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            "content": "Landtag Brandenburg                                             Drucksache 5/9466 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3672 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/9342 Spargelanbau unter Folie und Auswirkungen auf Schutzgebiete Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 3672 vom 14.07.2014: In den letzten Jahren entwickelt sich vor dem Hintergrund des zunehmenden Spargelanbaus unter Folie in Brandenburg wachsender Unmut innerhalb der Bevölkerung. Derart bewirtschaftete Flächen sind oft über sechs Monate im Jahr mit Folien überzogen, was Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und negative Auswirkungen auf Flora und Fauna nach sich zieht. Auch vor Schutzgebieten macht der Spar- gelanbau unter Folie keinen Halt. Im Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ wurde anhand eines jährlich statt findenden Monitorings zur Erfassung der Brutvögel in den Gemarkungen Mötzow und Grabow bereits dokumentiert, dass seit Beginn des großflächigen Spargelanbaus unter Folie innerhalb von zehn Jahren 15 Arten der Roten Liste Brandenburgs sowie des Anhangs I der EU- Vogelschutzrichtlinie verschwunden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Fläche des Spargelanbaus mit bzw. ohne Folie in Brandenburg in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte jährliche Aufschlüsselung nach Landkreisen)? 1. In welchem Umfang fand in den letzten 15 Jahren Spargelanbau mit bzw. ohne Folie innerhalb von Schutzgebieten (insbesondere FFH- und Vogelschutzgebiete) statt? Wie hat sich die jewei- lige Anbaufläche von Spargel mit bzw. ohne Folie konkret innerhalb der jeweiligen Schutzgebie- te entwickelt? 2. In welcher Form und in welchem Turnus wird die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nut- zung innerhalb der Schutzgebiete dokumentiert und wo sind die Daten einsehbar? Hält die Landesregierung die bisherige Datengrundlage zur Beurteilung von möglichen Beeinträchtigun- gen durch landwirtschaftliche Nutzungen innerhalb von Natura2000-Gebieten für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Änderungen schlägt sie vor? 3. Wird die Verträglichkeit des Spargelanbaus unter Folie mit den Erhaltungszielen der Natu- ra2000-Gebiete nach § 34 BNatSchG jeweils geprüft? Wenn ja, wo sind die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Hält die Landesregierung eine obligatorische regelmäßige Prüfung ab einer bestimmten Fläche des Folieneinsatzes in den Schutzgebieten für erforderlich? 4. Wie haben sich die Erhaltungszustände der geschützten Arten und die konkreten Bestandszah- len innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete entwickelt, in denen Spargelanbau unter Folie statt findet (Bitte Nennung der jeweiligen Arten je Schutzgebiet mit dem bisherigen und aktuel- len Erhaltungszustand und der konkreten Bestandszahlenentwicklung)? Datum des Eingangs: 02.09.2014 / Ausgegeben: 08.09.2014",
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            "content": "5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Spargelanbau unter Folie geeignet ist, Natu- ra2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 6. Für welche Schutzgebiete konnten bereits erhebliche Beeinträchtigungen durch den Sparge- lanbau unter Folie festgestellt werden? Welche Zusammenhänge zwischen den aufgezeigten Bestandsentwicklungen in Frage 5 und dem Umfang des Anbaus von Spargel unter Folie las- sen sich feststellen? Ist der Spargelanbau in den brandenburgischen Natura2000-Gebieten mit den Schutzvorschriften des § 33 BNatSchG vereinbar? 7. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Folieneinsatz im Spargelanbau in burg“ (Drucksache 5/6027) führt die Landesregierung weitere generelle Veränderungen wie z.B. Wegebau, Grabensysteme, Bewässerung, Stoffeinsatz, Umnutzung und Intensivierung von Flächen als mögliche Gründe für die negative Entwicklung vieler Brutvogelvorkommen zwi- schen Mötzow und Grabow auf. