HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129539/?format=api",
"id": 129539,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/129539-380-kv-stromleitung-von-schwerin-gorries-nach-hamburg-krummel/",
"title": "380 kv-Stromleitung von Schwerin-Görries nach Hamburg-Krümmel",
"slug": "380-kv-stromleitung-von-schwerin-gorries-nach-hamburg-krummel",
"description": "",
"published_at": "2012-01-05T00:00:00+01:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/76ccbc05d793ffec8c478c78006fd310b3cc33ca.pdf",
"file_size": 85437,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2100/drucksache-17-2126.pdf",
"title": "Schleswig_Holsteinischer Landtag",
"author": "detlef.matthiessen",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
"reference": "17/2126",
"foreign_id": "sh-17/2126",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
},
"uid": "f3aaa8f4-9d7b-471b-9303-6b760a2891f7",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sh",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "17"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=129539",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-02-24 18:50:34.333786+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129539/?format=api",
"number": 1,
"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 2126 17. Wahlperiode 12-01-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr 380 kv-Stromleitung von Schwerin-Görries nach Hamburg-Krümmel Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bau der 380-kV-Leitung zwischen Schwerin-Görries und Hamburg-Krümmel ist an der Landesgrenze Schleswig-Holstein steckengeblieben. Es fehlen nur noch 20 Kilometer von Gudow bis in die Nähe der Autobahnabfahrt Schwarzenbek. Dieser Leitungsabschnitt ist netztechnisch als sehr wichtige Redundanz für das Netzgebiet Hamburg und Umgebung von Bedeutung, dessen Fertigstellung als sehr dringend eingestuft wird. 1. Wann war Baubeginn der 380-kV-Leitung zwischen Schwerin-Görries und Ham- burg-Krümmel? Was sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Bau- genehmigung? Nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz bedürfen die Errichtung und der Betrieb so- wie die Änderung von Hochspannungsleitungen, ausgenommen Bahnstromfern- leitungen, mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr der Planfeststel- lung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Der Planfeststellungsbe- schluss entfaltet Konzentrationswirkung, d.h. mit dem Planfeststellungsbeschluss sind gesonderte andere behördliche Entscheidungen nach Bundes- oder Landes- recht, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaub- nisse, Bewilligungen oder Zustimmungen nicht erforderlich. Einer gesonderten Baugenehmigung bedarf es mithin nicht.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129539/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 17/ 2126 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Im vorliegenden Fall der Errichtung einer länderübergreifenden Höchstspan- nungsleitung sind gemäß den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Landesbe- hörden in Mecklenburg- Vorpommern und in Schleswig-Holstein für die Tras- senabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein jeweils gesonderte Planfeststellungen erforderlich. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den Trassenabschnitt in Mecklenburg-Vorpommern vom 4. September 2009 erfolgte im Jahr 2010 die Er- richtung der 380-kV-Leitung in dem betreffenden Trassenabschnitt in Mecklen- burg-Vorpommern. 