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    "title": "Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schengen-Abkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen",
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    "outline": "- [I.Strafverfahrensrelevante Vorgänge](#page-1)\n  - [(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!)](#page-12)\n  - [III. Fragen zur Durchführung der Ermittlungsverfahren](#page-12)\n  - [V. Fragen zum Stand der Verfahren ](#page-16)\n  - [VII. Fragen zu sicherheitspolitischen Konsequenzen](#page-18)\n- [Vorbemerkung](#page-20)\n- [I. Strafverfahrensrelevante Vorgänge](#page-20)\n  - [Zu Frage 21:](#page-32)\n  - [(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!)](#page-32)\n  - [III. Fragen zur Durchführung der Ermittlungsverfahren](#page-33)\n  - [V. Fragen zum Stand der Verfahren ](#page-39)\n  - [VII. Fragen zu sicherheitspolitischen Konsequenzen](#page-43)\n",
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            "content": "Landtag Brandenburg                                                       Drucksache 4/7566 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 47 der Fraktion der DVU Drucksache 4/7167 Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schen- gen-Abkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 47 vom 22.01.2009: Der Wegfall der systematischen Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 – insbesondere an der Staatsgrenze zu Polen - mit dem Beitritt mehrerer mittel- und osteuropäischer Länder zum Schengenraum löste bei vielen Men- schen in der deutschen Bevölkerung Sicherheitsbedenken aus, so dass in der öffentlichen Diskussion die Be- fürchtung eines signifikanten Anstiegs bei der Kriminalität insbesondere auch im Land Brandenburg thematisiert wurde und wird. Im Schengenraum können seit dem Wegfall dieser Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 ca. 400 Mio. Men- schen ungehindert reisen. Damit wird einerseits die europäische Integration fortgeschrieben; andererseits sind da- mit nachhaltig neue Herausforderungen für die Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsorgane unter dem Aspekt einer – zumindest bei statistischer Betrachtungsweise potentiell gestiegenen - Gefahr der Begehung von Straftaten ver- bunden. Zur Feststellung, inwieweit das bestehende Niveau der öffentlichen Sicherheit im Land Brandenburg der mit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen verbundenen Sicherheitslage und den in sich soweit für Polizei und Staatsanwaltschaften ergebenden Anforderungen angepasst ist, ist es nach mittlerweile mehr als einem Jahr seit dem Beitritt von Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Estlands, Lettlands und Litauens von be- sonderem rechts-, insbesondere sicherheitspolitischem Interesse, die qualitative sowie zahlenmäßige Entwicklung materiell strafrechtlich relevanter Vorgänge sowie die zahlenmäßige Entwicklung strafverfahrensrechtlicher Vor- gänge bzw. den Strafverfolgungsbehörden bzw. den Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft bekannt gewordener strafrechtlich relevanter Tatsachen im Vergleich zu einem repräsentativen Zeitraum vor dem Wegfall der systema- tischen Grenzkontrollen zu den vorgenannten mittel- und osteuropäischen Ländern zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I.       Strafverfahrensrelevante Vorgänge 1.    In welchem Umfang wurden, bezogen auf den Zeitraum vom 21. Dezember 2007 bis zum 21. Dezember 2008 im Verhältnis zu dem Zeitraum vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 Anfangsverdachte im Hinblick auf die Begehung von Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und/oder Polizeidienststellen) herangetragen, und zwar a)   Strafanzeigen, b)   Strafanträge? Datum des Eingangs: 05.05.2009 / Ausgegeben: 07.05.2009",
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            "content": "(Bitte detaillierte Darlegung unter Benennung von absoluten und relativen Zahlen; bei den Strafanzeigen sollen insbesondere auch die aufgrund eigener Kontrolltätigkeit der Polizei oder im Rahmen sonstiger Gelegenheiten – insbesondere im Zusammenhang mit dem Tätigwerden von Behörden im Rahmen des polizeirechtlichen Aufga- benbereiches oder gelegentlich des Tätigwerdens im repressiven Bereich – entstandenen Anfangsverdachte im Sinne des § 160 Absatz 1, 2. Alt. StPO mit berücksichtigt werden!) 2.     Wie viele der in vorstehender Frage 1 genannten Strafanzeigen und/oder Strafanträge wurden, jeweils bezogen auf die in vorstehender Frage Nummer 1 genannten Vergleichszeiträume, bei Staatsanwaltschaften und/oder Polizeidienststellen a)    auf dem Gebiet welcher entlang der deutsch-polnischen Grenze gelegenen Landkrei- se im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt, b)    innerhalb der sonstigen Landkreise im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt? (Bitte detaillierte Darstellung, möglichst untergliedert nach Landkreisen sowie unter Benennung der einzelnen Be- hörden bzw. konkreten Dienststellen und differenziert nach den in Frage 1 genannten Zeiträumen!) 3.     Wie viele der vorstehend in Frage 1 genannten Anfangsverdachte (insbesondere Strafanzeigen und/oder Strafanträge) bezogen sich in den in vorstehender Frage 1 genannten jeweiligen Zeit- räumen vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 bzw. vom 21. Dezem- ber 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 auf Straftaten, deren mutmaßliche Täter ihren Wohnsitz in welchem der Staaten und/oder welche die Staatsangehörigkeit welcher der Staaten hatten, die am 21.12.2007 dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, und zwar aus a)    Polen, b)    Tschechien, c)    der Slowakei, d)    Ungarn, e)    Slowenien, f)    Estland g)    Lettland, h)    Litauen? (Bitte systematische Darstellung unter Zuordnung der Strafanzeigen und/oder Strafanträge zu dem in a) bis ein- schließlich h) genannten Kategorien, und zwar nach absoluten und relativen Zahlen, und zwar untergliedert nach den in der Frage genannten konkreten Zeiträumen!) II. Den Strafverfolgungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten im Stadium des Anfangsverdachtes be- kannt gewordene Straftaten 4. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mut- maßlichen Straftäter), bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Be- hörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem be- sonderen Teil des Strafgesetzbuches, Erster Abschnitt, dritter Teil (Gefährdung des demokra- tischen Rechtsstaates), und zwar nach 2",
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            "content": "i)   § 87 StGB (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken), j)   § 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) k)   § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicher- heitsorgane), l) § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), m) § 90 a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbolik), n) § 90 b StGB (verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei de- nen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. genannten Kategorien hin- sichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalität(en) des/der mutmaßlichen Täter!) 5. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die An- zeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter), im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dritter Abschnitt (Straftaten gegen ausländische Staaten), und zwar a) § 102 StGB (Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten), b) §103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten), c) § 104 StGB (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jewei- ligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei denen die einschlägi- gen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohn- sitzes und/oder der dort genannten Nationalität des/der mutmaßlichen Täter!) 6. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechster Ab- schnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt), und zwar nach a)   § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), b)   § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, c)   § 114 StGB (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen), d)   § 120 StGB (Gefangenenbefreiung), e)   § 121 StGB (Gefangenenmeuterei)? 3",
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            "content": "(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 7. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebe- nen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung), und zwar a)   § 123 StGB (Hausfriedensbruch), b)   § 124 StGB (Schwerer Hausfriedensbruch), c)   § 125 StGB (Landfriedensbruch) d)   § 125 a StGB (besonders schwerer Fall), e)   § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) f)   § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen), g)   § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) h)   § 130 StGB (Volksverhetzung), i)   § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), j)   § 131 StGB (Gewaltdarstellung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 8. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie je- weils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achter Abschnitt (Geld- und Wertzeichenfälschung), und zwar nach a)   § 146 StGB (Geldfälschung), b)   § 147 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld), c)   § 148 StGB (Wertzeichenfälschung), d)   § 149 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen), 4",
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            "content": "e)   § 152 a StGB (Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln), f)   § 152 b StGB (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken von Euroschecks)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 9. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebe- nen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbu- ches, Elfter Abschnitt (Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, und zwar nach a)         § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), b)         § 167 StGB (Störung der Religionsausübung), c)         § 167 a StGB (Störung einer Bestattungsfeier), d)         § 168 StGB (Störung der Totenruhe)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 10. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf die im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dreizehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung), und zwar nach 5",
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            "content": "a)   § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), b)   § 176 a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), c)   § 176 b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, d)   § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung), e)   § 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge), f)   § 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen), g)   § 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger), h)   § 180 a StGB (Ausbeutung von Prostituierten), i)   § 181 a StGB (Zuhälterei) j)   § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), k)   § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), l)   § 184 a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften), m)   § 184 b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften), n)   § 184 c StGB (Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste), o)   § 184 d StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), p)   § 184 e StGB (jungendgefährdende Prostitution)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 11. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzei- gen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechzehnter und Siebzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unver- sehrtheit), und zwar nach a)   §§ 211, 212 StGB (Mord), b)   § 212 StGB (Totschlag), c)   § 223 StGB (Körperverletzung), d)   §§ 224, 223 StGB (gefährliche Körperverletzung), e)   §§ 226, 223 StGB (schwere Körperverletzung), f)   § 227 in Verbindung mit §§ 223 – 226 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 6",
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            "content": "12. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzei- gen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit), und zwar nach a)     § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), b)     § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), c)     § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels) d)     § 234 StGB (Menschenraub), e)     § 234 a StGB (Verschleppung), f)     § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger), g)     § 236 StGB (Kinderhandel), h)     § 239 StGB (Freiheitsberaubung), i)     § 239 a StGB (erpresserischer Menschenraub), j)     § 239 b StGB (Geiselnahme), k)     § 240 StGB (Nötigung), l)     § 241 StGB (Bedrohung), m)     § 241 a StGB (politische Verdächtigung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 13. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung), und zwar nach a)  § 242 StGB (Diebstahl), b)  §§ 243,242 (besonders schwerer Fall des Diebstahls), c)  §§ 244,242 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdieb- stahl), d)  §§ 244 a in Verbindung mit §§ 242, 243 Absatz 1 Satz 2 bzw. in Verbindung mit §§ 244 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 StGB (schwerer Bandendiebstahl), e)  § 246 StGB (Unterschlagung), 7",
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            "content": "f)   § 248 a in Verbindung mit § 242 bzw. § 246 StGB (Diebstahl und Unterschlagung ge- ringwertiger Sachen, g)   § 248 b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. ge- nannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßli- chen Täter!) 14. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung), und zwar nach a)   § 249 StGB (Raub), b)   §§ 249, 250 StGB (schwerer Raub), c)   §§ 249, 250, 251 StGB (Raub mit Todesfolge), d)   § 252 StGB (räuberischer Diebstahl), e)   § 253 StGB (Erpressung), f)   §§ 253, 255 StGB (räuberische Erpressung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 15. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei), und zwar nach a)   § 257 StGB (Begünstigung), b)   § 259 StGB (Hehlerei), c)   §§ 259, 260 StGB (gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei), d)   §§ 259, 260 a StGB (gewerbsmäßige Bandenhehlerei), e)   § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)? 8",
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            "number": 9,
            "content": "(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 16. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue), und zwar nach a)   § 263 StGB (Betrug), b)   § 263 a StGB (Computerbetrug), c)   § 264 a StGB (Kapitalanlagebetrug), d)   § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch), e)   § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen), f)   § 265 b StGB (Kreditbetrug), g)   § 266 b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 17. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung), und zwar nach a)   § 267 StGB (Urkundenfälschung), b)   § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), c)   § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), d)   § 270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung), e)   § 271 StGB (mittelbare Falschbeurkundung), f)   § 273 StGB (Verändern von amtlichen Ausweisen), 9",
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            "content": "g)   § 274 StGB (Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung), h)   § 275 StGB (Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen), i)   § 276 StGB (Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen), j)   § 276 a StGB (Vorbereitung zur Fälschung von und/oder Verschaffen von falschen aufenthaltsrechtlichen Papieren, Fahrzeugpapieren), k)   § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 18. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Fünfundzwanzigster Abschnitt (Strafbarer Eigennutz), und zwar nach a)   § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels), b)   § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glückspiel), c)   § 292 StGB (Jagdwilderei), d)   § 293 StGB (Fischwilderei)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 19. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Achten Abschnitt des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), und zwar nach a)         § 84 AsylVfG (Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, b)         § 84 a AsylVfG (gewerbs- und bandenmäßige Verleitung der missbräuchlichen Asyl- antragstellung)? 10",
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            "content": "(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 20. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen gemäß § 9 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU-FreizügG/EU) unter dem Aspekt der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 FreizügG/EU? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 21. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, un- tergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Straf- verfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unterglie- dert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Auf- enthG), Kapitel 9, und zwar nach a)     § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern), b)     § 97 AufenthG (Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Ein- schleusen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 11",
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            "content": "21. a) Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unter- gliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mut- maßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behör- den zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Waffenge- setz, und zwar nach a) § 51 WaffG, b) § 52 WaffG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 21. b) Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, un- tergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Straf- verfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unterglie- dert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, und zwar nach a)   § 29 BtMG, b)   § 29 a BtMG, c)   § 30 BtMG, d)   § 30 a BtMG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) III. Fragen zur Durchführung der Ermittlungsverfahren 22. Wegen wie vieler der den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gegebenen oder sonst zur Kennt- nis gelangten Vorgänge im Sinne des vorstehenden Abschnittes I. Fragen 2 und 3 und des Ab- schnittes II. wurden durch die Staatsanwaltschaften und/oder deren Hilfsbeamte Ermittlungsver- fahren eingeleitet? 12",
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            "content": "23. In wie vielen dieser Fälle wurden welche förmlichen Inkulpationsakte und/oder sonstigen Ermitt- lungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt, insbesondere a)   Haftanordnung gemäß §§ 112 ff. StPO, b)   vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO, c)   Vernehmung(en)gemäß § 163 a StPO, d)   Identitätsfeststellung gemäß § 163 b StPO, e)   Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung gemäß § 163 c StPO, f)   Schleppnetzfahndung gemäß § 163 d StPO, g)   Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung gemäß § 163 e StPO, h)   längerfristige Observation gemäß § 163 f StPO, i)   körperliche Untersuchung gemäß § 81 a StPO, j)   erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81 b StPO, k)   DNA-Identitätsfeststellung gemäß § 819 StPO, l)   Beschlagnahme von Gegenständen gemäß §§ 94 ff. StPO, m)   Postbeschlagnahme gemäß § 99 StPO, n)   Telekommunikationsüberwachung nach §§ 100 a ff. StPO, o)   sonstige Maßnahmen zur Observation ohne Wissen des Betroffenen gemäß § 100 h StPO, p)   Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Mobilfunkendgeräte gemäß § 100 i StPO, q)   Durchsuchung gemäß § 102 StPO, r)   nächtliche Hausdurchsuchung gemäß § 104 StPO, s)   Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 108 StPO, t)   Durchsicht von Papieren gemäß § 110 StPO, u)   sonstige Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfol- gung gemäß § 131 bis einschließlich § 132 StPO und zwar welche genau? (Bitte detaillierte Darlegung unter Angabe von absoluten und/oder relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die und untergliedert nach den einzelnen - gemäß dem vorstehenden Abschnitt II. den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangten - Straftaten, bezogen auf die in Frage 1 genannten jeweilige Zeiträume vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 und vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007, eingegrenzt nach den in Abschnitt 1 Frage 3 genannten Kategorien!) 24. In wie vielen dieser Fälle, untergliedert nach den in dem vorstehenden Abschnitt II. genann- ten Delikten erfolgte a)    lediglich eine (erste) Beschuldigtenvernehmung gemäß § 136 StPO, b)    wurde nach Verfügung eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO) eine sofortige Ver- nehmung gemäß § 135 StPO durchgeführt, c)    wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden ein einfaches Auskunftsersuchen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 gestellt, d)    wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden wegen Gefahr in Verzug ein Auskunftsverlangen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 StPO gestellt? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, untergliedert nach den in Abschnitt II. ge- nannten Deliktsformen und jeweils bezogen auf die in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und tä- terbezogenen Kategorien!) 13",
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            "content": "25. In wie vielen dieser Fälle erfolgte der Einsatz verdeckter Ermittler gemäß § 110 a StPO? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genann- ten Straftaten, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 zeitlich sowie auf das dort genannte Täter- profil bezogenen Kategorien!) IV. Fragen zur Zuständigkeit bei sowie zur behörden- und/ oder grenzüberschreitenden Zusammenar- beit im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen 26. In wie vielen und in welchen dieser Fälle wurde das Landeskriminalamt als Hilfsbehörde der Staatsanwaltschaft tätig? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, jeweils untergliedert nach den in Abschnitt I genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, bezogen auf die einschlägigen in Abschnitt II. genann- ten Deliktsfelder!) 27. In wie vielen dieser Fälle a)  bestand für das jeweilige Ermittlungsverfahren eine Zuständigkeit des Generalbun- desanwaltes gemäß § 142 Absatz 1 Satz 1 GVG, b)  erfolgte durch den Generalbundesanwalt eine Übernahme des Ermittlungsverfah- rens gemäß § 142 a Absatz 1 Satz 2 GVG, c)  erfolgte aus welchen konkreten Gründen im Sinne des § 142 a Absatz 2 Ziffern 1 bis 2 bzw. Absatz 4 GVG eine (Wieder-) Abgabe des Verfahrens an welche Staatsanwaltschaft im Land Brandenburg, d)  unterblieb aus welchen konkreten Gründen nach Maßgabe von § 142 a Absatz 3 nach Durchführung der Ermittlungen im Stadium des Verfahrens nach § 142 a Ab- satz 2 Satz 1 GVG dessen (Wieder-) Abgabe durch den Generalbundesanwalt an die Staatsanwaltschaft(en) des Landes Brandenburg? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Ermittlungsverfahren, einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) 28. In wie vielen dieser Fälle erfolgte seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg ein Amtshilfeersuchen zur Durchführung der - in den vorstehenden Fragen 23 bis 25 genann- ten - Maßnahmen, und zwar an a)  die Bundespolizei, b)  das Bundeskriminalamt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, bei denen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Ermittlungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt wurden, jeweils einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) 29. In wie vielen dieser Fälle erfolgte im Zuge bzw. gelegentlich der staatsanwaltschaftlichen und/oder polizeilichen Ermittlungen eine internationale Amtshilfe seitens welcher konkreten Poli- zei- und/oder Ordnungsbehörden und/oder welche sonstige Form der Kooperation mit welchen konkreten Polizei- und/oder Ordnungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar aus 14",
