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"content": "Drucksache 101776 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode c) In 63 Fällen gab es Beschwerden bzw. Anzeigen. davon - 44 wegen Geruchsbelästigung. 6 wegen Gefahren für die Nachbarschaft und - 13 wegen Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt. Bei der Zahl der Anzeigen ist darauf hinzuweisen. daß es sich im Kreis Pinneberg zum ganz überwiegenden Teil nicht um Anzeigen wegen der Verbrennung von Stroh auf Feldern, sondern wegen Ver- brennung von pflanzlichen Abfällen aus Baumschulbetrieben handelt. Bei der Zahl der Beschwerden ist darauf hinzuweisen. daß nach Mitteilung des Kreises Ostholstein dort wegen der Kurzfristigkeil der Umfrage die Erfahrungen der Polizeistationen nicht berücksich- tigt werden konnten. bei denen die Beschwerden der Einwohner und Kurgäste überwiegend eingehen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen in diesem Jahr an den bestehenden Vorschriften festzuhalten oder beabsichtigt sie strengere Vorschriften zu erfassen? Mit Ausnahme von zwei Kreisen sind nach Auffassung der zuständigen Behörden die bestehenden Vorschriften bei konsequenter Anwendung und entsprechender Überwachung ausreichend. Nach Auffassung eines Kreises (Ostholstein) sind die Erfahrungen des Jahres 1984 jedoch durch die teilweise schlechte Wetterlage nicht repräsentativ. Ob an den bestehenden Vorschriften festgehalten werden kann oder ob diese ver- schärft werden müssen. wird deshalb insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Aufhebung der Brandverhütungs-Verordnung einer genauen Prüfung unterzogen werden.",
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