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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/4504 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1701 der Abgeordneten Birgit Fechner, Fraktion der DVU, Landtagsdrucksache 4/4330 Kindertagesstätten in öffentlichen Einrichtungen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1701 vom 27.03.2007: Das Thema „Kindertagesbetreuung“ spielt in der öffentlichen Debatte – vor dem Hintergrund der demo- graphischen Entwicklung – eine zunehmende Rolle. So will die Berliner Regierungskoalition unter Federführung der Bundesfamilienministerin von der Leyen die Zahl der Kinderkrippenplätze in Deutschland bis 2013 auf 750.000 erhöhen. Andererseits wurde gerade hier in Brandenburg die Kita-Betreuung durch deutliche Kürzungen und Än- derungen des Kita-Gesetzes eingeschränkt. In der Diskussion um Kinderkrippenplätze und Kindertagesstätten ist neuerdings auch die Forderung nach betrieblichen Kindertagesstätten bzw. Kindergärten bei öffentlichen Arbeitgebern. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei den Behörden des Landes – wie zumin- dest den größeren – Kommunen des Landes Brandenburg behördeneigene Kindertagesstätten einzurichten? 2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die unter 1. genannten Kinderta- gesstätten einzurichten bzw. finanziell zu unterhalten? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die unter 1. genannten Kindertagesstätten auch bei landeseigenen Betrieben bzw. Betrieben mit Landesbeteiligung einzurichten und finan- ziell zu fördern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfra- ge wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei den Behörden des Landes wie – zumindest den größeren – Kommunen des Landes Brandenburg behördeneigene Kindertagesstätten einzurichten? Datum des Eingangs: 24.04.2007 / Ausgegeben: 30.04.2007",
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"content": "2 Frage 2: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die unter 1. genannten Kindertagesstätten einzurichten bzw. finanziell zu unterhalten? Zu Frage 1 und 2: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, bei den Behörden des Landes behördeneigene Kitas einzurich- ten. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots zuständig sind, ihrer Aufgabe an den Standorten der Landesbehörden nicht nachkommen. Es liegen auch keine Informationen darüber vor, dass Kitas, die vorrangig für Kinder von Behördenmitarbeiterinnen und –mitarbeitern gedacht sind, von den Kom- munen geplant sind. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die unter 1. genannten Kindertagesstätten auch bei landeseigenen Betrieben bzw. Betrieben mit Landesbeteiligung einzurichten und finanziell zu fördern? Zu Frage 3: Die Förderung der Träger der Kindertagesstätten erfolgt nach dem Kita-G. Dessen Bestimmungen wä- ren auch in dem Fall anzuwenden, wenn landeseigene Betriebe oder Betriebe mit Landesbeteiligung eine Kindertagesstätte betreiben wollten. Eine darüber hinausgehende Landesförderung kommt nicht in Betracht.",
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