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            "content": "a)   Polen, b)   Tschechien, c)   der Slowakei, d)   Ungarn, e)   Slowenien, f)   Estland, g)   Lettland, h)   Litauen bzw. i)   welchen konkreten anderen EU-Mitgliedstaaten? (Bitte detaillierte Darlegung bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen Ermittlungs- verfahren eingeleitet wurden, jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategori- en und unter Benennung der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage für die jeweilige Form der internationalen bzw. grenzüberschreitenden polizei- bzw. ordnungsbehördlichen Zusammenarbeit!) 30. In wie vielen dieser Fälle erfolgten die Ermittlungen in Kooperation mit a) der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO) („Interpol“), b) dem Europäischen Polizeiamt („Europol“) in Den Haag? (Bitte systematische Darstellung, untergliedert nach den im vorstehenden Abschnitt II. genannten einzelnen Fällen (bei Fragen a) und b) eingegrenzt auf Straftaten gemäß dem Abschnitt II., und zwar im Zusammenhang mit den im jeweiligen Arbeitsbereich von „Interpol“ und/oder „Europol“ liegenden Formen der grenzüberschreitenden bzw. internationalen Kriminalität), in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden sowie eingegrenzt nach den in Ab- schnitt I. Fragen 2 und 3 genannten - zeitlichen sowie täterbezogenen - Kategorien!) 31. In wie vielen dieser Fälle wurde bei welchen konkreten Staaten aufgrund der Initiative bzw. auf Betreiben welcher Justizbehörden des Landes Brandenburg a)   ein Internationaler Haftbefehl, verbunden mit einem Auslieferungsersuchen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erwirkt, b)   ein Europäischer Haftbefehl erwirkt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten, hier einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien!) 32. In wie vielen dieser Fälle a)   erfolgte eine Auslieferung des bzw. der mutmaßlichen Straftäter aus welchen konkre- ten Staaten an die Justizbehörden im Land Brandenburg, b)   wurde von welchen konkreten Staaten die Auslieferung aus welchen konkreten Grün- den verweigert, c)    ist die Auslieferung aus welchen Staaten aus welchen konkreten rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen gescheitert? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen, in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 ge- nannten - zeitlichen und täterbezogenen - Kategorien!) 15",
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            "content": "33. Inwieweit erkennt die Landesregierung aufgrund der - im Zusammenhang mit der (auf nationaler Ebene) behörden- und/oder (auf zwischenstaatlicher Ebene) grenzüberschreitenden bzw. inter- nationalen - Zusammenarbeit mit welchen konkreten in- oder ausländischen Polizei- und/oder Ordnungsbehörden – einschließlich der Auskunftsersuchen und/oder –verlangen gemäß der vorstehenden Fragen 24 c) und d) – welche konkreten Umsetzungsprobleme oder welchen sonstigen konkreten Optimierungsbedarf bei welchen konkreten Arten der Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung von Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Durchführung wel- cher konkreten Maßnahmen? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in- und ausländischen Behörden, unterglie- dert nach den jeweils einschlägigen Ermittlungsmaßnahmen und sonstigen Formen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden im Rahmen der Strafverfolgung bei den einzelnen in Abschnitt II. genannten und nach den zeitlichen und täterbezogenen Kategorien nach Abschnitt I. Fragen 2 und 3 eingegrenzten Fällen ; bei den For- men der internationalen Zusammenarbeit bitte nach Möglichkeit unter Benennung der – für die jeweilige Art der Behördenkooperation im Zuge bzw. im Rahmen der Strafverfolgung - einschlägigen nationalen und/oder suprana- tionalen Rechtsgrundlage!) V. Fragen zum Stand der Verfahren 34. In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, untergliedert nach den dort genannten ein- schlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitli- chen und täterbezogenen – Kategorien sind die Ermittlungen abgeschlossen, und zwar mit dem Ergebnis a)   einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Absatz 2 StPO, b)   einer Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen, und zwar aa) wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, bb) bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO, cc) durch Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153 b StPO, dd) in Form der Nichtverfolgung von Auslandstaten gemäß § 153 c StPO, ee) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei politischen Straftaten gemäß § 153 d StPO, ff) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei tätiger Reue gemäß § 153 e StPO, gg) wegen unwesentlicher Straftaten gemäß § 154 StPO und/oder hh) wegen Auslieferung an eine ausländische Regierung und/oder Landesverweisung gemäß § 154 b StPO, c)  der Anklageerhebung? (Bitte detaillierte Darstellung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, untergliedert nach den einzelnen Formen rechtlicher und/oder tatsächlicher Gründe für die Verfahrenseinstellung und/oder untergliedert nach den einzelnen Formen der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen, jeweils bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. ge- nannten Fälle von Straftaten, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, möglichst untergliedert nach den dort genannten einzelnen Delikten und jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) 16",
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            "content": "35. In wie vielen der in der vorstehenden Frage 34 c) genannten Fälle der Anklageerhebung a)    wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens aus welchen tatsächlichen und/oder recht- lichen Gründen gemäß § 204 StPO abgelehnt, b)    erfolgte eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO, c)    erfolgte eine Verfahrenseinstellung nach § 206 a StPO, und zwar wegen welcher konkreten Verfahrenshindernisse? (Bitte jeweils detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, möglichst untergliedert nach den wesentlichen rechtlichen und/oder tatsächlichen Gesichtspunkten!) 36. In wie vielen der in Frage 34 c) genannten Fälle kam es im Ergebnis der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung, und zwar mit dem Ergebnis a)   der Verhängung einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, b)   der Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, c)   der Verhängung einer Geldstrafe, d)   der Verhängung einer Nebenstrafe (zusätzlich zur Verhängung einer Hauptstrafe ge- mäß der vorstehenden Ziffern a) bis einschließlich c)), und zwar aa) in Form der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, bb) in Form der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, cc) in Form der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB, dd) unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 a StGB, ee) in Form der Anordnung der Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. StGB, ff) in Form der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen im Ergebnis des Strafverfahrens eine Verurteilung erfolgte, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) 37. In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, in denen ein Strafverfahren – zu- mindest im Stadium des Ermittlungsverfahrens – durchgeführt wurde, erfolgte nach Maßgabe der §§ 73 ff. StGB der Verfall und/oder die Einziehung von a)    Drogen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, b)    Waffen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz, c)    sonstigen – dem Verfall und/oder der Einziehung unterliegenden – Gegenständen und um welche Gegenstände handelte es sich dabei genau? 17",
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            "content": "VI. Fragen zur Methodik der Erfassung von Straftaten zum Zweck der Erkenntnisgewinnung 38. Für den Fall, dass der Landesregierung zu den vorstehenden Fragen gemäß den Abschnitten I. bis V. dieser Großen Anfrage keine und/oder unzureichende und/oder lückenhafte Erkenntnisse zur Verfügung stehen: a) Inwieweit weist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – insbesondere zu den im vorste- henden Abschnitt II. genannten Fällen, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien – inhaltliche bzw. sachli- che Defizite auf? b) Inwieweit bezog sich seit dem Beitritt der in Abschnitt I. Frage 3 genannten mittel- und osteuropäischen Länder zum Schengenabkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen die Methodenkritik innerhalb der zuständigen Ressorts in Bezug auf bzw. die ressortinterne Evaluation der Erhebung von Straftaten auf die jeweils in den Abschnitten I. bis V. genannten Fragen zum Zweck der Optimie- rung und/oder Ergänzung des vorhandenen Erkenntnisstandes? c) Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, die sich insofern ergebenden einzelnen Fragen in die Methodik der Erkenntnisgewinnung in Bezug auf die Kriminalitätsent- wicklung im Land Brandenburg, insbesondere im Rahmen der sachlichen und/oder statistischen Erhebungen zur Erstellung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, einzu- beziehen? d) Aus welchen aa) sachlichen, bb) rechtlichen, cc) politischen, dd) sonstigen Gründen und/oder Erwägungen sind diese Erhebungen bislang unterblieben bzw. ausgefallen? e) Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die Metho- de zur Erkenntnisgewinnung im Bereich der Kriminalitätsentwicklung im Land Bran- denburg den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. genannten Fra- gen anzupassen? (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf die in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. ge- nannten Fragenkomplexe und unter Einbeziehung sämtlicher tatsächlicher, rechtlicher sowie rechtspolitischer Kri- terien und/oder Erwägungen!) VII. Fragen zu sicherheitspolitischen Konsequenzen 39. Für den Fall, dass der Landesregierung zu den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. Er- kenntnisse vorliegen: a)    Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die poli- zeiliche Arbeit im Bereich der Gefahrenabwehr dem gewonnenen Erkenntnisstand anzupassen, und zwar in Bezug auf 18",
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            "content": "aa) polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen und besonderen Befugnisse gemäß Kapitel II. Abschnitt 1 (Allgemeine und Besondere Befugnisse) des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG), insbesondere im Hinblick auf aaa) Maßnahmen gemäß § 11 Absatz 3 und/oder § 11 Absatz 1 BbgPolG, bbb) Identitätsfeststellungen gemäß § 12 BbgPolG, ccc) erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 13 BbgPolG, ddd) die Prüfung von Berechtigungsscheinen gemäß § 14 BbgPolG, eee) Maßnahmen nach § 15 BbgPolG, fff) Maßnahmen nach § 16 BbgPolG, ggg) Maßnahmen nach § 16 a BbgPolG, hhh) Maßnahmen nach § 17 BbgPolG, iii) Maßnahmen nach § 21 BbgPolG, jjj) Maßnahmen nach § 22 BbgPolG, kkk) Maßnahmen nach § 23 BbgPolG; (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf einschlägige Einsatzkonzeptionen und/oder Verwaltungsab- kommen gemäß § 87 BbgPolG und/oder Verwaltungsvorschriften gemäß § 88 BbgPolG!) bb) Maßnahmen nach Kapitel II. Abschnitt 2 BbgPolG im Zusammenhang mit Datenerhebung und/oder -verarbeitung, insbesondere aaa) Datenerhebungen gemäß § 30 BbgPolG, bbb) Datenerhebungen gemäß § 31 BbgPolG, ccc) Datenerhebungen zur Eigensicherung des § 31 a BbgPolG, ddd) Datenerhebungen durch Observation gemäß § 32 BbgPolG, eee) Datenerhebungen gemäß § 33 BbgPolG, fff) Datenerhebungen gemäß § 33 a BbgPolG, ggg) Datenerhebungen gemäß § 33 b BbgPolG, hhh) Datenerhebungen gemäß § 34 BbgPolG , iii) Datenerhebungen gemäß § 35 BbgPolG, jjj) Datenspeicherung gemäß § 36 BbgPolG , kkk) anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung gemäß § 36 a BbgPolG; cc) in Bezug auf welche sonstigen notwendigen Maßnahmen und/oder Befugnisse gemäß § 10 Absatz 1 und/oder Absatz 2 BbgPolG? VIII. Fragen zur Fortentwicklung der Sicherheitspolitik im Land Brandenburg 40. Wie beurteilt die Landesregierung im Ergebnis der Beantwortung der Fragen gemäß den vorstehenden Ab- schnitten I. bis einschließlich VII. a)      die Kriminalitätshäufigkeit im Vergleich zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein, 19",
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            "content": "b)   die Kriminalitätsintensivität (Schwere der Vergehen und/oder Verbrechen unter dem Gesichtspunkt der kriminellen Energie, der zur Tatbegehung führenden Motivation, des Ausmaßes organisierter Formen der Verbrechensbegehung bzw. Bandenkriminalität) im Vergleich zu den in vorstehender Frage a) ge- nannten Bundesländern, c)   die Einsatzhäufigkeit der Ermittlungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten bei der Strafverfolgung, d)   die Effektivität der Arbeit der Polizeibehörden im Vergleich zu den Polizeibehörden in den in vorstehen- der Frage a) genannten Bundesländer im präventiven Bereich der Polizeiarbeit? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Deliktsformen sowie in Bezug auf die in den Abschnitten III., V. und VII. genannten repressiven sowie präventiven Handlungsformen, ausgehend von der Sicherheitslage gemäß den in Abschnitt 1 Fragen 1 und 2 genannten Vergleichszeiträumen und unter Bezugnah- me auf die – sowohl für den Bereich der Strafverfolgung wie für den Bereich der Gefahrenabwehr – einschlägigen Einsatzkonzeptionen!) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine bundeseinheitlich geführte Kriminalstatistik mit einem abge- stimmten Straftatenschlüsselsystem. Auswertungen auf Grundlage der PKS erfolgen grundsätzlich nur für ge- samte Kalenderjahre, in Ausnahmen auch für Halbjahre. Eine zu starke Detaillierung in der Auswertung (z. B. bis hinunter auf die Ebene einzelner Ämter) würde dazu führen, dass für eine Vielzahl von Delikten nur noch sehr wenige Einzelfälle zu verzeichnen wären, die im Hinblick auf die Beurteilung der Kriminalitätslage weder repräsentativ für die Entwicklung des jeweiligen Delikts noch wirklich vergleichbar mit den Werten anderer Be- reiche sind. Die Aussagekraft wird mithin durch eine stärkere Detaillierung nicht verbessert. Die in der Großen Anfrage Nummer 47 angeführten Straftaten basieren zum Teil auf einem sechsstelligen Straftatenschlüssel. Dieser wurde im Land Brandenburg im Jahr 2006 eingeführt. Teilweise sind deshalb in der Auswertung zu bestimmten Paragrafen des StGB bzw. zu Nebengesetzen nur für 2008 Angaben vorhan- den. Vorher sind diese Straftaten in einen übergeordneten Straftatenschlüssel eingegangen. Soweit es vom Justizressort erhobene Daten betrifft, beziehen sich diese – sofern nicht anders angegeben – ebenfalls auf gesamte Kalenderjahre. Soweit Daten nicht dem staatsanwaltschaftlichen Informationssystem MESTA entnommen worden sind, folgen sie der auf der Vereinbarung der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder basierenden einheitlichen Statistikerfassung. I. Strafverfahrensrelevante Vorgänge Frage 1: In welchem Umfang wurden, bezogen auf den Zeitraum vom 21. Dezember 2007 bis zum 21. Dezember 2008 im Verhältnis zu dem Zeitraum vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 Anfangsverdachte im Hinblick auf die Begehung von Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und/oder Poli- zeidienststellen) herangetragen, und zwar a)   Strafanzeigen, b)   Strafanträge? 20",
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            "content": "(Bitte detaillierte Darlegung unter Benennung von absoluten und relativen Zahlen; bei den Strafanzeigen sollen insbesondere auch die aufgrund eigener Kontrolltätigkeit der Polizei oder im Rahmen sonstiger Gelegenheiten – insbesondere im Zusammenhang mit dem Tätigwerden von Behörden im Rahmen des polizeirechtlichen Aufga- benbereiches oder gelegentlich des Tätigwerdens im repressiven Bereich – entstandenen Anfangsverdachte im Sinne des § 160 Absatz 1, 2. Alt. StPO mit berücksichtigt werden!) Zu Frage 1: Zur Beantwortung siehe Anlage 1. Frage 2: Wie viele der in vorstehender Frage 1 genannten Strafanzeigen und/oder Strafanträge wurden, jeweils bezogen auf die in vorstehender Frage Nummer 1 genannten Vergleichszeiträume, bei Staatsanwaltschaften und/oder Poli- zeidienststellen a)    auf dem Gebiet welcher entlang der deutsch-polnischen Grenze gelegenen Landkrei- se im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt, b)    innerhalb der sonstigen Landkreise im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt? (Bitte detaillierte Darstellung, möglichst untergliedert nach Landkreisen sowie unter Benennung der einzelnen Be- hörden bzw. konkreten Dienststellen und differenziert nach den in Frage 1 genannten Zeiträumen!) Zu Frage 2: Zur Beantwortung siehe Anlage 1. Frage 3: Wie viele der vorstehend in Frage 1 genannten Anfangsverdachte (insbesondere Strafanzeigen und/oder Strafan- träge) bezogen sich in den in vorstehender Frage 1 genannten jeweiligen Zeiträumen vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 bzw. vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 auf Straf- taten, deren mutmaßliche Täter ihren Wohnsitz in welchem der Staaten und/oder welche die Staatsangehörigkeit welcher der Staaten hatten, die am 21.12.2007 dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, und zwar aus a)    Polen, b)    Tschechien, c)    der Slowakei, d)    Ungarn, e)    Slowenien, f)    Estland g)    Lettland, h)    Litauen? (Bitte systematische Darstellung unter Zuordnung der Strafanzeigen und/oder Strafanträge zu dem in a) bis ein- schließlich h) genannten Kategorien, und zwar nach absoluten und relativen Zahlen, und zwar untergliedert nach den in der Frage genannten konkreten Zeiträumen!) Zu Frage 3: Zur Beantwortung siehe Anlage 1. 21",
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            "content": "II. Den Strafverfolgungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten im Stadium des Anfangsverdachtes be- kannt gewordene Straftaten Frage 4: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienst- stellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge ge- stellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Her- kunft der mutmaßlichen Straftäter), bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behör- den zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Erster Abschnitt, dritter Teil (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates), und zwar nach a)   § 87 StGB (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken), b)   § 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) c)   § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicher- heitsorgane), d)   § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), e)   § 90 a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbolik), f)   § 90 b StGB (verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei de- nen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. genannten Kategorien hin- sichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalität(en) des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 4: In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden dazu keine Straftaten registriert. Frage 5: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils be- zogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkrei- sen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils un- tergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftä- ter), im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dritter Abschnitt (Straftaten gegen ausländi- sche Staaten), und zwar a) § 102 StGB (Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten), b) §103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten), c) § 104 StGB (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten)? 22",
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            "content": "(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jewei- ligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei denen die einschlägi- gen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohn- sitzes und/oder der dort genannten Nationalität des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 5: In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden dazu keine Straftaten registriert. Frage 6: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbe- amten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt), und zwar nach a)   § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), b)   § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, c)   § 114 StGB (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen), d)   § 120 StGB (Gefangenenbefreiung), e)   § 121 StGB (Gefangenenmeuterei)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 6: Zur Beantwortung siehe Anlage 2. Frage 7: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mut- maßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung), und zwar a)  § 123 StGB (Hausfriedensbruch), b)  § 124 StGB (Schwerer Hausfriedensbruch), c)  § 125 StGB (Landfriedensbruch) 23",
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            "content": "d)   § 125 a StGB (besonders schwerer Fall), e)   § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) f)   § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen), g)   § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) h)   § 130 StGB (Volksverhetzung), i)   § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), j)   § 131 StGB (Gewaltdarstellung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 7: Zur Beantwortung siehe Anlage 3. Frage 8: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeige und/oder gestellten Strafanträ- ge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststel- len der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Her- kunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kennt- nis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achter Abschnitt (Geld- und Wertzeichenfälschung), und zwar nach a)   § 146 StGB (Geldfälschung), b)   § 147 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld), c)   § 148 StGB (Wertzeichenfälschung), d)   § 149 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen), e)   § 152 a StGB (Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln), f)   § 152 b StGB (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken von Euroschecks)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 8: Zur Beantwortung siehe Anlage 4. 24",
