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"content": "Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6419 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung Wie erfolgt die Vergabe der Digitalisierungsprofessuren in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Susanne Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegan- gen am 09.04.2020 - Drs. 18/6277 an die Staatskanzlei übersandt am 21.04.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung vom 08.05.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Ausschreibung „Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen“ besagt: „Die Auswahl der förder- fähigen Konzepte erfolgt auf Basis der Empfehlungen von wissenschaftlichen Expertinnen und Ex- perten einer Gutachterkommission, die im Rahmen einer Begleitung des Gesamtvorhabens durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen eingerichtet wird. Die Förderentscheidung trifft das Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.“ (MWK, Ausschreibung „Digitalisie- rungsprofessuren für Niedersachsen“, Seite 7). In einer Anhörung zum Entschließungsantrag „Chancen der Künstlichen Intelligenz in Niedersachsen ausbauen, Anwendungen in den Zukunftsbranchen fördern“ (Drs. 18/2582) gab der Direktor des L3S Research Center folgende Einschätzung zu der Ausschreibung ab: „Jetzt sind gerade die Digitalisie- rungsprofessuren ausgeschrieben worden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Digi- talisierungsprofessuren sind deutlich unterausgestattet; die Ausschreibung hat den Universitäten große Probleme bereitet. In der Ausformulierung war die Ausschreibung so schlampig, dass man gar nicht wusste, was überhaupt gefördert werden soll.“ (Protokoll AfWuK 18. Sitzung, 29.04.2019, Seite 24). Bezüglich des Ausbaus von Professuren im Bereich Informatik sagte er: „Da müssen mehrere Leute zusammensitzen und zusammenarbeiten. Das Gießkannenprinzip fällt uns an der Stelle auf die Füße.“ Darüber hinaus merkte er an, dass eine Verteilung auf verschiedene Teilbereiche der Infor- matik wie Ingenieursinformatik, Bioinformatik und Medizininformatik nicht sinnvoll sei. Stattdessen müsse die Kerninformatik vorher ausreichend ausgestattet werden, damit ein grundlegendes Ver- ständnis der Informatik verstärkt vermittelt würde (Protokoll AfWuK 18. Sitzung, 29.04.2019, Seite 25). Zur Ausgestaltung der Digitalisierungsprofessuren hinsichtlich der Lehre gab die Leiterin des Instituts für Informatik, Computersicherheit und Privatheit der Georg-August-Universität Göttingen zu beden- ken: „Im Antrag wird die Landesregierung zwar gebeten, bei der Ausschreibung der Digitalisierungs- professuren Kompetenzen in den Bereichen Recht, Datensicherheit, Datenschutz und Ethik ange- messen zu berücksichtigen. (…) In Niedersachsen haben wir für die Ausbildung in diesem Bereich weniger Professuren; d. h. am Ende fehlen auch Lehrkräfte mit den notwendigen Kompetenzen.“ (Protokoll AfWuK 18. Sitzung, 29.04.2019, Seite 7). In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 28.06.2019 wurde be- kanntgegeben, dass 118,5 Millionen Euro Fördermittel aus dem Niedersächsischen Vorab der Volks- wagen-Stiftung für niedersächsische Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. In der Mitteilung werden ausgewählte Bewilligungen kurz beschrieben. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6419 Die Arbeit der Landesregierung an der Bewältigung der Corona-Krise soll durch diese Anfrage nicht behindert oder erschwert werden. Soweit die Beantwortung der Fragen vor diesem Hintergrund nicht innerhalb der üblichen Frist erfolgen kann, erwarten die fragenden Abgeordneten eine entspre- chende Rückmeldung durch die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung Die Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen sind eine der zentralen wissenschaftspolitischen Maßnahmen der aktuellen Legislaturperiode, denn mit den Digitalisierungsprofessuren erfolgt eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft im Hinblick auf die Ausbildungs- und Forschungskapazitä- ten der niedersächsischen Hochschulen im entscheidenden Themenfeld der Digitalisierung. Die Ausgestaltung der Ausschreibung zu den Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen geht unmittelbar auf die wesentlichen Kernpunkte des Entschließungsantrags „Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Niedersachsen nutzen - Digitalisierungsprofessuren fördern“ zurück, die der Landtag im Mai 2018 angenommen hat (siehe Drs. 18/926). 1. Aus welchen Verbänden, Institutionen oder anderen Einrichtungen stammen die Mitglie- der der Gutachterkommission, welche die Auswahl der Konzepte empfiehlt? Die von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen eingesetzte Auswahlgruppe setzte sich aus 13 Professorinnen und Professoren von Hochschulen aus Deutschland und Österreich zusam- men, die die fachliche Breite der eingegangenen Anträge widerspiegelten. 