GET /api/v1/document/129576/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129576/",
    "id": 129576,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/129576-u-boot-blaupausenexport-nach-sudafrika/",
    "title": "U-Boot-Blaupausenexport nach Südafrika",
    "slug": "u-boot-blaupausenexport-nach-sudafrika",
    "description": "",
    "published_at": "1990-08-13T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/0d/4f/cd0d4f5d5ee14d6b9cba839ff303ad60/ad15be76b9d7687f229bdbca90ebe91c00df32d0.pdf",
    "file_size": 58550,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/0d/4f/cd0d4f5d5ee14d6b9cba839ff303ad60/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/0d/4f/cd0d4f5d5ee14d6b9cba839ff303ad60/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "- [Schleswig-Holstein Drucksache 12/984 (Seite 1)](#page-1)\n",
    "properties": {
        "url": "http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl12/drucks/0900/drucksache-12-0984.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "Adobe Acrobat 10.0 Paper Capture Plug-in",
        "publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
        "reference": "12/984",
        "foreign_id": "sh-12/984",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
    },
    "uid": "cd0d4f5d-5ee1-4d6b-9cba-839ff303ad60",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "sh",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "12"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=129576",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2024-02-24 18:51:21.372345+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129576/",
            "number": 1,
            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                  Drucksache               12/984 12. Wahlperiode                                                                                                                  13.08.90 Kleine Anfrage des Abgeordneten Meinhard Füllner (CDU) und Antwort der Landesregierung - Justizminister - U-Boot-Biaupausenexport nach Südafrika Dem Justizminister obliegt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaf- ten des Landes(§ 147 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Das hieraus resultierende Weisungsrecht, auch auf das einzelne Ermittlungsver- fahren, unterliegt nach Auffassung der Landesregierung und dem Amtsverständnis des Justizministers engen Grenzen. Diese sind durch das die Staatsanwaltschaft verpflichtende Legalitätsprinzip und dadurch gekennzeichnet, daß die Staatsanwaltschaft in weiterem Sinne ein Organ der Rechtspflege ist. Der Justizminister hat deshalb während seiner bisherigen Amtszeit keine Weisungen in einzelnen Ermittlungssachen gegeben. Die Staatsanwaltschaften haben 'i'n Strafsachen von überörtlicher Be- deutung an den Justizminister zu berichten. Die Berichtspflichten sind im einzelnen in der bundeseinheitlichen Anordnung über Be- richtspflichten in Strafsachen (BeStra) festgelegt. Sie sind Ausfluß des dem Justizminister obliegenden Aufsichts- und Weisungsrechts. Hat - die Landesregierung Hat - der Justizminister oder Hat - der Generalstaatsanwalt im Zusammenhang mit dem Strafermittlungsverfahren wegen des U-Boot-Biaupausenexports nach Südafrika Die Landtagsdrucksachen sindfortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,2300 Kielt, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
            "width": 2499,
            "height": 3523,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/0d/4f/cd0d4f5d5ee14d6b9cba839ff303ad60/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129576/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 12/984           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode a) Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben ~mit  welchem Inhalt und wann-, b) Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt -mit welchem Inhalr und wann -, c) von der Staatsanwaltschaft Berichte angefordert - mit welchen Inhalten und wann -, d) sich zu evtl. Berichten der Staatsanwaltschaft geäußert -mit welchem Inhalt und wann- oder e) sich in sonstiger Weise gegenüber der Staatsanwaltschaft geäu- ßert -mit welchem Inhalt und wann -'? a). Weisungen an den Leitenden @berstaatsanwalt in Kiel hat es nicht gegeben. Dem entspricht eine Presseerklärung. die der Leitende Oberstaatsan- walt in Kiel bezüglich des hier in Rede.stehenden Ermittlungsverfah- rensam 09. April 1990 in eigener Verantwortung herausgegeben hat. In dieser Erklärung heißt es u.a.: \"Die Amtsführung der Staatsanwaltschaft Kiel war zu keiner Zeit von politischen Einflüssen bestimmt weder früher unter der CDU-Landes- regierung noch jetzt unter der SPD-Landesregierung. Alle dahinge- henden Vermutungen und Vorwürfe werden mit allem Nachdruck zu- rückgewiesen. Entscheidend für uns war allein die jeweilige Rechts- lage, und allein diese war maßgebend dafür, daß a) zunächst von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgese- hen, b) Ende 1989 nach Ergehen der bekannten UNO-Resolution ein Er- mittlungsverfahren dann noch eingeleitet wurde. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß vor wie nach dem schleswig-holsteinischen Regierungswechsel und bis heute ins- besondere über die Auslegung des § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes (Embargoverstol>) zwischen uns und dem jeweiligen Generalstaatsan- walt volles Einvernehmen geherrscht hat.\" b)- e). .. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gesetzwidrigen U.Bootblaupausenexports unterliegt der Berichtspflicht gemäß Nr. I Abs. 2 Nr. a der Anordnungen über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra)-A V des Justizministers vom 27. September 1984 - V 320/1431-39 a SH- (abgedruckt in SchlHA 1984, 170). Es betrifft eine Strafsache, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung der Beteiligten und wegen der Art und des Umfangs der Beschuldigung überörtliche Bedeutung hat. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat in dem genannten Ermittlungsverfahren entsprechend der BeStra wiederholt mündlich und schriftlich über den Stand des Verfahrens berichtet. Im übrigen handelt es sich um Fragen der internen Willensbildung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, über die eine Auskunft nicht gegeben werden kann. 2",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/0d/4f/cd0d4f5d5ee14d6b9cba839ff303ad60/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}