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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/8629 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3345 der Abgeordneten Ludwig Burkardt und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 5/8462 Mehrkosten für den Landtagsneubau Wortlaut der Kleinen Anfrage 3345 vom 31.01.2014 Mit der Kleinen Anfrage 2103 vom 16.05.2012 und der Antwort vom 19.06.2012 ist der Stand der Mehr- kosten für den Landtagsneubau mit Stichtag vom 15.05.2012 erfragt worden. Nun mehr 20 Monate später ist das Landtagsgebäude abgenommen, übergeben und in Betrieb genommen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Errichtungskosten des Landtages? Wie hoch ist die Differenz zu den bei Vertragsabschluss mit der BAM zugrunde gelegten Kosten? 2. Welche und wie viele Nachträge hat die BAM beim Land angemeldet und auf welches Finanz- volumen belaufen sich diese Nachträge? 3. Welchen und wie vielen Nachträgen hat das Land vollständig oder teilweise stattgegeben und welche Mehrkosten sind dadurch für das Land entstanden bzw. werden noch entstehen? 4. Um welchen Betrag erhöhen sich aufgrund der Mehrkosten die jährlichen Zahlungsverpflichtun- gen des Landes, die im Rahmen des PPP-Modells für Zins und Tilgung sowie das Gebäude- management zu leisten sind? 5. Über welches Nachtragsvolumen hat das Land noch keine Entscheidung getroffen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Errichtungskosten des Landtages? Wie hoch ist die Diffe- renz zu den bei Vertragsabschluss mit der BAM zugrunde gelegten Kosten? zu Frage 1: Die Maßnahme wurde als ÖPP – Vorhaben in den Haushalt aufgenommen. Sie ist also als Sonderfi- nanzierung eingestellt. Am 21.08.2009 stimmte der Ausschuss für Haushalt- und Finanzen (AHF) in seiner 70. Sitzung der Durchführung der Baumaßnahme im Rahmen eines ÖPP-Modells gemäß Haushaltsgesetz 2008/2009 zu. Im Anschluss an die Zustimmung des AHF wurde am 02.09.2009 der Vertrag mit der Projektgesellschaft geschlossen. Gemäß Projektvertrag beträgt der Pauschalfestpreis für die Errichtung des Landtagsgebäudes, brutto, 119.590.319,66 €. Datum des Eingangs: 04.03.2014 / Ausgegeben: 10.03.2014",
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"content": "Darüber hinaus wurde zur Vorbereitung und Begleitung der Durchführung des Vorhabens seit 2006 bei Kapitel 12 020 Titel 891 61, Bereich 0010171210 unter Nr. 1 die Maßnahme „Ergänzende Maßnahmen für den Landtag“ konventionell im Haushalt eingestellt. Dort sind alle die Leistungen veranschlagt, die außerhalb des eigentlichen ÖPP-Vertrags zur Vorbereitung und Durchführung des Landtagsneubaus notwendig sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: • Die Kosten aus der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens, • Kosten aus bereits im Vergabeverfahren vorhersehbaren und daher geplanten Leistungen während der Bauzeit. • Im Vergabeverfahren nicht vorhersehbare Kosten aus geänderten und zusätzlichen Leistungen des ÖPP-Vertrags • Im Vergabeverfahren nicht vorhersehbare Kosten aus geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der Abnahme. Das bedeutet, dass nach dem Finanzierungskonzept, das dem ÖPP-Vertrag zum Landtagsneu zugrun- de liegt, für die Leistungen, die zusätzlich zum ÖPP-Vertrag an BAM im Rahmen von Nachträgen be- auftragt werden, eine konventionelle Veranschlagung und Finanzierung erfolgt. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat dies mit der v.g. Zustimmung gemäß § 9 Haushaltsgesetz 2008/2009 am 21.08.2009 zum ÖPP-Projekt Neubau Landtag Brandenburg bestätigt. Bei diesem Kapitel 12 020 waren im Titel 891 61 „Ergänzende Maßnahmen für den Landtag“ bis ein- schließlich Haushaltsjahr 2011 voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 11.500.000 € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2012 erfolgte eine Erhöhung auf 22.330.000 €, bevor für die Jahre 2013/2014 Ge- samtkosten in Höhe von 27.330.000 € in den Haushalt eingestellt wurden. Damit ergibt sich folgende Übersicht zur konventionellen Veranschlagung im Haushalt bei Kapitel 12 020 Titel 891 61, Bereich 0010171210 Veranschlagung im Haushaltsplan bis 2011 11.500.000,- € Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 22.330.000,- € Veranschlagung im Haushaltsplan 2013/2014 27.330.000,- € Im Zeitraum von 2006 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.403.162,04 € getätigt worden. Die derzeitige Kostenerhöhung gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung im Haushalt resultiert zum einem aus eingetretenen Risiken, die gemäß Projektvertrag beim Land lagen und sich realisiert haben, sowie aus Veränderungen des vertraglich vereinbarten Bausolls. Die erweiterten Nutzerforde- rungen ergeben sich insbesondere auch durch den technischen Fortschritt, z.B. bei der Medientechnik bzw. im allgemeinen parlamentarischen Betrieb, der zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen nicht vorhersehbar war, im Rahmen der Ausführung der Baumaßnahme aber berücksichtigt werden musste. Diese Sachverhalte hätten auch bei einer konventionellen Durchführung der Baumaßnahme zu Kosten- steigerungen geführt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand, insbesondere vor dem Hintergrund des noch laufenden Schieds- gerichtsverfahrens und einer Anzahl nicht endverhandelter Nachträge, ist die tatsächliche Kostenent- wicklung derzeit noch nicht bezifferbar.",
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"content": "Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass frühestens Ende 2014 ein abschließendes Ergeb- nis zu den Gesamtbaukosten vorliegen könnte. Frage 2: Welche und wie viele Nachträge hat die BAM beim Land angemeldet und auf welches Finanzvolumen belaufen sich diese Nachträge? zu Frage 2: Die Projektgesellschaft hat bisher 162 Nachträge für zusätzliche Bauleistungen mit einer Gesamtsum- me von 18.369.374,83 € eingereicht. Mehrere davon wurden zurückgezogen oder durch das Land als unbegründet dem Grunde und/oder der Höhe nach zurückgewiesen. Eine Auflistung der eingereichten Nachträge ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich, da es sich hierbei um Informationen handelt, die in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse der Projektgesellschaft fallen. Frage 3: Welchen und wie vielen Nachträgen hat das Land vollständig oder teilweise stattgegeben und welche Mehrkosten sind dadurch für das Land entstanden bzw. werden noch entstehen? zu Frage 3: Es wurden bisher 101 Nachträge für zusätzliche oder geänderte Leistungen mit einer Gesamtsumme von 6.010.567,85 € beauftragt. Frage 4: Um welchen Betrag erhöhen sich aufgrund der Mehrkosten die jährlichen Zahlungsverpflichtungen des Landes, die im Rahmen des PPP-Modells für Zins und Tilgung sowie das Gebäudemanagement zu leisten sind? zu Frage 4: Nach dem Finanzierungskonzept, das dem ÖPP-Vertrag zum Landtagsneu zugrunde liegt, erfolgt für die Leistungen, die zusätzlich zum ÖPP-Vertrag im Rahmen von Nachträgen beauftragt werden, eine konventionelle Veranschlagung im Haushalt. Im einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die zusätzlich notwendigen Leistungen, die an die Projektgesellschaft beauftragt wurden, werden dem- nach direkt aus dem Landeshaushalt finanziert und haben keine Auswirkungen auf die Zins- und Til- gungszahlungen. Es ist zwischen Land und Projektgesellschaft hoch strittig, ob und inwieweit die zu- sätzlichen Leistungen ursächlich für die Bauzeitverlängerung ist. Diese Frage wird erst im Schiedsge- richtsverfahren geklärt werden. Es ist auch noch nicht entschieden, welche Partei letztendlich die Mehrkosten für die Zwischenfinanzie- rung zu tragen hat. In der letzten (der 5.) Zusatzvereinbarung zum Finanzierungsvertrag mit der Pro- jektgesellschaft und den finanzierenden Banken vom 23.04.2013 wurde zunächst vereinbart, dass diese Kosten zunächst durch das Land entrichtet werden. Erst im Schiedsgerichtsverfahren wird geklärt wer- den, ob das Land oder die Projektgesellschaft diese Mehrkosten tragen muss. Die nach Vertragsschluss 2009 vereinbarten zusätzlichen Leistungen, insbesondere für die Medien- technik, führten nicht nur zu Baumehrkosten, sondern haben auch Auswirkungen auf die Gebäudema- nagementpauschalen, z.B. für die Instandsetzung und Wartung. Auch zu diesen Mehrkosten, gibt es noch keine Einigung zwischen dem Land und der BAM, so dass die endgültigen Pauschalen für die Gebäudemanagement-Dienstleistungen derzeit noch nicht feststehen.",
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"content": "Frage 5: Über welches Nachtragsvolumen hat das Land noch keine Entscheidung getroffen? zu Frage 5: Die grundsätzlichen Entscheidungen des Landes sind getroffen, allerdings sind noch nicht alle Verhand- lungen mit der Projektgesellschaft abgeschlossen. Zum Stand der Gespräche mit der BAM wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.",
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