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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/6546 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2468 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/6469 Wortlaut der Kleinen Anfrage 2468 vom 03.07.2008 Baustellen auf BAB`s Mit dem Herannahen der Sommerferien für Berlin und Brandenburg sowie den angrenzen- den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt sind erhöhte Bauaktivitäten auf den Bundesautobahnen in Brandenburg festzustellen. Schwerpunkte bilden dabei der komplet- te Berliner Ring und die A 12 in Richtung Frankfurt/Oder. Mit Einrichtung dieser Baustellen ist, statistisch belegt, ein erhöhtes Unfallrisiko verbunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Baustellen gibt es derzeit auf den BAB ´s im Land Brandenburg? 2. Wie viel von diesen BAB-Baustellen (aus 1.) werden vor Beginn des Sommerferien- verkehrs im Land Brandenburg beräumt sein? 3. Wie viel und welche Baustellen der BAB´s im Land Brandenburg werden über die Sommerferienzeit Bestand haben? 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, dass sich unmittelbar vor Ferienbeginn die Baustellen auf den BAB ´s durch das Land Brandenburg so häufen? 5. Welchen Einfluss kann und wird die Landesregierung auf die bauausführenden Un- ternehmen bzw. auf deren Auftraggeber ausüben, um die Hauptarbeit an diesen Baustellen in die verkehrsschwächeren Zeiten (z.B. Nachtstunden) zu legen? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Auftraggeber von Arbeiten an der BAB zu beeinflussen, um großflächige Fahrbahnsperrungen bei BAB-Arbeiten nicht unmittelbar vor Ferienbeginn zuzulassen? Datum des Eingangs: 24.07.2008 / Ausgegeben: 29.07.2008",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Baustellen gibt es derzeit auf den BAB´s im Land Brandenburg? Zu Frage 1: Mit Stand vom 10.7.2008 befanden sich 19 Baumaßnahmen im Zuge von Bun- desautobahnen (BAB) in der Ausführung. Frage 2: Wie viel von diesen BAB-Baustellen (aus 1.) werden vor Beginn des Sommerferi- enverkehrs im Land Brandenburg beräumt sein? Zu Frage 2: Von den vorgenannten Baumaßnahmen wurden 6 Baustellen bis zum Beginn der Sommerferien Berlin/Brandenburg beräumt. Frage 3: Wie viel und welche Baustellen der BAB´s im Land Brandenburg werden über die Sommerferienzeit Bestand haben? Zu Frage 3: 13 Baustellen werden während der Sommerferienzeit Bestand haben. Dies be- trifft folgende Baumaßnahmen: Baumaßnahmen ohne Fahrstreifenreduzierung A 10 AD Nuthetal Um- und Ausbau Fahrbahnsanierung (Fahrtrichtung Nu- A 10 km 71 - 73 thetal 2 Fahrstreifen, Gegenrichtung ohne Fahrstreifenreduzierung) A 10 km 169 – 180 Deckschichterneuerung km 30 – 31, BW A 11 Ersatzneubau Brücke 14-2 A 11 km 71 – 73 Böschungssanierung A 13 km 19 – 20 Neubau Lärmschutzwand A 13 km 64 – 70 Deckschichterneuerung km 85 – 90, BW A 13 Ersatzneubau Brücke 28 A 15 km 52 – 54 Böschungssanierung A 24 km 169, BW 11 Kappeninstandsetzung Brücke A 113 km 6, BW 1Ü3 Neubau Brücke Baumaßnahmen mit Fahrstreifenreduzierung A 10 Km 141, BW 73 Ersatzneubau Brücke A 12 Km 17 – 23 Ausbau Zusätzlich wird auf der A 10 zwischen zwischen der AS Michendorf und dem AD Potsdam (km 92 - 97) für die Dauer von 2 Wochen in der Ferienzeit eine Deckschichterneuerung durchgeführt, bei der in Richtung AD Potsdam nur zwei der drei Fahrstreifen für den Ver- kehr zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist zwingend erforderlich, da die Fahrbahn- schäden derzeit eine Verkehrsbehinderung mit Geschwindigkeitsreduzierung darstellen.",
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"content": "Frage 4: Welche Gründe sieht die Landesregierung, dass sich unmittelbar vor Ferienbe- ginn die Baustellen auf den BAB´s durch das Land Brandenburg so häufen? Zu Frage 4: Im Jahr 2008 sollen 46 Baumaßnahmen an BAB zur Ausführung kommen. Bis zum Ferienbeginn in Berlin/Brandenburg hat der Landesbetrieb Straßenwesen ca. drei Viertel dieser Maßnahmen fertig gestellt. Eine Häufung von Baustellen ist nicht zu verzeichnen. Die zeitliche Staffelung von Baustel- len basiert vielmehr auf einer bewussten Prioritätensetzung des Landesbetriebes Straßen- wesen, damit verkehrswirksame Streckenabschnitte für eine längere Zeit baustellenfrei zur Verfügung stehen. Damit Bauarbeiten nicht überwiegend in bautechnisch ungünstigen Zeiten stattfinden und eine dauerhaft hohe Qualität der Straßen- und Brückenbauwerke gewährleistet werden kann, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) die bisher starren Vorgaben von Ausschlusszeiten für Bauarbeiten aufgehoben. Baumaßnah- men werden vorzugsweise in der wärmeren Jahreszeit ausgeführt und sind grundsätzlich auch in den Hauptreisezeiten möglich. Frage 5: Welchen Einfluss kann und wird die Landesregierung auf die bauausführenden Unternehmen bzw. auf deren Auftraggeber ausüben, um die Hauptarbeit an diesen Bau- stellen in die verkehrsschwächeren Zeiten (z.B. Nachtstunden) zu legen? Zu Frage 5: Baulastträger der Autobahnen ist der Bund. Das BMVBS hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 4/2008 Vorgaben zur Bauzeitverkürzung erlassen. Diese haben die Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes zu beachten. Danach werden Baustellen längerer Dauer grundsätzlich als verlängerte Tagesschichten unter Ausnutzung des Tageslichtes und Einbeziehung des Samstages (Baubetriebsform BF 2) geplant. Besonders verkehrsbehindernde Maßnahmen (z. B. Aufbau der Einrichtun- gen zur Verkehrssicherung) werden jedoch in den verkehrsarmen Zeiten vorgesehen. Eine Verlagerung der Hauptarbeiten an diesen BAB-Baustellen in die verkehrsschwäche- ren Zeiten (z. B. Nachtstunden) entspricht nicht dem Regelfall. Dies ist u. a. in den erhebli- chen Mehrkosten begründet. Nur in besonders kritischen Streckenabschnitten, wie z. B. im Bereich des Autobahndreiecks Nuthetal (A 10), kommt auch Nacht- sowie Sonn- und Fei- ertagsarbeit in Betracht. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Auftraggeber von Arbeiten an der BAB zu beeinflussen, um großflächige Fahrbahnsperrungen bei BAB-Arbeiten nicht unmittelbar vor Ferienbeginn zuzulassen? Zu Frage 6: Das Land Brandenburg als Auftragsverwaltung des Bundes setzt konsequent die Vorgaben des BMVBS bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahmen um (vgl. Antworten zu Fragen 4 und 5). Weiter gehende Möglichkeiten bestehen nicht.",
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