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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/9038 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3504 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 5/8840 Breitbandversorgung im Landkreis Dahme-Spreewald Wortlaut der Kleinen Anfrage 3504 vom 07.04.2014: Trotz der Ankündigung des damaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, die weißen Flecken auf der Internetkarte in ganz Brandenburg zu schließen, sind immer noch zahlreiche Orte nicht mit schnel- lem Internet versorgt. Davon betroffen ist auch der Landkreis Dahme-Spreewald, wo viele Bürger nach wie vor mit weniger als einem Megabit pro Sekunde auskommen müssen und somit viele Dienste und Anwendungen im Internet nicht nutzen können. In der letzten Mitteilung des Wirtschaftsministeriums zum Stand des Glasfaser-Konzeptes 2020 der Landesregierung war noch vermerkt, dass die Finanzie- rung des Konzepts für die Region Lausitz-Spreewald, zu der Dahme-Spreewald gehört, noch nicht gesi- chert sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen in Dahme-Spreewald verfügen derzeit über schnelles Internet (>= 6 Mbit/s), welche nicht? (Bitte aufschlüsseln nach Städten, Gemeinden, Ortsteilen, ggf. Straßenzügen) 2. Welche Kommunen in Dahme-Spreewald verfügten 2009 über schnelles Internet (>= 6 Mbit/s), welche nicht? (Bitte aufschlüsseln nach Städten, Gemeinden, Ortsteilen, ggf. Straßenzügen) 3. Wie hoch ist der Anteil der Einwohner in Dahme-Spreewald, die über schnelles Internet verfü- gen? 4. Wie viele Gewerbegebiete in Dahme-Spreewald sind derzeit mit mindestens 6 Mbit/s erschlos- sen? 5. Wie werden die Kommunen bisher beim Breitbandausbau unterstützt? 6. Was sieht das Breitbandkonzept Glasfaser 2020 für Dahme-Spreewald vor? 7. Wie lautet die Zeitschiene für die Umsetzung des Breitbandkonzepts Glasfaser 2020 Dahme- Spreewald? Wann beginnt die Ausschreibung? Wann erfolgt die Umsetzung? Bis wann muss die Leistung abgeschlossen und abgerechnet sein? Datum des Eingangs: 09.05.2014 / Ausgegeben:14.05.2014",
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"content": "8. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung nach den bisherigen Erfahrungen in den an- deren Planungsregionen für den Glasfaserausbau in Dahme-Spreewald? 9. Mit welchen Mitteln wird die Finanzierung abgesichert? Stehen noch ausreichend Mittel aus der EU-Förderperiode 2007-2013 dafür zur Verfügung? 10. Wann und wie werden die Kommunen beim Glasfaserausbau mit eingebunden? 11. In ländlichen Regionen gibt es häufig nur einen Anbieter am Markt, mitunter kostet ein Internet- anschluss 65 Euro pro Monat. Ist das nach Meinung der Landesregierung ein erschwinglicher Preis für Breitbanddienste? 12. Wie viel wird ein nach dem Breitbandkonzept Glasfaser 2020 geförderter Internetanschluss für einen Haushalt (mindestens 6 Mbit/s) kosten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kommunen in Dahme-Spreewald verfügen derzeit über schnelles Internet (>= 6 Mbit/s), welche nicht? (Bitte aufschlüsseln nach Städten, Gemeinden, Ortsteilen, ggf. Straßenzügen) Frage 2: Welche Kommunen in Dahme-Spreewald verfügten 2009 über schnelles Internet (>= 6 Mbit/s), welche nicht? (Bitte aufschlüsseln nach Städten, Gemeinden, Ortsteilen, ggf. Straßenzügen) Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der Einwohner in Dahme-Spreewald, die über schnelles Internet verfügen? Frage 4: Wie viele Gewerbegebiete in Dahme-Spreewald sind derzeit mit mindestens 6 Mbit/s erschlossen? zu den Fragen 1 – 4: Eine Übersicht zur Versorgungslage Einwohner und Gewerbegebiete in der Planungsregion Lausitz- Spreewald und damit auch im Landkreis Dahme-Spreewald gibt eine Karte auf S. 74 des Entwicklungs- konzeptes Brandenburg Glasfaser 2020 (Stand 2012). Das Entwicklungskonzept ist unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.brandenburg.de/media/bb1.a.2679.de/Abschlussbericht_Entwicklungskonzept_Glasfaser_20 20_kompl.pdf. Mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Breitbandin- ternetversorgung