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            "content": "Landtag Brandenburg                                    Drucksache 4/6530 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2444 der Abgeordneten Birgit Fechner Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/6391 Migrantenanschlag auf deutsche Schüler Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2444 vom 19. Juni 2008 Wie die Märkische Oderzeitung in ihrer Ausgabe vom 29. Mai 2008 berichtete, habe am 28. Mai 2008 eine Gruppe von etwa 30 türkischen Jugendlichen auf dem Gelände der Jo- hannes-R.-Becher-Oberschule in Erkner auf einen deutschen Jungen und ein deutsches Mädchen eingeprügelt. Des weiteren seien von den Türken mehrere Fahrräder umgesto- ßen und mehrere deutsche Kinder beleidigt worden. Die Gewalttat habe gezielt einem be- stimmten deutschen Jungen gegolten, den die türkischen Schläger jedoch nicht ausfindig machen konnten. Deshalb seien die Migranten schließlich gegen beliebige andere deut- sche Schüler vorgegangen, von denen fünf Verletzungen davongetragen hätten. In dem vorbenannten Bericht der Märkischen Oderzeitung ist in diesem Zusammenhang von „Schläger-Kommando“ und „Aufmarsch der türkischen Jugendlichen“ die Rede. Sechzehn tatverdächtige Türken seien von der Polizei vorläufig festgenommen worden. Erst zwei Wo- chen später, am 11. Juni 2008, berichtete der RBB in der Nachrichtensendung „Branden- burg aktuell“ über den Anschlag der jungen Türken, die als „Gruppe Berliner Jugendlicher mit Migrationshintergrund“ bezeichnet wurden. Am Folgetag, dem 12. Juni 2008, war der Lausitzer Rundschau zu entnehmen, dass es im Jahr 2007 „die bisher höchste Zahl“ an Einbürgerungen seit 1999 in Brandenburg gegeben habe. 471 Ausländer seien danach im Vorjahr zu Deutschen ernannt worden, die meisten davon Polen, Ukrainer, Russen und Türken. Brandenburgs Innenminister Schönbohm (CDU) habe sich über diesen Rekordan- stieg der Einbürgerungen derart erfreut gezeigt, dass er die neuen Pass-Deutschen bei ei- nem speziellen „zentralen Einbürgerungsfest am 22. Juni in Potsdam persönlich begrüßen“ wolle. Ich frage die Landesregierung: 1.Wie weit ist die Aufklärung der von türkisch-stämmigen Migranten begangenen Ge- walttat bislang vorangekommen? 2.Welche Tatmotive konnten ermittelt werden? Datum des Eingangs: 18.07.2008 / Ausgegeben: 23.07.2008",
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            "content": "3.In welcher Weise und von wem wurden und werden die deutschen Opfer der Tat be- treut? 4.Zieht die Landesregierung durch die vorbenannte Gewalttat Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“? 5.Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den Ängsten eines Großteils der ange- stammten deutschen Bevölkerung vor ähnlichen Anschlägen ausländischer bzw. aus- landsstämmiger Jugendlicher umzugehen? Soll hier lediglich beschwichtigt werden? 6.Warum erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, dass nur wenige Wochen nach der Gewalttat an der Johannes-R.-Becher-Oberschule in Erkner ein „zentrales Einbür- gerungsfest“ in Potsdam durchgeführt wird? 7.Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Gefahr, dass weitere Einbürgerun- gen die Quote der von Deutschen mit Migrationshintergrund begangenen Straftaten er- höhen könnten? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist die Aufklärung der von türkisch-stämmigen Migranten begangenen Gewalttat bislang vorangekommen? zu Frage 1: Die polizeilichen Ermittlungen zum in Rede stehenden Sachverhalt wurden ab- geschlossen und das Verfahren am 30. Mai 2008 an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt. Da es sich bei den Beschuldigten um Jugendliche handelt, deren Wohn- ort Berlin ist, wurde das Verfahren von dort an die insoweit zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin abgegeben. Frage 2: Welche Tatmotive konnten ermittelt werden? zu Frage 2: Nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen ist der Hintergrund des Tatge- schehens in jugendtypischem, pubertärem Verhalten zu sehen. Die endgültige Bewertung bleibt dem weiteren Verfahren in Berlin vorbehalten. Frage 3: In welcher Weise und von wem wurden und werden die deutschen Opfer der Tat betreut? zu Frage 3: Die Eltern der Geschädigten wurden auf eine Betreuung im Rahmen des Op- ferschutzes hingewiesen. Die Betroffenen und deren Eltern hielten dies nicht für erforder- lich. Frage 4: Zieht die Landesregierung durch die vorbenannte Gewalttat Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“?",
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            "content": "zu Frage 4: Nein. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie“ zu verändern. Frage 5: Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den Ängsten eines Großteils der ange- stammten deutschen Bevölkerung vor ähnlichen Anschlägen ausländischer bzw. auslands- stämmiger Jugendlicher umzugehen? Soll hier lediglich beschwichtigt werden? zu Frage 5: Die Landesregierung setzt sich für ein gleichberechtigtes und auf gegenseiti- gem Respekt beruhendes Zusammenleben von brandenburgischen Bürgerinnen und Bür- gern und Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Die Behaup- tung, es gebe verbreitete Ängste gegenüber ausländischen Bevölkerungsgruppen, ist durch nichts belegt. Frage 6: Warum erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, dass nur wenige Wochen nach der Gewalttat an der Johannes-R.-Becher-Oberschule in Erkner ein „zentrales Ein- bürgerungsfest“ in Potsdam durchgeführt wird? zu Frage 6: Entsprechend dem Landtagsbeschluss 4/3909 vom 24. Januar 2007 soll jedes Jahr ein zentrales Einbürgerungsfest stattfinden, um die neuen Staatsbürger willkommen zu heißen. Das erste Einbürgerungsfest wurde am 24. Juni 2007 begangen und allseits als sehr gelungen bezeichnet. Der Termin für das zweite Fest wurde unmittelbar anschließend auf den 22. Juni 2008 festgelegt. Er stand daher seit einem Jahr fest. Es ist nicht erkenn- bar, welcher Zusammenhang zwischen dem bedauerlichen Ereignis in Erkner und der Ver- anstaltung des zweiten Einbürgerungsfestes, das etwa dreihundert Menschen gemeinsam feierlich begangen haben und das in der Öffentlichkeit ein ausschließlich positives Echo fand, hergestellt werden sollte. Frage 7: Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Gefahr, dass weitere Einbürge- rungen die Quote der von Deutschen mit Migrationshintergrund begangenen Straftaten er- höhen könnten? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Das Staatsangehörigkeitsgesetz macht einen Einbürgerungsanspruch von zahlreichen Voraussetzungen abhängig, unter anderem davon, dass der Einbürgerungswil- lige grundsätzlich nicht vorbestraft ist. Nicht einbürgerungshindernd sind lediglich die Ver- hängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz, Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstra- fen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungs- zeit erlassen worden sind. Dabei werden mehrere Strafen nicht einzeln, sondern zusam- men gezählt. Es ist daher ausgeschlossen, dass erheblich straffällige Personen eingebür- gert werden.",
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