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            "content": "Landtag Brandenburg                                   Drucksache 4/4050 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1511 der Abgeordneten Carolin Steinmetzer-Mann Fraktion der Linkspartei.PDS Landtagsdrucksache 4/3750 Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.1511 vom 27.11.2006: Bei verschiedenen Tests auf Pestizide in Strauchbeeren und Gemüse aus deutscher Herkunft sollen nicht zugelassene Wirkstoffe nachgewiesen worden sein. Dabei fan- den sich nach Angaben Wirkstoffe die in Deutschland nicht zugelassen sind, andere waren es nur für andere Kulturen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit soll im Sommer 2005 bestätigt haben, dass schon länger Hin- weise über den Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1.     Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Handel und den Ein- satz nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe in Deutschland? 2.     Welche in Deutschland nicht zugelassenen Mittel bzw. Wirkstoffe werden nach Ihrer Kenntnis in Brandenburg in den Verkehr gebracht (Verkauf in Deutschland oder Importsendungen) und eingesetzt? In welchen Mengen er- folgt dies? Wer sind die Ihnen bekannten Inverkehrbringer? Wer sind Ihnen bekannte Verwender? Welche Kulturen /Regionen sind davon betroffen? 3.     Welche in Deutschland zugelassenen Mittel bzw. Wirkstoffe werden nach Ih- ren Kenntnissen in Kulturen in Brandenburg eingesetzt, für die diese nicht zu- gelassen sind? In welchen Mengen erfolgt dies? Wer sind die Ihnen be- kannten Inverkehrbringer? Wer sind Ihnen bekannte Verwender? Welche Kul- turen /Regionen sind davon betroffen? Welche Rolle spielt in diesem Zusam- menhang der Einsatz von ggf. noch bei den Anwendern gelagerten Mitteln, deren Zulassung abgelaufen ist, die jedoch weiterhin eingesetzt werden? Datum des Eingangs: 11.01.2007 / Ausgegeben: 16.01.2007",
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            "content": "4.     Welche Maßnahmen wurden in Brandenburg ergriffen, um den Einsatz nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe zu erkennen? 5.     In welchen Fällen konnten in den letzten vier Jahren im Rahmen der Lebens- mitteluntersuchungen in Brandenburg nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen werden? Wie häufig und in welchen Fällen wurden welche Sanktionen verhängt? 6.     Welche möglichen Gefahren für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie Anwenderinnen und Anwender gehen vom Einsatz dieser nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aus? a) bei der Anwendung b) bei der Lagerung und Entsorgung c) durch Rückstände in Lebensmitteln 7.     Welche Umweltgefahren/schäden sind mit diesen Anwendungen /Lagerungen verbunden? a) bzgl. Oberflächengewässern und Grundwasser b) bzgl. Böden c) bzgl. Nicht-Zielorganismen 8.     Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet bzw. werden vorge- schlagen, um den Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden zu unterbinden? Welche entsprechenden Maßnahmen sind geplant? Welche Maßnahmen sei- tens der Behörden des Landes sind Ihnen bekannt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Handel und den Einsatz nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe in Deutschland? zu Frage 1: Die Landesregierung wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über eine Greenpeacestudie zum illegalen Handel mit Pflan- zenschutzmitteln (PSM), die auch Grundlage für einen Beitrag in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ am 28. November 2006 war, informiert. Im Blickfeld der ZDF-Sendung stand besonders der Pflanzenschutzmittelhandel. Die Anwender von PSM sind je- doch ebenso betroffen, da auch illegal gehandelte PSM letztendlich zur Anwendung vorgesehen sind. Es wurden 27 PSM in Frankreich, 4 PSM in Luxemburg und 7 PSM in Deutschland an deutsche Käufer übergeben. Diese PSM besitzen keine Zulas- sung für Deutschland. Sie besaßen diese jedoch bis 06/2006 bzw. besitzen eine Zu- lassung in anderen EU-Staaten. Das PSM E 605 forte besitzt seit längerer Zeit keine EU-Zulassung mehr.",