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            "content": "Frage 9: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbe- amten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Strafta- ten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Elfter Abschnitt (Strafta- ten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, und zwar nach a)         § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), b)         § 167 StGB (Störung der Religionsausübung), c)         § 167 a StGB (Störung einer Bestattungsfeier), d)         § 168 StGB (Störung der Totenruhe)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 9: Zur Beantwortung siehe Anlage 5. Frage 10: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf die im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Drei- zehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung), und zwar nach a)   § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), b)   § 176 a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), c)   § 176 b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, d)   § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung), e)   § 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge), f)   § 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen), g)   § 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger), h)   § 180 a StGB (Ausbeutung von Prostituierten), i)   § 181 a StGB (Zuhälterei) j)   § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), k)   § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), l)   § 184 a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften), m)   § 184 b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften), 25",
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            "content": "n)   § 184 c StGB (Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste), o)   § 184 d StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), p)   § 184 e StGB (jungendgefährdende Prostitution)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 10: Zur Beantwortung siehe Anlage 6. Frage 11: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils be- zogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkrei- sen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils un- tergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftä- ter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Strafta- ten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechzehnter und Sieb- zehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit), und zwar nach a)   §§ 211, 212 StGB (Mord), b)   § 212 StGB (Totschlag), c)   § 223 StGB (Körperverletzung), d)   §§ 224, 223 StGB (gefährliche Körperverletzung), e)   §§ 226, 223 StGB (schwere Körperverletzung), f)   § 227 in Verbindung mit §§ 223 – 226 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 11: Zur Beantwortung siehe Anlage 7. Frage 12: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils be- zogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkrei- sen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils un- 26",
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            "content": "tergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftä- ter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Strafta- ten bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit), und zwar nach a)     § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), b)     § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), c)     § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels) d)     § 234 StGB (Menschenraub), e)     § 234 a StGB (Verschleppung), f)     § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger), g)     § 236 StGB (Kinderhandel), h)     § 239 StGB (Freiheitsberaubung), i)     § 239 a StGB (erpresserischer Menschenraub), j)     § 239 b StGB (Geiselnahme), k)     § 240 StGB (Nötigung), l)     § 241 StGB (Bedrohung), m)     § 241 a StGB (politische Verdächtigung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 12: Zur Beantwortung siehe Anlage 8. Frage 13: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Neunzehn- ter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung), und zwar nach a)  § 242 StGB (Diebstahl), b)  §§ 243,242 (besonders schwerer Fall des Diebstahls), c)  §§ 244,242 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdieb- stahl), d)  §§ 244 a in Verbindung mit §§ 242, 243 Absatz 1 Satz 2 bzw. in Verbindung mit §§ 244 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 StGB (schwerer Bandendiebstahl), e)  § 246 StGB (Unterschlagung), f)  § 248 a in Verbindung mit § 242 bzw. § 246 StGB (Diebstahl und Unterschlagung ge- ringwertiger Sachen, g)  § 248 b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges)? 27",
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            "content": "(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. ge- nannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßli- chen Täter!) Zu Frage 13: Zur Beantwortung siehe Anlage 9. Frage 14: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zwanzigs- ter Abschnitt (Raub und Erpressung), und zwar nach a)   § 249 StGB (Raub), b)   §§ 249, 250 StGB (schwerer Raub), c)   §§ 249, 250, 251 StGB (Raub mit Todesfolge), d)   § 252 StGB (räuberischer Diebstahl), e)   § 253 StGB (Erpressung), f)   §§ 253, 255 StGB (räuberische Erpressung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) Zu Frage 14: Zur Beantwortung siehe Anlage 10. Frage 15: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Einund- zwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei), und zwar nach 28",
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            "content": "a)   § 257 StGB (Begünstigung), b)   § 259 StGB (Hehlerei), c)   §§ 259, 260 StGB (gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei), d)   §§ 259, 260 a StGB (gewerbsmäßige Bandenhehlerei), e)   § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 15: Zur Beantwortung siehe Anlage 11. Frage 16: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zweiund- zwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue), und zwar nach a)   § 263 StGB (Betrug), b)   § 263 a StGB (Computerbetrug), c)   § 264 a StGB (Kapitalanlagebetrug), d)   § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch), e)   § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen), f)   § 265 b StGB (Kreditbetrug), g)   § 266 b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 16: Zur Beantwortung siehe Anlage 12. Frage 17: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- 29",
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            "content": "beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dreiund- zwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung), und zwar nach a)   § 267 StGB (Urkundenfälschung), b)   § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), c)   § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), d)   § 270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung), e)   § 271 StGB (mittelbare Falschbeurkundung), f)   § 273 StGB (Verändern von amtlichen Ausweisen), g)   § 274 StGB (Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung), h)   § 275 StGB (Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen), i)   § 276 StGB (Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen), j)   § 276 a StGB (Vorbereitung zur Fälschung von und/oder Verschaffen von falschen aufenthaltsrechtlichen Papieren, Fahrzeugpapieren), k)   § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 17: Zur Beantwortung siehe Anlage 13. Frage 18: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Fünfund- zwanzigster Abschnitt (Strafbarer Eigennutz), und zwar nach a)   § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels), b)   § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glückspiel), c)   § 292 StGB (Jagdwilderei), d)   § 293 StGB (Fischwilderei)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 30",
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            "number": 31,
            "content": "genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 18: Zur Beantwortung siehe Anlage 14. Frage 19: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Achten Abschnitt des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), und zwar nach a) § 84 AsylVfG (Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, b) § 84 a AsylVfG (gewerbs- und bandenmäßige Verleitung der missbräuchlichen Asylantragstellung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 19: Zur Beantwortung siehe Anlage 15. Frage 20: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen gemäß § 9 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU-FreizügG/EU) unter dem Aspekt der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 FreizügG/EU? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 31",
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            "content": "Zu Frage 20: Zur Beantwortung siehe Anlage 16. Frage 21: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), Kapitel 9, und zwar nach a)       § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern), b)       § 97 AufenthG (Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 21: Zur Beantwortung siehe Anlage 17. Frage 21a: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Waffengesetz, und zwar nach a) § 51 WaffG, b) § 52 WaffG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 21a: Zur Beantwortung siehe Anlage 18. 32",
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            "content": "Frage 21b: Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genann- ten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, so- wie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaß- lichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gege- benen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, und zwar nach a)   § 29 BtMG, b)   § 29 a BtMG, c)   § 30 BtMG, d)   § 30 a BtMG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) Zu Frage 21b: Zur Beantwortung siehe Anlage 19. III. Fragen zur Durchführung der Ermittlungsverfahren Frage 22: Wegen wie vieler der den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gegebenen oder sonst zur Kenntnis gelangten Vor- gänge im Sinne des vorstehenden Abschnittes I. Fragen 2 und 3 und des Abschnittes II. wurden durch die Staats- anwaltschaften und/oder deren Hilfsbeamte Ermittlungsverfahren eingeleitet? Zu Frage 22: Folgende Ermittlungsverfahren wurden insgesamt eingeleitet: Staatsanwaltschaft        Cottbus          Frankfurt      Potsdam            Neuruppin       Gesamt (Oder) 2007                      41.954           59.650         58.189             34.806          194.599 2008                      37.373           52.162         54.224             33.353          177.112 Die Statistik weist lediglich die Gesamtzahl der im Kalenderjahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren aus. Die auf Strafanzeigen/Strafanträgen beruhenden Ermittlungsverfahren, auf die die Fragestellung unter Bezugnahme auf die Fragen 2 und 3 des Abschnittes I und den Abschnitt II abstellt, sind deshalb nicht darstellbar. 33",
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            "content": "Frage 23: In wie vielen dieser Fälle wurden welche förmlichen Inkulpationsakte und/oder sonstigen Ermittlungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt, insbesondere a)  Haftanordnung gemäß §§ 112 ff. StPO, b)  vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO, c)  Vernehmung(en)gemäß § 163 a StPO, d)  Identitätsfeststellung gemäß § 163 b StPO, e)  Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung gemäß § 163 c StPO, f)  Schleppnetzfahndung gemäß § 163 d StPO, g)  Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung gemäß § 163 e StPO, h)  längerfristige Observation gemäß § 163 f StPO, i)  körperliche Untersuchung gemäß § 81 a StPO, j)  erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81 b StPO, k)  DNA-Identitätsfeststellung gemäß § 819 StPO, l)  Beschlagnahme von Gegenständen gemäß §§ 94 ff. StPO, m)  Postbeschlagnahme gemäß § 99 StPO, n)  Telekommunikationsüberwachung nach §§ 100 a ff. StPO, o)  sonstige Maßnahmen zur Observation ohne Wissen des Betroffenen gemäß § 100 h StPO, p)  Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Mobilfunkendgeräte gemäß § 100 i StPO, q)  Durchsuchung gemäß § 102 StPO, r)  nächtliche Hausdurchsuchung gemäß § 104 StPO, s)  Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 108 StPO, t)  Durchsicht von Papieren gemäß § 110 StPO, u)  sonstige Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfol- gung gemäß § 131 bis einschließlich § 132 StPO und zwar welche genau? (Bitte detaillierte Darlegung unter Angabe von absoluten und/oder relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die und untergliedert nach den einzelnen - gemäß dem vorstehenden Abschnitt II. den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangten - Straftaten, bezogen auf die in Frage 1 genannten jeweilige Zeiträume vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 und vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007, eingegrenzt nach den in Abschnitt 1 Frage 3 genannten Kategorien!) Zu Frage 23: Zur Beantwortung siehe Anlage 20. Frage 24: In wie vielen dieser Fälle, untergliedert nach den in dem vorstehenden Abschnitt II. genannten Delikten erfolg- te a) lediglich eine (erste) Beschuldigtenvernehmung gemäß § 136 StPO, b)   wurde nach Verfügung eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO) eine sofortige Ver- nehmung gemäß § 135 StPO durchgeführt, c)   wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden ein einfaches Auskunftsersuchen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 gestellt, d)   wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden wegen Gefahr in Verzug ein Auskunftsverlangen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 StPO gestellt? 34",
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            "content": "(Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, untergliedert nach den in Abschnitt II. ge- nannten Deliktsformen und jeweils bezogen auf die in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und tä- terbezogenen Kategorien!) Zu Frage 24: Es wird davon ausgegangen, dass mit den Buchstaben c) und d) Auskunftsersuchen nach § 161 StPO gemeint sind. Die aufgeführten strafprozessualen Maßnahmen werden statistisch nicht gesondert erfasst, so dass hierzu keine Angaben möglich sind. Frage 25: In wie vielen dieser Fälle erfolgte der Einsatz verdeckter Ermittler gemäß § 110 a StPO? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genann- ten Straftaten, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 zeitlich sowie auf das dort genannte Täter- profil bezogenen Kategorien!) Zu Frage 25: Im benannten Zeitraum wurden keine Einsätze gemäß § 110a StPO durchgeführt, welche direkten Grenzbe- zug hatten oder sich gegen Tatverdächtige aus den genannten Ländern richteten. IV. Fragen zur Zuständigkeit bei sowie zur behörden- und/ oder grenzüberschreitenden Zusammenar- beit im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen Frage 26: In wie vielen und in welchen dieser Fälle wurde das Landeskriminalamt als Hilfsbehörde der Staatsanwalt- schaft tätig? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, jeweils untergliedert nach den in Abschnitt I genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, bezogen auf die einschlägigen in Abschnitt II. genann- ten Deliktsfelder!) Zu Frage 26: Der jeweilige Anteil von Straftaten, die durch das LKA Brandenburg bearbeitet wurde, ist in der Beantwortung der Fragen 1 bis 21b enthalten. Eine auf der Grundlage der PKS beruhende gesonderte statistische Ausweisung ist nicht möglich. Frage 27: In wie vielen dieser Fälle a)    bestand für das jeweilige Ermittlungsverfahren eine Zuständigkeit des Generalbun- desanwaltes gemäß § 142 Absatz 1 Satz 1 GVG, b)    erfolgte durch den Generalbundesanwalt eine Übernahme des Ermittlungsverfah- rens gemäß § 142 a Absatz 1 Satz 2 GVG, 35",
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            "content": "c)   erfolgte aus welchen konkreten Gründen im Sinne des § 142 a Absatz 2 Ziffern 1 bis 2 bzw. Absatz 4 GVG eine (Wieder-) Abgabe des Verfahrens an welche Staatsanwaltschaft im Land Brandenburg, d)   unterblieb aus welchen konkreten Gründen nach Maßgabe von § 142 a Absatz 3 nach Durchführung der Ermittlungen im Stadium des Verfahrens nach § 142 a Ab- satz 2 Satz 1 GVG dessen (Wieder-) Abgabe durch den Generalbundesanwalt an die Staatsanwaltschaft(en) des Landes Brandenburg? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Ermittlungsverfahren, einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) Zu Frage 27: Zu a) Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf eine Primärzuständigkeit des Generalbundesan- walts gemäß § 142a Absatz 1 Satz 1 GVG für Straftaten der in § 120 Absatz 1 und 2 GVG genannten Art im Land Brandenburg im Zeitraum vom 21. Dezember 2007 bis 21. Dezember 2008 bezieht. Über derartige in die originäre Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes fallende Verfahren liegen keine Erkenntnisse vor. Zu b) Vom Kompetenzbestimmungsrecht des Generalbundesanwalts gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften in Staatsschutzsachen gemäß § 142a GVG wurde nicht Gebrauch gemacht, d. h., es wurden in den genannten Zeiträumen keine Verfahren vom Generalbundesanwalt übernommen. Zu c) Eine (Rück-) Abgabe gemäß § 142a Abs. 2 Ziffern 1 und 2 bzw. Absatz 4 GVG erfolgte in den genannten Zeit- räumen nicht. Zu d) Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren, in denen der Generalbundesanwalt nach Maßgabe von § 142a Ab- satz 3 GVG von einer Abgabe an die hiesige Landesstaatsanwaltschaft abgesehen hat, liegen nicht vor. Frage 28: In wie vielen dieser Fälle erfolgte seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg ein Amtshilfeer- suchen zur Durchführung der - in den vorstehenden Fragen 23 bis 25 genannten - Maßnahmen, und zwar an a)   die Bundespolizei, b)   das Bundeskriminalamt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, bei denen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Ermittlungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt wurden, jeweils einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) Zu Frage 28: Hierzu werden keine Angaben vorgehalten. Frage 29: In wie vielen dieser Fälle erfolgte im Zuge bzw. gelegentlich der staatsanwaltschaftlichen und/oder polizeilichen Ermittlungen eine internationale Amtshilfe seitens welcher konkreten Polizei- und/oder Ordnungsbehörden und/oder welche sonstige Form der Kooperation mit welchen konkreten Polizei- und/oder Ordnungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar aus 36",
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            "content": "a)    Polen, b)    Tschechien, c)    der Slowakei, d)    Ungarn, e)    Slowenien, f)    Estland, g)    Lettland, h)    Litauen bzw. i)    welchen konkreten anderen EU-Mitgliedstaaten? (Bitte detaillierte Darlegung bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen Ermittlungs- verfahren eingeleitet wurden, jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategori- en und unter Benennung der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage für die jeweilige Form der internationalen bzw. grenzüberschreitenden polizei- bzw. ordnungsbehördlichen Zusammenarbeit!) Zu Frage 29: Die Frage 29 wird im Zusammenhang mit der Frage 30 beantwortet. Frage 30: In wie vielen dieser Fälle erfolgten die Ermittlungen in Kooperation mit a) der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO)(„Interpol“), b) dem Europäischen Polizeiamt („Europol“) in Den Haag? (Bitte systematische Darstellung, untergliedert nach den im vorstehenden Abschnitt II. genannten einzelnen Fällen (bei Fragen a) und b) eingegrenzt auf Straftaten gemäß dem Abschnitt II., und zwar im Zusammenhang mit den im jeweiligen Arbeitsbereich von „Interpol“ und/oder „Europol“ liegenden Formen der grenzüberschreitenden bzw. internationalen Kriminalität), in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden sowie eingegrenzt nach den in Ab- schnitt I. Fragen 2 und 3 genannten - zeitlichen sowie täterbezogenen - Kategorien!) Zu den Fragen 29 und 30: Durch das LKA wurden folgende Ersuchen bearbeitet: Länder         Anzahl              Rechtsgrundlage           IKPO          Europol Ersuchen                                      (Interpol) Polen          175                 SDÜ, bilateraler Vertrag  50            1 Tschechien     34                  SDÜ                       28 Slowakei       8                   SDÜ                       8 Ungarn         7                   SDÜ                       7 Slowenien      6                   SDÜ                       6 Estland        6                   SDÜ                       6 Lettland       15                  SDÜ                       15 Litauen        57                  SDÜ                       57 In das Ausland gerichtete Ersuchen werden statistisch nicht erfasst. Frage 31: In wie vielen dieser Fälle wurde bei welchen konkreten Staaten aufgrund der Initiative bzw. auf Betreiben welcher Justizbehörden des Landes Brandenburg 37",
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            "content": "a)   ein Internationaler Haftbefehl, verbunden mit einem Auslieferungsersuchen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erwirkt, b)   ein Europäischer Haftbefehl erwirkt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten, hier einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien!) Zu Frage 31: Die Frage 31 wird im Zusammenhang mit der Frage 32 beantwortet. Frage 32: In wie vielen dieser Fälle a)   erfolgte eine Auslieferung des bzw. der mutmaßlichen Straftäter aus welchen konkre- ten Staaten an die Justizbehörden im Land Brandenburg, b)   wurde von welchen konkreten Staaten die Auslieferung aus welchen konkreten Grün- den verweigert, c)   ist die Auslieferung aus welchen Staaten aus welchen konkreten rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen gescheitert? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen, in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 ge- nannten - zeitlichen und täterbezogenen - Kategorien!) Zu den Fragen 31 und 32: Wegen der Bezugnahme auf die Frage 22 und damit auf die Fragen 2 und 3 des Abschnittes I. und den Abschnitt II. ist eine zahlenmäßige Benennung entsprechender Fahndungs-, Rechtshilfe- und Auslieferungsmaßnahmen für die erfragten Zeiträume nicht möglich, da insoweit eine gesonderte Erfassung nicht erfolgt. Eine zahlenmäßige Benennung sämtlicher veranlassten Maßnahmen ließe keine Aussage zur Kriminalitätsentwicklung seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schengen-Abkommen zu, da die den Maßnahmen zugrundeliegenden Taten viele Jahre zurückliegen können und somit nicht die Entwicklung in den mit der Anfrage erfassten Zeiträumen abbildeten. Frage 33: Inwieweit erkennt die Landesregierung aufgrund der - im Zusammenhang mit der (auf nationaler Ebene) behör- den- und/oder (auf zwischenstaatlicher Ebene) grenzüberschreitenden bzw. internationalen - Zusammenarbeit mit welchen konkreten in- oder ausländischen Polizei- und/oder Ordnungsbehörden – einschließlich der Auskunftser- suchen und/oder –verlangen gemäß der vorstehenden Fragen 24 c) und d) – welche konkreten Umsetzungspro- bleme oder welchen sonstigen konkreten Optimierungsbedarf bei welchen konkreten Arten der Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung von Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Durchführung welcher konkreten Maßnahmen? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in- und ausländischen Behörden, unterglie- dert nach den jeweils einschlägigen Ermittlungsmaßnahmen und sonstigen Formen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden im Rahmen der Strafverfolgung bei den einzelnen in Abschnitt II. genannten und nach den zeitlichen und täterbezogenen Kategorien nach Abschnitt I. Fragen 2 und 3 eingegrenzten Fällen ; bei den For- men der internationalen Zusammenarbeit bitte nach Möglichkeit unter Benennung der – für die jeweilige Art der Behördenkooperation im Zuge bzw. im Rahmen der Strafverfolgung - einschlägigen nationalen und/oder suprana- tionalen Rechtsgrundlage!) 38",
