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"content": "11 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 10/180 10. Wahlperiode 18. 11. 83 Kleine Anfrage des Abg. Zahn (SPD) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Personalpolitik und Personalwirtschaft im Bereich der Landes- polizei 1. a) Hat die Landesregierung einen Soll-Stellenplan für den ge- hobenen und höheren Dienst der Vollzugspolizei erstellt? b} Wie sieht gegebenenfalls ein solcher Soll-Stellenplan aus? Der Stellenplan ist für das jeweilige Haushaltsjahr im Landeshaus- haltsplan Schleswig-Holstein enthalten, für den Haushalt 1984 im Band I Einzelplan 0410 Seite 136. c) Falls a) verneint wird: Aus welchen, Gründen ist die Erstel- stellung bisher unterblieben? Entfällt. 2. Sind von der Landesregierung die Empfehlungen für die Be- bördenpraxis veröffentli<ht worden? Wenn ja: Wie sehen diese Veröffentlidmngen aus? Empfehlungen für die Behördenpraxis sind hier unbekannt. Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verleg Schmldt & Kleunlg, Rlngstraß. 19, 23:10 Klei •. Fenl\"uf 6 2D 96198, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 10/180 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode 3. Welche Relation der Laufbahngruppen besteht nadt dem Stel- lenplan 1983 bei der Vollzugspolizei, bei der Sdmtzpolizei, bei der Kriminalpolizei? Mittlerer Gehobener Höherer Dienst Dienst Dienst Vollzugspolizei 82,2 16,5 1,3 Schutzpolizei 87,7 11,2 1' 1 in •!o Kriminalpolizei 51,4 45,9 2,7 4. Uber welche Relation gemäß Frage 3 verfügen die anderen Bundesländer? Die Relation der Laufbahngruppen der Bundesländer ergibt sidt aus der beigefügten Anlage. 5. Besteht die Absicht, diese Relation bis 1988 zu verbessern? Wenn ja, auf welche Werte? Die Landesregierung hat den Stellenanteil des gehobenen Dienstes von 1971 bis 1983 bei der Schutzpolizei von 4,2 °/o auf 11,2 Ofo bei der Kriminalpolizei von 12,1 °/o auf 45,9 •!o verbessert. Der Entwurf für den Haushalt 1984 sieht weitere Verbes- serungen vor. Entwicklungen nach 1984 werden von den Haushaltsmöglichkeiten ab- hängig sein. 6. Wie ist das Verhältnis (prozentual) zwischen Schutz- und Kri- minalpolizei in Schleswig-Holstein, in den anderen Bundesländern? In Schleswig-Holstein: Schutzpolizei 84,7 °/o Kriminalpolizei 15,3 Ofo In: Schutzpolizei Kriminalzolizei Baden-Württemberg 84,2 15,8 Bayern keine Angaben möglich Berlin 86,9 13,1 Bremen 84,7 15,3 Harnburg 83,2 16,8 Hessen 82,6 17,4 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drud<same 10/180 Niedersachsen 80,9 19,1 Nordrhein-Westfalen 84,3 15,1 Rheinland-Pfalz 81,7 18,3 Saarland 85,9 14,1 Diese Zahlen haben jedom aufgrund untersmiedlicher Aufgabenzu- weisungen in den einzelnen Ländern keinen Aussagewert. 7. Welche Pensionierungsraten werden von 1984 bis 1988 er- wartet bei der Schutzpolizei, bei der Kriminalpolizei, bei der Landespolizei'? Mit welchem \"unnatürlichen u Abgang muß die Landesregie- rung erfahrungsgemäß jährlich zusätzlidt rechnen'? Pensionierungen: 1984 1985 1986 1987 1988 Schutzpolizei 13 52 63 67 75 Kriminalpolizei 18 16 15 29 17 Landespolizei 91 69 79 101 94 Mit 40 weiteren Abgängen pro Jahr ist zu rechnen. 8. Welche Einstellungsquoten sind für die Jahre 1984 bis 1988 vorgesehen'? Welcher Personalabbau ist für die Jahre 1984 bis 1988 gege- benenfalls geplant'? Die Einstellungen richten sich nach der Zahl der durch Abgänge frei- werdenden und haushaltsmäßig verfügbaren Planstellen. 