der Haushalte und Gewerbebetriebe zu verbessern. Die Glasfaserstrategie kon- zentriert sich dabei auf Standorte, die bis zu 6 Mbit/s im Download verfügen. Die o.g. Daten sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Regelausbauabfrage zu diesem Zweck durch den technischen Berater des MWE spezifiziert worden, um unterversorgte Gebiete kabelverzwei- gerscharf zu identifizieren. Die bereitgestellten Daten sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt. Des Weiteren gilt der vergaberechtliche Vertraulichkeitsgrundsatz, da das öffentliche Verfah- ren zur Vergabe der Fördermittel für die Planungsregion Lausitz-Spreewald noch nicht abgeschlossen ist.",
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"content": "Nach Abschluss der Maßnahme werden prinzipiell alle Orte der Planungsregion über eine Versorgung mit > 6 MBit/s verfügen. Darin enthalten sind: a. bereits bestehende Versorgungsgebiete mit > 6 MBit/s (gelten als versorgt) b. verbindlich angemeldeter Eigenausbau NGA-Netze von Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerken in den nächsten 3 Jahren c. geförderter Ausbau im Rahmen Breitbandprojekt Glasfaser 2020 Frage 5: Wie werden die Kommunen bisher beim Breitbandausbau unterstützt? zu Frage 5: Bisher sind die Kommunen im Land Brandenburg mit Mitteln aus den Programmen Gemeinschaftsauf- gabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" (GRW), Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" (GAK) sowie Konjunkturpaket II unterstützt worden. Frage 6: Was sieht das Breitbandkonzept Glasfaser 2020 für Dahme-Spreewald vor? zu Frage 6: Mit dem Entwicklungskonzept Glasfaser 2020 verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Breitbandinter- netversorgung der Haushalte und Gewerbebetriebe zu verbessern (s.o. Antwort zu Fragen 1 – 4). Die Förderung wird großflächig nach Planungsregionen ausgeschrieben, um dem „Rosinenpicken“ von Te- lekommunikationsunternehmen, die rein betriebswirtschaftlich entscheiden, beim Ausbau von Ortschaf- ten mit schnellem Internet entgegen zu wirken. Das Konzept wird mit Einsatz von Mittel aus dem Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Unternehmensförderung umgesetzt. Auf die Kommunen kommen keine finanziellen Beteiligungen zu. Standorte, die durch im Wettbewerb stehende Anbieter mit breitbandigem Internet wirtschaftlich erschlossen werden können, werden dem Markt über- lassen. Zuwendungszweck ist die Errichtung und der Betrieb von glasfaserbasierten NGA-Backhaul-Netzen. Die von den Zuwendungsempfängern errichteten NGA-Backhaul-Netze müssen hochbitratige Zufüh- rungsleistungen zu den Breitbandverteilerpunkten (Kabelverzweiger (KVz)) im Gigabitbereich ermögli- chen (FTTC-Ausbau). Die optische Infrastruktur der NGA-Backhaul-Netze wird somit sehr hohe Kapazi- täten und den offenen Zugang auf Vorleistungsebene ermöglichen. Die Breitbandverteilerpunkte (Ka- belverzweiger (KVz)) als Schnittstelle zwischen dem NGA-Backhaul-Netz und den Teilnehmeran- schlussleitungen mit Kupferkabeln werden so mit aktiver Technik ausgelegt, dass grundsätzlich Breit- bandanschlüsse für Endkunden mit einer asymmetrischen Übertragungsrate von mindestens 50 MBit/s möglich sind. Nach Abschluss der Maßnahme in den fünf Planungsregionen des Landes Brandenburg wird Ende 2015 in den Fördergebieten eine nahezu flächendeckende Netzabdeckung mit breitbandigen Internet nach NGA-Vorgabe (New Generation Access) zur Verfügung stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 7: Wie lautet die Zeitschiene für die Umsetzung des Breitbandkonzepts Glasfaser 2020 in Dahme- Spreewald? Wann beginnt die Ausschreibung? Wann erfolgt die Umsetzung? Bis wann muss die Leis- tung abgeschlossen und abgerechnet sein?",
