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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/9217 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3585 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/9065 Vorbildfunktion von Brandenburgs Landesbehörden beim Klimaschutz Wortlaut der Kleinen Anfrage 3585 vom 14.05.2014: Klimaschutz ist auf Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Eine bewährte Möglichkeit zur Akzep- tanzverbesserung ist es, das eigene Handeln zum Vorbild zu machen. Die Selbsterfahrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten im eigenen Haus erhöhen die Glaubwürdigkeit, dass die von der Landesregierung für Bürger und Wirtschaft angestrebten Klimaschutzziele mit vertretbarem Aufwand erreicht werden können. Der Landtag Brandenburg hat in seiner 42. Sitzung am 28. September 2011 im Beschluss „100 Prozent Ökostrom für Brandenburgs Landesbehörden möglich“ die Landesregierung aufgefordert, bei der Aus- schreibung der Stromversorgung der landeseigenen Liegenschaften einen 100-prozentigen Anteil von erneuerbaren Energiequellen anzustreben. In der Energiestrategie 2030 der Landesregierung steht: „Zudem soll der Stromverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 25 % reduziert werden. Darüber hinaus soll bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden, was eine Senkung des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes um 20 % bis 2020 und des Primärenergie- bedarfs um 80 % bis 2050 voraussetzt.“ Der Landesrechnungshof stellt in seinem Bericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Abs. 2 LHO über die Prüfung des Energiemanagements für Lan- desliegenschaften vom 08.07.2013 fest: „Der BLB hat hinsichtlich seines Energiemanagements strategische Handlungsschwerpunkte und -ziele gesetzt. Zu diesen im Strategiepapier und in der Energie-strategie genannten Absichtserklärungen des BLB fehlen nach Ansicht des LRH je-doch strukturierte und quantifizierbare Vorgaben, wie beim Ge- bäudebestand der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden soll. Offen bleibt insbesondere, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die vorhandenen Konzepte umgesetzt und die darin beschriebenen Aufgaben konkret erfüllt werden sollen.“ Ich frage die Landesregierung: Datum des Eingangs: 13.06.2014 / Ausgegeben: 18.06.2014",
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"content": "1. Welche(r) Anbieter hat/haben den Zuschlag für die Versorgung der Landesbehörden mit Ökostrom erhalten? 2. Welche Kriterien und Nachweise wurden mit den Anbietern zur Sicherung der Qualität des Ökostroms vertraglich vereinbart? 3. Welche klimapolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Ökostromversorgung der Lan- desbehörden? 4. Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Stroms, dessen Öko-Qualität mit RECS-Zertifikaten nach- gewiesen wird. 5. Welcher Anteil des gelieferten Ökostroms kommt aus Deutschland? 6. Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Ökostroms aus Erneuerbaren Erzeugungsanlagen im Besitz der Vertragspartner und welche Anlagenkapazität Erneuerbarer Energien betreiben die Vertrags- partner? 7. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine klimaneutrale Wirtschaftsweise der Landesbehörden in Bran- denburg angestrebt und welche Zwischenziele sind bis dahin für die Emissionsreduzierung in den Landesbehörden vorgesehen? 8. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Emissionen der Landesbehörden einschließlich ihres Gebäudebestandes, ihres Fahrzeugparks und ihres Ressourcenverbrauchs zu messen und zu steuern? 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die vom Landesrechnungshof kritisier- te, mangelhafte Umsetzung des Gebäudemanagements zu verbessern? 10. Welche messbaren Ergebnisse können die Landesbehörden bei der Reduzierung ihrer Treibhaus- gasemissionen vorweisen und wo sind diese für den interessierten Bürger veröffentlicht? 11. Wie hat sich der Stromverbrauch der Landesbehörden seit 2005 entwickelt? 12. Welche Ursachen hat der gegenüber den Prognosen um 50 Prozent erhöhte Stromverbrauch des neuen Landtagsgebäudes? 13. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Strombedarf des Gebäudes wieder auf den Prognosewert zu senken? