaktes-ii",
"description": "",
"published_at": "2007-01-23T00:00:00+01:00",
"num_pages": 8,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/aad39ea425ce58c23da3a0123d18385ea911821d.pdf",
"file_size": 147567,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_4000/4090.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "ESP Ghostscript 8.15",
"publisher": "Landtag Brandenburg",
"reference": "4/4090",
"foreign_id": "bb-4/4090",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.brandenburg.de"
},
"uid": "e600f07f-b407-4b6f-8684-a2e441aa76d4",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "generic",
"legislative_term": "4"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=122513",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-09-15 12:55:21.894096+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/4090 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1555 der Abgeordneten Ralf Christoffers und Thomas Domres Fraktion der Linkspartei.PDS Landtagsdrucksache 4/3985 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1555 vom 21.12.2006: „Einigung über den Korb 2 des Solidarpaktes II“ Der Bund und die ostdeutschen Bundesländer haben sich Ende November Anfang Dezember 2006 nach langwierigen Verhandlungen über die Definition des so ge- nannten Korb 2 im Solidarpakt II verständigt. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Jahr 2001 konkretisiert, nach der der Bund den ostdeutschen Bundesländern für überproportionale Leistungen insgesamt rd. 51 Mrd. Euro zugesagt hatte. Be- gründet werden diese Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in § 11 Abs. 3 FAG mit dem Fortbestand von „teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf“ sowie mit der „unterproportio- nalen kommunalen Finanzkraft“ der ostdeutschen Länder. Dem Grunde nach sollten den ostdeutschen Ländern unabhängig von etwaigen Veränderungen in der Finanz- verfassung Zahlungen aus den diversen Mischfinanzierungstatbeständen sowie der Europäischen Union gesichert werden. Strittig war bis zuletzt, welche Leistungen konkret in den Korb 2 einzubeziehen seien. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass nach den damaligen Festlegungen im Jahr 2001 zu den einzurechnenden Leistungen insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, die Investitionszulagen sowie die EU-Strukturfondsmittel zählten? 2. Ist es richtig, dass die nunmehr erfolgte Kompromißlösung vorsieht, dass der Bund für die Wirtschaftsförderung, für Forschung und Entwicklung, den Aus- bau der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungs- und Städtebau und die Beseiti- gung ökologischer Altlasten insgesamt 32 Mrd. Euro für den Zeitraum 2005 bis 2019 zur Verfügung stellt? 3. In welcher Höhe wird der Bund Mittel für die in der Frage 2 angeführten Schwerpunkte konkret zur Verfügung stellen und welche Förderprogramme, Maßnahmen und Projekte werden in den Schwerpunkten zu welchen Anteilen miteinbezogen? (Bitte tabellarisch auflisten.) Datum des Eingangs: 23.01.2007 / Ausgegeben: 29.01.2007",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 2,
"content": "4. In welchem Umfang wird der Bund außerhalb des Solidarpaktes II seinen An- teil an den Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungs- gesetz (AAÜG) erhöhen? Welche Entlastung tritt dabei für das Land Branden- burg ein? 5. Wie bewertet die Landesregierung, dass anders als in der ursprünglichen Soli- darpakt-Vereinbarung mit der jetzt gefundenen Lösung nicht nur die überpro- portionalen Finanzhilfen und Leistungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufga- ben miteinbezogen werden, sondern darüber hinaus auch Investitionen des Bundes, wie z.B. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, aber auch eigene För- derprogramme des Bundes im Bereich der Innovationsförderung? 6. Inwieweit wird mit dem erfolgten Kompromiss das Ziel einer Sicherung der fi- nanziellen Handlungsfähigkeit der ostdeutschen Länder noch erreicht? 