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            "content": "Landtag Brandenburg                                                 Drucksache 4/7715 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2881 des Abgeordneten Thomas Domres Fraktion DIE LINKE Drucksache 4/7596 Konjunkturpaket II in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2881 vom 19.05.2009 Nachdem die Verwaltungsvereinbarung nun von allen Bundesländern unterzeichnet wurde, stehen sei- tens des Bundes die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Die Maßnahmen zur Umsetzung und Ankur- belung der Konjunktur können demnach beginnen. Gegenüber der Bundesregierung steht aber nach wie vor das Land in der Verantwortung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben bereits für welche Projekte Fördermittelbedarf angemeldet? 2. Wie viel Gelder sind bisher für welche Projekte ausgezahlt worden? 3. Wie wird die Abrechnung erfolgen? 4. Inwiefern müssen die Kommunen tatsächlich eine Vorfinanzierung übernehmen? 5. Wann werden die Projektlisten veröffentlicht? 6. Inwiefern führt das Kriterium der Zusätzlichkeit zu Problemen bei der Projektentwicklung in den Kommunen? 7. Welche Informationen wird die Landesregierung Ende Mai 2009 der Bundesregierung gem. § 3 Absatz 1 der VV Bund ZuInvG übersenden? 8. Wie wird die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um ihren Auftrag gem. § 5 Absatz 5 VV Bund ZuInvG gegenüber dem Bund erfüllen zu können? 9. Wie gestaltet sich die Verwendung der Mittel im Verhältnis zwischen Landkreisen und Gemein- den? In welchen Landkreisen müssen die Gemeinden Selbstverpflichtungen, Vereinbarungen o. ä. in Bezug auf die Verwendung der Mittel abschließen? Datum des Eingangs: 19.06.2009 / Ausgegeben: 24.06.2009",
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            "content": "10. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Umsetzung des Konjunkturpaketes II zum jetzigen Zeitpunkt? 11. In welchen Punkten sieht sie in Bezug auf die Umsetzung des Konjunkturpaketes II Nachsteue- rungsbedarf? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kommunen haben bereits für welche Projekte Fördermittelbedarf angemeldet? Zu Frage 1: Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Frage 2: Wie viel Gelder sind bisher für welche Projekte ausgezahlt worden? zu Frage 2: Den Kommunen wurden erstmals zum 02.06.2009 angeforderte Mittel ausgezahlt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie wird die Abrechnung erfolgen? Zu Frage 3: Der überwiegende Teil der gesamten von Bund, Land und Kommunen aufzubringenden Investitionsmit- tel (rd. 241 Mio. € von 457 Mio. €) wurde den Kommunen als Pauschale zugewiesen. Für die Mittel er- folgt die Abrechung eigenverantwortlich durch den Träger der Maßnahme. Gegenüber dem Land hat der Maßnahmeträger zu erklären, dass er die Vorgaben des ZuInvG beachtet hat. Weitere Mittel mit einem Gesamtvolumen von rd. 143 Mio. € sind für Investitionen im kommunalen Auf- gabenbereich gezielt und zweckgebunden zugewiesen worden. Die Abrechnung dieser Mittel erfolgt nach dem standardisierten Verfahren über Verwendungsnachweise. Frage 4: Inwiefern müssen die Kommunen tatsächlich eine Vorfinanzierung übernehmen? zu Frage 4: Den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, beim Land den voraussichtlichen kassenmäßigen Bedarf für die folgenden sechs Wochen abzurufen. Sofern die Kommunen von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch machen, ist eine kommunale Vorfinanzierung nicht erforderlich. Frage 5: Wann werden die Projektlisten veröffentlicht?",
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            "content": "zu Frage 5: Die Landesregierung wird entsprechend der Entschließung des Landtages vom 02.04.2009 (Drucksa- che 4/7421-B) die Berichte an den Bund zu den laufenden Vorhaben nach § 3 Abs. 2 der Verwaltungs- vereinbarung zum ZuInvG (VV-ZuInvG) im Internet veröffentlichen. Dies erfolgt quartalsweise im zeitli- chen Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber dem Bund, erstmalig voraussichtlich Ende Juni 2009. Frage 6: Inwiefern führt das Kriterium der Zusätzlichkeit zu Problemen bei der Projektentwicklung in den Kommu- nen? zu Frage 6: Das in § 3a Abs. 2 ZuInvG verankerte Kriterium der projektbezogenen Zusätzlichkeit ist in § 4 Abs. 1 Satz 4 VV-ZuInvG hinreichend konkret definiert. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, dass die Beachtung dieser Regelung zu Problemen führt. Die Landesregierung geht vielmehr davon aus, dass es im kommunalen Aufgabenbereich eine ausreichende Anzahl von Maßnahmen gibt, die dieses Kriterium erfüllen. Frage 7: Welche Informationen wird die Landesregierung Ende Mai 2009 der Bundesregierung gem. § 3 Absatz 1 der VV Bund ZuInvG übersenden? Zu Frage 7: Das Land wird dem Bund die in § 3 Abs. 1 VV-ZuInvG vereinbarten Informationen zu den geplanten In- vestitionen, deren Zielen und Prioritäten im Rahmen des ZuInvG übersenden. Frage 8: Wie wird die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um ihren Auftrag gem. § 5 Absatz 5 VV Bund ZuInvG gegenüber dem Bund erfüllen zu können? zu Frage 8: Derzeit liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach die Kommunen bei der zweckent- sprechenden, fristgerechten und vollständigen Umsetzung der Mittel aus dem ZuInvG bis Ende des Jahres 2011 einer Unterstützung durch das Land bedürfen. Frage 9: Wie gestaltet sich die Verwendung der Mittel im Verhältnis zwischen Landkreisen und Gemeinden? In welchen Landkreisen müssen die Gemeinden Selbstverpflichtungen, Vereinbarungen o. ä. in Bezug auf die Verwendung der Mittel abschließen? zu Frage 9: Im Vorfeld des Kabinettbeschlusses über die Verteilung der Mittel nach dem ZuInvG im Land Branden- burg vom 17.02.2009 erfolgten intensive Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Im Er- gebnis wurde vereinbart,",
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            "content": "   die der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellten Pauschalmittel im Verhältnis 30:70 für Aufgaben der Landkreise einerseits und der Städte und Gemeinden andererseits einzusetzen und    sowohl die Entscheidung über die Aufteilung des auf den kreisangehörigen Raum entfallenden Anteils von 70% als auch die Art der Weitergabe dem jeweiligen Landrat zu überlassen. Der Landesregierung liegen keine weiteren Detailkenntnisse über die Umsetzung innerhalb der jeweili- gen Landkreise vor. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Umsetzung des Konjunkturpaketes II zum jetzigen Zeitpunkt? zu Frage 10: Die Landesregierung bewertet den aktuellen Umsetzungsstand insgesamt als positiv. Sie hat ihrerseits alles Erforderliche zügig veranlasst. Frage 11: In welchen Punkten sieht sie in Bezug auf die Umsetzung des Konjunkturpaketes II Nachsteuerungsbe- darf? zu Frage 11: Die Landesregierung kann derzeit keinen Nachsteuerungsbedarf erkennen.",
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            "content": "Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2881/Drucksache 4/7596 Maßnahme                                               Träger        Maßnahme- Investitions-      Mittelbedarf*) zum beginn       volumen         02.06.2009 in € Energetische Sanierung eines Verwaltungsgebäudes in Lichterfelde                       Niederer Fläming         06.04.2009       56.200                 54.700,00 Energetische Sanierung einer Kindertagesstätte in Lichterfelde                         Niederer Fläming         06.04.2009       92.700                 80.300,00 Umbau zweier Gruppenräume zu einem Speiseraum für die VHG Grundschule Casekow im       Casekow                  30.03.2009         8.553                  8.552,64 Gebäude der Kindertagesstätte Casekow Sanierung der Jugendeinrichtung Lindenpark mit den Schwerpunkten Bauwerksabdichtung,   Potsdam                  01.06.2009      650.000                 75.000,00 Sanitäreinrichtungen, Verbesserung des Brandschutzes und der Außenanlagen Neubau eines Gebäudes für die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt     Landkreis Ostprignitz-   27.02.2009    1.667.000                 56.000,00 geistige Entwicklung in 16909 Wittstock (Verbindungsbau zwischen 2 vorhandenen Schul-  Ruppin gebäuden) Sportraum, Bewegungsbad, Pausenhalle u. a. Umbau eines vorhandenen Gebäudes zum Verwaltungsgebäude, 2. BA in Velten               Landkreis Oberhavel      20.04.2009      300.467                 15.000,00 Kita \"Kunterbunt\" - Ausbau der nicht mehr benötigten Großküche                         Großräschen              01.06.2009       90.000                   2.500,00 zur Nutzung als Speiseraum Lärmminderung an einer Gemeindestraße                                                  Großräschen              01.06.2009      140.000                   6.500,00 (Neue Straße): Grundhafter Ausbau mit Oberflächenneugestaltung Vorplatzgestaltung                                                                     Großräschen              01.06.2009       18.249                     595,00 mit Regenwasserableitung zur Verbesserung der Einsatzbedingungen und Funktions- sicherheit der freiwilligen Feuerwehr OT Freienhufen. Dachsanierung am Gebäudeteil 4 der Friedrich-Hoffmann-Oberschule                       Großräschen              01.06.2009      100.000                   5.500,00 Neuerrichtung eines Landschaftsparks mit Mehrgenerationenspielplatz im Rahmen der      Lübbenau/Spreewald       20.04.2009      275.000                 60.000,00 Gebietskulisse Stadtumbau und Soziale Stadt; zusätzliche kommunale Infrastrukturmaßnahme mit nachhaltiger Wirkung (Treffpunkt für jung und alt in einem Park für Erholung, Spiel und Fitness) Seite 1/2",
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