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"content": "zu Frage 7: Der Landkreis Dahme-Spreewald ist Bestandteil der Planungsregion Lausitz-Spreewald. Für diese läuft derzeit das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren in Anlehnung an die EG VOL/A. Die Pla- nungsregion ist dazu in vier Lose aufgeteilt. In dem Verfahren wird je Los ein Zuwendungsempfänger ermittelt, der für den vorgegebenen Ausbau die geringste Zuwendung benötigt und sicherstellt, dass das geförderte Netz mindestens 7 Jahre betrieben wird. Er unterliegt weiteren Verpflichtungen aus zu- wendungsrechtlichen Vorgaben. Das Vergabeverfahren für die Planungsregion Lausitz-Spreewald soll im Juli 2014 mit der Zuschlagserteilung und dem Abschluss eines Zuwendungsvertrages je Los abge- schlossen werden. In dem Vergabeverfahren wird auch der Bauablaufplan verhandelt und dann vertrag- lich festgeschrieben. Endtermin für die Fertigstellung ist Dezember 2015. Frage 8: Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung nach den bisherigen Erfahrungen in den anderen Planungsregionen für den Glasfaserausbau in Dahme-Spreewald? zu Frage 8: Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des vergaberechtlichen Vertraulichkeits- grundsatzes können derzeit keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten gemacht werden. Frage 9: Mit welchen Mitteln wird die Finanzierung abgesichert? Stehen noch ausreichend Mittel aus der EU- Förderperiode 2007-2013 dafür zur Verfügung? zu Frage 9: Auch die gesamte Planungsregion Lausitz-Spreewald soll aus Mittel der EU-Förderperiode 2007-2013 finanziert werden. Eine abschließende Beantwortung kann aber erst auf der Grundlage endverhandelter Angebote nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen. Frage 10: Wann und wie werden die Kommunen beim Glasfaserausbau mit eingebunden? zu Frage 10: Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat funktionierende Strukturen zur Einbin- dung der Kommunen etabliert. So hat jeder Landkreis einen Breitbandbeauftragten ernannt. Die Breit- bandbeauftragten stehen in regelmäßigen Konsultation und Kontakten zur Landesregierung sowie als erster Ansprechpartner für die Kommunen. Darüber hinaus findet in regelmäßigen Konsultationen der Austausch zwischen den IHKs und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Frage 11: In ländlichen Regionen gibt es häufig nur einen Anbieter am Markt, mitunter kostet ein Internetan- schluss 65 Euro pro Monat. Ist das nach Meinung der Landesregierung ein erschwinglicher Preis für Breitbanddienste? Frage 12: Wie viel wird ein nach dem Breitbandkonzept Glasfaser 2020 geförderter Internetanschluss für einen Haushalt (mindestens 6 Mbit/s) kosten?",
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"content": "zu den Fragen 11 und 12: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung für Internetanschlüsse in Regionen, in denen es nur einen Anbieter gibt. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) kann nur bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung auf die Preis- gestaltung Einfluss nehmen. Die Landesregierung geht davon aus, dass in den Fördergebieten der Planungsregion Lausitz- Spreewald nach Abschluss der Maßnahme marktübliche Preise angeboten werden. Der Zuwendungs- empfänger wird zu einem mindestens 7-jährigen Betrieb des geförderten Netzes verpflichtet. Bestandteil der Vergabeverfahren sind entsprechende Betriebs-, Wartungs- und Vermarktungskonzepte. Der Zu- wendungsempfänger wird weiter dazu verpflichtet, das geförderte Netz allen interessierten Telekommu- nikationsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese davon Gebrauch machen und eigene Produkte anbieten, können Anschlussnehmer auch auf diese zurückgreifen. Die Vorleistungspreise für den Netzzugang müssen auf den durchschnittlichen Vorleistungspreisen beruhen, die in wettbewerbsin- tensiven Gebieten des Landes bzw. der europäischen Union für vergleichbare Zugangsleistungen gel- ten. Bei Konflikten über die Vorleistungspreise können die Preise unter Einbeziehung der BNetzA vor- gegeben werden. Durch diese Verpflichtung im Zuwendungsvertrag wird ausreichend Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt generiert.",
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