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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                    Drucksache  19/2018 19. Wahlperiode                                                   11.03.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Kostenaufschlüsselung für Erstaufnahmeeinrichtungen - Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1959 (neu) Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf den Unterschied zwischen einerseits – sachgebundenen – Bewirtschaftungskosten für Erstaufnahmeeinrichtungen, die „unab- hängig davon [anfallen], ob die Liegenschaft […] aktiv genutzt wird“, sowie für – zweck- gebundene – Bewachungskosten, die auf „vom Landesamt für Ausländerangelegenhei- ten (LfA) vergebenen Verträgen für in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen“ beruhen, andererseits hin. Es seien – so die Antwort auf Frage 2 – in der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1773 „entsprechend der Abgrenzung […] alle laufen- den Bewirtschaftungskosten“ genannt. Dies führt zu folgenden Anschlussfragen: Vorbemerkung der Landesregierung: In Ergänzung der Beantwortung in der Drucksache 19/1959 (neu) werden – soweit mög- lich – die Angaben für die Standorte Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg gemacht. Sollten die Angaben für diese Standorte nicht einzeln vorliegen, wird dargestellt, ob sich die Angaben auf alle Erstaufnahmeeinrichtungen beziehen bzw. auf welche Standorte sich die Angaben beziehen. 1) Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2019 (soweit bereits vorliegend) die Kosten für Kosten, die auf a) vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten bzw. b) von anderen Stellen des Landes",
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            "content": "Drucksache 19/2018            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode für in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen beauftragt wurden? Antwort: zu a) Die Kosten, die durch beauftragte Leistungen durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten          in    den      Jahren      2015      bis     2019      in    allen Erstaufnahmeeinrichtungen entstanden sind, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Tabelle beinhaltet auch die Kosten, die auf Aufträge der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) der Landespolizei in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen sind. Die Landesunterkunft Bad Segeberg wurde auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung vom 15.07.2016 bis zum 14.07.2018 der Freien und Hansestadt Hamburg gegen volle Kostenerstattung zur Verfügung gestellt; die Kostenerstattungen sind bereits abgezogen: Leistung            2015            2016             2017            2018             2019 Ärztlicher        2.448.572 €   10.533.688 €       5.963.644 €     5.003.069 €      5.818.726 € Dienst Wachdienst        6.239.534 €   27.032.512 €      11.859.625 €     6.783.344 €      9.403.736 € Betreuung        19.310.220 €   43.262.259 €      19.556.189 €   11.669.921 €     10.321.249 € Küchenbetrieb    19.173.199 €   18.536.732 €       5.374.892 €     5.985.587 €      5.757.556 € Gesamt*       47.171.525 €   99.365.191 €      42.754.349 €   29.441.922 €     31.301.268 € *) Abweichungen durch Rundungen möglich Darüber hinaus sind vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten sogenannte „WiSH“- Kurse („Willkommen in Schleswig-Holstein, zweiwöchige Willkommens- und Erstorientierungskurse) beauftragt worden, die die Bewohnerinnen und Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen besuchen können; die Kosten beliefen sich wie folgt: 2015            2016              2017              2018               2019 79.551 €        556.378 €         725.532 €        1.120.818 €        1.040.278 € Eine Zuordnung der Vertragskosten auf die einzelnen Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen / Landesunterkünfte und somit Konkretisierung auf die in der Kleinen Anfrage 19/1959 (neu) aufgeführten Einrichtungen Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg ist in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar. 2",
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            "content": "Drucksache 19/2018              Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Bad Segeberg                                                       2017*         2018* Allg. Hausmeistertätigkeiten                                          0€            0€ Reinigung                                                             0€     16.742 € Schließdienst/Kontrollgänge durch Hausmeister GMSH                    0€     19.786 € Pflege Außenanlagen u. Winterdienst                                   0€       7.741 € Ver- und Entsorgung                                                   0€       5.457 € techn. Betriebsführung, Wartung/Inspektion/Kleinreparaturen           0€     98.301 € öffentl. Abgaben                                                      0€            0€ Drittmietvertragsverwaltung, Raumbedarfsanerkennung u. Raumbedarfsdeckung (diese Position beinhaltet Mietzahlun-             0€  1.425.875 € gen durch das Land Schleswig-Holstein) SUMME (Abweichungen durch Rundungen möglich)                          0€  1.573.902 € *) Anmietung bzw. Teilanmietung durch die Freie und Hansestadt Hamburg Rendsburg                                                           2017          2018 Allg. Hausmeistertätigkeiten                                    15.774 €     10.109 € Reinigung                                                      358.995 €    317.481 € Schließdienst/Kontrollgänge                                           0€            0€ Pflege Außenanlagen u. Winterdienst                            380.128 €    320.606 € Ver- und Entsorgung                                            336.915 €    334.642 € techn. Betriebsführung, Wartung/Inspektion/Kleinreparaturen     93.567 €     55.473 € öffentl. Abgaben                                                65.419 €     65.820 € Drittmietvertragsverwaltung, Raumbedarfsanerkennung u. Raumbedarfsdeckung (diese Position beinhaltet Mietzahlun-      983.461 €    992.920 € gen durch das Land Schleswig-Holstein) SUMME (Abweichungen durch Rundungen möglich)                 2.234.260 €  2.097.050 € 3) Die Landesregierung führt aus, es seien „div. Bewirtschaftungsverträge“ mit Laufzeiten von drei bis fünf Jahren abgeschlossen. Welche Bewirtschaftungsverträge wurden im Einzelnen je Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen und wie ist die jeweilige Laufzeit? Aufgrund der Komplexität wurde die Auflistung der aktuellen Bewirtschaftungsverträge je Liegenschaft als Anlage zu dieser Antwort beigefügt (Anlage 1 – 3). 4) Welche Kündigungsfristen bzw. Fristen zur Optionsausübung bestehen zu den Mietverträgen der drei Erstaufnahmeeinrichtungen? Mietverträge: Boostedt:               Der Vertrag läuft ohne Kündigungserfordernis zum 30.11.2024 aus. Bad Segeberg:           Die Kündigung muss 12 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit (30.06.2021) erklärt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 3 Jahre. 6",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode  Drucksache19/2018 Rendsburg:        Das Optionsrecht muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit (29.11.2020) in Anspruch genommen werden, ansonsten läuft der Vertrag ohne gesonderte Kündigungserklärung zum genannten Zeitpunkt aus. Anlagen 7",
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