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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/4288 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1609 des Abgeordneten Peer Jürgens Fraktion der Linkspartei.PDS Drucksache 4/4140 Berufungsverfahren Die Neubesetzung von Lehrstühlen wird durch ein komplexes Verfahren geregelt, an dem es eine Vielzahl von Beteiligten gibt. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 864 (Drs. 4/2255) ergeben sich noch einige Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) die Ausschreibung für einen Lehrstuhl nicht genehmigt worden? Welche Gründe gab es dafür? 2. In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 durch das MWFK eine Liste der Berufungsvorschläge abgelehnt worden? Welche Gründe gab es dafür? 3. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004-2006 durch das MWFK Nicht- bewerberinnen und Nichtbewerber berufen? Welche Gründe gab es dafür? In- wieweit wurden die Hochschulen in solchen Fällen einbezogen? 4. In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 das MWFK von der Liste der Berufungsvorschläge abgewichen? Welche Gründe gab es dafür? Inwiefern wurden die Hochschulen in solchen Fällen einbezogen? 5. In wie vielen Fällen wurde ein Lehrstuhl für die Dauer des Berufungsverfah- rens vertreten? Wird in solchen Fällen für den gesamten Zeitraum des Beru- fungsverfahrens vertreten? 6. Wie lange dauern Berufungsverfahren (vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zur Ernennung) in der Regel in Brandenburg? Welches sind maximale und mi- nimale Zeiträume? 7. Wie lange ist in der Regel in Brandenburg der Zeitraum von der Ruferteilung bis zur Ernennung? Welches sind maximale und minimale Zeiträume? Datum des Eingangs: 09.03.2007 / Ausgegeben: 14.03.2007",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 durch das Ministerium für Wissen- schaft, Forschung und Kultur (MWFK) die Ausschreibung für einen Lehrstuhl nicht genehmigt worden? Welche Gründe gab es dafür? zu Frage 1: Ausschreibungen von Professuren sind durch das MWFK nicht zu genehmigen, son- dern dem Ministerium vor der Veröffentlichung anzuzeigen. Im angefragten Zeitraum 2004-2006 gibt es demnach keinen Fall, in dem die Ausschreibung einer Professur durch das MWFK nicht genehmigt wurde. Das MWFK prüft allerdings, ob in rechts-, dienst- oder fachaufsichtlicher Hinsicht Be- denken bezüglich des Ausschreibungstextes bestehen. Im Einzelfall kann dies zur Modifizierung des Ausschreibungstextes durch die Hochschule führen. Frage 2: In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 durch das MWFK eine Liste der Be- rufungsvorschläge abgelehnt worden? Welche Gründe gab es dafür? zu Frage 2: Im angefragten Zeitraum ist der Fall, dass die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in einem Berufungsverfahren keine von der Hochschule vorgeschlagene Bewerberin oder keinen von der Hochschule vorgeschlagenen Bewerber berufen hat, nicht eingetreten. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004-2006 durch das MWFK Nichtbewer- berinnen und Nichtbewerber berufen? Welche Gründe gab es dafür? Inwieweit wur- den die Hochschulen in solchen Fällen einbezogen? zu Frage 3: Im angefragten Zeitraum wurden keine Nichtbewerberinnen oder Nichtbewerber be- rufen. Frage 4: In wie vielen Fällen ist in den Jahren 2004-2006 das MWFK von der Liste der Beru- fungsvorschläge abgewichen? Welche Gründe gab es dafür? Inwiefern wurden die Hochschulen in solchen Fällen einbezogen? zu Frage 4: Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist an die Rangfolge der im Berufungsvorschlag genannten Kandidaten nicht gebunden. Im angefragten Zeit- raum kam es in zwei Fällen zur Berufung eines nachrangig platzierten Kandidaten, da der davor platzierte Kandidat die Einstellungsvoraussetzungen gem. § 38 BbgHG nicht erfüllte. In beiden Fällen wurde die Hochschulleitung der betroffenen Hochschule vor Rufer- teilung an den Nächstplatzierten einbezogen. Seite 2 von 3",
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"content": "Frage 5: In wie vielen Fällen wurde ein Lehrstuhl für die Dauer des Berufungsverfahrens ver- treten? Wird in solchen Fällen für den gesamten Zeitraum des Berufungsverfahrens vertreten? zu Frage 5: Mit Erlass vom 25. Juli 2001 wurde die Entscheidung über die Professorenstellenver- tretung auf die Hochschulen übertragen. Im MWFK werden hierzu keine Daten erho- ben. Im Rahmen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit können kei- ne Fallzahlen vorgelegt werden. Frage 6: Wie lange dauern Berufungsverfahren (vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zur Er- nennung) in der Regel in Brandenburg? Welches sind maximale und minimale Zeiträume? zu Frage 6: Die im Jahr 2006 erfolgreich abgeschlossenen Berufungsverfahren dauerten im Durchschnitt 17 Monate von der Ausschreibung bis zur Ernennung, maximal 28 Mo- nate, minimal 11 Monate. Frage 7: Wie lange ist in der Regel in Brandenburg der Zeitraum von der Ruferteilung bis zur Ernennung? Welches sind maximale und minimale Zeiträume? zu Frage 7: Die im Jahr 2006 erfolgreich abgeschlossenen Berufungsverfahren dauerten im Durchschnitt 4,8 Monate von der Ruferteilung bis zur Ernennung, maximal 7 Monate, minimal 2 Monate. Bei den Fragen 6 und 7 ist zu berücksichtigen, dass die Zahlenangaben keinen hin- reichenden Aufschluss über die tatsächliche Dauer des Berufungsverfahrens an der Hochschule und im MWFK geben, da Berufungen in der Regel zum Beginn des je- weiligen Semesters erfolgen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass zeitliche Verzöge- rungen bei der Besetzung einer Professur unterschiedliche Ursachen haben können, wie z.B. die Klärung der Art des Dienstverhältnisses, Dauer der Berufungsverhand- lungen mit einzuräumenden Entscheidungsfristen, einzuhaltende Kündigungsfristen des Rufinhabers oder ressortübergreifende Abstimmungsvorgänge innerhalb der Landesregierung. Seite 3 von 3",
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