7. Inwieweit sichert die Einbeziehung oben genannter Bundesleistungen das zu- gesagte Gesamtvolumen des Solidarpaktes II? 8. Ist es richtig, dass durch die inzwischen erfolgten Kürzungen bei der Wirt- schaftsförderung das Volumen des Korbes 2 – bei enger Auslegung der da- mals getroffenen Vereinbarung – heute nicht mehr die damals genannte Ziel- größe erreichen würde? 9. Wie bewertet die Landesregierung generell den vereinbarten Kompromiss? 10. Ermöglicht aus Sicht der Landesregierung die vereinbarte Kompromisslösung eine Abkehr von der finanzstatistischen Betrachtung des Begriffs der Investiti- on hin zur Verwendung der Gelder für Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Bildung? Ist dies darauf zurückzuführen, dass Förderprogramme des Bundes im Bereich der Innovationsförderung miteinbezogen werden? 11. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Instituts für Wirtschafts- forschung Halle (IWH) vom Februar 2006 in den Nachweis für die SoBEZ alle Ausgaben, die als wachstumsrelevant angesehen werden und so der quanti- tativen und qualitativen Verbesserung der Wachstumsdeterminanten einer Region dienen, einzubeziehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass nach den damaligen Festlegungen im Jahr 2001 zu den einzu- rechnenden Leistungen insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, die Investitionszulagen sowie die EU-Strukturfondsmittel zählten? zu Frage 1: In den vom Deutschen Bundestag am 12. Juli 2001 und vom Bundesrat am 13. Juli 2001 gefassten Entschließungen zum Solidarpakt II wird der Korb II definiert als „im Vergleich zu den westdeutschen Ländern überproportionale Leistungen des Bundes u. a. für die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen – ohne IfG – , EU-Struktur- fondsmittel, Investitionszulage.“",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 3,
"content": "Frage 2: Ist es richtig, dass die nunmehr erfolgte Kompromißlösung vorsieht, dass der Bund für die Wirtschaftsförderung, für Forschung und Entwicklung, den Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur, den Wohnungs- und Städtebau und die Beseitigung ökologischer Altlasten insgesamt 32 Mrd. Euro für den Zeitraum 2005 bis 2019 zur Verfügung stellt? zu Frage 2: Nein. Der Bund stellt in den Jahren 2005 bis 2019 für die Bereiche Wirtschaft, Ver- kehr, Wohnungs- und Städtebau, Innovation, FuE und Bildung sowie zur Beseitigung ökologischer Altlasten rd. 34 Mrd. € zur Verfügung. Hinzu kommen EU-Mittel in Höhe von rd. 17,3 Mrd. €, die die ostdeutschen Länder bis zum Ende des Jahres 2013 im Vergleich zu den Westländern überproportional erhalten. Frage 3: In welcher Höhe wird der Bund Mittel für die in der Frage 2 angeführten Schwer- punkte konkret zur Verfügung stellen und welche Förderprogramme, Maßnahmen und Projekte werden in den Schwerpunkten zu welchen Anteilen miteinbezogen? (Bitte tabellarisch auflisten.) zu Frage 3: Mit der am 30. November 2006 getroffenen Vereinbarung zum Korb II wurden zu- nächst die überproportionalen Leistungen des Bundes an die ostdeutschen Länder im Jahr 2005 bestimmt. In Verbindung mit den in der Finanzplanung des Bundes vor- gesehenen Ausgaben ist damit auch der finanzielle Rahmen des Korbes II – bezo- gen auf einzelne Programme bzw. Leistungen – bis 2010 festgelegt. Für den Zeit- raum 2011 bis 2019 gibt die Finanzprojektion lediglich die degressiv verlaufenden Gesamtvolumina für einzelne Politikfelder vor. Aus diesem Grund liegen Angaben über die Verteilung der gesamten Korb II Mittel des Bundes bis zum Jahr 2019 nur in hoch aggregierter Form vor. Danach werden die Bundesmittel für folgende Bereiche bereitgestellt: \u0001 Wirtschaft 11.586 Mio. € (Investitionszulage für betriebliche Investitionen, GA regionale Wirtschaftsstruktur, GA Agrarstruktur und Küstenschutz, Absatzförderung ostdeutscher Produkte, In- vestorenwerbung), \u0001 Verkehr 8.026 Mio. € (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, EFRE-Bundesprogramm, Regionalisierungs- mittel [investiver Anteil], Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [einschl. Kompen- sationsmittel]), \u0001 Wohnungs- und Städtebau 6.220 Mio. € (Investitionszulage Wohnungsbau, Städtebauförderung, Altschuldenhilfe, soziale Wohnraumförderung), \u0001 Innovation, FuE, Bildung 7.819 Mio. € (Innovationsförderprogramme, GA Hochschulbau [einschl. Kompensationsmittel], GA Bildungsplanung und Forschungsförderung nach Art. 91 b GG [einschl. Kom- pensationsmittel], Ganztagsschulprogramm),",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 4,