1984 werden voraussichtlich 140 Anwärter in den Polizeidienst eingestellt werden können. Von der durch die Landesregierung beschlossenen Personaleinspa- rungsquote entfallen 1984 auf den Stellenplan der Polizei 136 Plan- stellen. Für die Jahre danach hat die Landesregierung noch keine Beschlüsse gelaß!. 9. Wie sind die einzelnen Besoldungsstufen im mittleren, geho- benen und höheren Dienst (absolut und prozentual) besetzt im Bereich der Landesverwaltung, im Bereidl der Ministerialverwaltung, im Bereich der La~despolizei, im Bereich der Schutz- und Kriminalpolizei'? Besoldungsstufen werden durch Planstellen ausgewiesen. Die Beset- zung ei'gibt sich aus dem Haushaltsplan. Der Haushaltsentwurf 1984 - Drud<sache 10/110- enthält diese Angaben in den Stellenplänen und Stellenübersidlten. 3",
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"content": "Drucksadle 10/180 Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode 10. Unterliegt nach Auffassung der Landesregierung die Besetzung folgender Stellen der Mitbestimmung durch Personalräte: Leiter der Dezernate im Schutz- und Kriminalpolizeiamt, Leiter der Polizei- und Kriminalpolizeidirektionen, Leiter der Polizeiinspektionen und Kriminalpolizeistellen? Wenn nein, aus welchen redltlidlen Gründen nicht? Wenn ja, wurde bereits entsprechend verfahren? Nicht der Mitbestimmung unterliegt nach § 10 Abs. 2 PersVG die Besetzung der Stellen der Leiter von Polizei- und Kriminalpolizeidi- rektionen sowie Polizeiinspektionen und Kriminalpolizeistellen; dies gilt ebenfalls für Dezernatsleiter im Sdmtz- und Kriminalpolizeiamt, soweit sie Vertreter des Amtsleiters oder/und zu Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 14 Abs. 3 PersVG). Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen wird verfahren. 11. Ist gewährleistet, daß die beabsichtigte Ubertragung (oder Nichtübertragung} einer höher zu bewertenden Tätigkeit oder die Versetzung (oder Nichtversetzung) mit der Möglichkeit der Beförderung oder Höhergruppierung so rechtzeitig bekanntge- geben wird, daß erforderlichenfalls der Antrag auf Mitbestim- mung durch Personalräte gestellt werden kann? In den Fällen, in denen Betroffene nadl § 70 Abs. 2 Pers VG einen Antrag auf Mitbestimmung de; Gruppenvertretung stellen können, ist dies gewährleistet. 12. Ist beabsichtigt oder hält die Landesregierung es für erforder- lich, die Unabhängigkeit des Landesbeamtenausschusses zu stärken? Die Mitglieder des Landesbeamtenaussdl.usses sind nach § 113 LBG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es ist nicht bekannt, daß diese Unabhängigkeit in Frage stand. 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drud<sadle 10/180 Anlage Betr.: Relation der Laufbahngruppen in den Bundesländern Land Dienstzweig ).Iittlerer- : Gehobener- : Höherer Dienst Baden- Schupo 86,5 12,8 0,7 Württemberg Kripo 52,5 45,1 2,4 Vollz.pol. 81 '1 17,9 1,0 Schupo Bayern Kripo Es liegen keine vergleichbaren Angaben Vollz.pol. vor. Schupo 72,9 25,6 1,5 Berlio Kripo 20,4 75,4 4,2 Vollz.pol. 66,0 32,2 1,8 Schupo 80,4 18,7 0,9 Bremen Kripo 60,7 36,4 2,9 Vollz.pol. 77,4 21,4 1,2 Schupo 86,4 12,6 1,0 Harnburg Kripo 58,0 39,9 2,1 Vollz.pol. 81,6 17,2 1,2 Schupo 85,9 13,4 0,7 Hessen Kripo 56,0 41,7 2,3 \\'ollz.pol. 80,7 18,3 1,0 Schupo 80,8 17,8 1,4 Niedersachsen Kripo 50,9 45,5 3,6 Vollz.pol. 75,1 23,1 1,8 Nordrhein- Schupo 88,4 10,7 0,9 Westfalen Kripo 38,1 59,4 2,5 Vollz.pol. 80,5 18,4 1' 1 Rheinland- Schupo 88,8 10,2 1,0 Pfalz Kripo 62,9 34,9 2,2 Vollz.pol. 84,0 14,7 1,3 Schupo 85,1 13,9 1,0 Saarland Kripo 55,9 41,1 3,0 Vollz.pol. 81,0 17,7 1,3 5",
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