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            "content": "Zu Frage 33: Die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verläuft reibungslos. Der polizeiliche Informationsaustausch erfolgt national auf der Grundlage des Gesetzes über das Bundeskriminal- amt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, des Ge- setzes über die internationale Rechtshilfe (IRG), der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrecht- lichen Angelegenheiten (RiVASt) in Verbindung mit den multi- und bilateralen Verträgen mit dem Ausland (wie z. B. Schengener Durchführungsübereinkommen, Prümer Vertrag, Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbe- schlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten und dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäi- schen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung). Das Antwort-Zeit-Verhalten und die Qualität der Beantwortung von Ersuchen haben sich insbesondere nach dem Schengenbeitritt der neuen Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 weiter verbessert. Die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch- polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Świ- ecko im Dezember 2007 hat einen Qualitätsschub und eine deutliche Erleichterung des polizeilichen Informati- onsaustauschs mit der Republik Polen ergeben. V. Fragen zum Stand der Verfahren Frage 34: In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, untergliedert nach den dort genannten einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien sind die Ermittlungen abgeschlossen, und zwar mit dem Ergebnis a)     einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Absatz 2 StPO, b)     einer Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen, und zwar aa) wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, bb) bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO, cc) durch Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153 b StPO, dd) in Form der Nichtverfolgung von Auslandstaten gemäß § 153 c StPO, ee) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei politischen Straftaten gemäß § 153 d StPO, ff) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei tätiger Reue gemäß § 153 e StPO, gg) wegen unwesentlicher Straftaten gemäß § 154 StPO und/oder hh) wegen Auslieferung an eine ausländische Regierung und/oder Landesverweisung gemäß § 154 b StPO, c)      der Anklageerhebung? 39",
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            "content": "(Bitte detaillierte Darstellung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, untergliedert nach den einzelnen Formen rechtlicher und/oder tatsächlicher Gründe für die Verfahrenseinstellung und/oder untergliedert nach den einzelnen Formen der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen, jeweils bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. ge- nannten Fälle von Straftaten, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, möglichst untergliedert nach den dort genannten einzelnen Delikten und jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) Zu Frage 34: Die Frage 34 wird im Zusammenhang mit den Fragen 35 und 36 beantwortet. Frage 35: In wie vielen der in der vorstehenden Frage 34 c) genannten Fälle der Anklageerhebung a)   wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens aus welchen tatsächlichen und/oder recht- lichen Gründen gemäß § 204 StPO abgelehnt, b)   erfolgte eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO, c)   erfolgte eine Verfahrenseinstellung nach § 206 a StPO, und zwar wegen welcher konkreten Verfahrenshindernisse? (Bitte jeweils detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, möglichst untergliedert nach den wesentlichen rechtlichen und/oder tatsächlichen Gesichtspunkten!) Zu Frage 35: Die Frage 35 wird im Zusammenhang mit den Fragen 34 und 36 beantwortet. Frage 36: In wie vielen der in Frage 34 c) genannten Fälle kam es im Ergebnis der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung, und zwar mit dem Ergebnis a)  der Verhängung einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, b)  der Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, c)  der Verhängung einer Geldstrafe, d)  der Verhängung einer Nebenstrafe (zusätzlich zur Verhängung einer Hauptstrafe ge- mäß der vorstehenden Ziffern a) bis einschließlich c)), und zwar aa) in Form der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, bb) in Form der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, cc) in Form der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB, dd) unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 a StGB, ee) in Form der Anordnung der Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. StGB, ff) in Form der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen im Ergebnis des Strafverfahrens eine Verurteilung erfolgte, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) 40",
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            "content": "Zu den Fragen 34, 35 und 36: Wegen der Bezugnahme auf die in Abschnitt II. genannten Fälle sowie die Fragen 2 und 3 des Abschnittes I. ist eine zahlenmäßige Benennung, unterteilt nach einzelnen staatsanwaltschaftlichen Entschließungen oder gerichtlichen Entscheidungen im Zwischen- bzw. Hauptverfahren, nicht möglich, da insoweit eine gesonderte statistische Erfassung nicht erfolgt. Von einer zahlenmäßigen Benennung sämtlicher verfahrensabschließender Entscheidungen in den Kalenderjahren 2007 und 2008 wird auch deshalb abgesehen, weil die im erfragten Zeitraum erledigten Verfahren auch in anderen Kalenderjahren eingeleitet worden sein können. Frage 37: In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, in denen ein Strafverfahren – zumindest im Stadium des Ermittlungs- verfahrens – durchgeführt wurde, erfolgte nach Maßgabe der §§ 73 ff. StGB der Verfall und/oder die Einziehung von d)    Drogen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, e)    Waffen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz, f)    sonstigen – dem Verfall und/oder der Einziehung unterliegenden – Gegenständen und um welche Gegenstände handelte es sich dabei genau? Zu Frage 37: Zur Beantwortung siehe Anlage 21. VI. Fragen zur Methodik der Erfassung von Straftaten zum Zweck der Erkenntnisgewinnung Frage 38: Für den Fall, dass der Landesregierung zu den vorstehenden Fragen gemäß den Abschnitten I. bis V. dieser Großen Anfrage keine und/oder unzureichende und/oder lückenhafte Erkenntnisse zur Verfügung stehen: a) Inwieweit weist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – insbesondere zu den im vorste- henden Abschnitt II. genannten Fällen, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien – inhaltliche bzw. sachli- che Defizite auf? b) Inwieweit bezog sich seit dem Beitritt der in Abschnitt I. Frage 3 genannten mittel- und osteuropäischen Länder zum Schengenabkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen die Methodenkritik innerhalb der zuständigen Ressorts in Bezug auf bzw. die ressortinterne Evaluation der Erhebung von Straftaten auf die jeweils in den Abschnitten I. bis V. genannten Fragen zum Zweck der Optimie- rung und/oder Ergänzung des vorhandenen Erkenntnisstandes? c) Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, die sich insofern ergebenden einzelnen Fragen in die Methodik der Erkenntnisgewinnung in Bezug auf die Kriminalitätsent- wicklung im Land Brandenburg, insbesondere im Rahmen der sachlichen und/oder statistischen Erhebungen zur Erstellung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, einzu- beziehen? d) Aus welchen 41",
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            "content": "aa) sachlichen, bb) rechtlichen, cc) politischen, dd) sonstigen Gründen und/oder Erwägungen sind diese Erhebungen bislang unterblieben bzw. ausgefallen? e) Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die Metho- de zur Erkenntnisgewinnung im Bereich der Kriminalitätsentwicklung im Land Bran- denburg den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. genannten Fra- gen anzupassen? (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf die in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. ge- nannten Fragenkomplexe und unter Einbeziehung sämtlicher tatsächlicher, rechtlicher sowie rechtspolitischer Kri- terien und/oder Erwägungen!) Zu Frage 38: Zu a) Die Aussagekraft der PKS wird dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Der Umfang dieses Dunkelfeldes dürfte von der Art des Deliktes abhängen und sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (z. B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, Intensität der Verbrechensbe- kämpfung) auch im Zeitablauf ändern. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen began- genen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Durch Rechtsänderungen kann die Vergleichbarkeit der PKS in bestimmten Deliktsbereichen erheblich beein- trächtigt werden. Die PKS bietet kein getreues Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Dennoch ist sie für Legislative, Exekutive und Wissenschaft ein unentbehrliches Hilfsmittel, um Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Straftaten sowie über For- men und Entwicklungstendenzen der Kriminalität für die oben umschriebene Zielsetzung zu gewinnen. Zu b) Die PKS wird bundesweit einheitlich erhoben. Regelmäßig werden Anpassungen (z. B. an geänderte Strafvor- schriften) und Verbesserungen (z. B. Einführung der sechsstelligen Deliktsschlüssel) an die Notwendigkeiten der Kriminalitätslagebeurteilung durchgeführt. Dies geschieht immer in Abstimmung aller Bundesländer. Änderungsvorhaben im Zusammenhang mit dem Beitritt der osteuropäischen Staaten zum Schengenabkom- men haben sich bei der statistischen Erfassung von Straftaten nicht ergeben. Zu c) Ein Änderungsbedarf hat sich aus den vorangestellten Gründen für die Landesregierung nicht ergeben. Zu d) Siehe Antwort zur Frage 38c. Zu e) Siehe Antwort zur Frage 38c. 42",
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            "content": "VII. Fragen zu sicherheitspolitischen Konsequenzen Frage 39: Für den Fall, dass der Landesregierung zu den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. Erkennt- nisse vorliegen: a)   Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die polizeiliche Arbeit im Bereich der Gefahrenabwehr dem gewonnenen Erkenntnisstand anzupassen, und zwar in Bezug auf aa) polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen und besonderen Befugnisse gemäß Kapitel II. Abschnitt 1 (Allgemeine und Besondere Befugnisse) des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG), insbesondere im Hinblick auf aaa) Maßnahmen gemäß § 11 Absatz 3 und/oder § 11 Absatz 1 BbgPolG, bbb) Identitätsfeststellungen gemäß § 12 BbgPolG, ccc) erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 13 BbgPolG, ddd) die Prüfung von Berechtigungsscheinen gemäß § 14 BbgPolG, eee) Maßnahmen nach § 15 BbgPolG, fff) Maßnahmen nach § 16 BbgPolG, ggg) Maßnahmen nach § 16 a BbgPolG, hhh) Maßnahmen nach § 17 BbgPolG, iii) Maßnahmen nach § 21 BbgPolG, jjj) Maßnahmen nach § 22 BbgPolG, kkk) Maßnahmen nach § 23 BbgPolG; (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf einschlägige Einsatzkonzeptionen und/oder Verwaltungsab- kommen gemäß § 87 BbgPolG und/oder Verwaltungsvorschriften gemäß § 88 BbgPolG!) bb) Maßnahmen nach Kapitel II. Abschnitt 2 BbgPolG im Zusammenhang mit Datenerhebung und/oder -verarbei- tung, insbesondere aaa) Datenerhebungen gemäß § 30 BbgPolG, bbb) Datenerhebungen gemäß § 31 BbgPolG, ccc) Datenerhebungen zur Eigensicherung des § 31 a BbgPolG, ddd) Datenerhebungen durch Observation gemäß § 32 BbgPolG, eee) Datenerhebungen gemäß § 33 BbgPolG, fff) Datenerhebungen gemäß § 33 a BbgPolG, ggg) Datenerhebungen gemäß § 33 b BbgPolG, hhh) Datenerhebungen gemäß § 34 BbgPolG , iii) Datenerhebungen gemäß § 35 BbgPolG, jjj) Datenspeicherung gemäß § 36 BbgPolG , kkk) anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung gemäß § 36 a BbgPolG; cc) in Bezug auf welche sonstigen notwendigen Maßnahmen und/oder Befugnisse gemäß § 10 Absatz 1 und/oder Absatz 2 BbgPolG? 43",
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            "content": "Zu Frage 39: Die in den Antworten auf die Fragen in den Abschnitten I. bis V. genannten Erkenntnisse der Landesregierung beziehen sich ausschließlich auf Straftaten und Strafverfahren. Zwar gehört es gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des BbgPolG auch zu den Aufgaben der Polizei, Straftaten zu verhüten. Dies obliegt ihr jedoch nur im Rahmen ih- rer Aufgabe gemäß § 1 Satz 1 BbgPolG, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Deshalb besteht für die in der Frage 39 genannten gesetzlichen Eingriffsermächtigungen auch zumindest die Eingriffsschwelle einer konkreten Gefahr. Die in den Antworten auf die Fragen in den Abschnitten I. bis V. genannten Erkenntnisse der Landesregierung be- einflussen die polizeiliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr daher nicht. Ob und welche der in der Frage 39 genannten gesetzlichen Befugnisse durch die Polizei für Zwecke der Gefahrenabwehr in Anspruch ge- nommen werden, hängt vielmehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. VIII. Fragen zur Fortentwicklung der Sicherheitspolitik im Land Brandenburg Frage 40: Wie beurteilt die Landesregierung im Ergebnis der Beantwortung der Fragen gemäß den vorstehenden Abschnit- ten I. bis einschließlich VII. a)     die Kriminalitätshäufigkeit im Vergleich zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein, b)     die Kriminalitätsintensivität (Schwere der Vergehen und/oder Verbrechen unter dem Gesichtspunkt der kriminellen Energie, der zur Tatbegehung führenden Motivation, des Ausmaßes organisierter Formen der Verbrechensbegehung bzw. Bandenkriminalität) im Vergleich zu den in vorstehender Frage a) ge- nannten Bundesländern, c)     die Einsatzhäufigkeit der Ermittlungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten bei der Strafverfolgung, d)     die Effektivität der Arbeit der Polizeibehörden im Vergleich zu den Polizeibehörden in den in vorstehen- der Frage a) genannten Bundesländer im präventiven Bereich der Polizeiarbeit? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Deliktsformen sowie in Bezug auf die in den Abschnitten III., V. und VII. genannten repressiven sowie präventiven Handlungsformen, ausgehend von der Sicherheitslage gemäß den in Abschnitt 1 Fragen 1 und 2 genannten Vergleichszeiträumen und unter Bezugnah- me auf die – sowohl für den Bereich der Strafverfolgung wie für den Bereich der Gefahrenabwehr – einschlägigen Einsatzkonzeptionen!) Zu Frage 40: Zu a) Die Kriminalitätshäufigkeit wird durch die Häufigkeitszahl ausgedrückt, d. h. Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner. Eine gesonderte Erhebung der Kriminalitätshäufigkeit im Ergebnis der Beantwortung der Fragen gemäß den vorstehenden Abschnitten I bis VII ist nicht möglich, da sich die Erhebung nur auf einen Ausschnittsbereich von Kriminalität bezieht. Bezogen auf die Gesamtkriminalität wurden für die genannten Bundesländer für das Jahr 2007 (für 2008 lie- gen die Angaben noch nicht vor) folgende Häufigkeitszahlen registriert: 44",
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            "content": "Mecklenburg-Vorpommern       8.900 Brandenburg                  8.889 Schleswig-Holstein           8.560 Nordrhein-Westfalen          8.294 Niedersachsen                7.605 Sachsen                      7.250 Rheinland-Pfalz              7.116 Saarland                     7.076 Baden-Württemberg            5.694 Bayern                       5.338 Zu b) Der PKS lassen sich keine statistische Instrumentarien zur Darstellung der „Kriminalitätsintensivität“ entneh- men. Eine Bewertung beispielsweise der Gesellschaftsgefährlichkeit von Einzeldelikten bedarf tiefergehender kriminologischer und kriminalistischer Prüfungen. Insofern gibt es auch keine Grundlage für einen Vergleich mit anderen Bundesländern. Zu c) Dazu liegen keine Angaben vor. Zu d) Dazu liegen keine Angaben vor. 45",
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            "content": "Anlage 1 1. Straftaten gesamt erfasste    TV nicht-     Anteil                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche der ndt. Fälle   gesamt                                                                              Tschechische TV       TV in % Estland Lettland  Litauen   Polen  Slowakei   Slowenien                Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt       209.087   74.332     8.407      11,3     18        64      174   2.351       23            7            48      28 davon in den Grenz- gemeinden              24.748   9.491     2.534      26,7      3        11       77   1.144          4                        5       6 Bearbeitung durch LKA                     6.702   3.141       178       5,7      1         1         3     41                     1             2 davon Tatort in den Grenzgemeinden            656     286         26      9,1                                10 Jahr 2007 Land BB gesamt       226.466   84.266    11.277      13,4     11        61      269   3.254       34           15            26      40 davon in den Grenz- gemeinden              28.487  13.218     5.257      39,8      2        20      191   1.987          5                        3       4 Bearbeitung durch LKA                     9.358   3.021       212       7,0                                38                     1                     2 davon Tatort in den Grenzgemeinden          2.249     299         62     20,7                                22 Jahr 2006 Land BB gesamt       222.783   84.967    12.590      14,8     19        36      333   3.646       26            6            44      34 davon in den Grenz- gemeinden              28.555  14.481     6.513      45,0      5        18      230   2.117          1                        9       1 Bearbeitung durch LKA                     6.966   2.239       184       8,2                5         8     35                                   2 davon Tatort in den Grenzgemeinden          1.002     234         31     13,2                                23",
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            "content": "Anlage 2 6 a)                § 111 StGB - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht-    Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle TV gesamt  deutsche ndt. TV in                                                                Tschechische TV          %        Estland   Lettland Litauen  Polen     Slowakei   Slowenien               Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  14         23 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 6 b)                § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht-    Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle TV gesamt  deutsche ndt. TV in                                                                Tschechische TV          %        Estland   Lettland Litauen  Polen     Slowakei   Slowenien               Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                798         773          56         7,2         1                         17                                   1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     112         104          15        14,4                                    6                                            1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "6 c)                § 114 StGB - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht- Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle  TV gesamt   deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische TV        %      Estland Lettland Litauen  Polen     Slowakei   Slowenien              Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                    3           3 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 6 d)                § 120 StGB - Gefangenenbefreiung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht- Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle  TV gesamt   deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische TV        %      Estland Lettland Litauen  Polen     Slowakei   Slowenien              Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  12          17 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 6 e)                § 121 StGB - Gefangenenmeuterei Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. Für das Jahr 2008 wurden hierzu keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "6 gesamt)           §§ 111, 113, 114, 120, 121 StGB nicht-    Anteil der                               Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle  TV gesamt   deutsche ndt. TV in                                                                  Tschechische TV          %        Estland   Lettland  Litauen   Polen     Slowakei   Slowenien               Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                827          809           56         6,9         1                           17                                   1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     112          104           15        14,4                                      6                                            1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                840          835           68         8,1                   1        2        22           2                                1 davon in den Grenz- gemeinden                     105          106           15        14,2                            1        11 Bearbeitung durch LKA                               1           1                     0,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                850          863           64         7,4                   1        2        21                                            1 davon in den Grenz- gemeinden                     102          107           15        14,0                            2         7 Bearbeitung durch LKA                               1           1                     0,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 3 7 a)                  § 123 StGB - Hausfriedensbruch erfasste      TV        nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige ndt. TV in                                                                 Tschechische Fälle     gesamt   deutsche TV               Estland   Lettland   Litauen     