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            "content": "~ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 8. Wahlperiode Drucksache                   8/215 16. 01. 76 Kleine Anfrage der Abg. Börnsen, Langmann und Marschner (SPD) und Antwort des Sozialministers Eingliederung polnischer Aussiedler in Schleswig-Holstein Die Landesregierung geht davon aus, daß die Anfrage nid1t die Eingliederung polnischer Aussiedler, sondern deutscher Aussied~ ler aus Polen zum Gegenstand hat. Sie beantwortet die Anfrage wie folgt: 1. Wie groß ist die Zahl der Aussiedler aUs Polen, die nad1 Irr- krafttreten des am 9. Oktober in Warschau unterzeichneten Ver- trages über ~Finanzkredit, Aussiedlung und Rentenahgeltung sowie die Förderung der langfristigen Wirtsdmftskooperation\" zwischen der Bundesrepubik Deutschland und der Volksrepu- blik Polen innerhalb von vier Jahren in Sd1leswig-Holstein erwartet werden? Es ist bekannt, daß rund 280 000 Personen die Aussiedlung aus der Volksrepublik Polen in die Bundesrepublik Deutschland anstreben. Die am 9. Oktober 1975 unterzeichneten Abkommen über die Renten- und Unfallversid1erung nebst der Vereinbarung hierzu sowie über die Gewährung eines Finanzkredites enthalten keine Regelung über die Aussiedlung von Deutschen aus Polen. Lediglich das am gleichen Tage unterzeichnete Protokoll sieht die Ausreise von 120 000 bis 125 000 Personen in den nächsten vier Jahren vor. Das bedJutet, daß nur etwa 44 Ofo der Ausreisewilligen mit der Genehmigung zur Uber~ siedlung in die Bundesrepublik werden rechnen können. Für Schles- wig-Holstein liegen aktuelle Anträge für 6240 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung vor. Geht man davon aus, daß auch Die Landtagsdrucksachen sind forttaufand und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunlg, 23 Klei, Ringstraße 19/21, Fernruf 6 20 95196, zu beziehen.",
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            "content": "Drucksache 8/215                Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode hier etwa 44 O/o mit der Ausreisegenehmigung werden rechnen kön- nen, so ergibt sich die Zahl von rd. 2800 Personen. 2. Wie groß wird der auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil na:ch den Erwartungen der Landesregierung sein, wenn - wie im November 1975 - monatlich die Ausreise von ca. 2800 deutschstämmigen Polen genehmigt wird? Der Allteil Schleswig-Holsteins an den Aufnahmen wird im Durch- sdmitt monatlich etwa 60 Personen betragen, Das sind etwa 2,2 °/o ·und entspricht dem Aufnahmeanteil der letzten Jahre. 3. Sind die Durchgangsunterkünfte Lübeck und Jägerslust für eine entsprechende Inanspruchnahme in den kommenden vier Jahren eingerichtet? Ja. 4. Weld1e Maßnahmen hat die Landesregierung zur Eingliederung der zu erwartenden Polen-Aussiedler getroffen, a) um Wohnungen zur Verfügung zu stellen, Durch Runderlaß vom 7. April 1971 (Amtsbl. Schl.-H. S. 422) sind alle mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohnungen, sofern sie nicht für andere Bedarfsträger bestimmt sind, für Aussiedler und Zuwanderer zweckgebunden. b) um Arbeitsplätze anzubieten, Die Aufnahmen der Aussiedler erfolgen in Sd1leswig-Holstein fast ausnahmslos im Wege der. Familienzusammenführung. Die beruflichen Qualifikationen und Sprachkeimtnisse können daher erst nad1 der Ankunft in Beratungsgespräd1en bei den Arbeitsämtern ermittelt wer- den. Im übrigen wird auf die Antwort zu 4 d) verwiesen. c)  u~   die schulische Betreuung der Kinder sid1erzustellen, Für die schulisd1e Betreuung der aus den Gebieten östlich der Oder- Neiße-Linie kommenden deutschen Aussiedlerkinder stehen Förder- sdmlen mit Internaten in Plön-Koppelsberg und Rendsburg zur Ver- fügung. d) um die sprachliche und berufliche Umschulung zu gewähr- leisten, \\ Den Aussiedlern stehen alle sprachlichen und beruflichen Förderungs- möglichkeiten der Arbeitsverwaltung offen. 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode Drucksache 8/215 e) um in Zusammenarbeit mit den Kreisen die Eingliederung zu erleichtern? Die anstehenden Probleme und erforderlichen Maßnahmen wurden mit den Kreis~ und Stadtbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte am 21. November 1975 in einer Dienstbesprechung im Sozialministerium ausführlid1 behandelt. 5. Welche Dienststellen des Landes sind mit der Aufnahme verant- wortlich, (koordinierend) befaßt, und mit welchen Dienststellen der Kreise wird vornehmlich zusammengearbeitet? Innerhalb der Landesregierung ist der Sozialminister federführend, in den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Ämter für Vertrie- bene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zuständig. 6, Welche Zahl von Aussiedlern aus Polen nad1 Schleswig-Hol- stein erwartet die Landesregierung, wenn der Warschauer Ver- trag vom 9, Oktober 1975 im Bundesrat abgelehnt werden sollte? Die Landesregierung sieht sid1 nicht in der Lage, über die Folgen von Ereignissen Auskunft zu erteilen, die noch nicht eingetreten sind, zumal diese weitgehend von nicht absehbaren Reaktionen verschiede- ner Beteiligter abhängig sind. Die Landesregierung hat sich bei den unter Ziffer 4 verzeichneten Maßnahmen zur Aufnahme und Eingliederung von Aussiedlern aus Polen darauf eingestellt, daß auf Dauer im Durchschnitt monatlich etwa 60 Personen eintreffen werden, 7. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung aus einer eventuellen Ablehnung des Abkommens mit der Volksrepublik Polen im Bundesrat für a) polnische Arbeitnehmer, die vor dem 2,         Weltkrieg in Deutschland gearbeitet haben, b) polnische Arbeiter, die während des 2. Weltkrieges zwangs- weise in Deutsdlland gearbeitet haben, c) polnische Einwohner, die 1941 durch Ubernahme in die reidls- gesetzliche Versicherung einen Teil ihrer polnischen Versi- cherungsansprüche verloren haben, d) in Polen lebende Deutsche, die früher zur deutschen Renten- versicherung Beiträge gezahlt haben? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf Frage 6 verwiesen. Im übrigen betreffen nach Art. 1 der Vereinbarung vom 9. Oktober 1975 die dort zur gegenseitigen Abgelhmg aller Versicherungsan~ sprüche getroffenen Regelungen nicht Ansprüche von Einzelpersonen und begründen auch für die Regierung der Volksrepublik Polen keine Verpflichtungen diesen gegenüber. 3",
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