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um ei- ne weitere Verschlechterung der Bestandszahlen bzw. des Arteninventars zu verhindern? Wel- che Konsequenzen hat die Landesregierung aus der bereits eingetretenen und verbotenen Ver- schlechterung von Erhaltungszuständen geschützter Brutvogelvorkommen gezogen und wer wird hierfür verantwortlich gemacht? Was tut die Landesregierung, damit derart negative Ent- wicklungen zukünftig verhindert werden? Wen sieht die Landesregierung hier noch in der Pflicht? 8. Welche konkreten Untersuchungen haben bisher zur Thematik Spargelanbau unter Folie statt gefunden? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Landesregierung bekannt? Was hat die Landesregierung spätestens seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage im September 2012 (Drucksache 5/6027) unternommen, um die dargelegten Wissenslücken zu schließen? 9. Ist der Landesregierung bekannt, ab welcher Größe und Dauer des Einsatzes von Folien im Spargelanbau erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna erwartet werden können? 10. In welcher Form und auf welcher Grundlage wurden in den betroffenen Natura2000-Gebieten bereits Maßnahmen ergriffen, um den Spargelanbau unter Folie zu begrenzen (z.B. durch Vor- gaben innerhalb der Schutzgebietsverordnungen oder Vereinbarungen mit den LandwirtInnen)? In welchem Umfang haben hierzu bereits Gespräche mit den betroffenen LandwirtInnen statt gefunden? In welchen Fällen wurden bereits erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 4 BNatSchG angeordnet? Wer ist für die Koordination zuständig? 11. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um die negativen Auswirkun- gen des Spargelanbaus unter Folie zu begrenzen? Welche Maßnahmen sind von Seiten der Landesregierung geplant, insbesondere welche Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der neu- en EU-Förderperiode? Werden Ackerbrachen, extensive Anbauverfahren und Maßnahmen des Segetalartenschutzes zukünftig gefördert? 12. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Sie bereits ausreichend Maßnahmen zur Vermei- dung von Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume und Habitate nach Artikel 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie ergriffen hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wen sieht die Landes- regierung noch in der Pflicht? 13. Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Unteren Naturschutzbehörden, um negative Ent- wicklungen innerhalb der Schutzgebiete, die auf landwirtschaftliche Nutzungen, insbesondere den Spargelanbau unter Folie zurückzuführen, sind, zu unterbinden? In wie weit unterstützt die Landesregierung die Unteren Naturschutzbehörden?",
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            "content": "14. Welche Vorgaben zur guten fachlichen Praxis bestehen für den Spargelanbau unter Folie? Welche Kriterien sind zur Beurteilung der guten fachlichen Praxis in Bezug auf den Spargelan- bau unter Folie jeweils anwendbar und wo definiert? Hält die Landesregierung diese für ausrei- chend? 15. Kann beim Spargelanbau unter Folie von einer zeitlich begrenzten Teilversiegelung der Flächen gesprochen werden? 16. Würde die Landesregierung den großflächigen Spargelanbau unter Folie als Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG bezeichnen? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ der Spargelanbau unter Folie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt? Werden im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ von Seiten der LandnutzerInnen Ziele des Naturschutzes ausreichend berück- sichtigt? Wenn ja, in welcher Form und in wie weit wurde dies geprüft? 17. Sieht die Landesregierung eine Spargelanbauverordnung als geeignetes Instrument an, um den ausufernden Spargelanbau unter Folie zu steuern? Wenn nein, welche alternativen Möglichkei- ten kommen in Betracht? 