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche(r) Anbieter hat/haben den Zuschlag für die Versorgung der Landesbehörden mit Ökostrom er- halten? zu Frage 1: Die Ausschreibung für die Versorgung mit Ökostrom erfolgte in 4 Losen. Im Ergebnis wurden folgende Zuschläge erteilt: Los 1 für Abnahmestellen > 5.000.000 kWh Energie Wasser Potsdam GmbH Los 2 für Abnahmestellen > 1.000.000 kWh Energie Wasser Potsdam GmbH Los 3 für Abnahmestellen > 100.000 kWh Energie Wasser Potsdam GmbH Los 4 für Abnahmestellen < 100.000 kWhStadtwerke Cottbus GmbH Frage 2: Welche Kriterien und Nachweise wurden mit den Anbietern zur Sicherung der Qualität des Ökostroms vertraglich vereinbart? zu Frage 2: Der zu liefernde Ökostrom muss nachweislich in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerba- re Energiequellen nutzen. Grundsätzlich wurde vertraglich festgelegt, dass der Vertragspartner",
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"content": "entweder selbst Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt oder diesen, was der Regelfall ist, von einem Ökostromerzeuger aufkauft und ihn an Hand von Netznutzungsvereinbarungen durchleitet. Ausschlaggebend war hierbei nicht der physikalische Stromfluss, sondern die vertragliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die vertragliche Lieferung ist nur gegeben, wenn eine ununterbrochene vertragliche Lieferkette für den Ökostrom nach den vertraglichen Vorgaben zur Qualität vom Erzeuger bis zum Auftraggeber besteht. Die Herkunft des gelieferten Stroms muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zu- rückführbar sein. Der Herkunftsnachweis bzw. die Zertifizierung muss durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO) oder einem nach Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter erfolgen. Alternativ kann in gemeinsamer Abstimmung der Par- teien ein gleichermaßen geeigneter Gutachter ausgewählt werden, solange die Überprüfung der vorge- legten Dokumente gemäß der deutschen Herkunftsnachweisverordnung erfolgt. Den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an den gelieferten Ökostrom hat der Stromlieferant auf eigene Kosten für jedes Kalenderjahr bis zum 30. Juni des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres unaufgefordert zu erbringen. Dieser Nachweis muss inhaltlich dem als Anlage des Stromliefervertrags beiliegenden Muster-Zertifizierungsbericht entsprechen. Frage 3: Welche klimapolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Ökostromversorgung der Landesbe- hörden? zu Frage 3: Ziel der Landesregierung ist es, mit der Ökostromversorgung der Landesbehörden eine Vorbildwirkung zu erzeugen und zu verdeutlichen, dass die Landesregierung eigene Beiträge leistet, die von ihr defi- nierten klimapolitischen Ziele zu erreichen. Eine Versorgung der Landesbehörden mit Ökostrom leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2030 (2.A: Projekt I Vorbildfunk- tion der öffentlichen Hand: Erstellen eines Aktionsplanes zur energetischen Optimierung der öffentli- chen Liegenschaften im Land Brandenburg). Wesentliches Ziel ist die Reduzierung des CO2 – Ausstoßes. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen der Stromerzeugung in Bezug auf CO 2-Emissionen erfolgen während der Produktionsphase. Ein Großteil der Elektrizität wird durch die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas in Kraftwerken erzeugt. Die verstärkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat großes Potenzial, den Ausstoß von CO2- Emissionen zu reduzieren. Erneuerbare Energien im Sinne der Ökostromausschreibung des Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) sind insoweit ausschließlich Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geother- mie, Energie aus Biomasse gemäß der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse ein- schließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Bei der Ökostromausschreibung lag der Fokus zunächst allein auf der Verringerung von CO 2- Emissionen. In einer zukünftigen Neuausschreibung soll auch die Förderung des Ausbaus von zusätzlicher Ökostromkapazität Berücksichtigung finden. Ziel ist es insoweit, im Rahmen der nächsten Ausschrei- bung als Kriterium für den Ökostrom eine Neuanlagenquote festzulegen und somit den Ausbau zusätz- licher Ökostromkapazität zu fördern. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Stroms, dessen Öko-Qualität mit RECS-Zertifikaten",