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            "content": "Frage 2: Welche in Deutschland nicht zugelassenen Mittel bzw. Wirkstoffe werden nach Ihrer Kenntnis in Brandenburg in den Verkehr gebracht (Verkauf in Deutschland oder Im- portsendungen) und eingesetzt? In welchen Mengen erfolgt dies? Wer sind die Ih- nen bekannten Inverkehrbringer? Wer sind Ihnen bekannte Verwender? Welche Kul- turen /Regionen sind davon betroffen? zu Frage 2: Handel und Einsatz von PSM werden im Land Brandenburg durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung kontrolliert. Die Kontrol- len erfolgen entsprechend eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kon- trollprogramms. Sie schließen die Überwachung des Verkehrs mit PSM laut §§ 11, 20, 21, 22, 23, 31 Pflanzenschutzgesetz und § 3 Pflanzenschutzmittel-Verordnung ein. Im Rahmen dieser Kontrollen sind in den letzten Jahren im Land Brandenburg keine verbraucherschutzrelevanten Verstöße hinsichtlich des Inverkehrbringens nicht zugelassener PSM auffällig geworden. Es kann sich hier jedoch nur um Stichproben handeln. Verdeckter Handel mit illegalen PSM ist behördlicherseits schwierig aufzu- decken. Jedoch wurde in Brandenburg im Jahr 2005 bei einigen Handelseinrichtungen ein nicht korrekter Handel mit parallel importierten PSM nachgewiesen. Als Parallelim- porte bezeichnet man im Ausland produzierte Waren, die durch einen Händler auf den deutschen Markt eingeführt werden. Händler und Importeur waren nicht in der Lage, die Identität mit dem deutschen Referenzprodukt ausreichend nachzuweisen. Insgesamt 4 Handelseinrichtungen wurde das weitere Inverkehrbringen der zweifel- haften Parallelimporte aus Gründen des vorbeugenden Verbraucher-, Anwender- und Umweltschutzes untersagt. Diese Maßnahme zog Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg nach sich, die jeweils zu Gunsten der Behörde entschieden haben. Das Verkaufsverbot wurde aufrechterhalten. Anwendungskontrollen im Rahmen der Fachrechtskontrollen zum Pflanzenschutz- recht werden jährlich stichprobenartig in Betrieben der Landwirtschaft und des Gar- tenbaus durchgeführt. Dabei wurden im Jahr 2004 bei 34 Kontrollen keine Verstöße gegen Anwendungsverbote von PSM festgestellt. 2005 gab es bei 38 solcher Kon- trollen ebenfalls keine Beanstandungen. In 2006 gab es in drei Fällen Hinweise auf Verstöße gegen bestehende Anwendungsverbote. Diese betreffen die Anwendung des Herbizid-Wirkstoffs Lenacil in Erdbeeren- und Strauchbeerenobstkulturen (An- wendungsverbot seit 2001) sowie die Anwendung von Parathionmethyl (Handelsna- me: ME 605 Spritzpulver) in Apfelplantagen (Anwendungsverbot seit 2003). Gegen die Verantwortlichen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die in einem Fall bereits mit einem Bußgeld abgeschlossen wurden. Es handelt sich hierbei um Einzelfälle. Es ist zunächst nicht davon auszugehen, dass die betroffenen Betriebe sich die Präparate illegal besorgt haben, sondern eher davon, dass sich noch Rest- bestände der inzwischen nicht mehr zugelassenen PSM in den Betrieben befanden. Die Landesregierung besitzt keine Kenntnis darüber, dass insbesondere die in der Greenpeacestudie (siehe zu Frage 1) beschriebenen PSM auch in Brandenburg in Verkehr gebracht und eingesetzt wurden.",
