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            "content": "m SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 8. Wahlperiode Drucksache                   8/498 18. 10. 76 Kleine Anfrage des. Abg. Schumacher (F.D.P.) und Antwort des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Naturschutz in der Haseldorier Marsch 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der Deichbaumaßnahmen in der Haseldorier Marsch auf a) das Selbstreinigungspotential der Eibe, b) die Vegetation als Brut- und Rastplatz bestimmter Vogel- arten, c) die Pflanzenformation, d) die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Region? Zu a): Für die kontinuierlid1e Selbstreinigung des Elbwassers sind vor allem die im Tidebereich liegenden Schlidcwattflächen und die Röhricht- bestände maßgebend. Durch die Vordeichung werden diese Flächen insgesamt um ehv-a 7 v. B. verringert. Zu b): Die Landesregierung beurteilt die zukünftige Eignung dieses Gebie- tes als Brut- und Rastplatz für bestimmte Vogelarten positiv (siehe audt Antwort zu Frage 2). Zu c): Die im Tidebereich liegenden Röhrichtbestände als typische Pflanzen~ forntation dieses Gebietes werden durch die Deichbaumaßnahmen nur D!e Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schm!dt & Klaun!g, 23 Klei, Ringstraße 19/21, Fernruf 6 20 95196, zu beziehen.",
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            "content": "Drucksache 8/498             Sd1leswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode geringfügig reduziert. Von insgesamt etwa 190 ha werden nur etwu 7 hil in Anspruch genommen, Zu d): Die landwirtschafftlid1en Nutzungsmöglichkeiten werden durch die Deid1baumaßnahmen verbessert,        cta die Flädlen vor Hochwasser ge- sdlützt werden. Sie sind im übrigen auch abhängig von der künftigen Binnenentwässerung (siehe auch Antwort zu Frage 2) .· 2. Welche Maßnahmen sind ei-griffen worden bzw. werden noch diskutiert, um nach -Deichfertigstellung negative Auswirkungen des Deid1baus auf das Okosystem der Haseldorier Marsch möglidlst gering zu halten? Die Landesregierung strebt an, Veränderungen des Okosystems durd1 geeignete Maßnahmen auszugleichen. Im Vordergrund steht dabei, dieses Gebiet als bedeutsa\"men Brut- und Rastplatz für diverse Vogel- arten zu erhalten. Die Lebensiäume der in Frage kommenden Vogel- arten sind Feuchtgebiete. Daher kommt der Ausgestaltung der Bin- nenentwässerung des neubedeichten Gebietes eine zentrale .Bedeu- tung zu. Zunächst ist voJ:gesehen, mittels eines provisorischen Schöpfwerkes die Entwässerung der hinter· dem alten Deich liegenden Flächen (Altpolder Hetlingen) zu gewährleisten, um auf diese Weise die Was- serführung {m Einzugsgebiet der Haseldorfer Binneneibe entspred1end den ökologischen Anforderungen gestalten zu köm~_en. Eine Entscheidung üOer die endgültige _Ausgestaltung der Binnen- entwässerung soll anband der Erfahrungen, die sich aus dem provi- sorischen Schöpfwerkbetrieb ergeben, getroffen werden. Als Alter- nativen kommen in Frage a) eine Wasserführung im Einzugsgebiet der Haseldorier Binnen- eibe, die völlig vom Entwässerungssystem des Altpolders Hetlin- gen getrennt ist (Schöpfwerkslösung) oder b) eine nur teilweise getrennte Wasserführung (gesonderter Ent- wässerungsgraben). Alternative 2 entspricht der Aussage des Unter Frage 3 angesproche- nen Gutachtens. 3, Wie beurteilt die Landesregeierung Analyse und Folgerungen des durch den Kreis Pinneberg in Auftrag gegebenen- und in- zwischen veröffentlidlten ökologisch-landschaftsplaneris&en Gutad\\_tens Wedeler-Haseldorfer Marsch? Soweit sid1 Analyse und FolgerungerJ, des Gutadltens unmittelbar auf die Deid1baumaßnahme beziehen, vertritt die Landesregierung die zur Frage 1 dargelegte Aulfassu)lg. Die Aussagen über mittelbare Folgen der Deichbaumaßnahme und, der zum Ausgleich dieser folgen im Gutachten vorgesdllagenen Mciß- nahmen werden von der Landesregierung im Grundsatz geJeilt. Die einzelnen Vorschläge werden zur Zeit von den Fachdienststellen geprüft. 2 ,,",
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            "content": "Schleswig-Holsteinisdler Landtag- 8. Wahlperiode Drucksadle 8/498 4. Teilt die Lanct'esregierung insbesondere die Auffassung, daß aus der Trassenführung der 380 kV-Leitung und den Ergebnis- sen der Planungsgruppe Jülich Rückschlüsse auf Vorentschei- dungen zugunsten eines KernJ.uaftwerkstandortes bzw. mög- licher Industrieansiedlung gezogen werden körinen? Nein. 5. Wenn nein: Wann und mit welchen Argumenten wird die Landesregierung entsprechende Befürchtungen der Bevölkerung zerstreuen? Die Landesregierung hat die Entwicklungsziele des Landes Schles- wig-Holstein für den Untereiberaum bereits im Oktober 1974 'der Offentlichkeit bekannt gemacht. Danach und nadl dem Regionalplan für den Planungsraum I (Amtsbl. 1973. S. 379) ist in diesem Gebiet weder eine industriell-gewerblid1e Entwicklung noch die Errichtung eines Kernkraftwerkes vorgesehen, vielmehr ist es als Erholungs- gebiet mit Naherholungsfunktion ausgewiesen. ' Ferner hat die Landesregierung in zahlreichen Erörterungen im Rah- men des Abstimmungsverfahrens für die Trassierung der 380 kV-Lei- tung mit den betroffenen Gerneinden und sonstigen öffentlichen Stel- len wiederholt die vorstehend aufgeführten Planun9svorstellungen bekräftigt und P.abei darauf hingewiesen, daß aus der Trassenfüh- rung in der Haseldorfer Marsd1 keine Rückschlüsse auf die Fest- legung von Kernkraftwerkstandorten gezogen werden können. Grund- sätzlich treten Netzeinbindungsmöglid1keiten als Standortkriterium gegenüber anderen Standortvoraussetzungen wie zum Beispiel Sicher- heitsaspekle und- raurnordnerische Erwägungen weit in den Hinter- grund. Die Trassenführung ist darüber hinaus aus technischen Grün- den der Eibekreuzung nur im Bereich der Haseldorfer Marsch mög- lich. Auch aus der Studie der Kernforschungsanlage Jülich können - wie wiederholt auch von der Landesregierung öffentlich betont worden ist - keine Rückschlüsse für die Festlegung von Kernkraftwerk- standorten gezogen werden. Es handelt sich hierbei um eine von der Bundesregierung geförderte wissenschaftliche Forschung~arbeit, die . zur Bestimmung der radioaktiven Umweltbelastung von hypotheti- schen St~ndorten ausgegangen ist. 6. Beabsichtigt die Landesregierung, in der Haseldorier Marsd1 landeseigenes Gelände zu nidlt-landwirtschaftlichet Nutzung zu veräußern? Nein, soweit 'dies nicht aufgrtind öffentlicher Belange erforderlich ist (z. B. für den Bau von Wegen, für die Anlage eines Tiefbrunnens). 7. Wenn ja: Um welche Fläd1en und welche Nutzungsmöglichkeit handelt es sidl? Entfällt. 3",
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