18. Sieht die Landesregierung das Umweltschadensgesetz nach § 19 BNatSchG im Falle eines großflächigen Anbaus von Spargel unter Folie und negativen Beeinträchtigungen auf die Erhal- tungsziele eines Natura2000-Gebietes für anwendbar? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz die Kleine Anfrage wie folgt: Die vorliegende Kleine Anfrage bezieht sich im Wesentlichen auf ein Gutachten des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu Auswirkungen des Spargelanbaus unter Folie auf die Brutvogelentwicklung des im Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ gelegenen Gebiets Mötzow- Grabow. Das Gutachten ist aus Sicht der Landesregierung, neben einigen älteren Untersuchungen in dem genannten Gebiet, ein erster und wichtiger Schritt zur Einschätzung der Auswirkungen des Spar- gelanbaus unter Folie auf die Avifauna. Auf Grundlage der Ergebnisse lassen sich derzeit noch keine abgesicherten Aussagen zu den Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der maßgeblichen im Vogel- schutzgebiet geschützten Brutvogelvorkommen sowie auf die gesamte Populationsentwicklung der gebietstypischen Vogelwelt ableiten. Darüber hinaus sind der Landesregierung keine wissenschaftli- chen Studien zu den Auswirkungen des Spargelanbaus unter Folie in Deutschland bekannt. Frage 1: Wie hat sich die Fläche des Spargelanbaus mit bzw. ohne Folie in Brandenburg in den letzten 15 Jah- ren entwickelt (bitte jährliche Aufschlüsselung nach Landkreisen)? Zu Frage 1: Die Entwicklung der Fläche für den Spargelanbau ist in Anlage 1 dargestellt. Es erfolgt keine differen- zierte Erfassung der Flächen mit bzw. ohne Folie. Frage 1: In welchem Umfang fand in den letzten 15 Jahren Spargelanbau mit bzw. ohne Folie innerhalb von Schutzgebieten (insbesondere FFH- und Vogelschutzgebiete) statt? Wie hat sich die jeweilige Anbau- fläche von Spargel mit bzw. ohne Folie konkret innerhalb der jeweiligen Schutzgebiete entwickelt?",
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            "content": "Zu Frage 1: In welchem Umfang Folienbedeckungssysteme auf den Brandenburger Spargelanbauflächen Anwen- dung finden, wird statistisch nicht erfasst und obliegt den betriebswirtschaftlichen Entscheidungen des jeweiligen Unternehmens. Zu der Frage, in welchem Umfang der Einsatz von Folienbedeckungssyste- men in Schutzgebieten erfolgt, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 2: In welcher Form und in welchem Turnus wird die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung inner- halb der Schutzgebiete dokumentiert und wo sind die Daten einsehbar? Hält die Landesregierung die bisherige Datengrundlage zur Beurteilung von möglichen Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen innerhalb von Natura2000-Gebieten für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Änderungen schlägt sie vor? Zu Frage 2: Eine spezielle Erfassung der Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb von Schutzge- bieten erfolgt nicht. Im Rahmen der Managementplanung erfolgt in der Regel eine Betrachtung der in den Natura 2000-Gebieten vorhandenen Nutzungen. Das reicht nach Auffassung der Landesregierung aus, weil im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit von Projekten eine eigenständige Datenerhebung durchzuführen ist. Frage 3: Wird die Verträglichkeit des Spargelanbaus unter Folie mit den Erhaltungszielen der Natura2000- Gebiete nach § 34 BNatSchG jeweils geprüft? Wenn ja, wo sind die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Hält die Landesregierung eine obligatorische regelmäßige Prüfung ab einer bestimmten Fläche des Folieneinsatzes in den Schutzgebieten für erforderlich? Zu Frage 3: Voraussetzung für die Prüfung der Verträglichkeit des Spargelanbaus unter Folie mit den Erhaltungszie- len der Natura 2000-Gebiete ist eine Anzeige nach § 34 Abs. 6 BNatSchG. Es ist nicht bekannt, ob bei den Unteren Naturschutzbehörden entsprechende Anzeigen eingegangen sind. Das Erfordernis der Prüfung der FFH-Verträglichkeit kann nur anhand der Umstände des Einzelfalls