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            "content": "Frage 3: Welche in Deutschland zugelassenen Mittel bzw. Wirkstoffe werden nach Ihren Kenntnissen in Kulturen in Brandenburg eingesetzt, für die diese nicht zugelassen sind? In welchen Mengen erfolgt dies? Wer sind die Ihnen bekannten Inverkehrbrin- ger? Wer sind Ihnen bekannte Verwender? Welche Kulturen /Regionen sind davon betroffen? zu Frage 3: Die Zulassungssituation von PSM ist in Deutschland sehr kompliziert und ständigen Veränderungen unterworfen. Trotz der umfassenden Informationen durch den Pflan- zenschutzdienst kann es vorkommen, dass Landwirte und Gärtner ein zugelassenes PSM in einer Kultur einsetzen, in der es nicht oder nicht mehr zugelassen oder ge- nehmigt ist. Dennoch ist die Zahl solcher Verstöße gegen die Indikationszulassung in Brandenburg nach Kenntnis des Pflanzenschutzdienstes gering. 2004 gab es in die- ser Hinsicht 9 Beanstandungen bei 113 Kontrollen, 2005 eine Beanstandung bei 76 Kontrollen. In 2006 ist bisher ein Fall bekannt. Die Frage nach den Inverkehrbringern der fraglichen PSM erübrigt sich an dieser Stelle, da diese zugelassen sind und entsprechend legal gehandelt werden dürfen. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden in Brandenburg ergriffen, um den Einsatz nicht zugel- assener Pestizidwirkstoffe zu erkennen? zu Frage 4: Es gibt seit mehreren Jahren ein abgestimmtes Bund-Länder-Kontrollprogramm, nach dem auch in Brandenburg gearbeitet wird (siehe zu Frage 2). 2006 wurden in Brandenburg beispielsweise Kontrollen in insgesamt 380 landwirtschaftlichen und gärtnerischen Unternehmen durchgeführt. Dazu kamen 40 Kontrollen in Handelsein- richtungen. Es wird darauf geachtet, dass alle relevanten Kontrolltatbestände nach Pflanzenschutzrecht abgedeckt werden. Besondere Aufmerksamkeit erhalten ver- schiedene auf Bundesebene abgestimmte Kontrollschwerpunkte wie das Monitoring bei Beerenobst oder die Kontrollen der Anwendungsbestimmungen von PSM zum Schutz von Oberflächengewässern. Frage 5: In welchen Fällen konnten in den letzten vier Jahren im Rahmen der Lebensmittelun- tersuchungen in Brandenburg nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen werden? Wie häufig und in welchen Fällen wurden welche Sanktionen verhängt? zu Frage 5: Folgende Ergebnisse wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung zu nicht zu- gelassenen PSM erlangt (Höchstmengenüberschreitungen an Rückständen von PSM; Wirkstoffe von PSM ohne Zulassung im Jahr 2006 in Deutschland): 2002 bei 2 Wirkstoffen Acephat                                Aprikosen aus Spanien Fenvalerat                             Grüner Tee aus China",
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            "content": "2003 bei 6 Wirkstoffen Acephat                              Aprikosen aus Spanien Triflumuron                          Nektarinen aus Italien Diazinon                             Satsumas aus Spanien Flufenoxonon                         Weintrauben aus Italien Bromid                               Rucola aus Italien Omethoat                             Sharon aus Israel 2004 bei 4 Wirkstoffen Endosulfan                           Bohnen aus Marokko Oxydemeton- Methyl                   Johannisbeeren aus Deutschland Tetraconazol                         Tafeltrauben aus der Türkei Methomyl                             Tafeltrauben aus Spanien 2005 keine Beanstandungen Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ist die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde. Die Landesoberbehörde ist das Lan- desamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die unteren Le- bensmittelüberwachungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit ih- ren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden sind eigenverantwortlich zuständig für die Sanktionierung von Verstößen, und es besteht hierzu keine Meldepflicht ge- genüber Behörden der Landesregierung. Es können daher keine Aussagen über durchgeführte Sanktionen getroffen werden. Frage 6: Welche möglichen Gefahren für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher, sowie