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"content": "Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7047 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung „Schicht im Schacht“? Private Kultureinrichtungen und Corona Anfrage der Abgeordneten Susanne Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegan- gen am 10.06.2020 - Drs. 18/6709 an die Staatskanzlei übersandt am 15.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung vom 14.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Bergbaumuseum „Grube Samson“ steht nach einem Bericht des NDR, bedingt durch die Schlie- ßung in den vergangenen Wochen, vor dem Aus: „Eines der bedeutendsten Denkmäler der europä- ischen Bergbaugeschichte steht möglicherweise vor dem wirtschaftlichen Kollaps. Die Grube Sam- son in St. Andreasberg im Harz, gehört seit zehn Jahren zum UNESCO-Weltkulturerbe. Doch Wegen der Corona-Krise fehlen die Besucher, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Erst seit Kurzem können überhaupt wieder Teile des Museums besichtigt werden. Doch das reicht nicht, um die Grube Sam- son am Leben zu halten. In dem Dilemma hilft auch nicht der Weltkulturerbe-Status, weil er keine Fördermittel bringt. Die Grube finanziere sich ausschließlich durch die Eintrittsgelder von geführten Gruppen - und die fallen derzeit komplett weg, erklärt Pächter und Betreiber Christian Barsch gegen- über NDR 1 Niedersachsen. Er selbst habe seit Mitte März kein Einkommen und finanziere sogar Mitarbeiter und den laufenden Betrieb aus privaten Rücklagen. Das seien mehrere Tausend Euro im Monat.“ (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersach-sen/braunschweig_harz_goettingen/Weltkultur- erbe-Grube-Samson-vor-dem-Aus,grubesamson102.html) Vorbemerkung der Landesregierung Eigentümer der Grube Samson und des Bergbaumuseums ist die Stadt Braunlage. Sie hat die Be- wirtschaftung der Anlage einer privatnützigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts pachtweise überlas- sen. Die in der Vorbemerkung der Abgeordneten geschilderte Situation bezieht sich ausschließlich auf diese privatnützige Betreibergesellschaft, nicht auf das Kulturdenkmal selbst. Aufgrund der ge- wählten Rechtsform kann die Betreibergesellschaft ggf. Leistungen aus der Niedersachsen-Sofort- hilfe Corona im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in Anspruch nehmen, soweit es sich bei den Fehlbeträgen nicht um Personalkosten oder Unterneh- merlöhne handelt und die weiteren Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. 1. Welche Bedeutung für die Kulturlandschaft Niedersachsens misst die Landesregierung der Grube Samson zu? Die Grube Samson ist Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Go- slar und Oberharzer Wasserwirtschaft. Wie allen Welterbestandorten in Niedersachsen misst die Landesregierung ihr hohe Bedeutung zu. Das Alleinstellungsmerkmal des Standorts Grube Samson innerhalb der Welterbestätte ist insbesondere die letzte erhaltene und bis heute betriebene Fahrkunst der Welt aus dem Jahr 1837. Sie hat innerhalb des Förderprojekts TRAFO der Kulturstiftung des Bundes in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Um die im Original nicht 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7047 zugängliche Fahrkunst für Besucherinnen und Besucher erlebbar zu machen, wurden ab 2018 In- vestitionen in Höhe von ca. 160 000 Euro getätigt, wobei 90 % durch die Stiftung Welterbe im Harz eingeworbene öffentliche Fördermittel sind. Seit April ist diese Aufwertung des Museums der Öffent- lichkeit übergeben worden. Die Landesregierung steht mit der Stiftung Bergwerk Rammelsberg, Alt- stadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft und der Eigentümerin in Gesprächen über die notwendigen denkmalgerechten Sanierungen und die museale Weiterentwicklung des Welterbe- standorts Grube Samson. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der Grube Samson? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Überleben der Grube Samson zu sichern? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Soweit sich die Fragen auf die Grube Samson als Kulturdenkmal beziehen, wird auf § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes verwiesen. Demgemäß sind Kulturdenkmale vom Eigentümer instandzuhalten, zu pflegen, vor Ge- fährdung zu schützen und, wenn nötig, instandzusetzen. Die Entscheidung über die Art und Weise, wie das Denkmal genutzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, liegt gleichfalls beim Eigentümer. Aufgrund des unstrittigen öffentlichen Interesses an der Zugänglichkeit des Kulturdenk- mals sind sowohl die Landesregierung als auch die Stiftung Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft bereit, mit der Eigentümerin, der Stadt Braunlage, über Lösungen zu diskutieren, die dieses Interesse nachhaltig absichern. Im Weiteren kann die Landes- regierung zu Unternehmensdaten oder personenbezogenen Daten keine Auskunft geben. 4. Welche weiteren Museen und Stätten des Weltkulturerbes in Niedersachsen, die von ei- ner ähnlichen finanziellen Problematik betroffen sind, sind der Landesregierung be- kannt? Durch die Corona-bedingten Schließungen während der Monate März, April und Mai 2020 sowie durch deren Folgewirkungen haben sämtliche Kultureinrichtungen hohe Umsatzeinbußen zu ver- zeichnen. Vergleichbare Situationen liegen an anderen Standorten der UNESCO-Weltkulturerbe in Niedersachsen nicht vor. Soweit in sonstigen Museen vergleichbare Situationen wie bei der Betrei- bergesellschaft des Bergbaumuseums Grube Samson aufgetreten sind, handelt es sich bei allen Informationen darüber um Unternehmensdaten oder personenbezogene Daten, zu denen die Lan- desregierung keine Angaben machen kann. 5. Wo können von Einnahmeausfällen in ihrer Existenz bedrohte Museen und Stätten des Weltkulturerbes in Niedersachsen finanzielle Unterstützung beantragen? Vereine und gemeinnützige Kultureinrichtungen können Unterstützung aus den Programmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrich- tungen und Kulturvereine) beantragen, sofern sie nicht wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Außerdem gibt es bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen die Möglichkeit für mit Lan- desmitteln beim MWK institutionell geförderte Einrichtungen, zusätzliche Mittel zum Ausgleich unab- weisbarer Zahlungsverpflichtungen zu beantragen. Ferner stehen privatnützigen Unternehmen För- derprogramme von Land und Bund offen. 6. Um welche Form handelt es sich bei dieser Unterstützung? Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich i. d. R. um Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO. (Verteilt am 27.07.2020) 2",
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