Polen    Slowakei   Slowenien               Ungarn %                                                                        Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               2.384     2.191           103         4,7         1          3         4         28                                           1 davon in den Grenz- gemeinden                       280      234            12         5,1                                        10 Bearbeitung durch LKA             2 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt               2.530     2.387           119         5,0                                        36          1                       1 davon in den Grenz- gemeinden                       329      228            23        10,1                                        11 Bearbeitung durch LKA             1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt               2.503     2.527           170         6,7                    1         1         36                                           3 davon in den Grenz- gemeinden                       208      279            28        10,0                                        10 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "7 b)                  § 124 StGB - Schwerer Hausfriedensbruch erfasste     TV        nicht- Anteil der                       Nichtdeutsche Tatverdächtige ndt. TV in                                                         Tschechische Fälle    gesamt   deutsche TV            Estland Lettland Litauen     Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                   5      10 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                   5      15 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                   3        6 davon in den Grenz- gemeinden                        1        2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "7 c)                  § 125 StGB - Landfriedensbruch Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV       nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche  Tatverdächtige ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle    gesamt  deutsche TV              Estland   Lettland   Litauen     Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn %                                                                      Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  23     120            1         0,8                                        1 davon in den Grenz- gemeinden                        8      16            1         6,3                                        1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 7 d)                  § 125a StGB - Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV       nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche  Tatverdächtige ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle    gesamt  deutsche TV              Estland   Lettland   Litauen     Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn %                                                                      Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                   8      98            1         1,0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "7 c + d)              § 125, § 125a StGB - Landfriedensbruch und besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs erfasste     TV       nicht- Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt  deutsche TV              Estland Lettland Litauen     Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  31     218            2         0,9                                    1 davon in den Grenz- gemeinden                        8      16            1         6,3                                    1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                  46     259            4         1,5 davon in den Grenz- gemeinden                        7      18 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                  59     273            6         2,2 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 4 8 a-f)                §§ 146, 147, 148, 149, 152a, 152b StGB erfasste     TV nicht-    Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland   Litauen   Polen   Slowakei   Slowenien              Ungarn TV           %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               323      191          38        19,9                  1        1       15 davon in den Grenz- gemeinden                      34      40          10        25,0                           1        4 Bearbeitung durch LKA          88       3           1        33,3 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt               136      130          31        23,8                           1        9          1 davon in den Grenz- gemeinden                      32      33           6        18,2                           1        3 Bearbeitung durch LKA           2       2           2       100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt               114      130          35        26,9                           1        7 davon in den Grenz- gemeinden                       6       6           4        66,7                                    2 Bearbeitung durch LKA           6      17           9        52,9 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "8 b)                  § 147 StGB - Inverkehrbringen von Falschgeld Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                         Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen   Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV           %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               108      113          24        21,2                         1       12 davon in den Grenz- gemeinden                      14      15           6        40,0                         1        2 Bearbeitung durch LKA           1       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden 8 c)                  § 148 StGB Wertzeichenfälschung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                         Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen   Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV           %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  4       4           1        25,0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 8 d)                  § 149 StGB Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. Für das Jahr 2008 wurden hierzu keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "8 e)                  §§ 152 a, 152 b StGB - Fälschung von Zahlungskarten mit und ohne Garantiefunktion, Schecks, Wertzeichen und Vordrucken von Euroschecks erfasste     TV nicht-   Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche   ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                        Estland Lettland   Litauen  Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV          %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               151       7          4        57,1                  1 davon in den Grenz- gemeinden                       3 Bearbeitung durch LKA          85 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                  6 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                  3      1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "number": 57,
            "content": "Anlage 5 9 a)                  § 166 StGB - Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle   TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                             Tschechische TV        %      Estland  Lettland  Litauen      Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                        1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 9 b)                  § 167 StGB - Störung der Religionsausübung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle   TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                             Tschechische TV        %      Estland  Lettland  Litauen      Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                        1         2 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 9 c)                  § 167a StGB - Störung einer Bestattungsfeier Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich Für das Jahr 2008 wurden hierzu keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "9 d)                  § 168 StGB - Störung der Totenruhe Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. nicht-   Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle   TV gesamt deutsche   ndt. TV in                                                            Tschechische TV          %       Estland Lettland Litauen      Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                    228          39          1         2,6 davon in den Grenz- gemeinden                           16          7 Bearbeitung durch LKA                 1         1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "9 a-d)                Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB (z. B. auch Sachbeschädigungen) nicht-    Anteil der                               Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle   TV gesamt  deutsche    ndt. TV in                                                                    Tschechische TV           %       Estland   Lettland   Litauen      Polen    Slowakei   Slowenien                Ungarn Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 46.757       16.329         501         3,1         1          4          3        136          2                        5 davon in den Grenz- gemeinden                       4.976        1.674          82         4,9                    1                    58                                   1 Bearbeitung durch LKA             131           30           2         6,7 davon Tatort in den Grenzgemeinden                        1          1 Jahr 2007 Land BB gesamt                 49.253       18.944         533         2,8         1          5          4         99          3           1            5        7 davon in den Grenz- gemeinden                       4.722        2.059          91         4,4                    2          2         34                                            1 Bearbeitung durch LKA               33          27           1         3,7 davon Tatort in den Grenzgemeinden                        2 Jahr 2006 Land BB gesamt                 45.901       18.257         464         2,5                               6        102                      2            1        4 davon in den Grenz- gemeinden                       4.597        1.881          74         3,9                               3         41 Bearbeitung durch LKA               30          40           1         2,5 davon Tatort in den Grenzgemeinden                        3          6",
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            "content": "Anlage 6 10 a - c)             §§ 176, 176a, 176b StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern, einschließlich mit Todesfolge TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                            Tschechische gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei   Slowenien              Ungarn TV           %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  391       303          5         1,7 davon in den Grenz- gemeinden                        59        46          1         2,2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                  441       334         11         3,3                                   1           1 davon in den Grenz- gemeinden                        62        43          2         4,7                                   1 Bearbeitung durch LKA              1        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                  455       364          8         2,2                                   1 davon in den Grenz- gemeinden                        58        44          1         2,3                                   1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 10 c)                 § 176 b StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge Es wurden hierzu in den Jahren 2006 bis 2008 keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "10 d)                 §§ 177, 178 StGB - Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung mit Todesfolge TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                          Tschechische gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  306       278         17         6,1                                   2                                         1 davon in den Grenz- gemeinden                        38        31          3         9,7 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                  208       187         18         9,6 davon in den Grenz- gemeinden                        26        23          1         4,3 Bearbeitung durch LKA              1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                  232       206         19         9,2                                   2 davon in den Grenz- gemeinden 26        24          3        12,5                                   1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 e)                 §§ 178 StGB - Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Es wurden hierzu in den Jahren 2006 bis 2008 keine Straftaten erfasst. 10 f)                 § 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                          Tschechische gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                   33       28           1         3,6 davon in den Grenz- gemeinden                          4        3          1        33,3 Bearbeitung durch LKA              1        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                   36       33           1         3,0 davon in den Grenz- gemeinden                          1        1          1       100,0 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                   27       25           1         4,0 davon in den Grenz- gemeinden                          4        4 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 g)                 § 180 StGB - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger TV nicht-  Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche ndt. TV in                                                         Tschechische gesamt                       Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                     7        7 davon in den Grenz- gemeinden                          2        2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                   14       12 davon in den Grenz- gemeinden                          1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                   10         9 davon in den Grenz- gemeinden                          2        2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 h)                 § 180 a StGB - Ausbeutung von Prostituierten TV nicht-  Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche ndt. TV in                                                         Tschechische gesamt                       Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                     1        1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                     3        2 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 i)                 § 181a StGB - Zuhälterei TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                          Tschechische gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                     2        2          1        50,0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                     4        8          4        50,0                                   3 davon in den Grenz- gemeinden                          1        1 Bearbeitung durch LKA              1        5          4        80,0                                   3 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                     5        8          2        25,0 davon in den Grenz- gemeinden                          2        3 Bearbeitung durch LKA              1        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                     1        1",
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            "content": "10 j)                 § 182 StGB - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                          Tschechische gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                   39       35 davon in den Grenz- gemeinden                          6        4 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                   54       48           2         4,2 davon in den Grenz- gemeinden                          8        8 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                   53       49           3         6,1 davon in den Grenz- gemeinden                          8        9          1        11,1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 k - o)             §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB - Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) TV nicht-    Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche   ndt. TV in                                                              Tschechische gesamt                          Estland Lettland   Litauen    Polen    Slowakei   Slowenien               Ungarn TV           %                                                                     Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                1.223     1.076         10         0,9 davon in den Grenz- gemeinden                       115        84          2         2,4 Bearbeitung durch LKA           647       600          7         1,2 davon Tatort in den Grenzgemeinden                   60        45          2         4,4 Jahr 2007 Land BB gesamt                  614       364          4         1,1 davon in den Grenz- gemeinden                        54        31 Bearbeitung durch LKA           219        72 davon Tatort in den Grenzgemeinden                     1        1 Jahr 2006 Land BB gesamt                  403       288         49        17,0                  1                  4           2                       3 davon in den Grenz- gemeinden                        25        16 Bearbeitung durch LKA              4        3          1        33,3 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "10 p)                 § 184e StGB - Jugendgefährdende Prostitution Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. TV nicht-  Anteil der                           Nichtdeutsche  Tatverdächtige erfasste Fälle          deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische gesamt                       Estland  Lettland Litauen    Polen    Slowakei  Slowenien              Ungarn TV         %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                     3        1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 7 11 a)                 § 211 StGB - Mord erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 25      27           1         3,7                                 1 davon in den Grenz- gemeinden                       5       8           1        12,5                                 1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 19      39          11        28,2 davon in den Grenz- gemeinden                       5      10 Bearbeitung durch LKA           1      10          10      100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 32      32           4        12,5 davon in den Grenz- gemeinden                      11       7 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "11 b)                 §§ 212, 213, 216 StGB - Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 52      61           4         6,6                                 1 davon in den Grenz- gemeinden                       7       7           1        14,3                                 1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 74      83           4         4,8 davon in den Grenz- gemeinden                       9      16           2        12,5 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 66      80          12        15,0                                 2 davon in den Grenz- gemeinden                       6       8           3        37,5                                 2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "11 c)                 § 223 StGB - Körperverletzung erfasste    TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle   gesamt                           Estland Lettland   Litauen  Polen   Slowakei  Slowenien                 Ungarn TV           %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             8.562    7.399        342          4,6                  1        7     35                      1             2        4 davon in den Grenz- gemeinden                    893      737          41         5,6                           2     16                                             1 Bearbeitung durch LKA          2        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 1        1 Jahr 2007 Land BB gesamt             9.719    8.632        384          4,4                  3        4     46          2                         1        2 davon in den Grenz- gemeinden                  1.018      935          44         4,7                           1     13          1 Bearbeitung durch LKA          4        4 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt             9.232    8.355        365          4,4                           2     35          1                         1        2 davon in den Grenz- gemeinden                    951      884          47         5,3                                   9 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "11 d + e)             §§ 224, 226, 231 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung erfasste     TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                           Estland Lettland   Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien                 Ungarn TV           %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             3.847     4.324        202          4,7                  3        1     26         1           1             1        1 davon in den Grenz- gemeinden                    470       538          34         6,3                  1              19 Bearbeitung durch LKA           2        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1        1 Jahr 2007 Land BB gesamt             4.057     4.690        232          4,9                  1        4     40                                   1        2 davon in den Grenz- gemeinden                    500       615          38         6,2                           1     15                                            1 Bearbeitung durch LKA           2        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt             3.604     4.434        283          6,4                  1        1     78         1           1 davon in den Grenz- gemeinden                    426       549          33         6,0                                 10 Bearbeitung durch LKA          15        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 8 12 a)                 § 232 StGB - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erfasste    TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche   ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle   gesamt                         Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV          %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 4       3 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 2       1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 4       7          5        71,4                                 2 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA          1       2          2      100,0                                  1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 b)                 § 233 StGB - Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft erfasste    TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche   ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle   gesamt                         Estland Lettland Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien              Ungarn TV          %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 2       6          2        33,3 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 12 c)                 § 233 a StGB - Förderung des Menschenhandels Es wurden hierzu in den Jahren 2006 bis 2008 keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "12 d)                 § 234 StGB - Menschenraub erfasste    TV nicht-  Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche  ndt. TV in                                                      Tschechische Fälle   gesamt                       Estland Lettland Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien              Ungarn TV         %                                                             Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 1       1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 12 e)                 § 234 a StGB - Verschleppung Es erfolgt hierzu keine Erfassung in der PKS.",
