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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 285 Maßnahme des Bundes, kommt hier nicht in Betracht, da die hierfür vom Bund fest- gelegten Immissionsrichtwerte in der Gemeinde Stapelfeld nicht erreicht werden. Gleichwohl hat das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr einen Antrag der Gemeinde Stapelfeld auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an das Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung weitergeleitet. Eine Antwort von dort steht noch aus. Unabhängig davon besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Gemeinde Sta- pelfeld auf eigene Kosten aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 1 errichtet. Die Straßenbauverwaltung des Landes würde in diesem Fall auf die im Fernstraßen- gesetz festgelegte Anbauverbotszone (40 Meter rechts und links der Autobahn) ver- zichten und die Gemeinde bei der Planung unterstützen. 3 \u0001",
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