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            "content": "Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Zeitraum liegt zwischen dem Tatzeitpunkt und der Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft? 2.       Welche konkreten Verfahrensfehler wurden begangen? 3.       Welche Konsequenzen wurden und werden aus dem Vorfall gezogen? 4.     Wie wird sichergestellt, dass sich derartige Verfahrensfehler in Zukunft nicht wiederholen? 5. Wird geprüft, ob eine Sicherheitsverwahrung doch noch angeordnet werden kann? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die von Werner K. ausgehenden Gefahren zu begrenzen? 7. Was wird unternommen, um durch diesen Vorfall etwa verlorengegangenes Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland zurückzugewinnen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Zeitraum liegt zwischen dem Tatzeitpunkt und der Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft? zu Frage 1: Tatzeit war der 14. Juni 1995, die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erfolgte nach Einstellung und Wiederaufnahme des Verfahrens am 2. September 2006. Von der Wiederaufnahme des zunächst eingestellten Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am 12. Mai 2006 sind nur wenige Monate bis zur Anklageerhebung vergangen.",
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            "content": "Frage 2: Welche konkreten Verfahrensfehler wurden begangen? zu Frage 2: Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen Verfahrensnormen sind nicht unterlaufen.   Zu   der   maßgeblichen      Rechtsfrage,   durch   welches     Gericht  eine Sicherungsverwahrung hätte angeordnet werden können, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. April 2008 eine von den Landgerichten Neuruppin und Frankfurt (Oder) sowie den Staatsanwaltschaften Neuruppin und Frankfurt (Oder) abweichende Auffassung vertreten. Frage 3: Welche Konsequenzen wurden und werden aus dem Vorfall gezogen? Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass sich derartige Verfahrensfehler in Zukunft nicht wiederholen? zu Fragen 3 und 4: Die Staatsanwaltschaften und Gerichte werden auch weiterhin Sachverhalte auf der Grundlage des geltenden Rechts sorgfältig prüfen, entsprechend behandeln und in künftigen vergleichbaren Fällen die im vorliegenden Verfahren entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigen. Frage 5: Wird geprüft, ob eine Sicherheitsverwahrung doch noch angeordnet werden kann? zu Frage 5: Nein. Die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung ist nach rechtskräftigem Abschluss der genannten Verfahren rechtlich nicht mehr möglich. Frage 6: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die von Werner K. ausgehenden Gefahren zu begrenzen?",
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