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            "content": "12 f)                 § 235 StGB - Entziehung Minderjähriger erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                        Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV           %                                                               Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               133      125          20        16,0                                 3         1 davon in den Grenz- gemeinden                      11      11 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 93      92           7         7,6                                           1                               1 davon in den Grenz- gemeinden                       4       3           1        33,3                                           1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 83      76           7         9,2                         1 davon in den Grenz- gemeinden                       7       7           1        14,3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 g)                 § 236 StGB - Kinderhandel erfasste    TV nicht- Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                      Tschechische Fälle   gesamt                     Estland Lettland Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien              Ungarn TV        %                                                             Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 h)                 § 239 StGB - Freiheitsberaubung erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               212      225          13         5,8                                 1 davon in den Grenz- gemeinden                      20      23           1         4,3 Bearbeitung durch LKA           1       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1       1 Jahr 2007 Land BB gesamt               151      202          16         7,9                                 1 davon in den Grenz- gemeinden                      16      23           1         4,3 Bearbeitung durch LKA           1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt               130      151           7         4,6 davon in den Grenz- gemeinden                      10      15 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 i)                 § 239a StGB - Erpresserischer Menschenraub erfasste    TV nicht- Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                      Tschechische Fälle   gesamt                      Estland Lettland Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien              Ungarn TV        %                                                             Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 2       8 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 4       1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 j)                 § 239b StGB - Geiselnahme erfasste    TV nicht- Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                      Tschechische Fälle   gesamt                      Estland Lettland Litauen  Polen  Slowakei  Slowenien              Ungarn TV        %                                                             Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 2       1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 1       1 davon in den Grenz- gemeinden                      1       1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 4       7 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 k)                 § 240 StGB - Nötigung erfasste    TV nicht-    Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                             Tschechische Fälle   gesamt                           Estland   Lettland   Litauen  Polen   Slowakei Slowenien                 Ungarn TV           %                                                                    Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             2.610    2.321        108          4,7         1          2        1     27                     1                      1 davon in den Grenz- gemeinden                    132      158           6         3,8                    1                2 Bearbeitung durch LKA          8        4 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 1        1 Jahr 2007 Land BB gesamt             3.201    2.903        167          5,8                    4        2     37                                   1        4 davon in den Grenz- gemeinden                    211      208          28        13,5                    3        1     18                                            2 Bearbeitung durch LKA          6        7 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 1 Jahr 2006 Land BB gesamt             3.043    2.817        128          4,5                             1     23                                            2 davon in den Grenz- gemeinden                    199      209          13         6,2                                     6 Bearbeitung durch LKA          5        4           1        25,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "12 l)                 § 241 StGB - Bedrohung erfasste    TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                         Tschechische Fälle   gesamt                           Estland Lettland   Litauen  Polen   Slowakei Slowenien               Ungarn TV           %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             3.415    3.114        215          6,9                  2        1     22                                          5 davon in den Grenz- gemeinden                    347      312          34        10,9                  2                7                                         1 Bearbeitung durch LKA          2        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt             3.820    3.496        198          5,7                  1              18                                          4 davon in den Grenz- gemeinden                    396      374          25         6,7                  1                7 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt             3.744    3.444        239          6,9                  1              16                                 1        3 davon in den Grenz- gemeinden                    335      326          24         7,4                                   7 Bearbeitung durch LKA          2        2 davon Tatort in den 1        1 Grenzgemeinden 12 m)                 § 241a StGB - Politische Verdächtigung Es erfolgt hierzu keine Erfassung in der PKS",
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            "number": 84,
            "content": "12 d + f + g)         §§ 234, 235, 236 StGB - Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                        Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen  Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV           %                                                               Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               135      126          20        15,9                                 3         1 davon in den Grenz- gemeinden                      11      11 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 93      92           7         7,6                                           1                               1 davon in den Grenz- gemeinden                       4       3           1        33,3                                           1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 90      82           8         9,8                         1 davon in den Grenz- gemeinden                       9      10           1        10,0 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "number": 85,
            "content": "Anlage 9 13 a)                 §§ 242, 247, 248a-c StGB - Diebstahl ohne erschwerende Umstände erfasste     TV nicht-   Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche   ndt. TV in                                                                Tschechische Fälle    gesamt                          Estland   Lettland   Litauen    Polen   Slowakei   Slowenien                Ungarn TV          %                                                                       Republik Jahr 2008 Land BB gesamt            32.842    15.733      1.418         9,0         4        14        22       680          3          1             8        6 davon in den Grenz- gemeinden                  3.786     2.157        447        20,7         1                    1      362                                   2        1 Bearbeitung durch LKA          10        7          2        28,6 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt            36.449    18.345      1.589         8,7         3        16        17       798        12                         5        6 davon in den Grenz- gemeinden                  4.087     2.485        550        22,1         2          2         6      435                                   2        1 Bearbeitung durch LKA          17       28          2         7,1                                       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt            36.619    18.778      1.936        10,3         4          3       30     1.036          7                        6        7 davon in den Grenz- gemeinden                  4.507     2.811        638        22,7         1                    2      513 Bearbeitung durch LKA          17       19          5        26,3                              2 davon Tatort in den 1 Grenzgemeinden",
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            "content": "13 b)                 §§ 243 - 244a StGB - Diebstahl unter erschwerenden Umständen erfasste     TV nicht-    Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                                Tschechische Fälle    gesamt                           Estland   Lettland   Litauen    Polen   Slowakei   Slowenien                Ungarn TV           %                                                                       Republik Jahr 2008 Land BB gesamt            51.427     5.494        779         14,2         2          8       23       505          1          1             3        1 davon in den Grenz- gemeinden                  6.681       801        274         34,2         1          2         4      256 Bearbeitung durch LKA          81       22          11        50,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt            53.227     6.842        799         11,7                    5       20       526          7          5             1        4 davon in den Grenz- gemeinden                  5.845       862        200         23,2                    1         2      185 Bearbeitung durch LKA        190        49          15        30,6                                       7 davon Tatort in den 5 Grenzgemeinden                  2        7           7       100,0 Jahr 2006 Land BB gesamt            53.799     6.815        879         12,9                            38       601          2          1             1        6 davon in den Grenz- gemeinden                  5.980       956        225         23,5                              6      197 Bearbeitung durch LKA          48       50          23        46,0                              4        7 davon Tatort in den 2        2           1 Grenzgemeinden                                                50,0",
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            "content": "13 c)                 Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasste     TV nicht-    Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                             Tschechische Fälle    gesamt                           Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei   Slowenien               Ungarn TV           %                                                                    Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             2.466      694           54         7,8                                   14 davon in den Grenz- gemeinden                    178       81            8         9,9                                    6 Bearbeitung durch LKA          74        6           6       100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt             2.718      984           64         6,5                                   23                     1                     1 davon in den Grenz- gemeinden                    198      141            6         4,3                                    6 Bearbeitung durch LKA           8        4 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt             2.310      963           57         5,9                                   29          1          1                     4 davon in den Grenz- gemeinden                    188      116           11         9,5                                    9 Bearbeitung durch LKA           1        2           2       100,0                                    1 davon Tatort in den Grenzgemeinden 13 d)                 § 244a StGB - Schwerer Bandendiebstahl - in Verbindung mit Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist nicht möglich.",
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            "content": "13 e + f)             §§ 246, 247, 248a StGB - Unterschlagung erfasste     TV nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                             Tschechische Fälle    gesamt                           Estland Lettland   Litauen    Polen    Slowakei Slowenien                Ungarn TV           %                                                                    Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             3.791     2.259          99         4,4                  2         2        20                                 4 davon in den Grenz- gemeinden                    330       200          12         6,0                                      9 Bearbeitung durch LKA          23       24 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  6        2 Jahr 2007 Land BB gesamt             3.826     2.462          97         3,9                            1        30                   1             2        3 davon in den Grenz- gemeinden                    355       251          19         7,6                                     15 Bearbeitung durch LKA          17       18 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt             3.797     2.519        106          4,2                            1        33                                 2        1 davon in den Grenz- gemeinden                    360       263          22         8,4                            1        16 Bearbeitung durch LKA          29       44           4         9,1                                                                        1 davon Tatort in den 2        5 Grenzgemeinden 13 g)                 § 248 b StGB - Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist nicht möglich.",
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            "content": "Anlage 10 14 a,b,c,d,f) §§ 249, 250, 251, 252, 255, 316 a StGB - Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer erfasste nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                                  Tschechische Fälle                                     Estland Lettland   Litauen    Polen    Slowakei   Slowenien                 Ungarn TV          %                                                                        Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             1.416       1.216        97         8,0                  3                  37                                    2 davon in den Grenz- gemeinden                     185        140        26       18,6                   2                  22 Bearbeitung durch LKA           1          3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1          3 Jahr 2007 Land BB gesamt             1.561       1.359      106          7,8                            3        19          1 davon in den Grenz- gemeinden                     178        179        19       10,6                             2         9 Bearbeitung durch LKA           4          2         1       50,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1 Jahr 2006 Land BB gesamt             1.428       1.254      100          8,0                  1                  27          8           1 davon in den Grenz- gemeinden                     170        140        21       15,0                                      16 Bearbeitung durch LKA           6         13         4       30,8 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "14 d)                 § 252 StGB - Räuberischer Diebstahl Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche   Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle                                    Estland Lettland Litauen    Polen    Slowakei  Slowenien               Ungarn TV          %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                225       253         31       12,3                                   17                                 1 davon in den Grenz- gemeinden                      28        27         10       37,0                                    8 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "14 e)                 § 253 StGB - Erpressung erfasste nicht-    Anteil der                          Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle                                     Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei   Slowenien                Ungarn TV          %                                                                     Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                165       173         22       12,7                                    2          5 davon in den Grenz- gemeinden                      19        27          1         3,7 Bearbeitung durch LKA           1         1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                268       318         28         8,8                                   7                      1 davon in den Grenz- gemeinden                      23        31 Bearbeitung durch LKA           5         3          3     100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                242       296         12         4,1                                   2 davon in den Grenz- gemeinden                      29        43          3         7,0                                   1 Bearbeitung durch LKA           1         1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1         1",
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            "content": "Anlage 11 15)                   Begünstigung, Strafvereitelung (ohne Strafvereitelung im Amt), Hehlerei und Geldwäsche §§ 257, 258, 259-261 StGB erfasste nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                             Tschechische Fälle                                    Estland Lettland  Litauen     Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV          %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                702        750      264        35,2                          42       165 davon in den Grenz- gemeinden                     176        219      174        79,5                          39       126 Bearbeitung durch LKA          42         43        15       34,9                 1         2          3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 10          9         6       66,7                                      2 Jahr 2007 Land BB gesamt             1.223       1.359      704        51,8                 3        92       515                                         1 davon in den Grenz- gemeinden                     607        695      603        86,8                 2        86       474 Bearbeitung durch LKA         161        136        53       39,0                                      8                                        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 93         54        26       48,1                                      5 Jahr 2006 Land BB gesamt             1.263       1.195      432        36,2                 2        80       300 davon in den Grenz- gemeinden                     376        456      349        76,5                 2        66       263 Bearbeitung durch LKA         129         74        19       25,7                           1         14 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 18         22        11       50,0                                     11",
