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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2788 16. Wahlperiode 22.07.2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Birk und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Essstörungen Vorbemerkung der Landesregierung: Wie in dem Bericht „Essstörungen“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Fami- lie, Jugend und Senioren (MSGF) vom 30. März 2007, Umdruck 16/1980, dargestellt, haben die Kommunen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge und auf der Ba- sis des Gesundheitsdienstgesetzes die Aufgabe, auf gesunde und gesundheitsför- derliche Lebensverhältnisse hinzuwirken und eine enge Zusammenarbeit mit allen von gesundheitlichen Fragen betroffenen Stellen anzustreben. Das Land wiederum stellt zusammen mit den Kreisen und den kreisfreien Städten nach dem Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Ver- sorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern (Krankenhausversorgung) in öffent- lich-rechtlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft sicher. Die seit dem Bericht „Essstörungen“ durchgeführten Aktivitäten der Kommunen lie- ßen sich nur durch eine Abfrage feststellen. Diese ist in der Kürze der für die Beant- wortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar.",
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"content": "Drucksache 16/ 2788 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine Verbesserung der Prävention, Diagnose, Behandlung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Essstörungen in Abstimmung aller Beteiligten herbei zu führen? Hat sich die Situation insgesamt oder regional seit 2007 verbessert oder verschlech- tert, in welchen Punkten und aus welchen Gründen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Bildung regionaler Netzwerke gegen Essstörungen, die es 2007 nur in Kiel und in den Kreisen Schles- wig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde gegeben hat, zu unterstützen? Wie viele regionale Netzwerke gibt es aktuell, wer arbeitet jeweils darin mit und mit welchen Ergebnissen? Ist eine flächendeckende Arbeit von Netzwerken zum Thema Essstö- rungen in ganz Schleswig-Holstein sicher gestellt? Wenn nein warum nicht und wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? Antworten zu den Fragen 1 und 2: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat den Kreisen und kreisfreien Städten den Bericht „Essstörun- gen“ des MSGF als Basis für weitere Aktivitäten zu diesem Thema zugeleitet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein selbst hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig- Holstein, den Krankenkassen, der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Psycho- therapeutenkammer Schleswig-Holstein über die Handlungsansätze, die sich aus dem Bericht „Essstörungen“ ergeben, diskutiert. Die Bezuschussung primärpräventiver Maßnahmen zur Einführung und Stabilisie- rung eines gesunden Ess- und Bewegungsverhaltens bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien konnte seit dem Berichtsjahr – trotz der schwierigen Finanzlage - gehalten werden. Dementsprechend beteiligt sich das Ministerium für Soziales, Ge- sundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein an der Um- setzung des vom Bundeskabinett 2008 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“. Die von allen Bundesländern gemeinsam geförderte zentrale Stelle der Länder ju- gendschutz.net kontrolliert seit 2006 das Internet auf Verstöße und sorgt für die schnelle Beseitigung von Pro-Anorexie- und Pro-Bulimie-Angeboten im Internet. Bei den 700 von jugendschutz.net in diesem Zeitraum recherchierten Internetseiten be- stand bei acht von zehn Angeboten dringender Handlungsbedarf. Nutzende und 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 2788 Betreiber derartiger Angebote sind vor allem Essgestörte oder vom Magerwahn fas- zinierte junge Mädchen. Durch die Internetseiten fühlen sich die Betroffenen verstan- den und ermutigt, an der Essstörung festzuhalten. Das Gefühl per Mausklick ver- standen zu werden, hält Betroffene von Therapien ab, animiert sie