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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/9494 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3715 der Abgeordneten Barbara Richstein der CDU-Fraktion Drucksache 5/9440 Abstimmungsergebnisse bei Ranking-Sendungen im rbb Wortlaut der Kleinen Anfrage 3715 vom 20. August 2014: Laut Medienberichten gab es in den vergangenen Jahren zwei Mal Änderungen bei der Reihenfolge einer Zuschauerabstimmung bei Fernsehvotings des rbb. Die ausgestrahlte Reihenfolge bei den Sen- dungen soll nicht mit dem Abstimmungsverhalten der Zuschauer übereingestimmt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sendungen im Bereich des rbb gibt es derzeit, in denen Zuschauer-Umfragen zum Ein- satz kommen? 2. Wie werden die Rankings dort ermittelt? 3. Wie schützt sich der rbb vor Manipulationen, wie sie bereits vorgekommen sind? 4. Haben sich nach Bekanntwerden der Manipulationen Veränderungen ergeben? 5. Welche Konsequenzen hat der rbb nach Bekanntwerden der Veränderungen der Abstim- mungsergebnisse gezogen? 6. Wie schützt sich der rbb vor weiteren Manipulationen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung derartige, primär auf die Quote abzielende Sendeformate wie Ranking-Shows im Bereich der mit öffentlichen Mitteln finanzierten öffentlich-rechtlichen Sen- deanstalten wie dem rbb? 8. Inwiefern sieht die Landesregierung die manipulierten Sendungen vom Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten abgedeckt? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung In unserer dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe zu, die verfassungsrechtlich garantierte Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen und damit in besonderem Maße die Meinungsvielfalt im Rundfunk sicherzustellen. Ziel der Grundver- sorgung ist es, alle Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen die Möglichkeit zur Meinungsbildung zu allen wichtigen gesellschaftlichen Themen zu geben. Datum des Eingangs: 17.09.2014 / Ausgegeben: 22.09.2014",
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"content": "Ein Programm, das auf einen Kernbereich der politischen und gesellschaftlichen Informationsgrundver- sorgung beschränkt wäre, würde nicht die Anforderungen an Grundversorgung und Funktionsauftrag erfüllen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zielt der in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit vielmehr auf eine Ord- nung ab, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Brei- te und Vollständigkeit Ausdruck findet. Auch Unterhaltung gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nach § 3 des rbb-Staatsvertrages trägt der rbb durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei. Er stellt dabei sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamtheit seiner Angebote ausgewogen und angemessen Ausdruck findet. Seine Angebote dienen der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung und erfüllen den kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Unterhaltung soll einem öf- fentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Der Rundfunkrat überwacht nach § 11 des rbb- Staatsvertrages die Einhaltung dieses Auftrages. Der Rundfunk muss nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes staatsfern organisiert sein. Die- ser verfassungsrechtliche Grundsatz gewährleistet, dass Auswahl, Inhalt und Gestaltung des Pro- gramms Sache des Rundfunks bleiben. Es verbietet sich durch die staatliche Aufsicht jede inhaltliche Einflussnahme auf das Programm und damit die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten. Mitglieder des Rundfunkrates haben jedoch die Möglichkeit, in den jeweiligen Gremien ihre Kritik vorzubringen und die notwendigen Auskünfte und Informationen zu Sendungen des rbb, de- ren Zustandekommen und zu möglichen senderinternen Maßnahmen (z. B. Schutz vor Manipulationen) zu erhalten. Frage 1: Welche Sendungen im Bereich des rbb gibt es derzeit, in denen Zuschauer-Umfragen zum Einsatz kommen? Frage 2: Wie werden die Rankings dort ermittelt? Frage 3: Wie schützt sich der rbb vor Manipulationen, wie sie bereits vorgekommen sind? Frage 4: Haben sich nach Bekanntwerden der Manipulationen Veränderungen ergeben? Frage 5: Welche Konsequenzen hat der rbb nach Bekanntwerden der Veränderungen der Abstimmungsergeb- nisse gezogen? Frage 6: Wie schützt sich der rbb vor weiteren Manipulationen?",
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"content": "zu Frage 1 - 6: Die Landesregierung ist nicht dafür zuständig, Auskünfte und Informationen zu Sendungen des rbb, deren Zustandekommen und zu möglichen senderinternen Maßnahmen (z. B. Schutz vor Manipulatio- nen) zu geben. Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Frage 7: Wie beurteilt die Landesregierung derartige, primär auf die Quote abzielende Sendeformate wie Ran- king-Shows im Bereich der mit öffentlichen Mitteln finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie dem rbb? Frage 8: Inwiefern sieht die Landesregierung die manipulierten Sendungen vom Programmauftrag der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten abgedeckt? zu Frage 7 und 8: Der Landesregierung obliegt es auf Grund der Staatsferne des Rundfunks nicht, einzelne Sendeformate oder Sendungen des rbb zu beurteilen bzw. diese zu bewerten. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.",
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