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            "content": "15 a)                 § 257 StGB - Begünstigung Eine explizite Ausweisung der Straftaten in der PKS ist erst ab 2008 möglich. erfasste nicht-   Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle                                    Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 17        12         1         8,3                                   1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "15 e)                 § 261 StGB - Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte erfasste nicht-    Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle                                     Estland Lettland  Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV          %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 45        39         13       33,3                                     2 davon in den Grenz- gemeinden                       5         5          3       60,0                                     2 Bearbeitung durch LKA          26        26          9       34,6                  1                  2 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  4         4          3       75,0                                     2 Jahr 2007 Land BB gesamt                 37        32          3         9,4 davon in den Grenz- gemeinden                       7         5 Bearbeitung durch LKA          15        14          1         7,1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  3         3 Jahr 2006 Land BB gesamt                 36        40          6       15,0                                     6 davon in den Grenz- gemeinden                       1         1 Bearbeitung durch LKA           5         7          3       42,9                                     1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 12 16 a)                 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB erfasste     TV nicht- Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                              Tschechische Fälle    gesamt                       Estland   Lettland  Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien                 Ungarn TV         %                                                                     Republik Jahr 2008 Land BB gesamt          23.346    11.706      1.134       9,7         5        13       26       269         8           3            16        7 davon in den Grenz- gemeinden                 2.246     1.093       109      10,0         2                   2       42         2                         3 Bearbeitung durch LKA     1.737       789        51       6,5                                     10 davon Tatort in den Grenzgemeinden                96       44         5      11,4                                      3 Jahr 2007 Land BB gesamt          26.307    12.323        990       8,0         5         9       25       280         6           5             9        5 davon in den Grenz- gemeinden                 3.389     1.154       117      10,1                   1         1       58                                   1 Bearbeitung durch LKA     4.511       918        40       4,4                                      7                                            1 davon Tatort in den Grenzgemeinden            1.580        60         8      13,3                                      5 Jahr 2006 Land BB gesamt          25.434    12.620      1.193       9,5         6         9       20       374         4                        10        8 davon in den Grenz- gemeinden                 2.517     1.124       166      14,8         1                           89                                   1        1 Bearbeitung durch LKA     2.522       498        29       5,8                                      2 davon Tatort in den Grenzgemeinden              646        57         4       7,0                                      1",
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            "content": "16 b)                 Computerbetrug § 263a StGB (soweit nicht unter Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN oder Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten erfasst) erfasste     TV nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                      Estland Lettland  Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien               Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt              386      153        18      11,8                                              2                       1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     33      19         4      21,1                                              1 Bearbeitung durch LKA         22       7 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt              325      144        17      11,8                 1 davon in den Grenz- gemeinden                     53      26         7      26,9 Bearbeitung durch LKA         13      19         5      26,3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 3       5         3      60,0 Jahr 2006 Land BB gesamt              208       91        14      15,4                           1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     37      13         6      46,2 Bearbeitung durch LKA          2       8         7      87,5 davon Tatort in den Grenzgemeinden                         3         3    100,0",
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            "content": "16 c)                 § 264a StGB - Prospektbetrug erfasste    TV nicht- Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle   gesamt                      Estland Lettland Litauen    Polen  Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                5       3 davon in den Grenz- gemeinden                     1       1 Bearbeitung durch LKA         2       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                1       1 Jahr 2007 Land BB gesamt                1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                1       1 davon in den Grenz- gemeinden                     1 Bearbeitung durch LKA                 1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "16 d)                 § 263, 265 StGB - Betrug zum Nachteil von Versicherungen und Versicherungsmissbrauch erfasste     TV nicht- Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                        Tschechische Fälle    gesamt                      Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                               Republik Jahr 2008 Land BB gesamt              476      137        5                                              1 davon in den Grenz- gemeinden                     16      18        3 Bearbeitung durch LKA       367        4 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 1       1 Jahr 2007 Land BB gesamt              327      123        5                                              1 davon in den Grenz- gemeinden                     31      12        1 Bearbeitung durch LKA       206        7 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt              127      158        7                                              2 davon in den Grenz- gemeinden                     13      15 Bearbeitung durch LKA          3       7 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "16 e)                 $ 265a StGb - Erschleichen von Leistungen erfasste     TV nicht- Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle    gesamt                       Estland   Lettland  Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien               Ungarn TV         %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt            2.096     1.168      195       16,7         3         3         1       55         2                       6        1 davon in den Grenz- gemeinden                     68       64        34      53,1         2                   1       21                                 3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt            2.370     1.588      225       14,2                   1         1       65         2                       2        2 davon in den Grenz- gemeinden                     95       86        38      44,2                                     24 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt            3.009     1.993      400       20,1         4         7         2      138         3                       8        2 davon in den Grenz- gemeinden                   182       148        86      58,1         1                           57                                 1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "16 f)                 $ 265b StGB - Kreditbetrug erfasste     TV nicht- Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                       Tschechische Fälle    gesamt                      Estland Lettland Litauen    Polen  Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                              Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                34      40        4       10,0 davon in den Grenz- gemeinden                      4       3 Bearbeitung durch LKA          4       7 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                19      30        3       10,0 davon in den Grenz- gemeinden                      3       4 Bearbeitung durch LKA          1       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                26      26 davon in den Grenz- gemeinden                      4       5 Bearbeitung durch LKA          1       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "16 g)                 $ 266b StGB - Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten erfasste     TV nicht- Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                            Tschechische Fälle    gesamt                      Estland Lettland  Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien                 Ungarn TV         %                                                                   Republik Jahr 2008 Land BB gesamt              319      242        21       8,7                 1                  6         1                         1 davon in den Grenz- gemeinden                     69      47         2       4,3                                    2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt              456      278        18       6,5                           1        6                                   2 davon in den Grenz- gemeinden                   135       51         3       5,9                                    3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt              465      304        36      11,8                           8        2                     1             5 davon in den Grenz- gemeinden                   105       51 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 13 17 )                  § 267-271, 273-279, 281 StGB - Urkundenfälschung erfasste     TV nicht-   Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                                 Tschechische Fälle    gesamt                          Estland   Lettland   Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien                Ungarn TV         %                                                                       Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             2.604     2.014        894       44,4          2          5       28       407         3                        5        2 davon in den Grenz- gemeinden                     675      621        504       81,2                     1       17       243         2                                 2 Bearbeitung durch LKA          53       58          4         6,9                              1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1        1 Jahr 2007 Land BB gesamt             3.445     3.140      1.682       53,6                     9       96       769         4                        1        1 davon in den Grenz- gemeinden                  1.465     1.546      1.352       87,5                     8       84       690         2 Bearbeitung durch LKA          43       48          8       16,7                                        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  6        8          3       37,5                                        1 Jahr 2006 Land BB gesamt             3.481     3.238      1.758       54,3          5          8      130       796         2          1             4        1 davon in den Grenz- gemeinden                  1.575     1.614      1.392       86,2          2          7      124       679 Bearbeitung durch LKA          28       35         12       34,3                     3         1        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  3        5          3       60,0                                        3",
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            "content": "17 b)                 § 268 StGB - Fälschung technischer Aufzeichnungen erfasste     TV nicht-   Anteil der                            Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle    gesamt                         Estland   Lettland   Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien               Ungarn TV         %                                                                     Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                132      125         48       38,4         1          1         6       27                                 3 davon in den Grenz- gemeinden                       8        8          4       50,0                              1        3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                161      151         39       25,8                              4       23         1                       1 davon in den Grenz- gemeinden                      12       14         10       71,4                              2        4 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                207      201         71       35,3         2          1         2       38         1                       4        1 davon in den Grenz- gemeinden                      23       26         21       80,8                              2       10 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 c + d) §§ 269, 270 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                117      67           8       11,9                                    5 davon in den Grenz- gemeinden                       3        3 Bearbeitung durch LKA           2        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 49      31           1         3,2 davon in den Grenz- gemeinden                       3        3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 20        6 davon in den Grenz- gemeinden                       5        3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 c)                 § 269 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                116      64           8       12,5                                    5 davon in den Grenz- gemeinden                       3        3 Bearbeitung durch LKA           2        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden 17 d)                 § 270 StGB - Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  1        3                    0,0 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 e)                 § 271 StGB - Mittelbare Falschbeurkundung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                272      170       149                                               1 davon in den Grenz- gemeinden                      94       92         91 Bearbeitung durch LKA           2        5 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 f)                 § 273 StGB - Veränderung von amtlichen Ausweisen erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  5        5          4                                                                                        2 davon in den Grenz- gemeinden                       4        4          4                                                                                        2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                136      125         24                                     1       19         1 davon in den Grenz- gemeinden                      18       16         10                                     1        9 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 79       80         22                                     1       14 davon in den Grenz- gemeinden                       7        9          3                                              3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 g)                 § 274 StGB - Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 32      28           1                                              1 davon in den Grenz- gemeinden                       2        2          1                                              1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 17 h)                 § 275 StGB - Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  3        4 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "17 i)                 § 276 StGB - Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 18       18         15                                     1        4 davon in den Grenz- gemeinden                       9        9          8                                     1        3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 17 k)                 § 281 StGB - Missbrauch von Ausweispapieren Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                172      168       140                                              27 davon in den Grenz- gemeinden                     114      119       112                                              24 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 14 18 a, b)              §§ 284, 285 StGB - Glücksspiel erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen  Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 20      23           7       30,4 davon in den Grenz- gemeinden                       1        1 Bearbeitung durch LKA           2        2          2     100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 14      17           5       29,4 davon in den Grenz- gemeinden                       2        2          1       50,0 Bearbeitung durch LKA           7        9 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 10      11           1         9,1 davon in den Grenz- gemeinden                       2        2 Bearbeitung durch LKA           2        2 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "18 c)                 § 292 StGB - Jagdwilderei erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 97      30           2         6,7                                   1 davon in den Grenz- gemeinden                       8        6          1       16,7 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                102      35 davon in den Grenz- gemeinden                       7        1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                 98      46           1         2,2 davon in den Grenz- gemeinden                       9        5 Bearbeitung durch LKA           1        1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "18 d)                 § 293 StGB - Fischwilderei erfasste     TV nicht-   Anteil der                         Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle    gesamt                          Estland Lettland Litauen    Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                374      369         11         3,0                                   5 davon in den Grenz- gemeinden                      27       28          5       17,9                                    5 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                411      408          9         2,2                                   1 davon in den Grenz- gemeinden                      44       42 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                402      386         13         3,4                                   8 davon in den Grenz- gemeinden                      58       55          5         9,1                                   4 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 15 19 a)                 §§ 84, 85 Asylverfahrensgesetz erfasste     TV nicht-   Anteil der                        Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche ndt. TV in                                                         Tschechische Fälle    gesamt                         Estland Lettland Litauen    Polen  Slowakei Slowenien              Ungarn TV         %                                                               Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 64       53         52       98,1 davon in den Grenz- gemeinden                      23       20         20     100,0 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                525      363       354        97,5 davon in den Grenz- gemeinden                     275      178       177        99,4 Bearbeitung durch LKA           1        1          1     100,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                753      495       487        98,4 davon in den Grenz- gemeinden                     292      199       199      100,0 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden 19 b)                 § 84a Asylverfahrensgesetz - Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung Es wurden hierzu in den Jahren 2006 bis 2008 keine Straftaten erfasst.",
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            "content": "Anlage 16 20)                   Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts gemäß § 9 Freizügigkeitsgesetz/EU erfasste nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche ndt. TV in                                                             Tschechische Fälle                                     Estland Lettland Litauen     Polen    Slowakei Slowenien              Ungarn TV          %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                 25        23          23     100,0                           3         15                                        2 davon in den Grenz- gemeinden                      18        17          17     100,0                           3         11                                        1 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                  2         2           2     100,0                                      1 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt                  5         5           5     100,0                           1          4 davon in den Grenz- gemeinden                       4         4           4     100,0                           1          3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 17 21: a)                § 96 Aufenthaltsgesetz - Einschleusen von Ausländern erfasste     TV nicht-    Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle    gesamt                           Estland Lettland   Litauen     Polen    Slowakei   Slowenien              Ungarn TV           %                                                                      Republik Jahr 2008 Land BB gesamt               126      124        108          87,1                  2          3        25 davon in den Grenz- gemeinden                      70      66           65        98,5                  2          3        18 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt               158      161        141          87,6                  3         10        61 davon in den Grenz- gemeinden                      89      92           83        90,2                  1          9        49 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2006 Land BB gesamt               248      234        187          79,9                  1          6      135           1 davon in den Grenz- gemeinden                    181      175        147          84,0                  1          5      114 Bearbeitung durch LKA           7      10            3        30,0                                       1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  5        5           1        20,0                                       1",