zur Geheimhal- tung und treibt sie immer weiter in den Strudel der Krankheit. Die Erfolgsquote von jugendschutz.net bei von ihr beanstandeten Maßnahmen liegt bei über 80 Prozent. Auf internationaler Ebene wurde die Zusammenarbeit im Hotline-Verbund INHOPE auf diesen Themenbereich ausgeweitet. Beschwerden über bedenkliche Inhalte kön- nen von jedem unkompliziert per Web-Formular an www.jugendschutz.net/hotline gesendet werden. Neben der Löschung von Pro-Ana/Mia-Inhalten und Websites bie- tet jugendschutz.net mit der Seite www.anaundmia.de eine Ersatzseite, die zu fun- dierten Informationsangeboten und Beratungsstellen führt und nach der Löschung einer bedenklichen Seite als Platzhalter vom Betreiber des Internetangebots einge- bunden werden kann. Zur Information über das Präventionsangebot in Schleswig-Holstein hat das Ministe- rium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig- Holstein gemeinsam mit jugendschutz.net Anfang 2009 den Flyer „Wer ist Ana – Verherrlichung von Essstörungen im Internet“ in einer großen Auflage erstellt. Der Flyer informiert Angehörige von Betroffenen darüber, wie sie die Essstörung erken- nen, wie sie helfen können und wo sie weitere Informationen sowie Beratungsleis- tungen in Schleswig-Holstein oder bundesweit über das Internet erhalten. In der Krankenhausversorgung, die bereits seit 2007 einen ausreichend guten Ver- sorgungsgrad aufweist, konnte die Versorgungssituation gehalten werden. Inwieweit sich insgesamt oder regional die Situation seit 2007 verändert hat, könnte nur im Rahmen einer umfangreichen Abfrage z. B. bei den Kommunen, den Wohl- fahrtsverbände, der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, der Ärztekam- mer Schleswig-Holstein und den Krankenkassen geklärt werden. Diese ist in der Kürze der Zeit nicht durchführbar. Bedauerlicherweise gab es über den von der Bundesgesundheitsministerin dem Bundeskabinett vorgelegten Präventionsgesetzentwurf keine politische Einigung. Damit konnte auch das Ziel der Landesregierung nicht weiter verfolgt werden, inhalt- lich und aus der regionalen Bedarfslage heraus Verbesserungen bei der Finanzie- rung von Maßnahmen der Gesundheitsprävention, speziell in Schleswig-Holstein, zu erreichen. 3",
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"content": "Drucksache 16/ 2788 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Hinsichtlich der kommunalen Aktivitäten wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Hat die Landesregierung eine Überprüfung durchgeführt, ob die Präventions-, Be- ratungs- und Behandlungsangebote für Menschen mit Essstörungen in Schleswig- Holstein quantitativ und qualitativ ausreichend sind und ob eine landesweit ange- messenen Versorgung sicher gestellt ist? Wenn ja, mit welchen Ergebnis und wel- chen Konsequenzen? Wenn nein warum nicht? Antwort: Gerade bei Jugendlichen mit Essstörungen sind die Diagnose- und Behandlungs- möglichkeiten durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sehr wichtig. Der Dokumentation der Entwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychiat- rie in Schleswig-Holstein des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (BKJPP) aus dem Jahr 2003 ist zu entnehmen, dass der damalige Niederlassungsgrad bei 23 ÄrztInnen ei- ner Unterversorgung von 46% entsprach. Seither hat die Niederlassungsrate stetig zugenommen: Bei einem aktuellen Stand von 40 niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychothe- rapeutInnen, Psychosomatikern und PsychotherapeutInnen (Ärztekammer SH, Stand 14.07.09) und weiteren 45 Einrichtungen, die bei Essstörungen weiter helfen (www.ab-server.de) kann bei einem Arzt/PatienInnenverhältnis von 1:7000 bei einer Einwohnerzahl von 2,84 Millionen entsprechend einem Arzt/Jugendlichenverhältnis von 1:12960 von einer Vollversorgung ausgegangen werden (Berechnung BKJPP). Beratungsangebote für Essstörungen im ambulanten und präventiven Bereich fallen in die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen. Gleichwohl hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein aus der Bevölkerung und den Versorgungseinrichtungen immer wieder Hinweise er- halten, dass es (durch gestiegene Fallzahlen) in einzelnen Bereichen zu Einschrän- kungen vor allem bei ambulanten Präventions- und Beratungsangeboten z.B. durch Einengung der Öffnungszeiten gekommen sei. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat sich bemüht, das bisher erzielte flächendeckende Angebot zu halten. Durch die Verlängerung der Sozialverträge I und II können die freiwilligen fi- nanziellen Leistungen des Landes bis 2010 weiterhin zur Verfügung gestellt werden. 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 2788 4. Hat die Landesregierung die Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer sowie den Krankenkassen (wie- der) aufgenommen, um eine Verbesserung der Behandlungs- und Versorgungssitua- tion insbesondere im Bereich der ambulanten Psychotherapie sicher zu stellen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ist in diesem Rahmen eine Überarbeitung / Fortschreibung der Bedarfsplanung aus dem Jahr 1992 durch- geführt worden und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat Gespräche mit den genannten Institutionen aufgenommen. Ergebnis ist, dass die Sicherstellung eines ersten Informationsgesprächs für Betrof- fene bei einer niedergelassenen Therapeutin/einem niedergelassenen Therapeuten als besonders wichtig erachtet wird und zeitnah angeboten werden sollen. Zudem wird eine Trennung der Bedarfsplanung in Erwachsenenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für erforderlich gehalten. Die Bedarfsplanung obliegt dem Bundesgesetzgeber bzw. dem Gemeinsamen Bun- desausschuss. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V neu gefasst. Hiernach soll durch entsprechende Regelungen in der Be- darfsplanungs-Richtlinie für die Zeit bis zum 31. Dezember 2013 sichergestellt wer- den, dass mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 25 % der allgemeinen Ver- hältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztin- nen und Ärzte und mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 % der allge- meinen Verhältniszahl den Leistungserbringern, die ausschließlich Kinder und Ju- gendliche psychotherapeutisch behandeln, vorbehalten ist. 5. Hat die Landesregierung in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung ü- berprüft, ob und wie eine Bearbeitung des Themas Essstörungen im „Nordlicht“ statt- finden kann? Wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein setzt bei dem Thema „Essstörungen“ nicht auf das an einen klei- nen Adressatenkreis der Kassenärzte gerichtete „Nordlicht“. 5",
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"content": "Drucksache 16/ 2788 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Sie setzt vielmehr auf die vielfältigen Fachpublikationen und im Hinblick auf die ju- gendliche Zielgruppe verstärkt auf das Internet. In der Anlage 3 des genannten Be- richt „Essstörungen“ und in dem bereits erwähnten Faltblatt „Wer ist Ana – Verherrli- chung von Essstörungen im Internet“ wird auf geeignete Informationsquellen verwie- sen. 6. Sieht die Landesregierung die in ihrem Bericht (Umdruck 16/1980, März 2007) an- gekündigten Maßnahmen als erfüllt an? Wenn nicht, welche Maßnahmen wird die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt umsetzen? Sieht die Landesregierung weite- ren Handlungsbedarf oder beurteilt sie die aktuelle Situation im Bezug auf die Prä- vention, Diagnose und Behandlung sowie Beratung und Begleitung von Menschen mit Essstörungen in Schleswig-Holstein als gut? Antwort: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren sieht die in ihrem Bericht „Essstörungen“ angekündigten Maßnahmen teilweise als erfüllt an (s. o.). Die aktuelle Gesamtsituation könnte nur nach einer umfangreichen Abfrage bei allen Beteiligten geschätzt werden. Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen geht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Se- nioren des Landes Schleswig-Holstein davon aus, dass sich im Hinblick auf den kur- zen Zeitverlauf seit der Erstellung des Berichts im Jahre 2007 und der Landtagsbe- fassung am 22.11.2007 der Versorgungsgrad gehalten werden konnte. 6",
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