Anwenderinnen und Anwender gehen vom Einsatz dieser nicht zugelas- senen Pflanzenschutzmitteln aus? a) bei der Anwendung b) bei der Lagerung und Entsorgung c) durch Rückstände in Lebensmitteln zu Frage 6: PSM können aus unterschiedlichen Gründen verboten werden, u.a. auch dann, wenn der bisherige Produzent / Vertreiber kein Interesse mehr an dem Mittel hat und nach dem Zeitablauf einer Zulassung keine Wiederzulassung beantragt. In diesem Fall wäre bis zum Ende des zweiten Jahres nach Zulassungsablauf noch eine Auf- brauchfrist für den Anwender gegeben, danach tritt automatisch ein Anwendungsver- bot ein. In anderen Fällen werden PSM tatsächlich wegen Bedenken hinsichtlich Ge- fährdung von Anwendern, Verbrauchern oder der Umwelt verboten. a)     Für Wirkstoffe wie Parathion / Parathionmethyl waren u.a. Bedenken wegen ihrer hohen akuten Toxizität (hier in erster Linie Anwenderschutz) Gründe für ein Verbot. Bei den zu Frage 2 genannten Verstößen gegen Anwendungsver- bote im Land Brandenburg ist wegen des Anwendungszeitpunktes mit keiner Gefährdung der Verbraucher zu rechnen.",
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            "content": "b)      Bei sachgerechter Lagerung / Entsorgung gehen keine Gefahren für Anwen- der und Verbraucher aus. c)      Über mögliche Gefahren durch die zu Frage 5 gemachten Angaben zu Höchstmengenüberschreitungen an Rückständen von PSM und deren Wirk- stoffen ohne Zulassung im Jahr 2006 in Deutschland können keine gesicher- ten Aussagen getroffen werden. Konkrete Angaben über Gesundheitsgefähr- dungen liegen der Landesregierung nicht vor. Rückstandshöchstmengen wer- den mit einem erhöhten Sicherheitszuschlag versehen, um aufgrund des vor- beugenden Verbraucherschutzes mögliche gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher möglichst ausschließen zu können. Frage 7: Welche Umweltgefahren/schäden sind mit diesen Anwendungen /Lagerungen ver- bunden? a) bzgl. Oberflächengewässern und Grundwasser b) bzgl. Böden c) bzgl. Nicht-Zielorganismen zu Frage 7: Inwiefern von verbotenen PSM Gefahren für die Umwelt ausgehen, ist stark vom ein- zelnen Mittel abhängig. Von der fachgerechten Lagerung verbotener PSM geht, ver- glichen mit zugelassenen PSM, keine erhöhte Umweltgefahr aus, sofern die Behält- nisse dicht verschlossen sind und die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz beachtet werden. Davon ausgehend, dass nunmehr verbotene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe wie Lenacil oder Parathionmethyl (siehe zu Frage 2) bis vor wenigen Jahren legal eingesetzt werden konnten und es sich wie beschrie- ben um einzelne Verstöße handelt, ist zu erwarten, dass die aus aktueller Anwen- dung resultierende Gefährdung der Umwelt eher als gering eingeschätzt wird. Frage 8: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet bzw. werden vorgeschla- gen, um den Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden zu unterbinden? Welche entsprechenden Maßnahmen sind geplant? Welche Maßnahmen seitens der Behör- den des Landes sind Ihnen bekannt? zu Frage 8: Es existiert, wie bereits angemerkt, ein umfassendes Programm an Fachrechtskon- trollen im Pflanzenschutz im Land Brandenburg. Bei Bekanntwerden von Problemen wird durch das Setzen entsprechender Kontrollschwerpunkte reagiert. Der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg wird bei der Planung der Kon- trollen für das kommende Jahr gezielt auf Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrollen sowie Anwendungskontrollen fokussieren. Weiterhin werden Anstrengungen unter- nommen, um die Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung zu verbessern, um ausgehend von den Ergebnissen der Lebensmitteluntersuchung gezielt Anhalts- punkte für die Überwachung der Primärproduktion zu erhalten.",
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