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"content": "nachgewiesen wird. zu Frage 4: Der Anteil liegt bei Null, weil die Aufwertung von \"grauem\" Strom zu „grünem“ Strom durch den Zukauf von Zertifikaten für erneuerbare Energien RECS (Renewable Energy Certificate System) als Umwelt- nutzen ausgeschlossen wurde. Frage 5: Welcher Anteil des gelieferten Ökostroms kommt aus Deutschland? zu Frage 5: Für die in den Losen genannten Abnahmestellen wurde die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) nach dem Händlermodell ausgeschrieben. Eine Vorgabe zur Beschaffung des Ökostroms aus bestimmten Regionen wurde nicht vorgegeben und im Rahmen der Ausschreibung nicht ermittelt. Frage 6: Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Ökostroms aus Erneuerbaren Erzeugungsanlagen im Besitz der Vertragspartner und welche Anlagenkapazität Erneuerbarer Energien betreiben die Vertragspartner? zu Frage 6: Eine Vorgabe für die Erzeugung des Ökostroms durch den Vertragspartner existiert nicht. Eine Abfrage über Eigenkapazitäten der Vertragspartner zur Erzeugung von Ökostrom wurde nicht durchgeführt und ist daher nicht vertragsrelevant. Frage 7: Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine klimaneutrale Wirtschaftsweise der Landesbehörden in Brandenburg angestrebt und welche Zwischenziele sind bis dahin für die Emissionsreduzierung in den Landesbehörden vorgesehen? zu Frage 7: Ein Zeitpunkt für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise der Landesbehörden sowie Zwischenziele sind in der Energiestrategie 2030 nicht definiert. Der BLB orientiert sein Handeln an den gesetzlichen Vorgaben, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, den Beschlüssen des Landtages Brandenburg sowie der von der Landesregierung beschlossenen Energie- strategie 2030 des Landes Brandenburg. Insoweit trägt der BLB mit Beachtung dieser Vorgaben zur Emissionsreduzierung der Landesbehörden bei. Frage 8: Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Emissionen der Landesbehörden einschließlich ihres Gebäudebestandes, ihres Fahrzeugparks und ihres Ressourcenverbrauchs zu messen und zu steuern? zu Frage 8: Der Ressourcenverbrauch in Bezug auf die Energieverbräuche für die landeseigenen Liegenschaften wird mit dem Energie-Medien-Informationssystem (EMIS) erfasst und ausgewertet. Voraussetzung ist, dass die Verbrauchsdaten auch zur Eingabe durch die nutzenden Verwaltungen geliefert werden. Vollständig erfolgt dies gegenwärtig nur für die Liegenschaften im wirtschaftlichen Eigentum.",
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"content": "Der BLB hat im Jahre 2012 begonnen Benchmarks für gleiche Nutzergruppen zusammen zu stellen. Benchmarks bieten eine ganzheitliche Betrachtung aller Betriebskosten. Die Auswertung der Benchmarks erfolgt regelmäßig gemeinsam mit den Nutzern mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Kostenreduzierung ausfindig zu machen. Hierzu gehört beispielsweise, der Einbau von Zähleinrichtungen für Medien, um den Verbrauch nutzerbezogen zu ermitteln und abzurechnen (bisher Umlage nach m²-Schlüssel). Der Fuhrpark des BLB ist seit 2012 EMAS III zertifiziert. Seither werden die Verbrauchs- und Emissio- nenwerte für jedes Fahrzeug auf der Grundlage der Herstellerangaben erfasst. Durch einen neutralen Umweltgutachter wird jährlich eine aktuelle Umwelterklärung erstellt. Dort wird u.a. unter Beachtung der Gesamtlaufleistung aller Fahrzeuge der durchschnittliche Emission-Ausstoß pro Fahrzeug ermittelt. Es wird geprüft, ob die gestellten Ziele erreicht wurden. Zukünftig wird im Fuhr- park für alle Fahrzeuge ein Nachweis der Energieeffizienzklassen nach der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung mit der Möglichkeit der Reporterstellung ermöglicht. Frage 9: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die vom Landesrechnungshof kritisierte, mangelhafte Umsetzung des Gebäudemanagements zu verbessern? zu Frage 9: Durch den LRH wurde in 2013 das Energiemanagement geprüft, welches ein Bestandteil des Gebäu- demanagements ist. Im Ergebnis der Evaluierung des BLB wurde eine Neustrukturierung zum 01.01.2014 durchgeführt. Die Neustrukturierung umfasst sowohl den