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"content": "Drucksache 14/1 03 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode · Städte, Bürgermelster(innen) größerer Städte, Bundesministerien, Bun- destagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Landesregierungen, Ge- werkschaften, Kircheneinrichtungen, Gerichte in Schleswig-Holstein, Kammern und Verbände, Institutionen mit Landesbeteiligung, Sozialein- richtungen/Katastrophenschutz, Universität!Hochschulen/Fachhoc.h- schulen, Konsulate, Bundeswehreinrichtungen in Schleswig-Holstein, Bundesbehörden in Schleswig-Holstein, Bildungseinrichtungen/Akade- mien/Stiftungen, Arbeitsämter, Bibliotheken/Archive, deutsch-dänische Bildungseinrichtungen. 3. Welcher Empfängerkreis erhält die Broschüre? Die Broschüre wird allen interessierten Bürgerinnen ynd ßürgem aus- gehändigt. Sie liegt an Info-Ständen im Seraich der Landesregierung aus und wird auf Wunsch auch gerne von der Regierungspressestelle zugeschickt (Adresse: Regierungspressestelle, Landeshaus. Düstern- brookerWeg, 24100 Kiel). Die Broschüre wurde außerdem direkt verteilt an die Pressesprecher der Ministerien, die Banner Landesvertretung, Journalisten, Fraktionen, Landtagsabgeordnete, Beauftragte der Landesregierung, Personalver- tretungen. 4. Ist an eine ZWeitauflage gedacht? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Broschüre stieß auf eine hervorragende Nachfrage. Bis Mitte Juni waren nur noch 80 Exemplare in der Regierungspressestelle vorhan- den. Deshalb ist eine zweite. Auflage mit .:3.000 Exemplaren in Auftrag gegeben worden. 5. Wie hoch sind die Kosten für Redaktion, Druck und Versand der Broschüre? Die Redaktion der Broschüre wurde in der Regierungspressestelle vorgenommen, so daß hierfür keine externen Kosten entstanden. Die Kosten für den Druck einschließlich Satz. und Filme betragen 9.035,28 Mark (inklusive Mehrwertsteuer). Für den Versand an die etwa 750 AdrßS.saten sind rund 1.125,- Mark Kosten entstanden. 2",
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"content": ";::,cmeswlg-MOISielnlscner Lanmag- 14. vv~n1pen~m~ UTUCKSacne I '+/I U~ 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Koaliiionsvertrag zwi- schen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landes- verband Schleswig-Holstein, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Scbleswig-Holstein, der die Unterschriften der Ministerpräsidentin und weiterer fünf Landesminister trägt, eben- falls veröffentlicht wird? Wenn ja, in welcher Form? Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Koalitionsvertrag, zumindest in Ausschnitten, bereits vor Wochen von zahlreichen Medien veröffent- licht worden. Auch liegen der Landesregierung seit einigen Wochen gedruckte Fassungen des gesamten Vertrages vor. Für Herausgabe und Bestellungen des Koalitionsvertrages in Fonm von Broschüren sind die Parteigeschäftsstellen der beiden Koalitionspartner un-d nicht die Lan- desregierung zuständig, 7. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, daß in· dem o.a. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien, an zahlreichen Stellen, Handlungsweisen der Landesregierung verabredet werden konn- ten? Sind diese Vereinbarungen für die Landesregierung verbindlich? Nach herrschender Meinung der vertassungsrechtlichen Literatur sind Koalitionsvereinbarungen weder privatrechtliche noch verwaltungs- rechtliche, sondern vertassungsrechtliche Verträge, da sie gegenständ- lich dem Ionmeilen bzw. materiellen Verfassungsrecht angehören. Unabhängig von der Frage der Rechtsqualität der Koalitionsvereinba- rungen gilt jedoch, daß sie keine rechtlichen, einklagbaren Bindungen gegenüber Verfassungsorganen (Ministerpräsidentin, Landesregie- rung) erzeugen. Ihre rechtlichen Bindungswirkungen erstrecken sich nur auf die vertragschließenden Parteien. Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Demzufolge werden die Richtlinienkompetenz der Ministerpräsidenten nach Artikel29 Abs. 1 Landesvertassung sowie die Ressortverantwort- lichkeit der Ministerinnen und Ministerverfassungsrechtlich nicht berührt oder gar verletzt. GegenOber Vertassungsorganen entfalten die Koalitionsvereinbarun- gen allerdings politsche Bindungswirkungen, die in ipner faktischen Wirkung über rechtlich.e Bindungen hinausgehen können. Die Landes- regierung akzeptiert diese politischen Bindungen. Diese Bewertung entspricht im übrigen der gängigen Staatspraxis der Bundesregierung und der Länderregierungen mit einer Koalitionsregierung. 3",
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