2. Was sind die Gründe für die Verzögerungen des Weiterbaus auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins ? Voraussetzung für den Weiterbau bzw. die Errichtung der 380-kV-Leitung im schleswig-holsteinischen Trassenabschnitt ist ein vom Landesbetrieb Straßen- bau und Verkehr (LBV) zu erlassener Planfeststellungsbeschluss, der für das 1. Quartal 2012 erwartet wird. Das Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein wurde zeitlich nach dem Planfeststellungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Aufgrund zusätzlicher Planänderungsverfahren in Schleswig-Holstein konnte das Planfest- stellungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden. Hintergrund der Planänderungsverfahren für den schleswig-holsteinischen Tras- senabschnitt ist, dass in diesem Trassenabschnitt - im Gegensatz zum Trassen- abschnitt in Mecklenburg-Vorpommern - eine sehr umfangreiche Querung von Waldflächen erforderlich ist. Während des Planfeststellungsverfahrens eingetre- tene Änderungen des Umweltrechts haben zu umfangreichen Planänderungen in Bezug auf den Umfang von Ersatzaufforstungen geführt. Dabei war der Umfang der Ersatzaufforstung zwischen LBV und Vorhabenträger lange Zeit umstritten. Bei der Inanspruchnahme von Wald ist die Festsetzung von Ausgleichszahlun- gen nur zulässig, wenn und soweit Flächen für Ersatzaufforstungen nicht zur Ver- fügung stehen. Mit der Änderung des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes sowie der Ökokontoverordnung Schleswig-Holstein mit Wirkung zum 1. März 2010 wurden die sog. Suchräume für Ersatzaufforstungen erheblich ausgeweitet. Als Suchraum muss nunmehr für Ersatzaufforstungen nicht mehr ein bis dahin relativ eng begrenzt zugelassener Umkreis zum konkreten Vorhaben, sondern es müssen vielmehr weitere Gebiete in Schleswig-Holstein herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund musste der Vorhabenträger seine Ende 2009/Anfang 2",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129539/?format=api",
"number": 3,
"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 2126 2010 vorgelegte Planung hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, die zunächst 80 ha Ersatzaufforstung und für 145 ha eine Ausgleichszahlung vorsahen, grund- legend ändern und nunmehr Flächen von 225 ha für Ersatzaufforstungen aus- weisen. Die entsprechend umfangreich geänderten Planunterlagen (2. Planänderung), die am 25. März 2011 beim LBV eingereicht wurden, berühren Rechtspositionen, die sowohl Träger öffentlicher Belange als auch Private betreffen können und erforderten ergänzend zum Auslegungs- und Anhörungsverfahren in 2008 und 2009 ein weiteres Auslegungsverfahren. Die geänderten Planunterlagen wurden daher nach Abschluss der behördlichen Prüfung am 8. August 2011 bei 13 Aus- legungsstellen (Ämtern) mit Einwendungsfrist bis zum 17. Oktober 2011 bekannt gemacht. Dieser Verfahrensschritt wurde mit der vom Vorhabenträger am 8. November 2011 beim LBV vorgelegten Stellungnahme zu den eingegangenen Einwendungen abgeschlossen. Vom LBV wurde die abschließende Beschluss- bearbeitung eingeleitet. 3. Was hat die Landesregierung unternommen, um den notwendigen Lücken- schluss zügig zum Abschluss zu bringen? Die Landesregierung unterstützt das im Energieleitungsausbaugesetz als vor- dringlich eingestufte Leitungsausbauvorhaben uneingeschränkt. Es hat für die Landesregierung höchste Priorität. Um eine beschleunigte Beschlussbearbeitung sicherzustellen, hat der LBV eine externe Anwaltskanzlei zur Unterstützung im Rahmen der Beschlussbearbeitung hinzugezogen. Um dem Vorhabenträger bereits Anfang 2012 vorbereitende Arbeiten für die Baumaßnahmen zu ermöglichen, hat das Landesamt für Land- wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Untere Forstbehörde am 5. Dezem- ber 2011 bereits eine erste Umwandlungsgenehmigung für die Räumung bzw. Herrichtung der 16 in Forstbereichen gelegenen Maststandorten erteilt. 4. Wann wird diese wichtige 380 kV-Leitung von Mecklenburg-Vorpommern über Schleswig-Holstein nach Hamburg für den Stromtransport zur Verfügung stehen? Nach dem derzeitigen Stand der Verfahrensbearbeitung zeichnet sich ab, dass im ersten Quartal 2012 mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ge- rechnet werden kann. Im Anschluss daran erfolgt die bauliche Umsetzung. Eine Inbetriebnahme vor dem Winter 2012/13 ist vorgesehen. 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f3/aa/a8/f3aaa8f49d7b471b93036b760a2891f7/page-p3-{size}.png"
}
]
}