Geschäftsbereich Facilitymanagement als auch den Geschäftsbereich Baumanagement. Im Rahmen der Neustrukturierung wurde auch das Energiemanagement neu aufgestellt. In jedem der 4 Servicebereiche wurden 2 Stellen für das Energiemanagement definiert. Für die personelle Absicherung der Stellen sind dem BLB 3 Nachwuchsstellen zur externen Besetzung zur Verfügung gestellt worden. Zur Zeit führt der BLB das Auswahlverfahren für diese 3 Energiemanager durch. Frage 10: Welche messbaren Ergebnisse können die Landesbehörden bei der Reduzierung ihrer Treib- hausgasemissionen vorweisen und wo sind diese für den interessierten Bürger veröffentlicht? zu Frage 10: Eine aktuelle Analyse zu den zu erwartenden CO2 -Emissionen im Ergebnis der erfolgten Ökostrom- Ausschreibung wurde unter folgenden Prämissen durchgeführt: Berechnungsgrundlage: Die durch konventionellen Strom bzw. Graustrom verursachten CO2 -Emissionen betragen gemäß festgelegtem Emissionsfaktor des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2012 anrechenbare 576 g CO2/kWh. Der Emissionsfaktor Ökostrom wird hier mit einem Referenzwert von 50 g CO 2/kWh angesetzt. Erklärung zum Ökostrom-CO2-Emissionsfaktor:",
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"content": "Die geringsten CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung weisen Offshore-Windparks, Onshore- Windparks, Solarstrom aus Spanien und Wasserkraftwerke mit einer Bandbreite von 9 bis 68 g CO 2/ kWh aus; die in Deutschland häufig verwendeten multikristallinen Solarzellen der Photovoltaikanlagen verursachen durch ihre Herstellung mit 101 g CO2 /kWh Strom vergleichsweise hohe anrechenbare CO2-Emissionen. Für die Berechnung der CO2 -Emissionen der Landesliegenschaften wurde der im Rahmen der Ausschreibung ermittelte Strombedarf über alle 4 Lose verwendet. Die geforderte Zusammensetzung des Strommix des Landes Brandenburg bis Ende 2013 bestand aus 50 % Ökostrom und 50 % konventionellem Strom. Durch die Belieferung der Abnahmestellen mit 100 % Ökostrom seit Januar 2014 ist folgende Tendenz bei den CO2 –Emissionen (t/a) festzustellen: Strombedarf Landesliegenschaften: 116 Mio. kWh Jahr CO2 –Emissionen bis 2013 36.308 t/a ab 2014 5.800 t/a Damit ist eine Einsparung von ca. 30.508 t CO2 –Emissionen pro Jahr zu erwarten. Im Intranet der Verwaltungen des Landes Brandenburg (bb-intern) hat der BLB die Ergebnisse der Ökostromausschreibung veröffentlicht. Weiterhin wurde vom BLB eine Pressemitteilung zur Umstellung auf 100 Prozent Ökostrom veröffentlicht, die eine starke Verbreitung fand. Im Newsletter der Europäischen Kommission (GPP News Alert - Issue no. 37 Dezember 2013) wurde die Stromausschreibung des BLB als Vorbildfunktion über Brandenburg hinaus publik gemacht. Frage 11: Wie hat sich der Stromverbrauch der Landesbehörden seit 2005 entwickelt? zu Frage 11: Für den Zeitraum 2005 bis 2007 liegen keine auswertbaren Ergebnisse zum Stromverbrauch der Lan- desbehörden im BLB vor. Der BLB hat sich die energetischen Ziele des Landes Brandenburg aus der Energiestrategie 2030 zu Eigen gemacht und vor diesem Hintergrund eine Analyse des Gebäudebestandes im wirtschaftlichen Eigentum vorgenommen. Bei der Analyse wurde analog zur Energiestrategie 2030 des Landes Bran- denburg das Jahr 2007 als Bezugsjahr festgelegt. Bezogen auf das Jahr 2007 hat sich der Stromverbrauch in den Gebäuden im wirtschaftlichen Eigentum um 15,7 % erhöht, während der Wärmeverbrauch um 6,5 % zurückgegangen ist. Die Ursachen für den erhöhten Strombedarf ergeben sich im Wesentlichen in der zunehmenden Tech- nisierung der Büros, die vom BLB im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung nur teilweise zu beeinflus- sen sind. Frage 12: Welche Ursachen hat der gegenüber den Prognosen um 50 Prozent erhöhte Stromverbrauch des neu- en Landtagsgebäudes?",