"content": "\u0001 Treuhandnachfolge, Wismut, Altlasten (investiv) 265 Mio. €, \u0001 Sportstättenförderung 104 Mio. €. Die für den Korb II relevanten Anteile der Leistungen des Bundes ergeben sich grundsätzlich aus den nach dem Einwohnermaßstab überproportional auf die ost- deutschen Länder entfallenden Mitteln. In Einzelfällen (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, Regionalisierungsmittel) wird ein Flächenschlüssel herangezogen. Frage 4: In welchem Umfang wird der Bund außerhalb des Solidarpaktes II seinen Anteil an den Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) erhöhen? Welche Entlastung tritt dabei für das Land Brandenburg ein? zu Frage 4: Der derzeitige Finanzierungsanteil des Bundes von 33,3% soll auf 36% in 2008, 38% in 2009 und 40% ab 2010 angehoben werden. Die sich daraus ergebenden Entlas- tungen für Brandenburg betragen nach heutigem Stand in 2008 rd. 11,3 Mio. €, in 2009 rd. 19,8 Mio. € und ab 2010 rd. 20,3 Mio. €. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung, dass anders als in der ursprünglichen Solidar- pakt-Vereinbarung mit der jetzt gefundenen Lösung nicht nur die überproportionalen Finanzhilfen und Leistungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben miteinbezogen werden, sondern darüber hinaus auch Investitionen des Bundes, wie z.B. Ver- kehrsprojekte Deutsche Einheit, aber auch eigene Förderprogramme des Bundes im Bereich der Innovationsförderung? zu Frage 5: Die ursprüngliche Verständigung zum Korb II (siehe dazu die Antwort zur Frage 1) wurde von Bund und ostdeutschen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Da die Höhe der Korb II Leistungen – mit Ausnahme der Investitionszulage und der EU-Mittel – im Bundeshaushalt festgelegt wird, bestand seitens der ostdeutschen Länder ein erheb- liches Interesse, mit dem Bund zu einer Verständigung zu gelangen. Dies ist mit dem gefundenen Kompromiss, der die Interessen von Bund und ostdeutschen Ländern gleichermaßen berücksichtigt, gelungen. Frage 6: Inwieweit wird mit dem erfolgten Kompromiss das Ziel einer Sicherung der finanzi- ellen Handlungsfähigkeit der ostdeutschen Länder noch erreicht? zu Frage 6: Die Einnahmen, die im Landeshaushalt aus dem Korb II erzielt werden, sind zweck- gebunden und müssen durch Landesmittel komplementiert werden. Dies wird bis zum Jahr 2019 zu einer überproportionalen haushaltsmäßigen Belastung der ost- deutschen Länder führen. Vor diesem Hintergrund zielt der Korb II nicht in erster Li- nie auf die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der ostdeutschen Länder ab als vielmehr auf eine Gewährleistung von Maßnahmen, die zur Fortführung und zum Abschluss des Aufbaus Ost erforderlich sind.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 5,
"content": "Diese Maßnahmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die mittel- bis langfri- stige Stärkung der originären Finanzkraft des Landes Brandenburg und seiner Kom- munen. Eine unmittelbare Verbesserung der finanziellen Handlungsfähigkeit der ost- deutschen Länder wird dagegen durch die in der Antwort zur Frage 4 dargestellten Änderungen des Finanzierungsanteils des Bundes an den Leistungen nach dem AAÜG erreicht. Frage 7: Inwieweit sichert die Einbeziehung oben genannter Bundesleistungen das zugesagte Gesamtvolumen des Solidarpaktes II? zu Frage 7: Mit der zwischen Bund und Ländern zum Korb II getroffenen Vereinbarung wird das zugesagte Gesamtvolumen des Solidarpaktes II vollständig gesichert. Frage 8: Ist es richtig, dass durch die inzwischen erfolgten Kürzungen bei der Wirtschaftsför- derung das Volumen des Korbes 2 – bei enger Auslegung der damals getroffenen Vereinbarung – heute nicht mehr die damals genannte Zielgröße erreichen würde? zu Frage 8: Die isolierte Betrachtung einer einzelnen Komponente des Korbes II ermöglicht keine abschließende Aussage über das Erreichen der finanziellen Zielgröße von rd. 51 Mrd. €. Die Vereinbarung zur Konkretisierung des Korbes II vom 30. November 2006 beinhaltet einen Leistungsumfang von rd. 51,4 Mrd. €. Eine engere Definition des Korbes II würde demnach folgerichtig zu einer geringeren Gesamtsumme füh- ren. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung generell den vereinbarten Kompromiss? zu Frage 9: Die Vereinbarung zwischen Bund und ostdeutschen Ländern stellt insgesamt einen akzeptablen Kompromiss dar. Mit der Vereinbarung besteht nun endgültige Klarheit über die konkrete Ausgestaltung des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 einschließ- lich des lange umstrittenen Korbes II. Damit haben die ostdeutschen Länder eine verlässliche Grundlage für die Fortsetzung des Aufbaus Ost in den kommenden Jah- ren. Bei der Gesamtbewertung ist auch zu würdigen, dass die ostdeutschen Länder bei ihren Verpflichtungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden, ohne dass dies auf den Korb II angerechnet wird. Frage 10: Ermöglicht aus Sicht der Landesregierung die vereinbarte Kompromisslösung eine Abkehr von der finanzstatistischen Betrachtung des Begriffs der Investition hin zur Verwendung der Gelder für Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Bildung? Ist dies darauf zurückzuführen, dass Förderprogramme des Bundes im Bereich der Innovationsförderung miteinbezogen werden?",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 6,
"content": "zu Frage 10: Der haushaltsrechtliche Investitionsbegriff wird durch die Vereinbarung zum Korb II nicht tangiert. Frage 11: Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Instituts für Wirtschaftsfor- schung Halle (IWH) vom Februar 2006 in den Nachweis für die SoBEZ alle Ausga- ben, die als wachstumsrelevant angesehen werden und so der quantitativen und qualitativen Verbesserung der Wachstumsdeterminanten einer Region dienen, ein- zubeziehen? zu Frage 11: Die ostdeutschen Länder erhalten im Rahmen des Solidarpakts II Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zur Deckung von teilungsbedingten Son- derlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Der jährlich dem Finanzpla- nungsrat vorzulegende Nachweis zur Verwendung der SoBEZ orientiert sich aus- schließlich an diesen, im Finanzausgleichsgesetz normierten Vorgaben für die Ge- währung von SoBEZ. Der vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) unter- breitete Vorschlag für einen alternativen SoBEZ-Nachweis setzt dagegen eine Ände- rung des Solidarpaktes II voraus. Der Solidarpakt II bildet die rechtlich gesicherte finanzielle Grundlage für den Aufbau Ost bis zum Jahr 2019. Die Landesregierung hält eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Solidarpaktes II für nicht angezeigt. Eine Umsetzung des Vorschlags des IWH wäre mit einer Vielzahl von Erfassungs- und Abgrenzungsproblemen verbunden und würde zu einer erheblichen Verkompli- zierung und Gestaltungsanfälligkeit des Nachweisverfahrens führen. Auch aus die- sen Gründen wurden die Vorschläge des IWH bei der Verständigung (als Anlage bei- gefügt) von Bund und ostdeutschen Ländern auf das aktuell angewendete Nach- weisverfahren am 12. Juni 2006 nicht berücksichtigt.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 7,
"content": "Anlage zur Antwort auf\ndie KA 1555 (DS 4/3985)\n\nErgebnis des Gespräches des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück mit den\n‚Finanzministern der neuen Länder und dem Finanzsenator von Berlin\nam 12.06.2006 in Berlin\n\nHeute haben Bundesfinanzminister Steinbrück und die Finanzminister der neuen\nBundesländer über die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ gesprochen. Als gemeinsames\nErgebnis ist festzuhalten:\n\nDie Ausgaben des Bundes und der Länder lassen sich mit Blick auf ihre Wirkung auf\n\n. gesamtwirtschaftliche Abläufe in konsumtive und investive Ausgaben gliedern. Die\nEinordnung einer Ausgabe als Investition ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit ihrer\nhöheren Qualität gegenüber konsumtiven Ausgaben; die Höhe der Investitionen in\nabsoluten Zahlen oder als Quote der Gesamtausgaben ist ein wichtiger wenn auch nicht der\neinzige Indikator hinsichtlich der Qualität der Haushaltsstruktur. Dies zeigt ein Blick auf die\nBereiche Forschung und Bildung, Kinder oder Umwelt, bei denen auch viele im\nhaushaltsrechtlichen Sinne „konsumtive“ Ausgaben nachhaltig und wachstumsrelevant sind.