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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/1511 14. Wahlperiode 10.06.98 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) ·Und Antwort der Landesregierung - Minister für Finanzen und Energie - Gastortransporte 1. Wie viele Transporte von Gastoren mit abgebrannten Brennele- menten sind in der laufenden Legislaturperiode von den schles- wig-holsteinischen Kernkraftwerken nach La Hague beziehungs- weise nach Sellafield durchgeführt worden? Wie groß ist die Zahl der Transporte, bei denen am Zielort eine Kontamination festgestellt wurde, die den zulässigen Grenzwert 2 von 4 Bqlcm überschritten hatte? Aus den drei schleswig-holsteinischen Kernkrattwerken wurden seit März 1996 folgende Abtransporte durchgeführt: a) Nach La Hague: - KKB: 9 (Transporte Xl/1 bis Xl/9) - KKK: 1 (Transport Vlll/2) - KBR: 4 (Transporte 1111 bis 1114) b) Nach Sellafield: - 'KKK: 6 (Transporte BNFL01 bis BNFL 12) (6 Transporte mtt je 2 Behältern) - KBR: 5 (Transporte 97101 bis 97105). Die Landta;Jsdrucl<sachen sind fortlaufend und einzeln beim Venag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,24114 Kiel, Fernruf 04 3115 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 14/1511 Schleswig-Holsteinischer Landtag -:-14. Wahlperiode . Die vorgenannten Transporte wurden nicht mit Castor-Behältern, son- dern mit reinen Transpcrtbehältern durchgeführt. Zur Zen liegen Informationen über einen Fall erhöhter Kontamination vor. Von den Betreibern wurden bisher vollständige und konkrete Infor- mationen Ober die Eingangsmessungen in La Hague und Sellafield noch nicht vorgelegt. 2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dama die Gastortransporte von den Landesbehörden genehmigt werden? Wer hat die Castaren vor dem Transport auf eine mögliche radio- aktive Kontamination untersucht und welches Ergebnis haben die Untersuchungen ergeben? Genehmigungen zum Transport von abgebrannten Brennelementen werden nicht von den atomrechtlichen Landesbehörden, sondern vom Bundesamt für Strahlenschutz (BIS) gern. § 4 AtG erteilt. · Brennelement-Abtransporte bedürfen aufgrund entsprechender Rege- lungen in den Betriebsgenehmigungen der Anlagen auch der Zustim- mung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Im Rahmen begleijender Kontrollen durch die Reliktorsicherheitsbehör- de sind vor dem Abtransport folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: - Überprüfung der Identität des BE-Transportbehälters; - Durchführung wiederkehrenden PrOfungen am Behälter und an den zur Handhabung notwendigen Hebezeugen; - Einhaltung der Grenzwerte für Dosisleistung und Kontaminationen gern. den vorgegebenen verbindlichen Regelungen des Strahlen- schutz- bzw. Verkehrsrechts; ' - Einhaltung der für die BE-Handhabung vorgesehenen betrieblichen Regelungen. Die Überprüfung auf Kontamination obliegt dem Batreiber der Anlage. Der TÜV-Nord ist als von der Reaktorsicherheitsbehörde zugezogener Sachverständiger seit 1994 ständig mit der Durchführung begleitender Kontrollen beauftragt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Auswertung der von den Betreibern erstellten Meßprotokolle ergibt sich, daß tieim Verlassen der Transporte nach den durchgeführten Messungen keine Grenzwertüberschreitun- gen vorlagen. 3. Ist es richtig, daß das Eisenbahnbundesamt eine Untersuchung der Transportbehälter auf Kontamination durchgeführt hat? Wenn ja, wo wurden die Untersuchungen durchgeführt, welches Ergebnis hatten die Untersuchungen? 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/1511 Nach einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit vorgelegten Bericht vom 27. Mai 1998 führt das Eissn- bahnbundesamt eigene Kontaminationsuntersuchungen durch. Nach diesem Bericht wurden bei aufsichtliehen Messungen, die wäh- rend der Transporte stichprobenweise durchgeführt wurden (60 % aller Transporte wurden gemessen), Radioaktivität weder auf den Behältern noch auf der Außenseite oder Innenseite der Haube, auf dem begehba- ren Teil des Waggons und auf den nachfolgenden Waggons festgestellt. Über die Lokalität der jeweiligen Untersuchungen ist danach dort nichts bekannt. 4. An wie vielen Meß.orten auf dem Transportbehälter wird vor und nach dem Transport der Gastoren die radioaktive Kontamination gemessen? Ist bei den Castorbehältern, die nach dem Transport eine erhöhte radioaktive Kontamination aufwiesen, diese an allen Meßorten gemessen worden? Wenn nein, an wie vielen Maßorten wurde eine Grenzwertüber- schreitung in weLcher Höhe gemessen? Es werden Eingangs- und Ausgangsmessungen an Waggons und Be- hältern sowohl in Bezug auf Dosisleistungen als auch Kontamination durchgeführt. Die Maßprotokolle schreiben für den Transportbehälter insgesamt bis zu 40 und für das Fahrzeug bis zu 20 Meßpunkte vor. Bei der bisher festgestellten Grenzwertüberschreitung - siehe Antwort zu Frage 1. - lag eine punktuelle Kontamination an einer Stelle außer- halb der vorgegebenen Meßpunkte vor. 5. Woher stammt nach Kenntnis der Landesregierung die Radioak- tivität, die nach dem Transport zu einer Grenzwertüberschreitung geführt hat? Welche radioaktiven Isotope wurden analysiert? Der Landesregierung liegen gegenwärtig keine Informationen über die Ursachen der aufgetretenen Kontaminationen vor. Die ihr vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugegange- nen Unterlagen weisen hierzu nichts aus. Insbesondere aber auf diese Frage konzentrieren sich die laufenden Untersuchungen mit dem Ziel einer wirksamen Abhilfe. Nach den vom BMU vorliegenden Berichten über Analyseergebnisse wurden die Isotope Kobalt 60 und Cäsium 137 identifiziert. 3",
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"content": "Drucksache 14/1511 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode 6. Hat der Setreiber des Kernkraftwerks, dessen Gastorbehälter nach dem Transport eine erhöhte Radioaktivität aufwies, die Lan- desregierung als genehmigende Behörde davon informiert? Wenn ja, wann? Nein. 7. War der Landesregierung bekannt, daß die Transportwaggons bei ihrer Ankunft in La Hague auf Kontamination untersucht wurden? Wenn ja, hat die Landesregierung beim Setreiber nachgefragt, welches Ergebnis die Untersuchungen hatten? Die Untersuchung der Transportwaggons bei ihrer Ankunft in La Haguue war der Landesregierung bekannt. · Der Landesregierung war das gegenwartig als sehr wahrscheinlich diskutierte Phänomen eines \"Ausschwttzens\" von Radioaktivität wäh- rend des Transportes nicht bekannt. Insoweit bestand für eine Nachfra- ge bei den Betreibern kein Erfordernis. Es besteht im Obrigen unver11ndert die Auffassung, daß für Fragen im Zusammenhang mit der Wiederaufberettung im Ausland vorrangig die Zuständigkeit des Bundesministeriums fOr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegeben ist. 4",
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