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"content": "zu Frage 12: Die Landesregierung hat bei dem im Jahr 2006 begonnenen Verfahren zum Neubau des Landtagsge- bäudes hohen Wert auf die Energieeffizienz des Gebäudes gelegt. Die 2008 präzisierte Vergabeunter- lage für den Landtagsneubau beinhaltete – ausgehend von der damaligen Rechtslage (EnEV 2007) – „den nach EnEV 2007 zulässigen Referenzwert des Jahres-Primärenergiebedarfs um mindestens 50 % zu unterschreiten.“ Mit der Abnahme des Gebäudes im September 2013 wurde dieser Standard, der über dem Standard der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden EnEV 2009 liegt, auch bestätigt. Was den Stromverbrauch im Landtagsgebäude anbetrifft, so liegen der Landesregierung keine Daten vor, die vermuten ließen, dass die 2009 vertraglich vereinbarte jährliche Verbrauchsmenge für Strom um 50% überstiegen werden könnte. Die seinerzeit im Projektvertrag mit der BAM vereinbarten Pauschalen für den Stromverbrauch beruhten auf einer Prognose, die sich aus den vertraglich vereinbarten stromverbrauchenden Anlagen sowie dem Nutzerverhalten ergab. Im Laufe der Baumaßnahme wurden aufgrund des technischen Fortschritts (die Vergabeunterlage stammt aus dem Jahr 2006), aber auch aufgrund von Nutzerwünschen teilweise umfangreiche zusätzli- che Leistungen vereinbart (z. B. im Bereich der Medientechnik, IT- und Gebäudetechnik). Der daraus resultierende Energieverbrauch konnte bei der Ermittlung des zu erwartenden Stromverbrauchs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der BAM noch nicht berücksichtigt werden, da diese damals noch nicht bekannt waren. Deshalb wird der tatsächliche Stromverbrauch gegenüber dem zum Ver- tragsabschluss prognostizierten Stromverbrauch höher sein Das Gebäude wird erst seit Anfang des Jahres 2014 betrieben und damit konnten auch noch keine be- lastbaren Werte über einen Jahresverbrauch ermittelt werden. Allerdings werden die zusätzlich beauf- tragten technischen Anlagen sowie die intensive Nutzung des Gebäudes zu erhöhten Stromverbräu- chen führen. So liegt die Anzahl der Veranstaltungen bzw. der Besucher im Landtag deutlich über den prognostizier- ten Werten, die im Vergabeverfahren zugrunde gelegt wurden. Auch der nunmehr umgesetzte größere Umfang an Öffentlichkeit im Ablauf von parlamentarischen Sitzungen, z.B. bei Ausschusssitzungen führt zu einer umfassenderen Berichterstattung und damit auch zu einer höheren Auslastung der Medien- technik. Da die Verhandlungen zu Nachträgen und Mehrkosten für Bauleistungen inklusive technischer Anlagen und den daraus resultierenden Folgen für die Verbrauchspauschalen noch nicht abgeschlossen sind, zahlt der Landtag derzeit nur die vertraglich vereinbarten Strompauschalen. Belastbare Daten über den tatsächlichen jährlichen Stromverbrauch bei voller Nutzung des Gebäudes werden erst im Frühjahr 2015 vorliegen. Dann werden auch die Verhandlungen zwischen der Landtags- verwaltung und dem Betreiber, der BAM, zur Anpassung der Energiepauschalen abgeschlossen sein. Frage 13: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Strombedarf des Gebäudes wieder auf den Prognosewert zu senken? zu Frage 13: Wie in Antwort auf Frage 12 erläutert, ist derzeit noch offen, in welcher Höhe der Prognosewert von 2009 überschritten werden wird. Der Prognosewert ergab sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der BAM aus einer Berechnung, die nicht alle Stromverbraucher enthält. Mögliche Erhöhungen re- sultieren demnach aus dem erweiterten Nutzerbedarf und nicht aus einer geringeren Effizienz. Insofern kann der Stromverbrauch nicht auf den Prognosewert abgesenkt werden, wenn alle Stromverbraucher versorgt werden sollen. Im Übrigen wird eine Pauschale zum Stromverbrauch zwischen der Landtags- verwaltung und dem Betreiber, der BAM, ausgehandelt werden. Der Betreiber garantiert diese ausge- handelten Pauschalen und ist daher dafür verantwortlich, dass er das Gebäude dementsprechend be-",
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"number": 8,
"content": "treibt. Darüber hinaus wurde der ÖPP-Partner nach § 42.3 des Projektvertrages zu einer ständigen Optimierung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere des Energieverbrauchs, der Nutzerbedarfsgerechtig- keit des Landtagsgebäudes und der Anlagen und Systeme verpflichtet. Insbesondere sollen Optimie- rungs- und Kosteneinsparungspotentiale im Bereich der Betriebskosten ermittelt und umgesetzt werden. Ein weiteres Optimierungsziel ist die Anpassung des Landtagsgebäudes und der technischen Gebäu- deausrüstung an die sich ändernden Betriebsbedingungen und Nutzeranforderungen (Nutzerbedarfsge- rechtigkeit, Minimieren von Ausfallzeiten, Verschleiß etc.).",
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