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            "content": "mSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 10. Wahlperiode Drucksache                 10/78 04. 08. 83 Kleine Anfrage des Abg. Harms (Eimshorn) (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Minister für Wirtschaft und Verkehr - Ausbau des Grenzweges : Elmshorn Baulastträger und damit zuständig für die Planung und den Bau des Grenzweges sind die Kreise Pinneberg und Steinburg. Sie führen diese Aufgabe aufgrund des Art. 28 des Grundgesetzes für die Bun- desrepublik Deutschland in eigener Zuständigkeit aus. Der Minister für Wirtschaft und Verkehr hat gem. §§ 40 und 52 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) auf Antrag der Kreise das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Verfahren für den Grenzweg ist im                    Septemb~r    1981 eingeleitet worden. Aufgrund noch offener Fragen im Rahmen der Auswertung der im Verfahren eingegangenen Einwendungen konnte der Erörte- rungstermin noch nitht stattfinden. Daher ist zur Zeit von seiten der Landesregierung eine abschließende Wertung der Gesamtstellung- nahmen einschließlich derjenigen der Stadt Elmshom nicht möglich. Die Fragen 1 bis 4 und 9 kann die Landesregierung nur aus ihrer Kenntnis der Entwurfs- und Planfeststellungsunterlagen und nach Rückspradle mit den Kreisen Pinneberg und Steinburg beantworten. Zunächst ist zu den verkehrlidlen Aspekten generell folgendes fest- zu-stellen: Maßgebend für die Gestaltung eines Verkehrsnetzes ist der Flächen- nutzungsplan. Der F-Plan der Stadt Elmshorn enthält neben einem südlichen einen nördlichen Autobahnzubringer im Zuge des \"Grenz- weges\". Bei der Feststellung dieses Bedarfs sind die Stadt Elmshom Oie Landtagadrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlig Schmldt & Klaunig, Rlngatraee 19, 2300 Kiel, Fern~ 6 20 95,$6, zu beziehen.",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode Drucksadle l 0/78 8. Gibt es eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, den Ausbau des Grenzweges mitfinanzieren zu wollen? In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt wurde diese Zusage gegeben? Die Fragen 7 und 8 Werden des Sach.zusammenhangs wegen gemein- sam beantwortet. Der Bundesminister für Verkehr hat auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein arn 29. 6. 1981 dem Antrag des Kreises Pinneberg auf Förderung des Grenzwegaus- baues aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gern. § 6 Abs. 2 des GVFG vorbehaltlich der Rechtsbestän- digkeit des noch ausstehenden Plartfeststellungsbeschlusses zuge- stimmt. Dem Kreis ist eine GVFG-Zuwendung in Höhe von 5 280 000,- DM in Aussicht gestellt worden. Die restlichen 4 420 000,- DM teilen sich voraussidltlich wie folgt auf: FAG-Zuwendung                   I 320 000 DM DB gern § 13 EKrG                 426 000 DM Bund gern. § 13 EKrG             426 000 DM Land (Anteil L 288)                81 000 DM Kreis Pinneberg                 2 167 000 DM 9. In welcher Weise würde der Ausbau des Grenzweges die Natur beeinflussen, insbesondere a) wieviel Quadratmeter Teer- oder Betondecke würden ent- stehen? 25 600 qm Schwarzded<e :für die Fahrbahn und 12 000 qrn Schwarz- dedce für seitliche Wirtschaftswege, die weitgehend auch dem Rad- verkehr dienen. b) Wieviel Quadratmeter Land würden zusätzlich für Rand- streifen, Gräben, Fahrradwege etc. benötigt werden? 59 000 qrn, fast ausschließlich Grünflächen. Die im ausgebauten Grenzweg aufgehenden Grundstüdcsflächen des heutigen Grenzweges würden rd. 13 000 qm betragen. c) Wieviel Eichen, andere Hart- und Weichholzbäume müßten abgeholzt werden? Rd. 20 Eichen von 30 cm Durchmesser und mehr, rd. 60 Eichen von 10--20 cm Durchmesser und rd. 60 andere Bäume. d) Wieviel Ud. Meter Knicks müßten gerodet werden? I 300 lfd. Meter. Die Landschaftspflegebehörde hat für diese Eingri,ffe in die Natur \"Ausgleichsmaßnahmen über das sonstige Maß hinaus\" gefordert. So wollen die Kreise sith z. B. im Rahmen der Grunderwerbsverhand- lungen bemühen, Einvernehmen mit den Grundeigentümern zu erzie- len, daß über einen reinen Ersatz der Knidcs im Verhältnis 1 : 1 hin- aus zusätzlithe Knidts angelegt werden können. Es ist eine intensive Bepflanzung der Böschungsflächen geplant. Ca. 6 000 qm für den Straßenbau nitht benötigte Grundstüdtsflädlen sollen aufgewaldet und ca. 3 500 qm Regenrüd<haltebed<en gleichzeitig als Feuchtbiotope ausgebildet werden. 3",
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