\n\nIn& 10 Abs. 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz ist geregelt, welche Ausgaben im formellen\nSinne zu den Investitionen zu zählen und welche als konsumtive Ausgaben anzusehen\nsind. Der Begriff der \"Investitionsausgaben” erhält erhebliche Bedeutung durch die\nVorschrift des Art. 115 Abs. 1 Grundgesetz und der entsprechenden Vorschriften der\nLänderverfassungen, nach denen die Einnahmen aus (neuen) Krediten die Summe der im\nHaushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen;\nAusnahmen hiervon sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des. gesamtwirtschaftlichen\n\n.. Gleichgewichts.\n\ne Mit der iin den letzten Wochen geführten Diskussion über die Verwendungsbreite der\nSonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen zum Abbau des infrastrukturellen\nNachholbedarfs wird keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Solidarpakts\nIl angestrebt. An dem Solidarpakt II soll unverändert festgehalten werden. Er bildet\ndie finanzielle. Grundlage für den Aufbau Ost bis 2019.\n\n« Trotz der bisher rechnerisch nur teilweisen zweckentsprechenden Verwendung der\nSolidarpaktmittel ist die Infrastruktur in den neuen Länder Jahr für Jahr ein gutes\nStück vorangekommen.\n\n. Die Gesprächsteilnehmer waren sich darin einig, dass die teilweise Fehlverwendung\nnicht in erster Linie Folge zu geringer Infrastrukturinvestitionen ist, sondern auf die",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/122513/",
"number": 8,
"content": "massiven Steuereinbrüche ab 2002 und zu hohe laufende Ausgaben insbesondere\nfür Löhne und Gehälter zurück zu führen ist.\n\nDie neuen Länder stehen mit ihren Haushaltsproblemen nicht allein. Sechs westliche\nBundesländer überschreiten in der Folge der Steuerausfälle ab 2002 im Jahr 2006\ndie verfassungsgemäße Regelobergrenze für die Nettokreditaufnahme..\n\nDie neuen Länder arbeiten intensiv an einer Verbesserung ihrer Haushaltsstruktur.\nIn allen neuen Ländern sind Konsolidierungsprogramme zur Begrenzung der\nlaufenden Ausgaben beschlossen worden.\n\nDie neuen Länder tragen die politische Verantwortung dafür, dass die\nSolidarpaktmittel bis 2020 insgesamt zweckentsprechend eingesetzt werden und die\nInfrastrukturlücke abgebaut sein wird.\n\nDer bisherige Modus für den Verwendungsnachweis der Solidarpaktmittel soll\nbeibehalten werden. Der Bund wird die Aufbauleistungen der neuen Länder in der\nStellungnahme des Bundes noch stärker würdigen. Der Bund und die neuen Länder\nsind sich einig, dass Ausgaben für die Infrastruktur unabhängig von der\nFinanzierung bei dem Verwendungsnachweis berücksichtigt werden.\n\nDie neuen Länder werden wie bisher die von ihnen geltend gemachten\nteilungsbedingten Sonderlasten in den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ darstellen.\n\nDer Bund und die neuen Länder halten daran fest, dass die überproportionalen\nLeistungen des Bundes an die Länderhaushalte im Rahmen des Korbes Il in Höhe\n\n\"von 51 Mrd. € bis 2019 auch zur Schließung der Infrastrukturlücke beitragen\nmüssen.\n\nDie aktuellen steuerpolitischen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass sich die\nfinanzielle Situation von Bund, Ländern und Gemeinden in den nächsten Jahren\ndeutlich verbessert und damit die investive Verwendung der SoBEZ erleichtert wird.\nDies enthebt die neuen Länder nicht von der Verpflichtung, die konsumtiven |\nAusgaben zu senken.",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e6/00/f0/e600f07fb4074b6f8684a2e441aa76d4/page-p8-{size}.png"
}
]
}