geklärt werden. Eine obligatorische Prüfung ab einer bestimmten Flächengröße wird daher nicht für erforderlich gehalten. Frage 4: Wie haben sich die Erhaltungszustände der geschützten Arten und die konkreten Bestandszahlen in- nerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete entwickelt, in denen Spargelanbau unter Folie statt findet (Bitte Nennung der jeweiligen Arten je Schutzgebiet mit dem bisherigen und aktuellen Erhaltungszu- stand und der konkreten Bestandszahlenentwicklung)? Zu Frage 4: Eine spezielle Auswertung der Bestandszahlen in Gebieten, in denen in relevanten Größenordnungen Spargelanbau erfolgt, hat noch nicht stattgefunden, so dass keine Entwicklungsaussagen getroffen werden können. Frage 5: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Spargelanbau unter Folie geeignet ist, Natura2000- Gebiete erheblich zu beeinträchtigten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass Spargelanbau unter Folie im Rahmen der ordnungsgemä- ßen landwirtschaftlichen Bodennutzung erfolgt und grundsätzlich nicht zu einer erheblichen Beeinträch- tigung von Natura 2000-Gebieten führt. Erhebliche Beeinträchtigungen könnten sich ergeben, wenn",
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            "content": "große Flächenanteile eines Natura 2000-Gebiets betroffen sind und Beeinträchtigungen von Arten oder Lebensräumen zu erwarten sind, die maßgebliche Bestandteile des jeweiligen Gebiets sind. In diesen Fällen ist eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG durchzuführen. Frage 6: Für welche Schutzgebiete konnten bereits erhebliche Beeinträchtigungen durch den Spargelanbau un- ter Folie festgestellt werden? Welche Zusammenhänge zwischen den aufgezeigten Bestandsentwick- lungen in Frage 5 und dem Umfang des Anbaus von Spargel unter Folie lassen sich feststellen? Ist der Spargelanbau in den brandenburgischen Natura2000-Gebieten mit den Schutzvorschriften des § 33 BNatSchG vereinbar? Zu Frage 6: Bisher wurden auf Grundlage der Daten, die der Landesregierung vorliegen, keine erheblichen Beein- trächtigungen von Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete festgestellt. Zur Vereinbarkeit des Sparge- lanbaus mit den Schutzvorschriften siehe Antwort zu Frage 5. Frage 7: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Folieneinsatz im Spargelanbau in Brandenburg“ (Drucksache 5/6027) führt die Landesregierung weitere generelle Veränderungen wie z.B. Wegebau, Grabensyste- me, Bewässerung, Stoffeinsatz, Umnutzung und Intensivierung von Flächen als mögliche Gründe für die negative Entwicklung vieler Brutvogelvorkommen zwischen Mötzow und Grabow auf. Welche Maß- nahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine weitere Verschlechterung der Bestandszahlen bzw. des Arteninventars zu verhindern? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus der bereits eingetretenen und verbotenen Verschlechterung von Erhaltungszuständen geschützter Brutvogelvor- kommen gezogen und wer wird hierfür verantwortlich gemacht? Was tut die Landesregierung, damit derart negative Entwicklungen zukünftig verhindert werden? Wen sieht die Landesregierung hier noch in der Pflicht? Zu Frage 7: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über bereits eingetretene und verbotene Verschlechte- rungen der Erhaltungszustände der maßgeblichen in den Vogelschutzgebieten geschützten Brutvogel- vorkommen vor. Die Landesregierung sieht in der Managementplanung für Natura 2000-Gebiete ein wichtiges Instrument zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustands. Frage 8: Welche konkreten Untersuchungen haben bisher zur Thematik Spargelanbau unter Folie statt gefun- den? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Landesregierung bekannt? Was hat die Landes- regierung spätestens seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage im September 2012 (Drucksache 5/6027) unternommen, um die dargelegten Wissenslücken zu schließen? Zu Frage 8: In Brandenburg gibt es zum Thema Spargelanbau und Biodiversität die angesprochene Brutvogelstudie aus dem Jahr 2013 für das Gebiet Mötzow-Grabow, die sich vergleichend auf ältere Untersuchungen vom Beginn der 2000-er Jahre bezieht. Darüber hinaus gehende Untersuchungen aus Deutschland sind nicht bekannt. International ist eine Studie aus Polen aus dem Jahr 2013 bekannt. Die Landesregie- rung prüft, ob weitergehende Untersuchungen erforderlich sind. Frage 9: Ist der Landesregierung bekannt, ab welcher Größe und Dauer des Einsatzes von Folien im Spargelan- bau erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna erwartet werden können?",
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            "content": "Zu Frage 9: Auf Sicht der Landesregierung lassen sich keine generellen Schwellenwerte für erhebliche Beeinträchti- gungen von Flora und Fauna benennen. Frage 10: In welcher Form und auf welcher Grundlage wurden in den betroffenen Natura2000-Gebieten bereits Maßnahmen ergriffen, um den Spargelanbau unter Folie zu begrenzen (z.B. durch Vorgaben innerhalb der Schutzgebietsverordnungen oder Vereinbarungen mit den LandwirtInnen)? In welchem Umfang haben hierzu bereits Gespräche mit den betroffenen LandwirtInnen statt gefunden? In welchen Fällen wurden bereits erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 4 BNatSchG angeordnet? Wer ist für die Koordination zuständig? Zu Frage 10: Da bisher keine Erkenntnisse zu einer Verschlechterung der Erhaltungszustände in den betroffenen Vogelschutzgebieten vorliegen, gibt es aus Sicht der Landesregierung keinen akuten Handlungsbedarf zur Begrenzung des Spargelanbaus und Anordnung von Bewirtschaftungsmaßnahmen. Im Rahmen der Managementplanung werden in den betroffenen Gebieten ggf. Gespräche zur naturschutzverträglichen Landnutzung geführt. Frage 11: Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um die negativen Auswirkungen des Spargelanbaus unter Folie zu begrenzen? Welche Maßnahmen sind von Seiten der Landesregierung geplant, insbesondere welche Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der neuen EU-Förderperiode? Werden Ackerbrachen, extensive Anbauverfahren und Maßnahmen des Segetalartenschutzes zukünftig gefördert? Zu Frage 11: Die Landesregierung sieht im Hinblick auf die in der ersten Säule festgelegten Greening-Maßnahmen, z. B. zur Anlage von Brachen, Pufferstreifen und Streifen an Waldrändern, einen Beitrag zur Verbesse- rung der Biodiversität. Als darüber hinaus gehende Ackermaßnahmen werden in der zweiten Säule die Nutzung von Ackerland als extensives Grünland, die Umwandlung von Ackerland in Grünland und der ökologische Anbau angeboten. Spezifische Maßnahmen zum Spargelanbau sind nicht vorgesehen. Frage 12: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Sie bereits ausreichend Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume und Habitate nach Artikel 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie ergriffen hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wen sieht die Landesregierung noch in der Pflicht? Zu Frage 12: Die Landesregierung ist bemüht, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlechterun- gen der natürlichen Lebensräume und Habitate abzusichern. Die aus den Verpflichtungen der FFH- Richtlinie resultierenden Aufgaben sind Sache des Landes. Frage 13: Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Unteren Naturschutzbehörden, um negative Entwicklungen innerhalb der Schutzgebiete, die auf landwirtschaftliche Nutzungen, insbesondere den Spargelanbau unter Folie zurückzuführen, sind, zu unterbinden? In wie weit unterstützt die Landesregierung die Unte- ren Naturschutzbehörden?",
