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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/3777\n15. Wahlperiode 04-11-03\n\n \n\nKleine Anfrage\n\nder Abgeordneten Ursula Sassen (CDU)\nund.\n\nAntwort\n\nder Landesregierung - Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft\n\nMonitoring-Studie Eiderstedt\n\nVorbemerkung:\nDer Naturschutzverein Eiderstedt und die Kreisjägerschaft Eiderstedt haben in der Zeit\n\nvom 01.04.2004 bis zum 30.06.2004 zur Erfassung des Brutvogelbestandes nach der\nMethode der Revierkartierung (vgl. FLADE 1994, BIBBY et al. 1995) ein Monitoring\ndurchgeführt.\n\nSeit dem 05.09.2004 läuft zusätzlich eine Bestandserfassung der Zug- und Rastvogelar-\nten in einer flächendeckenden Synchronzählung und Kartierung.\n\nAlle Daten werden durch ein Büro für Natur- und Landschaftsökologie i in Ottweiler aus-\ngewertet. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen.\n\n1. Seit wann und in welchem Umfang hat die Landesregierung Kenntnis von der lau-\nfenden „Monitoring-Studie Eiderstedt?\n\nDie Kreisjägerschaft Eiderstedt e.V. hat mit Datum vom 27. Mai 2004 gemein-\nsam mit dem Naturschutzverein Eiderstedt beim Ministerium für Umwelt, Natur-\nschutz und Landwirtschaft einen Antrag auf Förderung einer auf drei Jahre ange-\nlegten Monitoringstudie im Zusammenhang mit der Ausweisung Eiderstedts als\nEU-Vogelschutzgebiet beantragt. Durch diesen Antrag erlangte das MUNL kon-\nkrete Kenntnisse über die geplanten Arbeiten. Zuvor war aus der Region ver-\nschiedentlich die Absicht bekundet worden, Untersuchungen dieser Art durchzu-\nführen.",
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"content": "Drucksache 15/ 3777 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode\n\n2. Entsprechen die dort angewandten Zähl- und Kartierungsmethoden nach Auffas-\nsung der Landesregierung den international anerkannten Standards und insbe-\nsondere den Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie?\n\nWenn nein, warum nicht?\n\nIn dem o.g. Antrag wird nicht im Einzelnen auf die Zähl- und Kartierungsmetho-\nden eingegangen, so dass eine Beurteilung hinsichtlich der abgefragten Kriterien\nnicht möglich ist.\n\n3. Besteht die Möglichkeit, dass die Zähl- und Kartierungsprotokolle und die Aus-\nwertungsergebnisse für Eiderstedt mit denen des NABU abgeglichen und sowohl\nbei der Vogelschutzgebietsausweisung Eiderstedts als auch bei der Entwicklung\nvon Schutzkonzepten Berücksichtigung finden?\n\nWenn nein, warum nicht?\n\nDie Arbeiten zur Meldung des Vogelschutzgebietes sind abgeschlossen. Die\nBerücksichtigung neuer Daten ist aus diesem Grund in diesem Zusammenhang\nnicht möglich.\n\nDie Landesregierung begrüßt jede Aktivität, die die weitere fachliche Umsetzung\nerleichtert und hat insofern Interesse an weiter gehenden fachlichen Informatio-\nnen. Ausdrücklich begrüßt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die\nAktivitäten und Initiativen lokaler Interessenverbände. Die durch diese gelieferten\nfachlichen Informationen werden im Rahmen der Monitoring-Berichtspflichten be-\nrücksichtigt werden.\n\n4. Ist die laufende Monitoring-Studie Eiderstedt oder sind zukünftige Studien dieser\nArt förderfähig?\nWenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe?\n\nWenn nein, warum nicht?\n\nInwieweit Monitoring-Studien der o.g. Art zukünftig förderfähig sind, wird auf der\nBasis der jeweils vorliegenden Anträge entschieden. Ob und in welcher Höhe ei-\nne Förderung möglich ist, hängt von den Inhalten der jeweiligen Anträge sowie\nvon n vergaberechtlichen Vorgaben ab.\n\nEine freihändige Vergabe im Rahmen des NATURA 2000-Monitorings ist aller-\ndings nicht möglich. Hierbei handelt es sich um landesweit methodisch einheitli-\nche Arbeiten, die von einer Vielzahl potentieller Auftragnehmer erledigt werden\nkönnen. Diese Arbeiten müssen deshalb aufgrund vergaberechtlicher Vorschrif-\nten für die jeweiligen Berichtszeiträume ausgeschrieben werden. Aufgrund der\nfür das Artenmonitoring insgesamt zu veranschlagenden Auftragssummen muss\ndies jeweils europaweit geschehen. Es steht in diesem Zusammenhang jedem\nInteressenten frei, sich an den entsprechenden Ausschreibungen zu beteiligen.\n\nDie laufende Studie ist nicht förderfähig. Erstens wurde die Förderung von Arbei-\nten beantragt, die teilweise zu den Pflichtaufgaben der Fachbehörden des Lar-\ndes gehören. Zweitens ist ein auf die Region Eiderstedt bezogenes Monitoring\n\n2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3777\n\nerst für den Berichtszeitraum ab 2007 vorgesehen. Schließlich hätte eine frei-\nhändige Vergabe der im Rahmen des NATURA 2000-Monitorings beantragten\nArbeiten den genannten vergaberechtlichen Vorgaben widersprochen.\n\n. Besteht für regionale Naturschutzverbände / -vereine und die Jägerschaft - wenn\ndie Gebiete in deren Zuständigkeitsbereichen liegen - die Möglichkeit, sich an\ndurchzuführenden Studien und Schutzkonzepten der Landesregierung zur Erfül-\nlung von Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie zu beteiligen?\n\nWenn ja, unter welchen Voraussetzungen?\n\nWenn nein, warum nicht?\n\nEine Beteiligung der in der Frage genannten wie auch anderer Verbände an\nStudien und Schutzkonzepten zur Erfüllung von Anforderungen der EU-\nVogelschutzrichtlinie ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die in der Antwort zu\nFrage 3 und 4 skizzierten Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen\n\n- zu beachten.\n\n. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Erfüllung der Berichts-\npflicht gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie für die Region Eiderstedt?\n. In welcher Höhe sollen welche Mittel bereitgestellt werden?\n\nIn der Regel wird im Zusammenhang mit den Monitoringarbeiten von Kosten in\nHöhe von 10 bis 20 €/ha ausgegangen. Da für Eiderstedt für den anstehenden\nBerichtszeitraum keine Monitoring-Aufträge erfolgen, wurden aktuell keine Mittel\nbereitgestellt.",
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