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            "content": "21: b)                § 97 Aufenthaltsgesetz - Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern erfasste     TV nicht-    Anteil der                         Nichtdeutsche  Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                          Tschechische Fälle    gesamt                           Estland Lettland Litauen     Polen   Slowakei Slowenien              Ungarn TV           %                                                                 Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  8      15           10        66,7                                    2 davon in den Grenz- gemeinden                       5      11            7        63,6                                    2 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden Jahr 2007 Land BB gesamt                 23      34           17        50,0                                    9 davon in den Grenz- gemeinden                      19      33           17        51,5                                    9 Bearbeitung durch LKA           8        5           2        40,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  7        4           2        50,0 Jahr 2006 Land BB gesamt                  4        8           7        87,5                                    2 davon in den Grenz- gemeinden Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 18 21a                   Straftaten gegen das Waffengesetz erfasste    TV nicht-    Anteil der                             Nichtdeutsche Tatverdächtige deutsche    ndt. TV in                                                               Tschechische Fälle   gesamt                           Estland   Lettland   Litauen     Polen    Slowakei Slowenien               Ungarn TV           %                                                                      Republik Jahr 2008 Land BB gesamt            1.690    1.660        236         14,2         5          3         8         75                                1        1 davon in den Grenz- gemeinden                   255      249          39        15,7                              4         23 Bearbeitung durch LKA        15       15 davon Tatort in den Grenzgemeinden                1        1 Jahr 2007 Land BB gesamt            1.735    1.707        232         13,6         2          7         5         92                                1        3 davon in den Grenz- gemeinden                   237      236          42        17,8                    2         5         30 Bearbeitung durch LKA        13       14 davon Tatort in den Grenzgemeinden                1        1 Jahr 2006 Land BB gesamt            1.636    1.630        189         11,6         2                    4         71                                2        3 davon in den Grenz- gemeinden                   289      300          61        20,3         1                    3         39 Bearbeitung durch LKA        22       23           6        26,1                                         1                                1 davon Tatort in den Grenzgemeinden                1        1",
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            "content": "Anlage 19 21b: a, b,c)          Verstöße gegen §§ 29, 29a, 30 BtmG erfasste nicht-    Anteil der                              Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt  deutsche    ndt. TV in                                                                Tschechische Fälle                                       Estland   Lettland   Litauen    Polen    Slowakei   Slowenien               Ungarn TV           %                                                                       Republik Jahr 2008 Land BB gesamt             4.506       3.830        224          5,8                    3         1        50                                  1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     501        424          35         8,3                    2                  23 Bearbeitung durch LKA         199        198           7         3,5                                        3 davon Tatort in den Grenzgemeinden                 41         34           1         2,9 Jahr 2007 Land BB gesamt             6.034       5.070        298          5,9                              1        37                                  1        1 davon in den Grenz- gemeinden                     540        440          40         9,1                                       20 Bearbeitung durch LKA         206        225           9         4,0 davon Tatort in den Grenzgemeinden                  1          1 Jahr 2006 Land BB gesamt             6.893       5.798        387          6,7         1          3         4        84          1                      10 davon in den Grenz- gemeinden                     594        501          92        18,4                    2         2        55                                  8 Bearbeitung durch LKA          85         87          22        25,3                                        1                                  1 davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "21 d)                 Verstöße gemäß § 30a BtmG Eine Ausweisung dieser Straftat in der PKS ist erst ab dem Jahr 2008 möglich. erfasste nicht-  Anteil der                           Nichtdeutsche Tatverdächtige TV gesamt deutsche  ndt. TV in                                                           Tschechische Fälle                                   Estland   Lettland Litauen    Polen   Slowakei  Slowenien              Ungarn TV         %                                                                  Republik Jahr 2008 Land BB gesamt                  7        12 davon in den Grenz- gemeinden                       1         3 Bearbeitung durch LKA davon Tatort in den Grenzgemeinden",
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            "content": "Anlage 20 Zu Frage 23: Die einzelnen strafprozessualen Maßnahmen sind während der angegebenen Zeiträume bei den Staatsanwaltschaften des Landes wie folgt erfasst worden: Zeitraum 21.12.2006 – 20.12.2007 Zu a) Anordnung der Untersuchungshaft nach §§ 112 ff. StPO: Staatsanwaltschaft                Staatsangehörigkeit       Gesetz      §   Buchst. Anzahl StA Cottbus                       Polen                     AufenthaltG 96          1 StA Cottbus                       Polen                     StGB        224         1 StA Cottbus                       Polen                     StGB        243         2 StA Cottbus                       Polen                     StGB        252         1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB        243         4 StA Frankfurt (Oder)              Lettland                  AufenthaltG 96          1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   AufenthaltG 96          1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB        243         1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB        259         3 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB        260         1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB        260 a       1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     BtMG        30          1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     AufenthaltG 96          2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     AufenthaltG 96          3 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     AufenthaltG 97          1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        211         1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        224         1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        242         3 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        243         2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        249         2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        250         1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        252         1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB        259         3 StA Neuruppin                     Polen                     StGB        224         1 StA Neuruppin                     Polen                     StGB        243         5 StA Neuruppin                     Slowakei                  StGB        242         1 StA Potsdam                       Litauen                   AufenthaltG 96          1 StA Potsdam                       Litauen                   StGB        224         1 StA Potsdam                       Litauen                   StGB        243         7 StA Potsdam                       Polen                     StGB        242         6 StA Potsdam                       Polen                     StGB        243         6 StA Potsdam                       Polen                     StGB        249         3 Summe                                                                               69",
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            "number": 121,
            "content": "Zu b) Vorläufige Festnahmen nach § 127 StPO (erfasst werden ausschließlich Festnahmen durch die Polizei): Staatsanwaltschaft                  Staatsangehörigkeit         Gesetz       § Buchst. Anzahl StA Cottbus                         Polen                       AufenthaltG  96            1 StA Cottbus                         Polen                       StGB         224           1 StA Cottbus                         Polen                       StGB         243           2 StA Cottbus                         Polen                       StGB         252           1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                       Polen                       StGB         243           4 StA Frankfurt (Oder)                Lettland                    AufenthaltG  96            1 StA Frankfurt (Oder)                Litauen                     AufenthaltG  96            1 StA Frankfurt (Oder)                Litauen                     StGB         243           1 StA Frankfurt (Oder)                Litauen                     StGB         259           3 StA Frankfurt (Oder)                Litauen                     StGB         260           1 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       AufenthaltG  96            3 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         211           1 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         224           1 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         242           2 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         243           2 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         249           2 StA Frankfurt (Oder)                Polen                       StGB         259           3 StA Neuruppin                       Polen                       StGB         224           1 StA Neuruppin                       Polen                       StGB         243           5 StA Potsdam                         Litauen                     AufenthaltG  96            1 StA Potsdam                         Litauen                     StGB         224           1 StA Potsdam                         Litauen                     StGB         243           7 StA Potsdam                         Polen                       StGB         242           7 StA Potsdam                         Polen                       StGB         243           6 StA Potsdam                         Polen                       StGB         249           3 Summe                                                                                      61 Die unter den Buchstaben c) bis m) aufgeführten strafprozessualen Maßnahmen werden nicht gesondert erfasst. Zu n) Telekommunikationsüberwachungen nach §§ 100a ff. StPO (bei den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um solche nach § 100g StPO, da die übrigen Maßnahmen nach §§ 100a ff. StPO nicht erfasst werden): Staatsanwaltschaft                  Staatsangehörigkeit          Gesetz      §   Buchst. Anzahl StA Frankfurt (Oder)                Litauen                      StGB        243           1 StA Frankfurt (Oder)                Polen                        AufenthaltG 96            11 StA Frankfurt (Oder)                Slowenien                    StGB        260 a         2 StA Potsdam                         Polen                        BtMG        30            1 Summe                                                                                      15 Die unter den Buchstaben o) bis t) aufgeführten strafprozessualen Maßnahmen werden nicht gesondert erfasst. Zu u) Maßnahmen gemäß §§ 121 bis 132 StPO:",
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            "content": "g)  Maßnahmen nach § 131 StPO Staatsanwaltschaft                Staatsangehörigkeit Gesetz      §   Buchst. Anzahl StA Cottbus                       Lettland            StGB        267         1 StA Cottbus                       Litauen             StGB        243         1 StA Cottbus                       Litauen             StGB        267         1 StA Cottbus                       Polen               BtMG        29          1 StA Cottbus                       Polen               WaffG       52          1 StA Cottbus                       Polen               AufenthaltG 95          1 StA Cottbus                       Polen               AufenthaltG 96          1 StA Cottbus                       Polen               StGB        242         17 StA Cottbus                       Polen               StGB        243         8 StA Cottbus                       Polen               StGB        252         1 StA Cottbus                       Polen               StGB        259         1 StA Cottbus                       Polen               StGB        263         6 StA Cottbus                       Polen               StGB        265 a       1 StA Cottbus                       Polen               StGB        267         7 StA Cottbus                       Polen               StGB        281         1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Lettland            StGB        248 a       1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Litauen             StGB        248 a       1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               WaffG       52          1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        229         1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        242         19 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        243         14 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        248 a       6 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        259         2 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        263         4 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        265 a       1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen               StGB        267         2 StA Frankfurt (Oder)              Lettland            AsylVfG     84          1 StA Frankfurt (Oder)              Lettland            StGB        126         1 StA Frankfurt (Oder)              Lettland            StGB        241         1 StA Frankfurt (Oder)              Lettland            StGB        246         1 StA Frankfurt (Oder)              Lettland            StGB        267         1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             WaffG       52          2 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             AsylVG      84          1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             AufenthaltG 95          1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             StGB        113         1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             StGB        126         1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen             StGB        241         1",
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            "content": "bb) Maßnahmen nach § 132 StPO Staatsanwaltschaft                Staatsangehörigkeit       Gesetz   §    Buchst.   Anzahl StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     267            2 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     268            3 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB     259            1 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB     267            4 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB     276            1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     WaffG    52             1 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB     267            32 StA Frankfurt (Oder)              Polen                     StGB     268            1 StA Neuruppin                     Polen                     StGB     223            1 StA Potsdam                       Lettland                  StGB     242            1 StA Potsdam                       Litauen                   WaffG    52             1 StA Potsdam                       Litauen                   StGB     242            1 StA Potsdam                       Litauen                   StGB     267            2 StA Potsdam                       Polen                     WaffG    52             1 StA Potsdam                       Polen                     StGB     113            2 StA Potsdam                       Polen                     StGB     224            2 StA Potsdam                       Polen                     StGB     229            5 StA Potsdam                       Polen                     StGB     242            4 StA Potsdam                       Polen                     StGB     243            3 StA Potsdam                       Polen                     StGB     259            1 StA Potsdam                       Polen                     StGB     267            9 StA Potsdam                       Polen                     StGB     268            1 Summe                                                                               79 Zeitraum 21.12.2007 – 20.12.2008 Zu a) Anordnung der Untersuchungshaft nach §§ 112 ff. StPO: Staatsanwaltschaft                Staatsangehörigkeit       Gesetz   §   Buchst. Anzahl StA Cottbus                       Litauen                   StGB     260          2 StA Cottbus                       Polen                     AufenthG 95           1 StA Cottbus                       Polen                     StGB     242          1 StA Cottbus                       Polen                     StGB     243          9 StA Cottbus                       Polen                     StGB     250          1 StA Cottbus                       Polen                     StGB     260          1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     243          1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     250          1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     252          1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                     StGB     259          1 StA Frankfurt (Oder)              Estland                   StGB     243          1 StA Frankfurt (Oder)              Estland                   StGB     244          30 StA Frankfurt (Oder)              Litauen                   StGB     242          1",
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            "content": "bb)   Maßnahmen nach § 132 StPO Staatsanwaltschaft                Staatsangehörigkeit   Gesetz      §   Buchst. Anzahl StA Cottbus                       Polen                 StGB        267         5 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Polen                 StGB        267         1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstel- le Eberswalde                     Tschechische Republik StGB        268         2 StA Frankfurt (Oder)              Litauen               StGB        267         2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                 StGB        240         2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                 StGB        242         2 StA Frankfurt (Oder)              Polen                 StGB        267         4 StA Potsdam                       Litauen               StGB        242         1 StA Potsdam                       Litauen               StGB        267         3 StA Potsdam                       Polen                 BtMG        29          2 StA Potsdam                       Polen                 WaffG       52          1 StA Potsdam                       Polen                 AufenthaltG 96          1 StA Potsdam                       Polen                 StGB        243         1 StA Potsdam                       Polen                 StGB        259         2 StA Potsdam                       Polen                 StGB        267         13 StA Potsdam                       Slowakei              StGB        242         1 Summe                                                                           43",
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            "content": "Anlage 21 Zu Frage 37: Eine statistische Erfassung der Einziehung von Drogen und Waffen erfolgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht. Nachfolgend wird die Anzahl der Verfahren mitgeteilt, in denen wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Waffengesetz gegen Angehörige der in Frage 3 der Anfrage genannten Staaten geführt und eine Einziehung angeordnet worden ist: Zeitraum 21.12.2006 – 20.12.2007 Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG: Staatsanwaltschaft                 Staatsangehörigkeit    Anzahl StA Cottbus                        Polen                  1 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  2 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  1 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  2 Verfahren wegen des Verstoßes gegen das WaffG: Staatsanwaltschaft                 Staatsangehörigkeit    Anzahl StA Cottbus                        Polen                  1 StA Cottbus                        Polen                  1 StA Cottbus                        Polen                  1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstelle Eberswalde                         Polen                  1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstelle Eberswalde                         Polen                  1 StA Frankfurt (Oder) - Zweigstelle Eberswalde                         Polen                  2 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  1 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  1 StA Frankfurt (Oder)               Polen                  2 StA Neuruppin                      Polen                  1 StA Potsdam                        Polen                  3 StA Potsdam                        Polen                  1",
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            "content": "Zeitraum 21.12.2007 – 20.12.2008 Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG: keine Verfahren wegen des Verstoßes gegen das WaffG: Staatsanwaltschaft               Staatsangehörigkeit Anzahl StA Frankfurt (Oder)             Polen               1 StA Potsdam                      Polen               1 Seite 131 von 131",
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