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            "content": "Zu Frage 13: Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörden gibt es eine Reihe gesetzlicher und fachli- cher Regelungen zur Landnutzung, die Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung negativer Entwicklun- gen in Schutzgebieten eröffnen: -        die in den Verordnungen über Naturschutzgebiete regelmäßig enthaltenen Maßgaben zur Be- wirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, -        die Anzeigepflicht gem. § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz für Projekte innerhalb von Gebie- ten des Natura 2000-Netzes, die sonst keiner behördlichen Entscheidung oder Anzeige bedür- fen, mit der Möglichkeit die erforderlichen Entscheidungen zur Gewährleistung der Erhaltungs- ziele zu treffen, -        die Eingriffsregelung gem. § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere mit den Rechtsfol- gen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen, -        der Erlass des MUGV vom 20.3.2013 zur naturschutzrechtlichen Beurteilung des Umbruchs von Grünland, der das Ziel der Grünlanderhaltung unterstützt. Spezifische Regelungen zum Spargelanbau existieren nicht. Seitens des MUGV erfolgt eine aktive Beratung der Unteren Naturschutzbehörden in rechtlichen und fachlichen Angelegenheiten der Umsetzung des Naturschutzrechts. Frage 14: Welche Vorgaben zur guten fachlichen Praxis bestehen für den Spargelanbau unter Folie? Welche Kriterien sind zur Beurteilung der guten fachlichen Praxis in Bezug auf den Spargelanbau unter Folie jeweils anwendbar und wo definiert? Hält die Landesregierung diese für ausreichend? Zu Frage 14: Eine Spezialregelung zur guten fachlichen Praxis für Spargelanbau unter Folie besteht nicht. Frage 15: Kann beim Spargelanbau unter Folie von einer zeitlich begrenzten Teilversiegelung der Flächen ge- sprochen werden? Zu Frage 15: Die streifenförmige Anordnung der temporär folienbedeckten Dämme und der dazwischen liegenden ständig folienfreien Laufsohlen gewährleistet eine vollständige Versickerung des Niederschlagwassers über den natürlich anstehenden Boden auf der Fläche. Von einer Teilversiegelung kann daher nicht gesprochen werden. Frage 16: Würde die Landesregierung den großflächigen Spargelanbau unter Folie als Eingriff in Natur und Land- schaft nach § 14 BNatSchG bezeichnen? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ der Spargelanbau unter Folie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- turhaushaltes beeinträchtigt? Werden im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ von Seiten der Land- nutzerInnen Ziele des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und in wie weit wurde dies geprüft? Zu Frage 16: Der Spargelanbau unter Folie wird als ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung gewertet und gilt deshalb gemäß §14 Abs. 2 BNatSchG nicht als Eingriff in Natur und Landschaft. Die Rechtsfol- gen der Eingriffsregelung kommen somit nicht zur Anwendung.",
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            "content": "Frage 17: Sieht die Landesregierung eine Spargelanbauverordnung als geeignetes Instrument an, um den ausufernden Spargelanbau unter Folie zu steuern? Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten kommen in Betracht? Zu Frage 17: Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Grundlagen, um eine Verordnung zu erlassen, die den Spargelanbau und dessen Produktionsverfahren in Brandenburg beschränkt. Bei sachgemäßer Anwen- dung des § 34 BNatSchG sind Alternativen nicht erforderlich. Frage 18: Sieht die Landesregierung das Umweltschadensgesetz nach § 19 BNatSchG im Falle eines großflächi- gen Anbaus von Spargel unter Folie und negativen Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele eines Natura2000-Gebietes für anwendbar? Zu Frage 18: Die Frage lässt sich in dieser Allgemeinheit nur soweit beantworten, dass die Anwendung von § 19 BNatSchG i.V. mit USchadG unter den genannten Umständen nicht grundsätzlich ausgeschlossen er- scheint. Im Einzelnen unterliegt die Anwendbarkeit der Vorschrift aber einer Reihe von tatbestandlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen immer nur im Hinblick auf den einzelnen Fall geprüft werden kann.",
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