2. Nach welchen Kriterien wurden die Konzepte der Bewerbungen um Professuren bewer- tet? Grundlage der Bewertung war die Gesamtqualität der skizzierten Maßnahmenansätze in den An- tragskonzepten zur Erreichung der in der Ausschreibung artikulierten Ziele. Die artikulierten Ziele umfassen die Bereitstellung und Entwicklung eines bedarfsgerechten und at- traktiven Studienangebotes, den qualitativen Ausbau und die Kompetenzentwicklung im Bereich Di- gitalisierung in Studium und Lehre, die Stärkung der informationstechnischen und informationswis- senschaftlichen Forschung und die verstärkte Bearbeitung von Fragestellungen an den Schnittstellen von Forschung und Anwendung. Daraus leitete die Auswahlgruppe eine detaillierte Kriterienliste ab, die sich in folgende Gebiete un- terteilte: – strukturelle Aspekte (z. B. Einbindung der Professuren in das Gesamtprofil), – Lehre und Studium (z. B. wesentliche Zielsetzungen und Maßnahmen in diesem Bereich), – forschungsbezogene Aspekte und Transfer (z. B. wesentliche Zielsetzungen und Maßnahmen in diesen Bereichen; thematische Schwerpunkte der geplanten Professuren), – weitere grundlegende Aspekte (z. B. Finanzplan; räumliche Unterbringung; Maßnahmen zur Nachwuchsförderung, insbesondere Juniorprofessuren), – übergreifender Gesamteindruck. 3. Wie sind diese Bewertungen im Einzelnen ausgefallen? Die Bewertungen der Anträge durch die Kommission waren angesichts der gewonnenen Expertinnen und Experten von großer Sachkunde und Erfahrung geprägt. Das wissenschaftsgeleitete Begutach- tungsverfahren wurde mit großem Aufwand und unter Beachtung der entsprechenden Qualitätsstan- dards von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) durchgeführt. Im Rahmen ei- ner Auswahlsitzung der Expertinnen und Experten wurden alle eingereichten Anträge ausführlich 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/6419 diskutiert. Ausgangspunkt dafür war jeweils pro eingereichtem Antrag eine Berichterstattung durch zwei Mitglieder des Gremiums. Alle Empfehlungen wurden innerhalb des Auswahlgremiums einstim- mig getroffen. Auf Grundlage dieser Empfehlungen hat MWK die Förderentscheidung getroffen. 4. Gibt es ein Protokoll zur Beschlussfassung des Gremiums? Falls ja, bitte das Protokoll anfügen. Die WKN hat dem MWK das Ergebnis des Auswahlverfahrens übermittelt; ein Protokoll der Gut- achterkommissionssitzung liegt nicht vor. 5. Inwiefern wurde die Grundlagenforschung berücksichtigt? Bitte nach einzelnen Profes- suren aufschlüsseln. Wie bereits in der Vorbemerkung und bei der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 aufgezeigt, war eines der wesentlichen Ziele der Ausschreibung neben der Stärkung der Lehre die nachhaltige Stärkung der Forschung zu Digitalisierung in Niedersachsen. Der besondere Fokus lag im Rahmen der Ausschreibung auf der informationstechnischen und informationswissenschaftlichen Forschung. Dabei wurde eine Gleichbehandlung von Grundlagenforschung und Anwendungsforschung vorge- nommen, da sowohl die niedersächsischen Universitäten als auch Fachhochschulen antragsberech- tigt waren. Grundlagen- bzw. anwendungsorientierte Forschungsansätze finden sich daher in allen Konzepten. Die antragsstellenden Hochschulen haben mittels Profilpapieren der geplanten Profes- suren Aussagen zur Denomination, Forschungs- und Arbeitsschwerpunkten der einzelnen geplanten Professuren getroffen. 6. Plant die Landesregierung die Einrichtung von Digitalisierungsprofessuren für die Lehre? Alle Digitalisierungsprofessuren sind auf Dauer angelegte, vollwertige Professuren, insofern gehören zu ihren Aufgaben sowohl Forschung als auch Lehre. Reine Lehr-Professuren im Rahmen der Digi- talisierungsprofessuren sind nicht vorgesehen. 7. Plant die Landesregierung die Unterstützung der Grundlagenforschung durch Digitali- sierungsprofessuren? Ergänzend zu der Antwort der Landesregierung zu Frage 5 ist zu diesem Punkt anzumerken, dass eines der Ziele der Digitalisierungsprofessuren ist, dass sich die Digitalisierungsprofessuren in das Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (www.zdin.de) als wichtiges forschendes Netzwerk zur Digitalisierung einbringen sollen. 8. Ist die Unterstützung weiterer Digitalisierungsprofessuren durch Ausstattungsmittel aus dem Niedersächsischen Vorab geplant? 9. Wie sieht der Zeitplan für die Einrichtung weiterer Digitalisierungsprofessuren aus? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die in der Ausschreibung vorgesehenen bis zu 50 Digitalisierungsprofessuren werden mit bis zu 42 Millionen Euro Mitteln für ergänzende wissenschaftliche Ausstattung aus dem Niedersächsischen Vorab unterstützt. Angesichts der COVID-19-Pandemie und der akuten Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb wird gegenwärtig geprüft, in welchem Modus und Zeithorizont die Einrichtung der nach der Auswahlent- scheidung im November 2019 bisher noch nicht vergebenen bis zu zehn weiteren Digitalisierungs- professuren durchgeführt werden kann. Die weitere Einrichtung von Digitalisierungs- und/oder KI- Professuren hängt von den weiteren finanziellen Rahmenbedingungen ab. (Verteilt am 19.05.2020) 3",
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