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"content": "Drucksache 9/446 Schleswig-Holsteinischer Landtag~ 9. Wahlperiode 3. Von welcher Zahl an Neuzulassungen für das Fach Musik an der Pädagogisd1en Hochsdmle Kiel geht die Landesregierung für das Wintersemester 1980/81 und für das Wintersemester 1981/82 aus und ·welche Ge~amtstudentenzahl lefit sie für die folgenderi Semester zugrunde? Unter der z. Z. geltenden Prüfungsordnung wird die Zahl der Zulas- sungen für das Fach Musik an der PH Kiel auch künftig bei et,va 50 Studienanfängern pro Jahr liegen. Die Gesamtstudentenzahl wird unter diesen Bedingungen auf etwa 170 bis 180 steigen. Ob es durch geänderte. Studienanforderullgen irri Rahmen einer Drei-Fädwt-Leh- rerausbildung möglich wäre, mehr Studenten zum Musikstudium zu- zulassen, ist erst nad1 Anhörung der Hochschulen zur DreiMFächerM Lehrerausbildung abzusehen. 4. Von weld1em a) notwendigen b) angemessenen Bedarf geht die Landesregierung für die Wintersemester 1979/Sü, 1980/81 und 1981!82 für Vokahinierricht und für Klavierunterricht · aus (unter Annahme der angemessenen Gruppengröße) und weld1er Umfang an Stunden kann an Vokal- bzw. Klavier- unterridlt z. Z. und nach Besetzung der neue1:1 Planstelle gege- ben werden? Eine detaillierte Bedarfsplanung für d_en Teilbereich eines Faches über mehrere Jahre hinw\"eg ist aus den in der Antwort zu 1 genannten Gründen nidü möglich. Das gegenwärtige Lehrangebot b'eträgt z. Z. 95 SemesterwOchenstunden, es wird nach Besetzung der neuen Stelle vora,ussichtlich etwa 120 Seme~terwochenstunden betragen. 5, Sieht die Landesregierung über die vom Landtag beschlOssene zusätzliche Stelle für einen Musiklehrer weitere Verbesserun- . gen im- Jahre 1980 für die künstlerisd1-praktischen Ubungen im Fach Musik an der Pädagogischen Hochschule Kiel Vor? Nein. ·Die Landesregierung wird prüfen, ob für die Pädagogische HochSchule Kiel im Haushaltsentwurf für 1981 weitere Stellen für den musikpraktisd1en Unterridlt vorgesehen werden. könrien, Die Eri.tscheidung des Landtages bleibt abzuwarten. 6·. Ist inzwischen sichergestellt, daß nicht nur die Studenten, die keine künstlerisch-praktischen Ubungen im Vokal- oder Instru- mentalunterricht belegen konnten, von der Prüfung befreit werden, sondern daß auch den Studenten e1~tgegengekommen wird, die nur einen Teil der .künstlerisch-praktischen Ubungen belegen konnten bzw. den Unterricht in überhöhten Gruppen-. größeil erhalten haben? Es stand nie im Zweifel, daß sich die Prüfungsanforderungen am vor- handenen Lehrangebot orientieren. Daher ist festgelegt worden, daß Musikstudenten, die bis einschließlich Wintersemester 1978/79 ihr ·Studium begonnen haben, ihren musikpraktischen Leistl}-rigsnadnveis nach der früher geltenden Regelung erbringen können.",
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